Hoffmann
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream und hier oben auf der Tribüne, mit diesem Gesetzentwurf liegt uns eine weitere Pro-Windkraft-Initiative der Landesregierung vor. Diesmal greift man die Wurzeln an, die Raumordnungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren, im Zuge des schwarz-roten Investitionsbeschleunigungsgesetzes, das unter anderem Umweltverträglichkeitsprüfungen erleichtert. Unter dem Deckmantel „Corona“ und hinter dem Begriff „Fokus auf Internetbekanntmachungen“ verbirgt sich indes die Aushebelung demokratischer Beteiligung der Bürger.
(Beifall AfD)
Ich zitiere dazu aus der Begründung: „Bisher erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfs von Raumordnungsplänen für das Landesentwicklungsprogramm bei den Landesplanungsbehörden, Landkreisen und kreisfreien Städten, für den Regionalplan bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und Mittelzentren. Zusätzlich sollte die öffentliche Auslegung des jeweiligen Raumordnungsplanungsentwurfs im Internet erfolgen. Diese bisherige SollVorschrift ist nun eine Muss-Vorschrift.“ Weiter: „Die Einsichtnahme vor Ort erfolgt zukünftig nicht mehr bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und gegebenenfalls Mittelzentren, sondern bei der für die Aufstellung des Raumordnungsplans zuständigen Stelle selbst. Der Verzicht auf eine öffentliche Auslegung bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und gegebenenfalls Mittelzentren verringert den bürokratischen Aufwand, der auch in der bisherigen Praxis nicht mehr im angemessenen Verhältnis zu dem dadurch erzielten Nutzen gestanden haben dürfte.“ Und weiter: „Auch die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgt zukünftig auf den Internetseiten der für die Aufstellung des Raumordnungsplans zuständigen Stelle. Daneben erfolgt sie weiterhin im Thüringer Staatsanzeiger. Die bisherige öffentliche Bekanntmachung der Auslegung durch Landkreise, kreisfreie Städte und gegebenenfalls Mittelzentren in der nach deren Hauptsatzung festgelegten ortsüblichen Form, das heißt in der Regel im Amtsblatt, entfällt.“ Das bedeutet nichts anderes, als dass der Teil der Bevölkerung, der sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht über das Internet informieren will, der auf kommunale Ämter geht, das Amtsblatt liest, um sich zu informieren, dass dieser Teil ausgeschlossen wird. Und es bedeutet, dass der Bürger zur Planungsstelle fahren müsste, wenn er wissen will, ob in seinem Landkreis zum Beispiel Windkraftanlagen möglich oder geplant sind. Die Bürger erfahren nicht einmal mehr die Ankündigung der Auslegung aus dem Amtsblatt. Und während das Bundesgesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie das Planungssicherstellungsgesetz nur öffentliche Bekanntmachungen mit einer Bekanntmachungsfrist bis zum Ablauf des Jahres – 31. Dezember 2022 – durch Veröffentlichungen im Internet ersetzt, hat die Thüringer Landesregierung die Regelungen zur Internetbekanntmachung und der entfallenen Auslegung der Planentwürfe in Gebietskörperschaften in ihrem Gesetzentwurf nicht zeitlich befristet. Das Planungssicherstellungsgesetz des Bundes sagt in § 2 übrigens auch – ich zitiere –: „Zusätzlich hat zumindest eine Bekanntmachung in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt“, also Amtsblatt, „oder einer örtlichen Tageszeitung zu erfolgen.“ Das ist mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung nicht der Fall. Immer wieder werden Verfahren wegen fehlerhafter Bekanntmachung eingeleitet. Öffentliche Beteiligung sollte bei Planungs- und Genehmigungsverfahren Achtung genießen.
(Beifall AfD)
Die Wichtigkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Gesetzentwurf der Landesregierung aber ignoriert, vermutlich, um die Windkraftindustrie voranzutreiben. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine Politik gegen Bürgerinteressen, gegen Bürgerbeteiligung, gegen den ländlichen Raum. Er ist Scheindemokratie.
(Beifall AfD)
Und das Argument der Bürokratie ist in diesem Fall nicht glaubwürdig. Denn wie wir heute bei TOP 8 a gesehen haben, finden Sie, verehrte Vertreter der Landesregierung, EU-Bürokratie ja gar nicht so schlimm. Wir werden diesem Gesetzentwurf jedenfalls nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
