Christian Herrgott
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Reihen haben sich nach der Lüftungspause noch etwas gelichtet, aber dennoch ist der Zweite Medienänderungsstaatsvertrag ein wichtiges Thema. Als Christdemokraten ist uns die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben und damit auch die Teilhabe an Medienangeboten ein besonderes Anliegen. Damit auch für diesen Teil der Bevölkerung eine gleichberechtigte Teilhabe möglich ist, müssen Medienangebote auch für alle Menschen gleichermaßen zugänglich, auffindbar und nutzbar sein. Nicht mehr, aber auch nicht weniger verlangt nun der neue Medienänderungsstaatsvertrag. Meine Damen und Herren, bereits bei der Novellierung des alten Rundfunkstaatsvertrags im Ergebnis des im November 2020 in Kraft getretenen Ersten Medienänderungsstaatsvertrags wurden Verbesserungen zur Barrierefreiheit in den Medien festgeschrieben. Weitere Verbesserungen, die zeitnah erfolgen sollen, haben die Länder im Rahmen der dazugehörigen gemeinsamen Protokollerklärung vereinbart. Auf dieser Grundlage haben sich die Länder darauf geeinigt, die bestehenden Regelungen zur Barrierefreiheit in den Medien weiterzuentwickeln. Ziel dieser Einigung war es, durch den Abbau von Barrieren Medienangebote für alle Menschen und Teilhabe am medialen Diskurs und an der Gesellschaft insgesamt zu ermöglichen. Zudem sind die Vorgaben der EU-Richtlinie – es wurde bereits mehrfach erwähnt – über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen umzusetzen. Da der bisherige Medienstaatsvertrag die Vorgaben aus dieser Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zur Barrierefreiheit nur rudimentär umsetzte, sollen die neuen Regelungen weitere Barrieren für Menschen mit Behinderungen jetzt abbauen. Mit dem nunmehr novellierten Medienänderungsstaatsvertrag wird die Barrierefreiheit im Rundfunk und bei den Telemedien gestärkt, unter anderem durch den Ausbau der Übersetzung von Programminhalten in Gebärdensprache und der Bildbeschreibung durch Offsprecher. Bei der Erarbeitung der novellierten Regelungen wurden zudem länderübergreifend Behinderten- und Sozialverbände sowie die Beauftragten der Landesregierung eingebunden und auch deren Anregungen mit aufgenommen. Von daher wird auch die CDU-Fraktion der Umsetzung des Zweiten Medienänderungsstaatsvertrags im Thüringer Landesrecht nun zustimmen. Wir werden uns auch diesen Dingen nicht verschließen und an einer Weiterentwicklung dieser Staatsverträge mitarbeiten, denn es ist ein kontinuierlicher Prozess, der mit diesem Zweiten Staatsvertrag jetzt nicht abgeschlossen ist, sondern uns auch in den kommenden Jahren in diesem Hohen Haus weiter beschäftigen wird. Auf die Anregung vom Kollegen Blechschmidt für die weitere entsprechende Finanzierung der TLM kann ich nur sagen: Wenn wir das wollen, sollten wir das intensiv diskutieren, aber man sollte auch immer mit dazusagen, dass das natürlich zu Mehrkosten führen wird, wenn wir solche Ziele festschreiben, und das muss man den Menschen am Ende des Tages auch erklären können. Eine Bemerkung zum Kollegen der AfD, die sich vorhin hier ein bisschen als die Vorreiter der barrierefreien Angebote hervorgetan hat: Meine Damen und Herren, einfache Zugänglichkeit zu Medien ist etwas anderes als das Produzieren von einfachen und singulären Antworten. Das ist keine Barrierefreiheit, das ist etwas anderes. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
