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Weil

09.06.2022 Sitzungen 7/83

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, das Thüringer Landesplanungsgesetz regelt das Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen in Thüringen. Wie Sie alle wissen, befinden sich die Regionalpläne nach wie vor in der Fortschreibung und auch das Landesentwicklungsprogramm wird fortgeschrieben. Mit diesen Plänen werden Weichenstellungen für die Zukunft des Freistaats Thüringen vorgenommen. Wir alle kennen die Diskussionen um den Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Windenergienutzung und die Bestimmung der Zentralen Orte, um nur einige Beispiele zu nennen. Damit die mit diesen Regelungen einhergehenden Diskussionsprozesse gelingen können, benötigen wir zeitgemäße Verfahrensregelungen. Mit dem vorgelegten Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes sollen diese zeitgemäßen Verfahrensregeln geschaffen werden. Betroffen von den Änderungen ist vor allem § 3 des Landesplanungsgesetzes, der die Beteiligung bei der Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms der Regionalpläne regelt. Hier rückt der Zugang zu Informationen im Internet in den Vordergrund. Während bisher bei der Fortschreibung von Programmen und Plänen sämtliche Unterlagen in Papier auszulegen waren, wird nun die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet vorgeschrieben. Diesen zeitgemäßen Informationszugang erwarten Bürgerinnen und Bürger zu Recht von uns als Verwaltung. Bisher sind bei der Aufstellung von Regionalplänen die Unterlagen bei sämtlichen Landkreisen, kreisfreien Städten und Mittelzentren der jeweiligen Planungsregion auszulegen. Im Vorfeld muss hierüber eine Bekanntmachung erfolgen. Diese Bekanntmachung erfolgt in den Amtsblättern der Landkreise, kreisfreien Städte und Mittelzentren – im Jahr 2022 ein Verfahren, welches aus meiner Sicht nicht mehr geeignet ist, die breite Masse der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, und ein Verfahren, welches außerdem alles andere als verfahrensökonomisch ist. Veröffentlichungstermine der verschiedenen Amtsblätter müssen bisher aufeinander abgestimmt werden, damit auch in allen Amtsblättern eine fristgerechte Information erfolgt. Mit dem Verzicht auf diese althergebrachten Bekanntmachungserfordernisse werden bürokratische Hürden abgebaut und Verfahren hoffentlich beschleunigt. Die Planungsentwürfe werden sodann im Internet veröffentlicht. Auf diese Weise wird ein unkomplizierter, niedrigschwelliger Zugang und damit mehr Transparenz und letztlich Akzeptanz der Planaufstellungsverfahren erreicht. Bürgerinnen und Bürger sind nicht mehr von den Öffnungszeiten der Amtsräume, in denen die Auslegungen stattfinden, abhängig. Insbesondere die Zeiten der Kontakt- und Zugangsbeschränkungen während der Pandemie haben uns vor Augen geführt, wie problematisch das mitunter sein kann. Bei all dem verlieren wir aber selbstverständlich nicht diejenigen Bürgerinnen und Bürger aus dem Blick, die – aus welchen Gründen auch immer – das Internet nicht nutzen wollen oder können. Die Zahl der Stellen, an denen die Unterlagen in Papierform ausgelegt werden, wird zwar reduziert, es findet aber keine gänzliche Verlagerung in das Internet statt. Es ist mir wichtig, das deutlich zu machen. Der Bund hat zur Vorbereitung seines sogenannten Sommerpakets auch Änderungen am Bundesraumordnungsgesetz vor. Diese sehen nach dem aktuellen Zwischenstand eine gänzliche Verlagerung der Öffentlichkeitsbeteiligung in das Internet vor. Das wollen wir nicht. Wir wollen Digitalisierung zugunsten der Menschen. Wir wollen insgesamt ein Mehr an demokratischer Teilhabe ermöglichen, ohne auf der anderen Seite Menschen abzuhängen. Die für die Planungsstelle zuständige Stelle – bei den Regionalplänen ist das die Regionale Planungsgemeinschaft – hat daher weiterhin eine Auslegung in Papierform anzubieten. Darüber hinaus weist der Gesetzentwurf explizit darauf hin, dass es möglich ist, weitere Informationsangebote zu schaffen. Beispielhaft wird etwa die Versendung von Unterlagen auf Anfrage genannt. Ich bin überzeugt, dass der vorgelegte Entwurf insoweit sehr ausgewogen ist. Durch die Digitalisierung erfolgt einerseits eine zeitgemäße Modernisierung der Planungsbeschleunigung. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Blick genommen werden. Auch die in Kraft getretenen Regionalpläne und das Landesentwicklungsprogramm sind selbstverständlich zukünftig im Internet zu veröffentlichen. Dies erfolgte bereits bisher, wird nun aber verbindlich gesetzlich vorgeschrieben. Auch bezüglich der Raumordnungsverfahren werden Anpassungen vorgenommen. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, in dem die Raumwirkungen konkreter Projekte untersucht und landesplanerisch beurteilt werden. Diesbezüglich möchte ich den Verzicht auf das Schriftformerfordernis in § 10 Abs. 4 Thüringer Landesplanungsgesetz exemplarisch nennen. Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen von Raumordnungsverfahren bedurften bisher der Schriftform. Das ist künftig nicht mehr der Fall. Stellungnahmen können zukünftig also auch einfach per E-Mail, ohne dass hierfür eine elektronische Signatur erforderlich wäre, abgegeben werden. Das war bisher bei der Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalpläne schon der Fall und soll nunmehr auch für Raumordnungsverfahren gelten. Zusammenfassend möchte ich feststellen: Der Gesetzentwurf ist auf das Wesentliche beschränkt, eine zeitgemäße und ausgewogene Anpassung der Verfahrensregelungen. Diese zeitgemäße und ausgewogene Anpassung der Verfahrensregeln ist bei der Abstimmung mit den Regionalen Planungsgemeinschaften sowie den kommunalen Spitzenverbänden im Zuge der Erarbeitung des Gesetzentwurfs auf breite Zustimmung gestoßen. Wie ich eingangs sagte, wir brauchen für eine tragfähige Planung die entsprechenden Rahmenbedingungen. Der Gesetzentwurf schafft die entsprechenden verfahrenstechnischen Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige, transparente und zügige Fortschreibung unserer Raumordnungsplanung. Ich freue mich auf die anschließende Beratung im Fachausschuss und die dort sicherlich auch noch erfolgenden Anregungen zur Verbesserung des Gesetzentwurfs. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗