Diana Lehmann
Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will gar nicht allzu lange ausholen. Dieser Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht gleich aus mehreren Gründen alles andere als zielführend. Erstens: Vor nicht mal einem Jahr – konkret am 14. Juli 2021 – wurde dieses Gesetz von diesem Landtag mit einem langen und intensiven Diskussionsprozess novelliert, der – dass muss man sagen, wenn man die Kolleginnen und Kollegen fragt, die das begleitet haben – mitunter viele Nerven gekostet hat. Am Ende hat sich die Mehrheit in diesem Parlament – und zwar mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün und der CDU – auf einen Kompromiss geeinigt und das aktuell gültige Spielhallengesetz beschlossen. Dass jetzt nach nicht einmal zwölf Monaten auf Druck der Spielhallenlobby erneut eine Änderung auf den Tisch gelegt wird, ist aus meiner Sicht kein ehrlicher Umgang mit einem Gesetzgebungsprozess und den damit verbundenen Kompromissen. Am Ende machen wir alle halbe Jahre dieselbe Kiste immer wieder auf und drehen uns dadurch mitunter im Kreis. Das, werte Kolleginnen und Kollegen, ist aus meiner Sicht kein akzeptabler Zustand.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Punkt 2 ist der Duktus, mit dem dieser Gesetzentwurf daherkommt. Der Landesregierung zumindest Willkür oder die bewusste Umgehung des gesetzgeberischen Willens zu unterstellen, das halte ich – mit Verlaub – für unverschämt, zumal das Wirtschaftsministerium erst kürzlich transparent im Ausschuss über die vorbereitete Verordnung berichtet hat. Was mich zu Punkt 3 bringt, ist die fachlich schlechte Umsetzung des vorliegenden Entwurfs. Mit der Streichung der Verordnungsermächtigung würde das Gesetz in Teilen nicht mehr umsetzbar sein. Wesentliche Bedingungen des Glücksspielstaatsvertrags sind entsprechend des Gesetzes durch eine Verordnung zu regeln. Dazu zählen zum Beispiel die Vorgaben für die Schulung des Personals in den Spielhallen und die Inhalte des verbindlichen Sozialkonzepts. Vielleicht hilft der FDP ein Blick nach Nordrhein-Westfalen, wo unter Schwarz-Gelb ein Spielhallengesetz mit umfangreichen Verordnungsermächtigungen beschlossen wurde. Die zugehörigen Sachkundenachweise und die Schulungsverordnung umfasst dort allein zwölf Paragraphen sowie mehrere Anlagen. In Thüringen haben wir uns im Übrigen an NRW orientiert. Dass jetzt zudem neuerlich kritisiert wird, dass einzelne Spielhallen aufgrund der Abstandsregelung untereinander keine Verlängerung ihrer Betriebserlaubnis erhalten können, ist – entschuldigen Sie das wirklich – ebenfalls kalter Kaffee. Das war bereits Thema der Diskussion im vergangenen Jahr. Alle Beteiligten, die dieses Gesetz mit beschlossen haben, haben akzeptiert, dass die Neuregelung des Gesetzes vereinzelt diese Auswirkung haben wird. Bereits damals liefen die betroffenen Einrichtungen nur auf Basis einer befristeten Ausnahmeregelung, die jetzt nach zehn Jahren ausläuft. Es betrifft von den 333 Spielhallen in Thüringen etwa 60, die sich einem Auswahlverfahren unterziehen müssen. Am Ende können um die 30 davon eine neue Genehmigung erhalten. Ein Massensterben, so wie das hier dargestellt wird, ist das nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Vorschlag für die Gesetzesänderung ist aus Sicht meiner Fraktion und aus Sicht der Koalitionsfraktionen keine sinnvolle Änderung und wird die Dinge eher schlechter als besser machen. Wir werden deswegen die Ausschussüberweisung ablehnen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
