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Laura Wahl

GRÜNE 09.06.2022 Sitzungen 7/83

Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)

Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Urbach, mich wundert ja immer, mit welcher Leichtfertigkeit vor allem die CDU Thüringen Klimaschutzmaßnahmen für unnötig oder übertrieben erklärt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben sich jetzt gefragt, ob diese Richtlinie angemessen ist. Dahinein kann man auch interpretieren: Ist Klimaschutz angemessen? Da möchte ich noch mal an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr erinnern, das ganz eindeutig festgestellt hat, dass Deutschland bisher zu wenig Klimaschutzmaßnahmen ergriffen hat, um auch die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu bewahren. Was für Deutschland gilt, gilt definitiv auch für Europa und die EU als Ganzes. Deswegen muss man auch sagen: Wer Klimaschutz als ein Thema der Partei Die Grünen oder Bündnis 90/Die Grünen darstellt, der hat, glaube ich, nicht erkannt, dass das eine Aufgabe ist, die uns als Gesellschaft als Ganzes betrifft und an der alle Parteien und Fraktionen die Verantwortung haben, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) zu überlegen, wie wir unsere Lebensgrundlagen schützen können und auch kommenden Generationen noch einen lebenswerten Planeten hinterlassen. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Se- hen wir auch so!) Genau. Aber dann sollten Sie nicht sagen, es wäre ein Grünenthema. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Man kann ja auch …) Das können wir definitiv. Uns verwundert aber tatsächlich, dass an der Stelle Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin mit dem „Fit for 55“Programm mal ein wirklich gutes Programm dargelegt hat, mit dem sie ganz viele Klimaschutzmaßnahmen ergreift und den richtigen Weg einschlägt, was wir sehr begrüßen. Dass die Thüringer CDU das an dieser Stelle immer wieder anders sieht, ist doch eher bedauerlich. Im Gegensatz zum Kollegen Gleichmann, der sich ja freut, dass wir heute hier wieder über Europathemen sprechen, finden wir es auch eigentlich eher befremdlich, dass wir dieses Thema wieder hier auf der Tagesordnung haben, nachdem die CDU im Europaausschuss für ihre Beschlussempfehlung keine Mehrheit gefunden hat. Es ist zumindest ein ungewöhnlicher Vorgang. Aber gut. Angemeldet von der CDU werden Verhältnismäßigkeitsbedenken. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung hat die CDU allerdings in ihrem Antrag gar nicht vorgenommen. Welche Maßnahmen der Richtlinie aus ihrer Sicht entsprechend dieser Prüfung nicht geeignet, nicht erforderlich oder nicht angemessen sein sollen, wird nicht erwähnt. Es ist schon seltsam, einerseits Verhältnismäßigkeitsbedenken anzumelden, dann aber nicht zu benennen, welche Verhältnismäßigkeitsgrundsätze bei welchen konkreten Maßnahmen nicht erfüllt sein sollen. Als Bündnisgrüne sehen wir diese Bedenken jedenfalls nicht. Die Richtlinie verfolgt aus unserer Sicht einen legitimen Zweck, denn sie ist Teil des Green Deals. Das Vorhaben ist zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele essenziell. Die EU-Kommission selbst gibt an, dass sich der Gesundheits- und Umweltnutzen durch reduzierte Methan- und Ammoniak-Emissionen auf 5,5 Milliarden Euro pro Jahr beziffern lässt, während die Befolgungs- und Verwaltungskosten aus dieser Richtlinie 500 Millionen Euro betragen. Daraus ergibt sich ein sehr vorteilhafter Kosten-Nutzen-Faktor von 11. Auch ist für uns keine besondere Betroffenheit Thüringens ersichtlich, denn schließlich müssen alle Unternehmen und alle Betriebe in der EU diese Regelungen der Richtlinie gleichermaßen erfüllen. Da es in einigen Bereichen bisher noch uneinheitliche Regelungen gibt, trägt die Richtlinie also eher dazu bei, existierende Wettbewerbsverzerrungen zu vermindern. Die von der CDU vorgebrachten Argumente hinsichtlich Kosten und besonderer Betroffenheit Thüringens können wir so nicht teilen. Die Emissionsminderungsmaßnahmen werden hingegen zu einer besseren Luftqualität und zu einer Verringerung von Schadstoffen führen. Auch wenn es dafür einiger Anstrengungen in Wirtschaft und Verwaltung bedarf, sollten wir bereit sein, diese Herausforderungen anzunehmen. Den Antrag der CDU lehnen wir aus diesen Gründen ab. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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