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Laura Wahl

GRÜNE 09.06.2022 Sitzungen 7/83

Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen

Herr Präsident, liebe Kolleginnen/Kollegen und Zuschauer/-innen, als Thüringer Landtag setzen wir heute ein klares Signal für Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt und halten fest: Das sogenannte Transsexuellengesetz gehört endlich abgeschafft und durch ein zeitgemäßes Selbstbestimmungsgesetz ersetzt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Den beteiligten Fraktionen will ich ausdrücklich für die konstruktive Beratung zu diesem Antrag danken. Ich freue mich, dass wir der bereits im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbarten Abschaffung des Transsexuellengesetzes Rückenwind geben. Es ist ein längst überfälliger Schritt, denn das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz bereits sechsmal in Teilen für verfassungswidrig erklärt, weil es die Würde und die Persönlichkeitsrechte von Transpersonen massiv verletzt. Demnach wird die Geschlechtszugehörigkeit einer Person eben nicht allein durch körperliche Geschlechtsmerkmale bestimmt, sondern wesentlich auch durch die geschlechtliche Identität. Transpersonen erleben nach wie vor nach einem Coming-out in vielen Lebensbereichen starke Nachteile, insbesondere Transfrauen sind von massiver Diskriminierung am Arbeitsmarkt betroffen. Das belegen aktuelle Studien im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und sind nur ein paar Beispiele für die vielen Diskriminierungen, denen Transpersonen, aber auch queere Personen, insgesamt leider in unserer Gesellschaft immer noch ausgesetzt sind. Das ist einer pluralen Demokratie nicht würdig. Übrigens schaden eben enge Geschlechtervorstellungen und damit verbundene Rollenerwartungen nicht nur Transpersonen mit der Zuschreibung von Geschlecht bei Geburt und der Einordnung als Junge oder Mädchen. Zum Beispiel wird von frühester Kindheit an bestimmtes Verhalten gutgeheißen oder kritisiert, belohnt oder bestraft. Wenn größere Spielräume entstehen, wie Geschlecht gelebt werden kann, führt das zu mehr Selbstbestimmung und Freiheit für alle Personen. Davon bin ich überzeugt. Ich bin froh, dass wir deswegen heute auch einen Schritt in diese Richtung machen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Es ist klar – auch das wurde in der Anhörung sehr deutlich, Frau Meißner, denn nur eine anzuhörende Institution hat Ihre Auffassung vertreten –, die meisten Verbände, die Transpersonen, queere Personen vertreten, haben klargemacht, dass das Transsexuellengesetz und vor allem die damit verbundene Begutachtung von Personen ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist. Denn es gibt Dutzende von Erfahrungsberichten, die sagen, dass Menschen schamlose Fragen gestellt werden wie „Wie häufig wird masturbiert?“ – keine Ahnung. Eben solche intimen Dinge werden gefragt und das ist nicht okay. Denn wenn eine Person die geschlechtliche Identität selbst bestimmen will, dann sollte sie das auch können und da hat der Staat einfach nicht mitzumischen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Fakt ist auch, dass Menschen nach wie vor an vielen Stellen mit der angeblichen Binarität der Geschlechter konfrontiert werden, wo dies überhaupt nicht notwendig ist. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir mit diesem Antrag einen Prozess starten werden, der insbesondere in Verwaltungsprozessen überprüfen soll, wo sind Geschlechtsangaben überhaupt notwendig und wo kann darauf problemlos verzichtet werden. Da müssen wir auch nicht überbordende Bürokratie befürchten, sondern die Landesregierung ist aufgefordert, eine Verwaltungsvorschrift auszuarbeiten. Man wird da sehr genau abwägen können, in welchen Bereichen ist das sinnvoll, wie gestalten wir diesen Prozess aus. Aber zum Beispiel bereits durch die Änderung des Personenstandsgesetzes und die Aufnahme der Kategorie „Divers“ sind da auch ja teilweise schon Formulare angepasst worden. Ich glaube, dieser Bürokratieaufwand steht in keinem Verhältnis dazu, dass wir auch an dieser Stelle endlich Menschenrechte umsetzen und allen Menschen garantieren, in der geschlechtlichen Identität leben zu können, die sie haben. Sie werden nichtsdestotrotz bemerkt haben, dass wir eine kleine Änderung vorgenommen haben an dem Antrag und den Punkt zu statistischen Erhebungen aus dieser Verwaltungsvorschrift rausgestrichen haben. Denn tatsächlich hätten wir mit der vorherigen Formulierung ungewollt die Erhebung von statistischen Daten zu Geschlecht für die Verwaltung unmöglich gemacht. Die Erhebung von statistischen Daten ist aber notwendig, um an manchen Stellen überhaupt geschlechtsabhängige Unterschiede aufdecken und erkennen zu können. Das betrifft sowohl Cis-Männer wie auch Cis-Frauen als auch queere Personen, und deswegen haben wir diesen Punkt gestrichen. Damit sind auch statistische Abfragen nach wie vor weiterhin möglich. Abschließend muss man feststellen, es wäre wünschenswert, dass Geschlecht keine maßgebliche Rolle mehr bei Chancen und Möglichkeiten im Leben spielt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber aktuell tut es das noch, und in Fällen wie dem Transsexuellengesetz auf höchst diskriminierende Weise. Deshalb ist es wichtig, dass wir heute in Thüringen einen kleinen Schritt machen, der Diskriminierung abbaut und Vielfalt, Toleranz und Menschenrechte stärkt. Und dafür danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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