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Hoffmann

AfD 09.06.2022 Sitzungen 7/83

Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer hier und am Livestream, am vergangenen Freitag tagte der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Auf der Tagesordnung standen zwei EU-Frühwarndokumente, im vorliegenden Antrag geht es um eines dieser Papiere. Zu diesem Vorschlag der EU-Kommission lagen aus den drei mitberatenden Ausschüssen jeweils Bedenken zur Einhaltung der Verhältnismäßigkeit vor. Dies waren der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz und der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Im Umweltausschuss hat unsere Fraktion zu diesem Dokument nicht nur Bedenken zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit eingereicht, sondern auch zur Wahrung der Subsidiarität. Dazu zitiere ich aus unserem Vorschlag für eine Stellungnahme des Ausschusses, zu sehen in Vorlage 7/3819: „Der Ausschuss äußert Bedenken bezüglich der Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Auf Grundlage des Green Deal beziehungsweise in Ergänzung dessen will die Kommission ihre Ziele auf verschiedene, erweiterte Sektoren anwenden, darunter auch Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltungsbetriebe. Der Vorschlag bedeutet für alle betroffenen Unternehmen eine zunehmende Bürokratisierung. Im Bereich Tiermast führt der Vorschlag zur Existenzgefährdung der heimischen Landwirtschaft [...]. Zur Wahrung der Subsidiarität äußert der Ausschuss ebenfalls Bedenken.“ Unser Vorschlag fand im Umweltausschuss keine Mehrheit. Dafür votierte eine knappe Mehrheit im Ausschuss zumindest für Bedenken zur Verhältnismäßigkeit. Grundlage unserer Vorlage waren die Stellungnahmen betroffener Verbände, so der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der vor Mehrbelastungen warnt, und der Verband der Chemischen Industrie, der keinen Mehrwert und das Umweltrecht berührt sieht, der Verband der Schweinehalter Deutschlands warnt vor dem Aus schweinehaltender Betriebe. Drei Ausschüsse attestierten dem Vorhaben, wie gesagt, immerhin Zweifel zur Verhältnismäßigkeit angesichts der weitreichenden Pläne. Da ist es verwunderlich, dass der Europaausschuss in seiner öffentlichen Sitzung zu den genannten EU-Papieren am letzten Freitag trotz der Ergebnisse der drei mitberatenden Ausschüsse mit sechs zu sechs und aufgrund des Fehlens eines Ausschussmitglieds diese Bedenken zur Verhältnismäßigkeit weggestimmt hat und die Vertreter der Landesregierung ihrerseits keine Bedenken sehen wollen. (Beifall AfD) Und das ist nicht das erste Mal. Auch schon bei höchst bedenklichen Vorschlägen zur Energieeffizienz von Gebäuden wurden die Mitberatungsergebnisse anderer Ausschüsse im Europaausschuss ignoriert: damals durch eine gleiche Ja-/Nein-Konstellation und aufgrund einer Enthaltung. (Beifall AfD) Eine Debatte über den Vorschlag der EU, der im Zuge des Green Deals und im Rahmen des „Fit for 55“-Programms publiziert wurde, ist daher aus unserer Sicht angebracht. (Beifall AfD) Der Bayerische Landtag hat übrigens zu diesem Papier Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsbedenken gemeldet. Auch auf die Gefahr hin, dass unsere Entscheidung ebenfalls zu einem medialen Theaterdonner, zur Einschaltung des Ministerpräsidenten und des Parteivorsitzenden der CDU, womöglich zu einem Angebot über einen Frieden für Frühwarndokumente oder zu einem Rückzug des Antrags führt, stimmen wir diesem Antrag zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Protokoll ↗