Weil
Fragestunde
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2 – die beiden Fragen werde ich aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten –: Die Landesregierung plant keine Erhebung darüber, welche Flächen für den Anbau von Biokraftstoffprodukten genutzt werden. Ein Anbau von landwirtschaftlichen Kulturen mit dem bereits bei der Aussaat feststehenden Ziel der Verwendung als Rohstoff für die Biokraftstoffproduktion findet üblicherweise nicht statt. Die Vermarktung der Ölfrüchte und des Getreides durch die Landwirtschaftsunternehmen erfolgt zumeist über den Landhandel, gegebenenfalls auch direkt an Verarbeitungsunternehmen. Das Landwirtschaftsunternehmen, welches den Rohstoff produziert hat, weiß dabei in der Regel nicht, in welcher Vermarktungsschiene, ob Food oder Non-Food, dieser landet. Der Landhandel wiederum vermarktet Rohstoffpartien entsprechend der Mengen- und Qualitätsanforderung der Käufer/-innen und Verarbeiter/-innen. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass Erntemengen von ein und derselben Fläche anteilig sowohl in die Food- als auch in die Non-Food-Verwertung gehen können. Das macht deutlich, dass eine Erhebung von Anbauumfängen bestimmter Kulturen für eine bestimmte in der Zukunft liegende Verwertung beim Erzeuger weder praxisgerecht noch mit vertretbarem Aufwand für die Beteiligten zu leisten wäre. Das bedeutet aber nicht, dass hierzu keinerlei Daten erhoben werden. Diese haben jedoch bilanziellen Charakter und werden nach Rückrechnung im Zuge der An- und Abrechnungsverfahren zur Ermittlung der Einhaltung der Treibhausgasquote bei Kraftstoffen und anhand der hervor erforderlichen Zertifizierungsnachweise und Erklärungen der Teilnehmer/-innen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Biokraftherstellung ermittelt. Zu Frage 3: In Thüringen existiert keine Bioethanolproduktionskapazität. Die ehemals hier vorhandenen Biodiesel- oder/und Pflanzenölproduktionskapazitäten wurden abgebaut oder stillgelegt. Sollte sich die Frage auf Rohstoffimporte nach Deutschland insgesamt beziehen, welche in die Biokraftstoffproduktion gehen, so gibt hierüber der jährlich erscheinende Evaluations- und Erfahrungsbericht zur Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung und zur Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Aufschluss. Die gewünschte Aufschlüsselung der Rohstoffe nach Herkunft und Jahresscheiben würde aufgrund der Vielzahl sowohl der Ausgangsstoffe als auch der Kraftstoffarten, welche daraus hergestellt werden, den Rahmen dieser Fragestunde deutlich sprengen. Vielleicht so viel: Die aktuellsten vorliegenden Zahlen für Deutschland sind die des Jahres 2020. Die Rohstoffe für die Biokraftstoffproduktion stammen zu 47 Prozent aus Europa und zu 42 Prozent aus Asien. 72 Prozent stammten aus AnbauBiomasse, 28 Prozent aus Abfall und Reststoffen. Und schließlich zu Frage 4: Mit Blick auf die Erfüllung der Treibhausgasminderungsverpflichtung, aber auch hinsichtlich der Teller-Tank-Diskussion haben die gesetzlichen Regelungen unter anderem des Biokraftstoffquotengesetzes und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung eine Lenkungswirkung sowohl hinsichtlich der maximalen physischen Beimischungsmengen als auch hinsichtlich der nachhaltigen Erzeugung der Biomasse. Dazu kommt, dass ein signifikanter Anteil des in Deutschland produzierten Biokraftstoffs aus Abfällen und Reststoffen hergestellt wird. Eine Flächenkonkurrenz zwischen Lebensmittel- und Biokraftstoffproduktion ist deshalb eher unwahrscheinlich. Zudem ist die Verwertung der erzeugten Anbaubiomasse grundsätzlich sowohl im Lebensmittel- als auch im Biokraftstoffbereich möglich. Darüber hinaus stehen die Koppelprodukte der Biokraftstoffproduktion, unter anderem hochwertiges Eiweißfutter und wichtige Basischemikalien, ebenfalls für die Ernährungssicherung zur Verfügung. Hinzu kommen die Marktmechanismen. Die Nachfrage der Biokraftstoffwirtschaft nach Rohstoffen wie zum Beispiel Rapsöl sinkt automatisch, wenn die Mineralölwirtschaft in größerem Maße Biokraftstoffe aus Rohstoffen mit einer höheren Treibhausgasminderungseffizienz wie zum Beispiel Altfette verwendet. Das Gleiche gilt, wenn der Rapspreis ein hohes Preisniveau erreicht, wie es aktuell der Fall ist. Die Rohstoffe gehen dann in den Nahrungsmittelsektor. Die Unternehmen der Mineralwirtschaft leisten stattdessen lieber die Strafzahlung für die Nichterfüllung der Treibhausgasminderungsvorgaben, als den teureren Biokraftstoff für die Anrechnung auf die Treibhausgasquote einzusetzen, oder nehmen eine andere Erfüllungsoption des Treibhausgasquotengesetzes wie die Anrechnung der in Elektromobilität eingesetzten Strommenge in Anspruch. Vielen Dank.
