René Aust
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringen hat eine beeindruckende Musiktradition, nicht erst beginnend und endend bei Johann Sebastian Bach, sondern auch bis in unsere heutige Zeit fortgeführt bei den Freizeitmusikern, bei den vielen Musikvereinen und auch bei den leider nicht mehr so vielfach vorhandenen bergmännischen Musikvereinen. Sie nehmen in vielfältiger Art und Weise an unserem Kulturleben teil, beispielsweise wenn sie bei Hüttenfesten am Rennsteig für Musik sorgen oder wenn sie bei verschiedenen Festen immer wieder dafür sorgen, dass die Leute unterhalten werden. Darum war uns das auch schon immer ein Anliegen. Wir haben seit 2005 eine schwierige Situation in Thüringen, was die Förderung beispielsweise der Musikschulen anbetrifft. Das Verfassungsgerichtshofurteil von 2005 machte es schwierig, die direkte Förderung der Musikschulen vorzunehmen. Deswegen war es auch der allerersten AfD-Fraktion ein Herzensanliegen, sich immer wieder um diese Musikschulangelegenheiten zu kümmern. Darum hat sich beispielsweise die Abgeordnete Wiebke Muhsal sehr verdient gemacht, immer wieder Impulse in die Diskussion einzubringen.
(Beifall AfD)
Sie sehen also: Was lange währt, wird endlich gut – so könnte man es sagen. Wir diskutieren schon eine ganze Weile über genau dieses Thema und jetzt ist es endlich so weit, dass die Musikschulen und Jugendkunstschulen als Bildungseinrichtung eine staatliche Anerkennung erlangen. Es ist ein Erfolg, weil wir uns damit von der unsteten Projektförderung abkehren. Es ist wichtig für die verlässliche Fortführung der Arbeit der Musikschulen und auch für die Sicherheit der Beschäftigten, dass wir heute diesen Schritt gehen. Bei der ganzen Diskussion und bei der ganzen Freude, dass wir heute dieses Gesetz einhellig verabschieden werden, muss man auch sagen, dass im letzten Ausschuss leider noch Bedenken der Landtagsverwaltung hinsichtlich des formellen Zustandekommens dieses Gesetzes aufgekommen sind, ob es nicht noch eine neuerliche Runde gebraucht hätte, die Kommunen hier zu beteiligen. Auch wir haben diesen Punkt intensiv geprüft und haben Zweifel an dem Zustandekommen. Aber die Zweifel reichen in diesem Fall nicht aus, um die heutige vorgelegte Verbesserung abzulehnen. Wir werden daher diesem Gesetzentwurf gern zustimmen und nehmen ihn als Basis für weitere Verbesserungen und Initiativen von unserer Seite. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
