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Madeleine Henfling

GRÜNE 09.06.2022 Sitzungen 7/83

Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, auch wenn ich gerade noch unter dem Eindruck des gerade erfolgten Abstimmungsergebnisses stehe, versuche ich das jetzt hier sachlich durchzumachen. Darüber können Sie sich freuen, genau das ist das Problem, dass sich vor allen Dingen die AfD darüber freut, als EU-feindliche Partei heute hier etwas beschlossen zu haben, was aus meiner Sicht EU-feindlich ist, weil es nicht den Vorgaben dieses Landtags entspricht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stimmen heute erneut über einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab und wieder mal sehen wir uns mit der schon öfter beschriebenen Problemlage konfrontiert, dass Staatsverträge natürlich nur eine Minimallösung sind, die einstimmig verabschiedet werden müssen. Sie sind sozusagen ein Paket, das mehrere Lösungen enthält. Das ist natürlich in der Sache etwas schwierig, auch für uns hier in der Debatte. Die Länderparlamente können nur zustimmen oder ablehnen, dazwischen gibt es nichts. Auch der Zweite Medienänderungsstaatsvertrag beinhaltet alle angesprochenen Problemlagen. Neben einigen redaktionellen Änderungen sollen europäische Standards zur Barrierefreiheit aus der AVMD-Richtlinie konkreter aufgenommen werden. Diese wurde im Medienstaatsvertrag bisher nebenbei geregelt. Das ist erst einmal nicht wegzudiskutieren und das ist durchaus ein Mehrgewinn. Die Stärkung von Barrierefreiheit ist besonders in Zeiten der zunehmenden Digitalisierung und einer Informationsgesellschaft eine wesentliche Voraussetzung für wirkliche Teilhabe. Ebenso ist die Erweiterung der Barrierefreiheitsanforderung von Produkten nun auch auf den Zugang von audiovisuellen Medien ein wichtiger Schritt zu mehr Freiheit und Gleichberechtigung. Und doch bringt der Detailblick in diesem Fall einige Regelungslücken und Ungenauigkeiten auf den Schirm. So weist der Staatsvertrag bei der Bewertung zur Barrierefreiheit auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung hin; – Ich finde es übrigens unfassbar laut. – diese obliegt im Wesentlichen den Ländern und muss in den einzelnen Landesmedienanstalten als Verfahren gefunden werden. Erhebliche Bedenken haben die Behindertenverbände dabei in einem offenen Brief formuliert. Konkret kritisieren sie den § 99a des Medienänderungsstaatsvertrags. Dieser normiert Anforderungen an die Barrierefreiheit. Nach den Vorschriften müssen die Dienstanbieter Zugang, Angebotsauswahl und Nutzung nur dann barrierefrei gewährleisten, sofern es sie nicht nach Maßgabe des Anhangs VI der EU-Richtlinie unverhältnismäßig belastet. Die Verbände befürchten hier einen umfassenden Generalvorbehalt. Ebenfalls verweist der Paragraf auf einen Anhang des European Accessibility Acts. Dieser wurde allerdings bereits auf Bundesebene durch eine Rechtsverordnung übersetzt und anwendungsfreundlicher ausgestaltet. Auch wenn der EAA eine Ausweitung der Barriereanforderungen bewirkt, wäre eine Verweisung auf die angesprochene Bundesrechtsverordnung dienlicher gewesen. Die Landesmedienanstalten erstellen nach § 99e Abs. 2 einen Bericht über ihre jeweiligen Verfahren. Wir haben im Entschließungsantrag gefordert, dass diese Berichte dem Parlament zugeleitet werden. Außerdem soll die Landesregierung evaluieren, welche Kriterien zu der von den Verbänden kritisierten Verhältnismäßigkeitsprüfung herangezogen werden. Diese Evaluierung soll darauf abzielen zu beurteilen, inwieweit hier eine Regelungslücke genutzt werden kann, um wirkliche Barrierefreiheit zu umgehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil wir hier einen Staatsvertrag verhandeln und Staatsverträge, wie dargelegt, im Gesamtpaket abgestimmt werden, können wir die Kritikpunkte der Behindertenverbände leider nicht nachträglich einpflegen. Wir wollen sie aber auch nicht ungehört verklingen lassen und deswegen bitten wir um Zustimmung zu dem vorliegenden Entschließungsantrag. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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