Prof. Dr. Hoff
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es wurde schon darauf hingewiesen: in kürzester Zeit die zweite Diskussion, die hier im Landtag dazu stattfindet, wie ein EU-Klimaschutzpaket in konkretes Recht umgesetzt wird. Und es ist richtig, dass sich die Länder dazu verhalten, denn in unserer Verfassungsordnung ist festgelegt, dass die Länder über den Bundesrat auch Einfluss nehmen auf die europäischen Regelungen, indem sie frühzeitig über europäische Regelungen informiert werden und dazu Stellungnahmen über den Bundesrat an die Kommission abgeben. Insofern ist die Debatte, die hier geführt wird, grundsätzlich richtig. Wir müssen uns mit der Frage auseinandersetzen, welche Wirkung europäische Regelungen auf uns in Deutschland und auf die 16 Länder, damit auch auf Thüringen haben – erste Ebene. Die zweite Ebene, worüber hier diskutiert wird, ist die Frage: Welche konkrete Wirkung haben Klimaschutzmaßnahmen? Es ist richtig, dass wir das diskutieren, erstens weil wir unstrittig die Notwendigkeit haben, die Ziele, die wir uns beim Klimaschutz gesetzt haben, auch tatsächlich umzusetzen, wenn wir die Erderwärmung auf ein verträgliches Maß reduzieren wollen. Dazu hat sich John Kerry erst in der vergangenen Woche wieder in einem großen „ZEIT“-Interview geäußert. Dann geht es darum, dass die Verpflichtungen, die die Länder eingegangen sind, auch tatsächlich in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, und nicht, dass man nach einer Klimaschutzkonferenz quasi nach Hause fährt und den Beschluss selbst schon als gute Klimaschutzpolitik verkauft. Es kommt auf die konkrete Umsetzung an.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb ist es richtig, dass wir darüber diskutieren. Und natürlich ist es auch richtig und auch legitim, dass diejenigen, die sich in ihrem wirtschaftlichen Handeln durch diese Klimaschutzmaßnahmen negativ berührt fühlen, dies auch artikulieren können. Und die dritte Ebene: Nachdem wir geklärt haben, es geht um Klimaschutz, es geht darum, dass und wie wir europäische Maßnahmen über den Bundesrat bewerten, dass wir uns dann damit auseinandersetzen: Was umfasst den Bereich der Subsidiarität und was umfasst den Bereich der Verhältnismäßigkeit? Meine Kinder spielen ganz gern ein Spiel, das heißt „Teekesselchen“. Da geht es im Kern darum, dass ein Begriff unterschiedliche inhaltliche Verwendungen haben kann: Eine Schlange kann ein Tier sein und da, wo man sich anstellt. Und bei Verhältnismäßigkeit scheint hier in der politischen Debatte etwas Ähnliches zu passieren. Denn in der politischen Diskussion – im Bayerischen Landtag, auch hier – wird an der einen oder anderen Stelle der Begriff „verhältnismäßig“ verwandt als „das ist eine unverhältnismäßig starke Belastung“. Darum geht es aber bei dem Begriff der Verhältnismäßigkeit, über die wir hier sprechen, nur bedingt. Worüber es tatsächlich geht, ist: Sind die Maßnahmen unverhältnismäßig zur Erreichung der Ziele? Das ist der entscheidende Bewertungsmaßstab. Insofern ist es auch völlig in Ordnung, dass ein Fachausschuss wie der Infrastruktur- und Landwirtschaftsausschuss aus seiner fachlichen Berührtheit bezogen auf die landwirtschaftlichen Betriebe, ein Wirtschaftsausschuss, befasst mit den wirtschaftlichen Aspekten der Unternehmen in diesem Land, zu der Auffassung kommt: Das kann aus Sicht der Betriebe nicht sinnvoll sein, also unverhältnismäßig. Der Europaausschuss hat aber einen anderen Bewertungsmaßstab anzulegen. Der Europaausschuss hat nämlich den Bewertungsmaßstab anzulegen: Sind vor dem Hintergrund der Ziele, die sich die Europäische Union durch die Kommission gesetzt hat, die angestrebten Maßnahmen unverhältnismäßig zur Erreichung der Ziele? Dadurch, dass die Zielstellung im Rahmen des Klimaschutzpakets aber hochambitioniert ist, sind auch die Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele notwendig sind, ebenso ambitioniert vorzutragen. Und aus diesem Grunde ist der Europaausschuss – anders als die Fachausschüsse – zu der Bewertung gekommen, zumindest in einem sehr knappen Votum, dass der Europaausschuss eine Unverhältnismäßigkeit im europarechtlichen Rahmen nicht erkennt. Und wir lernen ja gerade alle an dieser Stelle hier auch gemeinsam, wie wir diese Debatten zu führen haben. Es ist auch völlig richtig und völlig legitim, dass wir über die Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen politisch zu diskutieren haben. Und natürlich ist es richtig, dass landwirtschaftliche Betriebe unter einem massiven Druck stehen. In einer politischen Debatte so zu tun – was hier in dem Landtag keiner gemacht hat –, als ob landwirtschaftliche Betriebe nicht unter einem massiven Druck stehen würden, auch im Übrigen durch die klimatischen Veränderungen ... Da der Markt dies eben nicht allein regelt und landwirtschaftliche Betriebe in hohem Maße auch zur Gewährleistung von Ernährungssicherheit auf öffentliche Mittel auch der Europäischen Union angewiesen sind, ist dies doch ein Gegenstand, über den wir hier miteinander diskutieren können. Wenn man sich die Stellungnahme des Bayerischen Landtags ansieht, die dieser in der Drucksache 18/22978 geäußert hat, dann sind da Themen drin, bei denen ich es grundsätzlich angemessen finde, darüber zu diskutieren, beispielsweise ob – so wie der Bayerische Landtag, übrigens mit Formulierungshilfe der Bayerischen Staatsregierung – zumindest die Frage aufgemacht wird, ob der Europäischen Union die Kompetenz zukommt, Vorschriften zu einer Beweislastumkehr und zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu regeln. Der Bayerische Landtag argumentiert, dies sei Prozessrecht und diese prozessrechtlichen Regelungstatbestände unterliegen so zumindest nach einer mehrheitlichen Auffassung des Bayerischen Landtags – insofern ist das spannend, weil es geht auch in dem, was die EU macht, um die praktische Ausformung von europäischem Recht. Das ist ja kein statischer Punkt, sondern mit neuen Regelungen wird man sich immer wieder die Frage stellen müssen, findet hier eine Rechtsanpassung statt, geht die EU möglicherweise zu weit, ohne dass man gleich die gesamte europäische Friedensordnung thematisieren muss. Es geht erst einmal nur um die Frage, ist die Rechtspflege eines Mitgliedstaates – das ist unser unmittelbares Recht – hier negativ berührt. Ich finde es sinnvoll und gut, dass wir auf Basis der bayerischen Stellungnahme dies dann auch im Europaausschuss des Bundesrats zu diskutieren haben. Bei anderen Punkten – ebenso wie beim CDU-Antrag, auch bei der bayerischen Stellungnahme – habe ich eine andere Auffassung: Ich finde, dass man politisch darüber diskutieren muss, wie wir sowohl die Wirtschaftsbetriebe als auch die landwirtschaftlichen Betriebe im Bereich der Klimatransformation unterstützen, weil wir keinen Arbeitsplatz verlieren wollen – das ist doch klar. Gleichzeitig haben wir darüber zu sprechen – das ist beispielsweise eine Argumentation, die der Wirtschaftsminister vorgetragen hat, die auch im Bayerischen Landtag thematisiert worden ist –, ob durch die Präsentation von Transformationsplänen durch die Unternehmen im Zusammenhang mit den Umweltplänen, die sie vorzulegen haben, die Gefahr besteht, dass hier Unternehmensgeheimnisse, also sozusagen Betriebsgeheimnisse, öffentlich werden, weil damit Unternehmensstrategien öffentlich werden. Das muss man politisch diskutieren. Über die ökonomischen Folgen von Beweislastumkehr muss man politisch diskutieren. Deshalb: Lassen Sie uns diese Diskussion politisch führen. Da werden wir an der einen oder anderen Stelle aus fachpolitischer Kompetenz möglicherweise zwischen den Ausschüssen – Umweltausschuss auf der einen und beispielsweise Wirtschaftsausschuss auf der anderen Seite – naturgemäß unterschiedliche Sichtweisen haben. Aber diese Diskussion können wir doch auch gemeinsam führen und gleichzeitig feststellen, dass selbst, wenn Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsbedenken in dem von mir europarechtlich vorgetragenen Sinne nicht bestehen sollten, wir tatsächlich weiterhin über die politischen Folgen zu diskutieren haben. Das können und sollten wir hier im Ausschuss gemeinsam machen. Bei Subsidiarität und bei Verhältnismäßigkeit müssen wir genau argumentieren und da sage ich: Der Antrag aus der CDU-Fraktion scheint mir an dieser Stelle schlechter begründet zu sein als die Stellungnahme, die der Bayerische Landtag hier, wie von mir vorgetragen, dargelegt hat. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
