Weil
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör wie folgt: Die Fragen 1 und 2 möchte ich gern aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten. Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Daten vor, wir beziehen uns deshalb auf Daten, die die Regionaldirektion Sachsen ‑ Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Daten der Beschäftigungsstatistik erhebt. Zumeist handelt es sich bei Saisonarbeitskräften um sogenannte kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer/-innen. Die Bundesagentur für Arbeit hat mit Stand März 2022 eine gesonderte Auswertung für alle Bundesländer erstellt. Diese Auswertung ist im Internet in der Statistik der Arbeitsagentur zu finden und die würden wir dann auch schriftlich in Ergänzung meiner Antwort übermitteln. Da die Daten monatlich aufgelistet sind und Beschäftigte in der Wirtschaftsabteilung 1, Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeit, also nicht nur nachgefragte Erntehelfer/-innen ausweisen, kann ich hier nur beispielhaft Daten vorstellen. So waren entsprechend dieser Statistik in Thüringen im Monat Mai 2019 insgesamt 1.011, darunter 936 aus EU-Staaten, Ausländer/-innen in diesem Wirtschaftsbereich sozialversicherungspflichtig tätig. Darunter waren weitere 799 Ausländer/-innen, 798 davon aus EU-Staaten, sozialversicherungspflichtig kurzfristig beschäftigt. Im Mai 2020 waren insgesamt 905, 825 aus EU-Staaten, Ausländer/innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und darunter 588, 586 aus EU-Staaten, sozialversicherungspflichtig kurzfristig beschäftigt. Im Mai 2021 waren insgesamt 940, 844 aus EU-Staaten, Ausländer/-innen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und darunter 724, 717 aus EU-Staaten, sozialversicherungspflichtig kurzfristig beschäftigt. Die meisten kamen aus Polen und Rumänien. Ausländer/-innen aus Drittstaaten – also nicht EULändern – spielen in dieser Statistik zahlenmäßig nur eine sehr geringe Rolle. Zu Frage 3: Für Arbeitsschutzkontrollen in Thüringen ist das Landesamt für Verbraucherschutz, TLV, zuständig. Das TLV hat in landwirtschaftlichen Einrichtungen Arbeitsschutzkontrollen wie folgt durchgeführt, wobei Betriebe mit Saisonarbeitnehmern und Saisonarbeitnehmerinnen grundsätzlich nicht gesondert erfasst wurden: Im Jahr 2019 wurden insgesamt 81 Kontrollen durchgeführt, im Jahr 2020 73 Kontrollen und im Jahr 2021 156 Kontrollen. Im Jahr 2020 wurde durch das TLV die Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards im Rahmen einer Schwerpunktaktion unter anderem auch in Betrieben der Landwirtschaft überprüft. Somit war eine zusätzliche Auswertung für 2020 möglich. Bei dieser Schwerpunktaktion hat das TLV acht von insgesamt zwölf Thüringer Betrieben mit Erntehelfern/Erntehelferinnen in der Landwirtschaft kontrolliert. Die Zahl der Erntehelfer/ ‑ innen pro kontrolliertem Betrieb wurde mit zehn bis 320 angegeben in Abhängigkeit vom Arbeitskräfteangebot und den zu erntenden Früchten. Unterkünfte wurden nicht von jedem Betrieb zur Verfügung gestellt; sie müssen von den Erntehelfern/Erntehelferinnen gegebenenfalls gegen Entgelt gemietet werden. Wo es die Möglichkeit gab, wurden die Unterkünfte kontrolliert. Zu Frage 4: Das Arbeitsrecht ist bundesrechtlich geregelt, sodass die Landesregierung nicht unmittelbar Einfluss auf die Gesetzgebung hat. Erntehelfer/ ‑ innen stammen sowohl aus der Bundesrepublik selbst als auch aus dem Ausland. Alle Erntehelfer/innen mit einem Arbeitsvertrag nach deutschem Rechtsstatus unterliegen den Verpflichtungen, die einheitlich in der gesamten Bundesrepublik gelten. Sie unterliegen damit zum Beispiel dem Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes. Seit dem 01.01. dieses Jahres beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro brutto. Zum 01.07.2022 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro brutto und zum 01.10. erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 12,00 Euro brutto. Werden Erntehelfer/-innen, die mit einem ausländischen Unternehmen einen Arbeitsvertrag nach ausländischem Recht abschließen, in Deutschland eingesetzt, dann gelten für sie die Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. So sind der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen, die Einhaltung von Arbeitsschutzregeln zu beachten oder gesetzliche Höchstarbeitszeiten einzuhalten. Auch im Jahr 2022 sind Schwerpunktaktionen im Arbeitsschutz des TLV geplant. Zum Teil resultieren Benachteiligungen und diesbezügliche Probleme für ausländische Beschäftigte aus der fehlenden Kenntnis der deutschen Sprache und des deutschen Arbeitsrechts. Aus der Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle „Faire Mobilität in Thüringen“, einem Projekt in Trägerschaft des DGB Bildungswerks Thüringen, ist bekannt, dass Unterstützungsangebote zum Arbeitsrecht und zum Arbeitsschutz für Arbeitskräfte aus dem Ausland dringend gebraucht werden. Insbesondere auf Bundesebene wird hier deutlicher Handlungsbedarf gesehen. Die Position der Überwachungsbehörden muss weiter gestärkt werden. Ein verpflichtendes System der elektronischen und manipulationssicheren Aufzeichnung der Arbeitszeit ist dringend einzuführen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen dürfen nicht dazu führen, dass in Aufsichtsbehörden Informationen und Unterlagen zu Arbeitsbedingungen verweigert werden können. Informationen zu Beschäftigten aus dem Ausland sind den Arbeitsschutzbehörden zurzeit kaum zugänglich. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz vom 22. Dezember 2020 wurden allerdings erste Weichen gestellt, diese Situation zu verbessern. Die Landesregierung wird sich weiterhin für gute Arbeit und den Arbeitsschutz sowohl im Bundesrat als auch in den entsprechenden Bund-Länder-Gremien starkmachen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
