thueringer-landtag.de ↗

Christian Tischner

CDU 09.06.2022 Sitzungen 7/83

c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen

Ich sage es gleich dazu: Ich werde jetzt die Schüler vertreiben, aber nicht, weil ich rede, sondern weil sie jetzt gleich zur Nachbesprechung gehen müssen. Aber von der Stelle auch herzliche Grüße an die Schülerinnen und Schüler hier aus Erfurt, die uns bei der Debatte zuhören, und auch an die Kollegen. Ich habe mal so hochgeschaut, den Kollegen in die Augen geschaut und habe das Schütteln des Kopfes an manchen Stellen durchaus vernommen. Ich glaube, es ist gut und richtig, dass wir heute wieder die Debatte hier führen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, Unterrichtsgarantie und Schulfrieden – zwei große Worte und zwei noch größere Vorhaben dieser Landesregierung und doch eigentlich alles, was wir Bildungspolitiker hier im Landtag auch wollen. Unterrichtsgarantie, 2017 von Minister Hoff ausgerufen, was daraus geworden ist, wissen alle, vor allem die Praktiker. Schulfrieden, 2020 in den Stabilitätsmechanismus geschrieben, leider auch noch weit entfernt. Unser Gesetzentwurf soll in diese Richtung gehen. Leider müssen wir aber feststellen, dass wir von den beiden Zielen noch weit entfernt sind und dass die gemeinsamen Initiativen – wir erleben es auch heute – immer große Kraftanstrengungen bedeuten. Mit dem heute hier vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes haben wir nach einem breiten Partizipations- und Gesprächsprozess mit vielen Praktikern gemeinsam mit der FDP drei wesentliche Schwerpunkte erneut in den Fokus genommen, weil sie uns von GEW, von tlv, von Schülervertretungen, von Elternvertretungen … (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Die Lehrer unterstützen Ihren Gesetzentwurf aber nicht! Sie sollten hier auch nicht den Eindruck erwecken!) Ich werde es Ihnen gleich zitieren, Herr Dittes. Ich werde es Ihnen gleich zitieren, wo die GEW unterstützt und wo nicht, natürlich, aber in den entscheidenden Punkten, Herr Dittes. Hören Sie zu, bleiben Sie hier, dann erfahren Sie es! Erster Schwerpunkt, der uns eint und zurückgegeben worden ist, ist das gesetzlich garantierte Recht der Eltern und der Erziehungsberechtigten, über den Lernort und den Einschulungstermin ihrer Kinder zu entscheiden, Frau Rothe-Beinlich, und nicht so ein bisschen mit zu beraten; wir haben da ja gerade so eine Paralleldebatte in den sozialen Netzwerken. Zweitens ist uns der Erhalt unserer Förderschulen als Lernort wichtig, was nicht ausschließt, dass es den Gemeinsamen Unterricht geben soll. Aber wir wollen die Förderschulen im Sinne bester individueller Förderung und Durchlässigkeit. Drittens ist uns die Anerkennung und Stärkung der pädagogischen Kompetenz bei den Bildungsempfehlungen und Versetzungsentscheidungen wichtig. Nichts ist so, wie es Frau Rothe-Beinlich beschrieben hat, dass wir das Pädagogische, was die Kollegen in den Schulämtern oder in den Schulen haben, übergehen wollen – im Gegenteil. Wir wollen es zur Grundlage des Entscheidungsrechts der Eltern machen. Unser gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU und FDP ist getragen von der Anerkennung der Schulpraxis und der tiefen Überzeugung, dass Schulentwicklung und schülerorientierte Inklusion nicht gegen Schüler, nicht gegen Eltern, nicht gegen Lehrer und Schulleitungen und Schulverwaltungen gelingen kann. Momentan erleben wir aber eine klare Dominanz von Wissenschaft und von Schulamt. Das halten wir für falsch, nicht weil Wissenschaft irgendwie nicht anzuerkennen ist, aber weil wir auch wissen müssen, dass Wissenschaft immer kontrovers ist. Wer an den Runden des Inklusionsbeirats teilgenommen hat und dann die verschiedenen Wissenschaftler gehört hat, der weiß, wie weit die Meinungen bei der Inklusion auseinandergehen. Ich glaube, da sind wir uns hier im Parlament oftmals näher, als es die Wissenschaft ist. Und wir sollten dann auch nicht versuchen, das im Grunde auszuspielen und als Argument stark zu machen. Meine Damen und Herren, gut zehn Jahre sind vergangen, seit Thüringen begonnen hat, den Gemeinsamen Unterricht zu stärken – und das war auch gut und richtig so. Aber gut zehn Jahre sind auch vergangen, um Erfahrungen zu sammeln, Erfahrungen, die vor allem die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen, die Schülerinnen und Schüler und Eltern gesammelt haben. Und schlimm genug, dass es erst praktischer Versuche bzw. auch – muss man an manchen Stellen sagen – Experimente bedarf, um viele in der Wissenschaft – da sind wir wieder – lange bekannte und zwingend nötige Voraussetzungen für den Gemeinsamen Unterricht zu erkennen. Es reicht eben nicht, dass nur in das Gesetz zu schreiben, da steht es schon lange drin, der Ressourcenvorbehalt, sondern man muss es als Allererstes umsetzen und dann könnte man es normalerweise ins Gesetz schreiben. Wir müssen allerdings feststellen, dass die Voraussetzungen nicht gegeben sind, dass sie auch nicht geschaffen wurden. Und jeder, der ehrlich und ohne Ideologie auf diese zehn Jahre schaut, der erkennt auch, dass der Gemeinsame Unterricht nie voraussetzungslos ist. Es braucht qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen, es braucht zusätzliche Lernunterstützer und Begleiter, es braucht zusätzliche Hilfsmittel und Hilfsangebote, es braucht vielfach bauliche und investive Voraussetzungen dafür. Und jeder, der ehrlich auf diese zehn Jahre/zwölf Jahre zurückschaut, muss sagen und erkennen, dass die Voraussetzungen für den Gemeinsamen Unterricht in Thüringen nicht besser, sondern schlechter geworden sind. Allein wenn man schaut, wie sich das Lehrer-Schüler-Verhältnis in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat und wie sich der Unterrichtausfall beispielsweise entwickelt hat, dann sieht man gerade an unseren Grund- und an unseren Regelschulen, wie problematisch es ist, wenn man nur allein auf Gemeinsamen Unterricht setzt. Bildungsgerechtigkeit, Chancengleichheit und Bildungserfolge sind seither für viele Schülerinnen und Schüler nicht besser geworden – im Gegenteil. Es gibt mehr Schüler ohne Schulabschluss – und ich habe die Zahlen hier schon oft vorgelesen, komme dann auch noch mal darauf –, es gibt mehr Schüler, die das Klassenziel nicht erreichen, die in Doppeljahrgangsstufen eben nicht zum Erfolg geführt werden können, was nichts gegen die Doppeljahrgangsstufen sagt; und Doppeljahrgangsstufen kann man auch nicht allein an Lehrplänen festmachen. Da müssten wir im Grunde genommen den kompetenzorientierten Lehrplan von 1999 nehmen, der ja immer noch gilt, mit den Thüringer Kompetenzmodellen. Dann müssten wir sagen, wir machen nur noch eine Klassenstufe, weil im Grunde ist es ja ein Feld, das wir am Ende hin zum mündigen Bürger auch erziehen wollen. Meine Damen und Herren, wir erleben aber auch eine Zunahme von Schulangst – und das muss uns sehr betroffen machen – und eine Zunahme von Schuldistanz. Böse Zungen würden sagen, wir haben mehr Schulschwänzer, aber das passt in diesem Zusammenhang wirklich nicht, weil das sind keine Schüler, die bewusst die Schule schwänzen, das sind Schüler, die tatsächlich Angst haben, in die Schule zu gehen, die Angst haben vor Misserfolgen. Und wer sich ein bisschen mit Pädagogik auskennt, der weiß, was „erfolgsmotiviert“ heißt und was „misserfolgsmotiviert“ heißt. Gerade in den letzten Jahren erleben wir, wie auch unser Schulsystem dazu beiträgt, dass die misserfolgsmotivierten Schüler leider mehr werden. Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion steht für Bildungsgerechtigkeit und wir stehen gemeinsam mit der FDP auch für Chancengleichheit. Für uns galt und gilt der Satz von Humboldt – Goethe hatten wir heute schon, jetzt noch Humboldt –: „Bildung ist die [Anstrengung] aller Kräfte [des] Menschen, damit diese sich über die Aneignung der Welt [...] entfalten und zu einer sich selbst [bestimmten] Individualität und Persönlichkeit führen.“ Nicht Gleichheit und nicht Uniformität, sondern Individualität und Vielfalt – ja, das ist unsere Ideologie, Herr Wolf – gilt es anzuerkennen und zum Ausgangspunkt des Lehrens und Lernens in unseren Schulen zu machen. Selbstständigkeit und Mündigkeit durch das Fördern und Fordern unserer Schülerinnen und Schüler mit viel Fachlichkeit und Motivation unserer Lehrer – das ist der Erfolg und die beste Voraussetzung für gute Schule in Thüringen. Meine Damen und Herren, das aktuell geltende Recht bewirkt einen traurigen Überlebenskampf der Förderschulen in Thüringen. Hatten wir 2008 in Thüringen noch 4,5 Prozent der Schüler an den Förderschulen, hat sich dieses in den letzten Jahren bis 2020 halbiert. Krasser, problematischer und nachdenklicher muss uns der Schüleranteil mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Grundschulen machen. Da waren es 2008 rund 2 Prozent, jetzt sind es rund 3,5 Prozent, also eine Zunahme von 30 Prozent von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Grundschulen. Man kann sagen, ja, ist schön, wir wollen Inklusion, Gemeinsamen Unterricht machen. Ich sage Ihnen aber gleich auch noch die Lehrerzahlen dazu. Das muss man nämlich ins Verhältnis setzen, wenn wir sagen, wir haben mehr Kinder mit Förderbedarf in den Grundschulen, aber – ich sage es gleich – weniger Lehrer dafür. In den Regelschulen ist es noch krasser. Da hat sich im Grunde der Anteil von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 2008 bis 2021 verdoppelt. Wer ein bisschen in den Regelschulen in Thüringen unterwegs ist, der weiß, wie die – im wahrsten Sinne des Wortes – momentan leider oftmals personell auf dem Zahnfleisch gehen. Meine Damen und Herren, um noch einmal auf das Thema der UN-Konvention einzugehen: Die AfD hat es sehr ausführlich gemacht, ich möchte es aber auch noch einmal machen, weil immer so unterstellt wird – das kommt sonst meist von Astrid Rothe-Beinlich, heute nicht –, aber ich will es noch mal sagen: In der UN-Konvention steht nicht drin, dass die Förderschulen Teufelswerk sind – im Gegenteil. Dort steht drin, ich zitiere: „Menschen mit Behinderungen [dürfen] nicht [...] vom [...] Bildungssystem ausgeschlossen werden“ und es müssen „angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden.“ Dort steht eben nicht, dass hochspezialisierte Förderschulen und bestens qualifizierte Pädagogen nicht gebraucht werden oder dass es Versager sind. Woher nimmt sich eigentlich der Staat oder woher nimmt sich der Gesetzgeber, woher nimmt sich dieser Landtag das Recht, über die Freiheit der Menschen zu entscheiden, und woher nimmt er das Recht, Familien und Erziehungsverantwortlichen abzusprechen zu wissen, was für das eigene Kind das Beste ist? Natürlich sollen die Eltern immer beraten werden – das ist ganz klar. Deswegen gibt es ja Pädagogen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Politik hat die Aufgabe, die Realitäten zur Kenntnis zu nehmen, nicht nur die Wissenschaft. Seit der Einführung des Gemeinsamen Unterrichts haben sich die Voraussetzungen für den Gemeinsamen Unterricht nicht verbessert, sondern verschlechtert. Ich habe es gerade schon ausgeführt und will es auch noch mal an den Lehrerzahlen deutlich machen: 2008 hatten wir in Thüringen rund 2.000 Förderschullehrer. Jetzt haben wir in Thüringen 500 Förderschullehrer weniger, 1.500 Förderschullehrer. Wir hatten in den Grundschulen 2008 4.400 Lehrer. Jetzt haben wir in den Grundschulen 3.800 Lehrer, das sind 600 Lehrer weniger oder 12 Prozent weniger Lehrer in den Grundschulen bei 5 Prozent mehr Schülern plus den Kindern, die unsere beste und größte Unterstützung brauchen. Bei den Regelschulen hatten wir 5.500 Lehrer 2008. Jetzt haben wir 2.000 Lehrer weniger in den Regelschulen, nicht mehr 5.500, sondern 3.500, 40 Prozent weniger Lehrer in den Regelschulen innerhalb von zwölf Jahren bei 6 Prozent mehr Schülern in diesem Zeitraum plus die 50 Prozent mehr Inklusionsquote. Dass da bei Ihnen, Herr Wolf, nicht mehr irgendwie sagen, es gibt Probleme, das kann ich mir nicht vorstellen. Aber es kann natürlich sein – es gibt ja in Jena keine Regelschulen –, dass Sie da gar nicht in den Kontakt gekommen sind. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Steile These!) Meine Damen und Herren, die Leidtragenden sind nunmehr die überlasteten Lehrkräfte in den Klassen und die Schülerinnen und Schüler, die unter den schlechteren Rahmenbedingungen nicht so gefördert werden können, wie es möglich ist. Wer schon mal eine Klasse unterrichtet hat, der weiß, dass es zur DNA des Lehrers gehört, dass man jeden Schüler mitnehmen will und dass man sich dann auch vor allem an den schwächeren Schülerinnen und Schülern orientieren muss. Wenn dieses Gefälle zu weit auseinanderklafft, dann es ist nun mal so, dann ist die Klasse oder die Kette nur so stark, wie das schwächste Glied. Das müssen wir akzeptieren, das müssen wir als Politik anerkennen und sollten uns da auch nichts vormachen – auch nicht von irgendwelchen Professoren, die das vielleicht in ihrer Theorie anders sehen. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle – Herr Dittes hat es ja gewünscht – möchte ich noch mal auf ein paar Stellungnahmen eingehen, die wir im Rahmen unserer Anhörung bekommen haben. Ja, in der Tat, es gab – wie das so ist – Anzuhörende, die stimmen unumwunden zu. Es gab auch sehr kritische Anmerkungen, die aber in der Minderheit waren – der Kinderschutzbund war das. Aber es gab auch sehr viele sehr differenzierte Stellungnahmen. Da muss ich sagen: Eine der besten Stellungnahmen war tatsächlich die der GEW. Ich stelle sie auch gern zur Verfügung, wenn Sie sie nicht schon haben, Herr Dittes. Ich kann mir aber vorstellen, dass Sie sie schon bekommen haben. Aber ich will nur mal auf das Thema der Wahlfreiheit der Eltern eingehen, was die GEW da schreibt – ich zitiere –: „Dabei ist fortlaufend durch sinnvolle Zwischenschritte eine tatsächliche Wahlfreiheit der Eltern im Sinne [...] beste[r] Entwicklungsmöglichkeit[en] für alle Kinder und Jugendlichen, aber besonders derjenigen mit [Förderbedarf], zu gewährleisten.“ Und die GEW schreibt weiter: „Die Änderungen in [§ 8 Abs. 3]“ – da geht es um die Einschulung von Kindern in die 6./7. Klasse – „sind eine Schärfung und Erweiterung der Voraussetzung[en] für [die] Rückstellung [vor der Einschulung] und daher begrüßen wir [diesen Vorschlag].“ Die GEW hat auch zur Versetzungsentscheidung geschrieben – das will ich gleich noch mal nehmen, weil das immer so umstritten ist –: „Ein Versetzungsentscheid in der flexiblen Schuleingangsphase [1 bis 3] macht keinen Sinn.“ Das haben wir auch berücksichtigt.

Alle Reden von Christian Tischner Protokoll ↗