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Prof. Dr. Hoff

09.06.2022 Sitzungen 7/83

Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich will mich den Dankesworten anschließen und freue mich insbesondere, dass dieses Gesetz auch nach vielen Debatten, die wir in den vergangenen Tagen darüber geführt haben, ob es in diesem Landtag möglich ist, parteiübergreifend zu Entscheidungen zu kommen – dass doch offensichtlich Kunst und Kultur zeigen, dass in diesem Themenfeld politische Kultur dazu beitragen kann, parteiübergreifend zu Kompromissen und auch zu Entscheidungen zur Gestaltung des Landes zu kommen. Das ist etwas sehr Gutes. Ich will gleichwohl noch einmal einen Blick zurückwerfen, weil ich auch bei der Beschlussfassung über dieses Gesetz noch einmal ein paar Legendenbildungen geraderücken möchte. Das Erste – wir müssen vielleicht bis zum Jahr 2004 zurückgehen. Im Jahr 2004 gab es eine Landesverfassungsgerichtsentscheidung. Die Landesverfassungsgerichtsentscheidung setzte sich damit auseinander, inwieweit das Land in diesem Kommunalen Finanzausgleich – das heißt, das ist der Topf, aus dem die Kommunen Zuweisungen erhalten – eigentlich zweckgebundene Festlegungen treffen kann. Also kann es neben der reinen Schlüsselmasse, die im Kommunalen Finanzausgleich ist, Mittel an die Kommunen geben und sagen: Nur für diesen Zweck dürft ihr diese Mittel verwenden? Das Landesverfassungsgericht hat sich damals entschieden, dass der Grad an zweckgebundenen Mitteln zu groß sei und dass man deshalb den Finanzausgleich unter diesen Gesichtspunkten für verfassungswidrig erachte. Dies war die Basis dafür, dass wir heute über dieses Gesetz reden, denn das Land hat seinerzeit den Kommunen 3 Millionen Euro für die Musikschulen zur Verfügung gestellt. Und es hat im Übrigen seit 2004 auch nie aufgehört, in diesem Umfang Mittel an die Kommunen zu geben, aber die Kommunen haben nach dem Wegfall der zweckgebundenen Finanzierung die Mittel nicht oder nur zum Teil für die Musikschulen eingesetzt und ansonsten für andere Zwecke – was ich ihnen nicht zum Vorwurf mache. Ich will nur darauf hinweisen, dass die ursprünglich zweckgebundene Musikschulfinanzierung vom Land der Höhe nach nie geändert worden ist, aber die Zweckbindung weggefallen ist. Vor diesem Hintergrund hatte sich Rot-Rot-Grün entschieden, diese Musikschulfinanzierung – und auf Vorschlag der rot-rot-grünen Fraktionen ergänzt um die Jugendkunstschulen, weil man einen Zusammenhang zwischen der musischen und der künstlerischen Förderung von Kindern und Jugendlichen sieht –, diese Mittel nicht im Kommunalen Finanzhaushalt, sondern in den Haushalt des Kulturministeriums, das in der Staatskanzlei ist, wiedereinzustellen. Ich will daran noch einmal erinnern, weil das, was wir heute tun, auch eine Geschichte hat, Punkt 1. Punkt 2: Es ist der dritte Versuch eines Gesetzes. Und ich bin froh, dass es ein erfolgreicher Versuch sein wird, nach allem, was die Abgeordneten hier dargestellt haben, und dass es schon deshalb ein Erfolg sein wird, weil nicht nur über Musik-, sondern auch über Jugendkunstschulen zu sprechen sein wird. Ich will aber auch deutlich machen, dass wir uns in diesem Themenfeld gleichwohl auf zwei Ebenen mit der Frage auseinandersetzen müssen. Die erste: Wir werden im Bereich von Kunst und Kultur immer wieder an die Schnittstelle zwischen Landesfinanzierung und kommunalen Aufgaben kommen. Denn ich will darauf hinweisen: In unserer föderalen Verfassung obliegt die Kulturhoheit tatsächlich den Ländern, aber faktisch ist das, was wir als Kulturpolitik machen, angewandte Kommunalpolitik. Das heißt, das, was kulturell tatsächlich stattfindet, ist keine Landeskultur, sondern es ist Kultur, die auf der kommunalen Ebene in jeder Kommune, im kleinen wie im größeren Rahmen, stattfindet. Seien es die kleinen Vereine, seien es die Musik- und Jugendkunstschulen, seien es Theater, Orchester, Museen, landesfinanzierte Museen, kommunale Museen und viele andere Bereiche. Ich werde jetzt nicht durch die gesamten Sparten der Kultur gehen. Vor diesem Hintergrund stellt sich aber gleichwohl die Frage, wie diese Aufgaben zu finanzieren sind und ob das bisherige Instrument des Kommunalen Finanzausgleichs in der Thüringer Auslegung – und das sage ich ganz bewusst, deshalb habe ich damit angefangen – dafür der richtige Weg sein wird. Denn wir wissen, dass in anderen Ländern – wir haben 15 andere Länder neben Thüringen – die Finanzierung von Kunst und Kultur im Kommunalen Finanzausgleich ganz unterschiedlich ausgestaltet ist und dass die sehr strikte Festlegung, was an zweckgebundenen Mitteln nicht zur Verfügung gestellt werden darf, in Thüringen besonders streng und in anderen Finanzausgleichen auf der kommunalen Ebene anders ist. Ich bin deshalb froh, dass das Innenministerium in Übereinstimmung mit uns in dem Gesetzentwurf, der in Kürze den Landtag erreichen wird, versucht, den Rahmen bei den Zuweisungen für die Theaterfinanzierung zu erweitern, und hoffe, dass dies auch die Zustimmung in diesem Landtag finden wird. Ich spreche das aber auch deshalb an, weil wir in diesem Zusammenhang auch bei diesem Gesetzentwurf über widersprüchliche Positionen sprechen müssen. Denn wenn eine Oppositionsfraktion hier im Landtag eigentlich die Auffassung vertritt, dass der sogenannte Förderwirrwarr des Landes dadurch beendet werden soll, dass im Wesentlichen alle Förderprogramme des Landes, die für die Kommunen zur Verfügung stehen, in den Kommunalen Finanzausgleich, aber ohne Zweckbindung überführt werden sollen, dann stellt sich die Frage, ob das nicht ein Widerspruch genau erstens zu diesem Gesetz ist, das wir hier gerade machen – Punkt 1 –, und Punkt 2, ob hier nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden soll. Wir haben als Landesregierung die Entscheidung getroffen, dass wir uns im IV. Quartal auch mit den Förderprogrammen und vor allem der Vereinfachung von Förderprogrammen befassen. (Beifall CDU) Ich glaube nur, wenn wir konsistent argumentieren wollen, kann eine Fraktion, aus der jetzt Beifall kommt, nicht die Forderung aufmachen, alles in den KFA zu stellen, übrigens auch gegen die Interessen der Kommunen, sondern wir müssen uns mit der Frage auseinandersetzen: Wo braucht es tatsächlich gesetzgeberisch dafür ein Landesgesetz? Was muss im KFA geregelt werden? Wo kann man auf der Ebene unterhalb eines Gesetzes durch Festlegung, woraus nicht zwingend eine unstete Projektfinanzierung wird – wir haben im Kulturbereich relevante Bereiche, die unterhalb eines Gesetzes geregelt sind und seit Jahren eine quasiinstitutionelle Förderung genießen und dadurch auch eine große Sicherheit genießen. Wir arbeiten mit Instrumenten von Zuwendungsverträgen. Ich halte viel davon, dass wir diese Debatte und dieses Gesetz durchaus auch als Ausgangspunkt nehmen, uns Klarheit darüber zu verschaffen, was die besten Wege für die kommunale Kulturfinanzierung und die Finanzierung anderer Punkte sind. Ein ganz letzter Punkt – und ich bin Madeleine Henfling sehr dankbar, dass sie darauf auch noch mal aufmerksam gemacht hat –: Ein Widerspruch entsteht auch dann, wenn man uns auf der einen Seite – ich sage das hier noch mal deutlich und wiederhole, was ich bei der Schlusslesung des Haushalts gesagt habe – in den Landeshaushalt reinschreibt, wir sollen 6 Millionen Euro für die Musik- und Jugendkunstschulen ausgeben, und auf der anderen Seite mit dem gleichen Beschluss uns als Landesregierung den Auftrag gibt, eine Globale Minderausgabe, das heißt eine Kürzung um 330 Millionen Euro vorzunehmen. Der erzeugt Widersprüchlichkeiten, nämlich auf der einen Seite Erwartungen bei Bürgerinnen und Bürgern, dass sie mehr Geld bekommen für wichtige Einrichtungen wie die Musik- und Jugendkunstschulen, und auf der anderen Seite werden gleichzeitig Kürzungen vorgenommen. Jetzt wird die Oppositionsfraktion sofort wieder rufen: Ihr müsst das alles nur schlauer machen. Nein, schlau ist erst mal, sich zu überlegen, was die Konsequenz von eigenen Forderungen ist, und diese Konsequenz ist möglicherweise nicht durchdacht worden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern haben wir bei der Landesregierung wie auch auf der Seite der Opposition möglicherweise Lernaufgaben zu machen und dabei können wir uns gegenseitig zuschauen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗