Christian Tischner
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Wenn ich diesen Part zu Ende kriege, dann kann er gern nachfragen. „[Die] Entscheid[ung] über die Versetzung am Ende der Klassenstufe 2 würde mit einer beabsichtigten Verlängerung der Schuleingangsphase am Ende der Klassenstufe 2 kollidieren.“ Das haben wir jetzt in unserem Gesetzentwurf auch berücksichtigt. „Wenn, dann würde“ – und das sagt die GEW – „ein Versetzungsentscheid frühestens in Klasse 3 Sinn machen.“ Herr Dittes, machen Sie erst mal – gut –, dann kommen wir zum Lehrerverband.
