Keller
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
Das war die Begründung zum Entschließungsantrag. Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf die erste und zweite Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wurde. Dementsprechend kommt der Entschließungsantrag heute nur dann zur Abstimmung, wenn die zweite Beratung zu dem Gesetzentwurf unmittelbar im Anschluss an die erste Beratung durchgeführt wurde. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit einer Ausschussüberweisung. Wir beginnen mit der ersten Beratung zu dem Gesetzentwurf, zu der ich die Aussprache eröffne. Gleichzeitig eröffne ich damit auch die Aussprache zum Entschließungsantrag. Für die Fraktion der AfD erhält Herr Abgeordneter Cotta das Wort. Bitte.
