Katja Mitteldorf
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Aber es wäre ganz gut, zumal das euer Gesetzentwurf ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich habe mir eigentlich vorgenommen, dass ich die Berichterstattung so großartig wie der Kollege Blechschmidt im letzten Plenum quasi völlig ohne Blatt geben kann, aber da die Bearbeitung des Gesetzentwurfs zu Recht eine sehr lange Zeit in Anspruch genommen hat, wird mir das leider nicht gelingen. Der Landtag hat den CDU-Gesetzentwurf in seiner 51. Sitzung am 1. Juli 2021 an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen und der Ausschuss hat sich in sehr vielen Sitzungen mit diesem Gesetzentwurf befasst. Es wurde eine mündliche Anhörung, ebenso der Kreis der Anzuhörenden und eine Anhörung im Onlineforum des Landtags beschlossen. Diese wurde allerdings nicht wahrgenommen. Die mündliche Anhörung selbst zum Entwurf fand dann am 17.09.2021 hier im Plenarsaal statt. Es haben neun eingeladene Verbände die Chance genutzt, sich mündlich dazu zu äußern, und wir hatten weiterhin sehr viele schriftliche Stellungnahmen. Aus der Anhörung war vorrangig positives Feedback zu vernehmen. Es gab allerdings einige Anmerkungen zur Ausgestaltung des Gesetzes, so zum Beispiel bei der Frage der Anerkennung von Lehrplänen von Musikschulen, die nicht kommunal getragen oder im Verband der Thüringer Musikschulen sind, sondern als freie Musikschulen ebenfalls unter dieses Gesetz fallen könnten. Das war eine Anmerkung und es gab unter anderem auch Anmerkungen zu der Frage der Übergangsfristen und zu der Frage der Fristen, auf welches Kalenderjahr sich dann die Berechnungsgrundlage beziehen soll. Die Änderungsanträge wurden dann zunächst im Oktober 2021 von der CDU zu ihrem Gesetzentwurf eingereicht, im November 2021 gab es auch Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Da einige dieser Änderungsanträge kommunalrelevant waren, wurde am 13.11.2021 im Ausschuss vereinbart, dass es eine neue schriftliche Anhörung für diesen Teil geben sollte. Gleichzeitig gab es aus dem Ausschuss heraus einen Prüfauftrag an den Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtags, bei dem es um die Frage ging, ob es im Gesetz eine Ungleichbehandlung in der Bewertung zwischen den Musikschulen und den Jugendkunstschulen gibt. Das bezog sich vor allem auf die Frage, dass im Gesetzentwurf für die Musikschulen bezogen auf den kommunalen Finanzierungsanteil ein deutlich beschriebener Prozentsatz festgeschrieben wurde, während bei den Jugendkunstschulen das Wort „angemessen“ ohne weitere Steuerungsfunktion steht. Das Ergebnis des wissenschaftlichen Gutachtens ging dem Ausschuss dann im Februar 2022 zu und es wurde deutlich, dass es nicht verfassungswidrig ist, weil dies auf Grundlage der unterschiedlichen Strukturen der Musik- und der Jugendkunstschulen für das Gesetz keinerlei Probleme bereiten soll. Es wurde dann ein gemeinsamer Änderungsantrag eingereicht, der in der Sitzung am 03.06.2022 durch den Ausschuss beschlossen wurde. Es gab redaktionelle Änderungen, die noch beschlossen worden sind. So kam der Ausschuss am 03.06.2022 bei 4 Enthaltungen und sonstiger Zustimmung dazu, dem Landtag zu empfehlen, auf Grundlage der – wie Sie in der Beschlussempfehlung sehen können – Änderungen dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
