Corinna Herold
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Netz, wir dürfen heute hier das Hohe Haus mit einem Änderungsantrag, der in der Sache vereinten rot-grün-gelben Fraktionen des Thüringer Landtags beschäftigen, der sich mit den echten und mit den vermeintlichen Rechten einer sehr überschaubaren Minderheit der Thüringer Bevölkerung befasst. Laut Überschrift des Antrags geht es um die sogenannte Geschlechtervielfalt,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Schon mal was von Menschen gehört?!) deren Anerkennung und Schutz, die Erforderlichkeit von Personenstandsangaben und am Ende in Bausch und Bogen um die Abschaffung des Transsexuellengesetzes, was aber in die Regelungskompetenz des Bundes fällt. Wir sind hier in den letzten Jahren von der FDP schon einiges gewöhnt gewesen, was Prinzipienlosigkeit und Flexibilität anging. Mit diesem hier vorgelegten Werk hat sich die Gruppe der FDP im Thüringer Landtag bezüglich ihrer Biegsamkeit und der nahezu beliebigen Denkbarkeit aller Begriffe nochmals deutlich übertroffen.
(Beifall AfD)
Der hier vorgelegte gemeinsame Änderungsantrag von Links-Gelb-Grün wurde im Ausschuss debattiert und gegen die Stimmen der Oppositionsparteien zur Entscheidung ins Plenum verwiesen. Schauen wir also einmal näher hin und versuchen zu ergründen, was vor allem die Parlamentarische Gruppe der FDP dazu bewogen hat, hier den Versuch zu unternehmen, biologische Grundtatsachen außer Kraft zu setzen,
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Falsch!) und an deren Stelle Gefühle, die individuell sehr unterschiedlich sein können, zur Grundlage der Rechtsprechung zu erklären. Der Antrag strotzt vor Behauptungen, vor falschen Zuordnungen von beispielsweise Transpersonen und intersexuell diagnostizierten Personen, die mit denselben gesetzlichen Regelungen bedacht werden sollen wie die Gruppe der intersexuellen Menschen. Intersexualität ist ein biologischer Sachverhalt, der sich von allen anderen hier behandelten Sonderformen völlig unterscheidet. Aber nicht nur das haben die Antragsteller generös ignoriert, sondern auch die vielen vernünftigen, sachlich gut begründeten und völlig ideologiefreien Hinweise zahlreicher angehörter Sachverständiger und gesellschaftlicher Organisationen. Bei den gewünschten und geforderten Vereinfachungen und tiefgreifenden Änderungen des Personenstandsgesetzes gab es viele Einwände, beginnend bei der geplanten Änderung des Geschlechtseintrags per Sprechakt auf einem Standesamt, möglichst online. Das heißt, der infrage kommende Bewerber um diesen Verwaltungsakt muss oder soll noch nicht einmal mehr persönlich in Augenschein genommen werden. Die Sachverständigen verwiesen an vielen Stellen darauf, dass sich mit dem geforderten Verzicht auf den Geschlechtseintrag in amtlichen Dokumenten zahlreiche Folgeprobleme ergeben würden. Arbeitgeber sollen beispielsweise kein Geschlecht mehr bei den Bewerbern erfragen dürfen. Heißt das in der Konsequenz, dass ein reiner Frauenbetrieb mit den entsprechenden Sozialräumen und Hygieneeinrichtungen schlimmstenfalls dulden muss, dass sich in seinem Nahbereich beim Umkleiden, beim Duschen ein lediglich zur Frau umdeklarierter Mann aufhält und ihnen den Anblick seines Männerkörpers aufnötigen darf? Wollen wir die Schutzräume für Frauen, die es ja nicht ohne Grund gibt, wirklich abschaffen? Institutionen wie die Landeszahnärztekammer wiesen darauf hin, dass es nicht nur eine Form tradierter Höflichkeit ist, Menschen mit Herr Y oder Frau X anzusprechen, sondern auch der jeweiligen Identität des Angesprochenen Aufmerksamkeit und Respekt gezollt wird. Auch für die Versorgungssicherheit spielt es eine Rolle, wie viele Frauen in der Medizin arbeiten, denn nur diese werden schwanger und bleiben zur Kinderpflege eine Weile zu Hause. Überhaupt geht der hier vorgelegte Antrag mit keinem Wort auf die Bedürfnisse aller übrigen Menschen ein. All derer nämlich, die sich in ihrem biologischen Geschlecht wohl- und zu Hause fühlen
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Für die ändert sich ja auch nichts!) und die sich nach allen vorgelegten Statistiken – Herr Montag – in der weit überwiegenden Mehrheit befinden. Weitere Schwachstellen offenbart diese als Verbesserung getarnte Attacke auf den gesunden Menschenverstand und auch auf die Interessen derer, die damit gewürdigt und geschützt werden sollen. Minderjährige pubertierende Menschen dürfen gern entscheiden, welches Smartphone sie zum Geburtstag vom Taschengeld kaufen wollen. Lebens- und körperverändernde einschneidende Maßnahmen als Reise ohne Wiederkehr gehören nicht in den Ermessensspielraum dieser hormonund krisengeschüttelten Jugendlichen.
(Beifall AfD)
Daher lehnen wir die Freigabe von Pubertätsblockern
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
ab dem 14. Geburtstag sowie frühzeitige operative Eingriffe ohne ärztliche und psychologische Gutachten vollständig ab. Die FDP offenbart mit diesem Antrag in unseren Augen vor allem eins: Das Schicksal der von Geschlechtsdysphorie Betroffenen ist Ihnen völlig egal. Gleichgültigkeit ist an die Stelle aufgeklärter Verantwortung getreten. Wir hoffen sehr, dass sich auf Bundesebene noch etwas mehr naturwissenschaftlicher Sachverstand und Verantwortungsgefühl gepaart mit dem erforderlichen Maß an Empathie für die betroffenen Menschen finden lässt, um dieses hochkomplexe Thema angemessen abzuhandeln. Die AfD-Fraktion lehnt diesen Antrag hier und heute ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
