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Markus Gleichmann

Die Linke 09.06.2022 Sitzungen 7/83

Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und auch hier auf der Tribüne, zuerst möchte ich mich tatsächlich erneut bei der CDU bedanken, denn mit Ihrem Antrag haben Sie zum zweiten Mal einen Beteiligungsprozess der EU von der Beratung im zuständigen Europaausschuss hier in das Plenum des Thüringer Landtags gehoben. Die Bedeutung der EU und deren Partizipationsmöglichkeiten für regionale und kommunale Gebietskörperschaften wird so erneut einer größeren Öffentlichkeit präsentiert. Im heutigen Fall haben Sie per Platzierung sogar dafür gesorgt, dass die Debatte zur Primetime der Plenarsitzung, am Donnerstagvormittag, stattfindet. Schade ist jedoch, dass Sie diese Öffentlichkeit dazu nutzen, mit Ihrer Argumentation wie im vorliegenden Antrag auf Verhältnismäßigkeitsbedenken ein negatives, teilweise dystopisches Bild der Auswirkungen der „Fit for 55“-Richtlinien zu zeichnen. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: „Der Richtlinienvorschlag ist wegen seiner ambitionierten Zielvorgaben und der erheblichen Ausweitung des Anwendungsbereichs sowie des Umfangs der umzusetzenden Maßnahmen und deren erheblichen Kosten geeignet, die Tierhaltung in Europa in ihrer Existenz massiv zu gefährden.“ (Beifall CDU) Dieser Satz zeigt das Dilemma, in dem sich Teile der Politik in Europa befinden und warum es mit dem Klimaschutz und den Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel nur schleppend vorangeht. Auf der einen Seite klopfen sich alle auf die Schultern, wenn auf Klimagipfeln Ziele definiert werden; ich erinnere da unter anderem an die Bundesregierung, die die Ergebnisse des Pariser Klimaschutzabkommens als bahnbrechenden Erfolg feierte – auch parteiübergreifend. Am 22. April 2021 freute sich die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einem virtuellen Klimatreffen auf Einladung des USPräsidenten, dass Deutschland und die EU gemeinsam mit den USA ihre Klimaschutzanstrengungen verstärken werden. Unter anderem feierte sie dies mit diesen Worten: „Wir haben in Deutschland ein verbindliches Klimaschutzgesetz, das den Weg zur Klimaneutralität beschreibt“, so Kanzlerin Merkel. Die Europäische Union schreibt ihr höheres Klimaschutzziel bis 2030 von mindestens 55 Prozent weniger Emission ebenfalls gesetzlich fest. Und jetzt kommt es: „Alle großen Emittenten sind gefordert“, sagte Merkel. Bei der uns heute vorliegenden neu gestalteten Richtlinie 2010/75 zum Thema „Industrieemissionen“ geht es nun ganz konkret um die Umsetzung der Ziele, die sich die Welt, Europa und – ja – auch unsere Bundesregierung, wir selbst gesetzt haben. Wo es nun konkret wird, will die CDU Thüringen einen Rückzieher machen. Ich möchte gern noch etwas tiefer in die Materie einsteigen, um deutlich zu machen, welche Rolle die regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips spielen. Wir haben als Thüringer Landtag zwei Aufgaben bei der Beratung der EU-Richtlinien. Zum einen sollen wir beurteilen, ob Ziele einer Maßnahme wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, sondern besser auf der Ebene der EU zu verwirklichen sind. Das wären Subsidiaritätsbedenken. Diese haben die Fachausschüsse und der Europaausschuss im vorliegenden Fall nicht gesehen. Deswegen will ich darauf auch nicht näher eingehen. Etwas schwieriger wird es aber bei der zweiten Aufgabe der Beurteilung, ob die Vorschläge der EU dem Verhältnismäßigkeitsprinzip widersprechen. Dazu müssen wir konkreter werden. Es gibt vier Punkte auf der Liste abzuarbeiten: zum einen legitimer Zweck, zum anderen Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. Wir wollen die Industrieemissionen senken, um den Ausstoß an Schadstoffen bis 2055 deutlich zu reduzieren. Dieser Zweck ist in Anbetracht der schon erwähnten weltweiten Festlegung von Klimaschutz mehr als legitim. (Beifall DIE LINKE) Die in der Richtlinie vermerkten Grenzwerte haben einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Zweck der Richtlinie und dem zu erreichenden Ziel. Dementsprechend sind die Maßnahmen geeignet. Frage drei ist, ob es mildere Mittel gibt, die zur Verfügung stehen und die gleichermaßen geeignet wären. Die 50.000 Industriebetriebe in der EU – etwa 30.000 große Industrieanlagen und rund 20.000 große Geflügel- und Schweinehaltungsbetriebe, die unter die aktuelle Version der Richtlinie fallen – sind für 50 Prozent der Emissionen von Schwefeloxiden, Schwermetallen und anderen Schadstoffen verantwortlich. Darüber hinaus werden 40 Prozent der Treibhausgase und rund 30 Prozent der Stickoxide und des Feinstaubs emittiert. Ziel der Richtlinie ist es, Emissionen in die Luft, das Wasser und den Boden so weit wie möglich zu vermeiden und zu vermindern bzw. am Ende auch zu beseitigen. Ferner sollen Wettbewerbsverzerrungen durch Gewährleistung horrender Umweltanforderungen vermieden und Innovationen gefördert werden. Also genau die von der CDU in ihrem Papier gefürchtete Verzerrung des Wettbewerbs, unter anderem in der Landwirtschaft, soll mit einheitlichen Standards aufgehoben werden. Ein Agrarbetrieb in Griechenland soll die gleichen Anforderungen an Umweltstandards erfüllen wie in Ungarn oder hier in Thüringen. Mit der neu formulierten Richtlinie würden zu den genannten Betrieben etwa 165.000 weitere Nutztierhaltungsbetriebe hinzukommen. Das hört sich erst einmal sehr viel an, es handelt sich aber letztendlich trotzdem nur um 13 Prozent entsprechender Agrarbetriebe in Europa. In Thüringen betrifft die Richtlinie 472 Unternehmen, davon 130 Mastbetriebe mit Ställen ab 150 Großvieheinheiten bzw. 500 Schweinemastplätzen. Es betrifft also weniger die kleinen Familienbetriebe, um die sich die CDU in ihrem Antrag sorgt, sondern mehr die größeren Betriebe. Aber auch für die Betroffenen heißt es nicht Umstellung von heute auf morgen. Es werden jedoch verpflichtende Transformationspläne bis 2030 in der Industrie bzw. 2034 in der Landwirtschaft und darüber hinaus gefordert. Dabei geht es speziell darum, dass eine effizientere Verwendung von Ressourcen, also Wasser und Boden zum Beispiel, realisiert wird. Emissionsgrenzwerte sollten sich an der besten zur Verfügung stehenden Technik orientieren und die Kontrolle soll effektiver werden. Das mit der neuen Richtlinie überarbeitete und gestraffte Genehmigungsverfahren entspricht dem im Vergleich zu Industrieanlagen geringeren Risiko der Nutztierhaltungsbetriebe und wird sowohl für die 20.000 bisher bestehenden Betriebe gelten, die unter die Richtlinie fallen, als auch für die neu hinzukommenden. Das heißt, es werden sogar bürokratische Hürden abgebaut. Die Genehmigung wird laut EU-Angaben etwa 2.400 Euro pro Jahr und Betrieb kosten. Gleichzeitig bietet die EU-Förderung im Bereich von Innovationen wirksamere Genehmigungen, Materialeffizienz und Dekarbonisierung an. Die Landwirtschaftsbetriebe werden also nicht allein gelassen – im Gegenteil. Die im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu prüfenden Punkte – also Erforderlichkeit und Angemessenheit, die noch offen waren in meiner Liste – können von dieser Warte aus also ebenfalls nicht bemängelt werden. In Abwägung des genannten Subsidiaritätsprozesses kam der Europaausschuss im Thüringer Landtag mehrheitlich am vergangenen Freitag zu dem Ergebnis, keine Bedenken auszusprechen. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das ist falsch!) Die CDU konnte – wie auch mit dem heute vorliegenden Papier – nicht konkret deutlich machen, wie die EU-Richtlinie die entsprechenden formalen Kriterien explizit verletzt und welche Alternative sie bei den Mitteln gleicher Eignung sehen würde. Der Antrag ist also abzulehnen. Neben dieser formalen Prüfung, wie ich sie eben geschildert habe, ist natürlich unbestritten, dass es eine große Herausforderung ist, die gestellten Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und der sich daraus ableitenden nationalen und subnationalen Klimapläne zu realisieren. Ein erneut hoher Anpassungsbedarf von Stallanlagen und Tierhaltung an strengere Bestimmungen zwingt die Thüringer Tierhaltung erneut zu Investitionen, die in der heutigen Krisenzeit für viele schwer zu stemmen sind. Schon jetzt haben sich ganz unabhängig von Grenzwerten oder sonstigen EU-Regularien viele tierhaltende Betriebe von der Tierhaltung verabschiedet. In Thüringen sind wir weit unter einer Tierdichte, die man als nachhaltig bezeichnen kann, wenn man den Nährstoffkreislauf Boden-Tier-Pflanze-Boden sicherstellen möchte. Die Ursachen sind vielfältig und ein lange währender und schleichender Prozess. Ja, die Tierhaltung ist in der Krise, doch dabei vergisst man neben den Investitionskosten auch die andere Seite. Gerade in der aktuellen Krise fossiler Energieträger, generell auch der Globalisierung, wird deutlich, wie wichtig regionale hochqualitative Produkte sind und wie wenig Wertschätzung diese teilweise erhalten. Das gilt monetär wie gesellschaftlich. Als Linke stehen wir hierbei an der Seite der Beschäftigten in Industrie und Landwirtschaft und werden daher gemeinsam mit R2G alle Möglichkeiten nutzen, um mit Innovation und Solidarität den Dreiklang Ökologie, Ökonomie und Soziales deutlich zu machen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Gerade die Landwirte wissen, dass sie das Land, welches sie bestellen, nur geliehen haben und jede Generation aufpassen muss, die Grundlage für die nächste nicht zu zerstören. Daher brauchen wir eine Verstärkung der Förderung der Landwirtschaft in der Zukunft, damit der Berufszweig das, was wir von ihm abverlangen, auch wirtschaftlich darstellen kann. Aber es gilt: Keine Investitionen in den Klimaschutz wäre die teuerste Variante für alle Menschen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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