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Prof. Dr. Hoff

09.06.2022 Sitzungen 7/83

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufsund Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBRStVtr)

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, in Vertretung der heute erkrankten Gesundheitsministerin darf ich den Staatsvertrag hier kurz begründen. Über das Thema „Telematik im Gesundheitswesen“ ist in den vergangenen Jahren immer wieder gesprochen worden. An einem bestimmten Punkt wird es praktisch, das ist mit diesem Gesundheitsberuferegister hier der Fall. Es geht im Kern darum, dass jenseits der Ärzte, Ärztinnen, Krankenhäuser und der Apothekerinnen und Apotheker jetzt auch weitere Berufsgruppen im Gesundheitswesen – das sind die Bereiche der Pflege, der Physiotherapie, der Hebammen und perspektivisch dann auch alle weiteren Gesundheitsberufe – an die Telematik angeschlossen werden. Dazu braucht es auch die entsprechende Ausstellung von elektronischen Gesundheitsberufsausweisen; das wird hier vorgenommen. Jetzt hätte man natürlich auch den Weg wählen können, dass die 16 Länder das jeweils für sich regeln. Aufwand und Ertrag standen dabei in keinem angemessenen Verhältnis, deshalb hat sich die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister darauf verständigt, dass das Land Nordrhein-Westfalen diese Aufgabe für die anderen Länder wahrnimmt. Die Berechnungen gehen davon aus, dass das Land Thüringen für die ersten zwei Jahre hier entsprechende Kosten zu tragen hat und dass sich die Kosten dann nach dem Finanzplan ab dem dritten Jahr selbst tragen bzw. sogar Einnahmen in einer Weise erwirtschaftet werden, die die Kosten der Länder entsprechend decken, sodass wir davon ausgehen, dass die Kostenlast beim Land Thüringen nur für zwei Jahre haushaltswirksam anfällt. Insofern bitte ich, für diesen dann doch wichtigen und gleichzeitig überschaubaren Staatsvertrag um die Zustimmung und würde dem Landtag empfehlen, ihn heute hier in erster und zweiter Lesung zusammen zu beraten, da bis Ende dieses Monats alle Länder diesen Staatsvertrag ratifiziert haben sollen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

Protokoll ↗