Dorothea Marx
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Abstimmungen. Es ist beantragt, den gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses, die fraktionslosen Abgeordneten und auch die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Beides nicht. Damit ist diese Überweisung so beschlossen. Weitere Ausschussüberweisungen waren nicht beantragt. Dann kommen wir zu dem Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP, Kinder in den Mittelpunkt stellen – für starke Förderschulen und hochwertigen gemeinsamen Unterricht. Auch hier war Ausschussüberweisung beantragt. Wer möchte dieser Ausschussüberweisung zustimmen? Den bitte ich um das Handzeichen. Auch hier sehe ich Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU, der Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist gegen diese Ausschussüberweisung? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Auch damit hat dieser Antrag auf Überweisung eine Mehrheit gefunden. Dann kommen wir zum dritten Antrag, Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen, ein Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Auch hier wird Ausschussüberweisung gewünscht. Wer stimmt der Ausschussüberweisung dieses Antrags zu? Das sind erneut die Mitglieder der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU sowie die Gruppe der FDP und die fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Keine. Dann ist auch dieser Antrag zur Weiterberatung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Jetzt kommen wir zur Mittagspause. Es ist jetzt 13.55 Uhr. Wir würden um 14.25 Uhr fortsetzen und haben dann wieder Wahlen auf dem Programm, bevor es nach den Wahlen in die Fragestunde geht. Ich eröffne die Sitzung wieder und wir kommen vereinbarungsgemäß jetzt zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 14 und 17 bis 21. Das sind insgesamt sechs Wahlgänge, die wir wieder in verbundener Wahl durchführen. Die Tagesordnungspunkte 15 und 16 wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5626 Aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Prof. Dr. Michael Kaufmann mit Wirkung vom 6. November 2021, der zu diesem Zeitpunkt Vizepräsident des Landtags war, ist immer noch ein neuer Vizepräsident des Landtags zu wählen. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5626 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Jörg Henke. Es geht weiter mit Tagesordnungspunkt 17 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5627 Der Landtag hat bisher vier von insgesamt fünf Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5627 vor, vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Corinna Herold. Die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne von Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25. Mai 2021 stattgefunden. Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Der nächste Wahlzettel betrifft den TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5628 Auch hier hat der Landtag bislang nur zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/5628 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torben Braga. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Weiter geht es mit Tagesordnungspunkt 19 Wahlvorschläge der Fraktionen DIE LINKE, der CDU und der AfD - Drucksachen 7/5537/5565/5566 Die Amtszeit der Vertrauensleute des derzeit amtierenden Ausschusses zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter des Thüringer Finanzgerichts und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter endet am 20. Juni 2022. Daher sind für den Wahlausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter des Thüringer Finanzgerichts durch den Landtag gemäß § 23 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung sieben neue Vertrauensleute sowie deren Vertreterinnen bzw. Vertreter zu wählen. Dazu liegen Ihnen Wahlvorschläge der Fraktionen Die Linke, der CDU und der AfD in den Drucksachen 7/5537, 7/5565 und 7/5566 vor. Aufgrund der Einreichung konkurrierender Wahlvorschläge findet bei der Wahl die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Fraktion Die Linke schlägt als Vertrauensleute Herrn Holger Auerswald, Herrn Bernd Fundheller und Frau Cornelia Wanderer vor. Als Vertreterin bzw. Vertreter schlägt sie Herrn Thomas Schneider, Herrn Matthias Phlak und Frau Simone Nordheim vor. Die Fraktion der CDU schlägt als Vertrauensleute Frau Manuela Jetschke und Herrn Bernhard Schauer vor. Vertreterin bzw. Vertreter sollen Herr Jürgen Fischer-Crailsheim und Frau Judith Döring werden. Die Fraktion der AfD schlägt als Vertrauensleute Herrn Marcus Cebulla und Herrn Volker Wagenhaus vor. Als Vertreter sind vorgeschlagen Herr Sven Röbbenack und Herr Johannes Linke. Sämtliche vorgeschlagene Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber wurden angeschrieben und haben keine Gründe mitgeteilt, die ihrer Wählbarkeit entgegenstehen. Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Nächster Wahl-Tagesordnungspunkt ist TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5629 Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Der Mandatsverzicht von Herrn Prof. Dr. Michael Kaufmann macht nach wie vor eine Nachbestellung notwendig. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5629 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Uwe Thrum. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Das ist nicht der Fall. Der letzte Wahlgang für jetzt ist dann TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5630 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchst. d) der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Die Wahl ist aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Prof. Dr.-Ing. Michael Kaufmann notwendig. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/5630 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter René Aust. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Das ist nicht der Fall, sodass wir jetzt gleich zu dem Wahlgang kommen können. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf sechs Stimmzettel. Bei den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14, 17, 18, 20 und 21 können Sie auf jedem Stimmzettel einmal entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Die Wahl zu Tagesordnungspunkt 19 – da geht es um die Richter – ist eine Verhältniswahl, das heißt, dass jede bzw. jeder Abgeordneter mit ihrer bzw. seiner Stimme nur für einen Wahlvorschlag votieren kann, nicht für mehrere. Sie können also mit diesem Wahlzettel entweder für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke oder für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU oder für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD stimmen oder sich enthalten. Stimmzettel, die mehr als ein Votum enthalten oder ein nicht eindeutiges Votum, müssen hier als ungültig gewertet werden. Gibt es Fragen zu den Stimmzetteln? Das sehe ich nicht. Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sind Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Henkel und Frau Abgeordnete Wahl eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
