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Beate Meißner

CDU 09.06.2022 Sitzungen 7/83

Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, ich möchte es gleich vorwegsagen, dass wir als CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen werden. Er nützt aus unserer Sicht den Betroffenen nicht, ist obendrein auch noch unwissenschaftlich, nicht verhältnismäßig, teuer und baut Bürokratie auf. (Beifall CDU) Der gesamte Tagesordnungspunkt ist aus unserer Sicht eine Placebo-Debatte. Das haben wir auch im Ausschuss gemerkt, denn dieser Beschluss des Antrags hat keinerlei Effekte auf eine eventuelle Abschaffung des Transsexuellengesetzes auf Bundesebene. Darüber entscheiden einzig und allein die hier ebenfalls antragstellenden Parteien auf Bundesebene, die sich mit diesem Antrag quasi selbst auffordern, das entsprechende Gesetz abzuschaffen. Denn Verfahren zur Änderung des Namens und des Geschlechts sind bundeseinheitlich geregelt und sie müssen das dann entsprechend eben auch auf dieser Bundesebene regeln. Die Einflussmöglichkeit des Thüringer Parlaments bei der Verwirklichung des vorgelegten Ziels tendiert gegen null. Statt Empörung im Landtag zu provozieren, wäre also ein eigenes Handeln und das Gespräch mit den entsprechenden handelnden Personen auf Bundesebene angezeigt, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen. Ich möchte aber dennoch auch etwas zum Inhalt sagen. Im Antrag fordern Sie, die Diskriminierung Transsexueller in Verwaltungsverfahren dadurch zu reduzieren, dass auf die Angabe des Geschlechts und geschlechtsspezifischer Anreden in Verwaltungsverfahren, Gesetzen und Ähnlichem grundsätzlich verzichtet werden soll. Ich halte das für überzogen und nicht für verhältnismäßig, denn das bedeutet die Neuausstellung beinah aller Unterlagen und Vorlagen in der Bundesrepublik Deutschland. Auch die Praxiseffekte der Freiheit des Geschlechterwechsels sind in keiner Weise durchdacht, worauf auch in den Anhörungen, unter anderem in der Stellungnahme der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Jena hingewiesen wurde. Denn wenn die Möglichkeit gegeben wird, sich ohne Gutachten und Befragung für ein neues Geschlecht zu entscheiden, dann muss diese Möglichkeit auch mit Blick auf den entwicklungspädagogischen Zeitpunkt, zu welchem diese Entscheidung stattfindet, auch mehrmals, ja theoretisch sogar mehrmals am Tag gegeben werden. Dadurch entstehen, wie Sie sich sicherlich alle denken können, verwirrende Situationen und werden übrigens auch gängige Modelle, beispielsweise zur Förderung von Frauen ad absurdum geführt. Die persönlichen und psychischen Langzeitfolgen wären ebenfalls nicht absehbar. Auch das war Inhalt der Stellungnahmen in der durchgeführten Anhörung im Ausschuss. Ich möchte es an einem Beispiel versuchen: Hegt eine Frau den Wunsch, sich sterilisieren zu lassen, so kann dieser Wunsch durch den Operateur verweigert werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um junge Frauen handelt, da in diesem Fall davon ausgegangen wird, dass sich im weiteren Lebenslauf die Entscheidung durchaus noch ändern kann und dieser irreversible Eingriff später bereut wird. Wir kennen die gesellschaftliche Debatte über diese Regelung. Es gibt aber durchaus Aspekte, die dafür sprechen, hier zumindest die Beweggründe zu hinterfragen und Menschen vor Entscheidungen zu schützen, die sie später vielleicht bereuen werden. Selbst in Fragen von visuellen Veränderungen des Körpers, beispielsweise von Tätowierungen, gibt es eine Altersgrenze von 16 Jahren, da davon ausgegangen wird, dass die Folgen dieser Entscheidung vorher noch nicht in Gänze abgeschätzt werden können. Wir haben in der Anhörung zu diesem Antrag im Ausschuss auch gehört, welche Folgen nicht gelöste Identitätskonflikte auch hinsichtlich der sexuellen Identität für Menschen haben können. Und Sie können es mir glauben: Auch mich macht das persönlich betroffen, wie Menschen unter starren Rollenbildern und Strukturen leiden, die für ihre Identität keinen Platz haben. Aber nichtsdestotrotz bin ich der festen Ansicht, dass man der Entwicklung der Identität Zeit geben muss. Diese Entwicklung braucht auch Moderation und sie ist aus meiner Sicht nicht in jenem jungen Alter abgeschlossen, in dem wir es Kindern und Jugendlichen nicht zutrauen, beispielsweise über die Verfärbung ihrer Haut zu entscheiden. Auch das finden Sie übrigens in den Stellungnahmen, wo seitens der Universitätsklinik in Jena unter anderem erklärt wird, dass es keine Evidenz über die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche in sensiblen Lebensphasen gibt und dies bei Entscheidungen, die teilweise unumkehrbar sind. Die von FDP und Rot-Rot-Grün in dieser Frage propagierte Freiheit des Geschlechterwechsels halte ich jedenfalls für zu kurz gesprungen, (Beifall CDU) auch weil es sich eben um ein sehr sensibles Thema handelt, für welches solch einfache Antworten keinen tragfähigen gesellschaftlichen Konsens bilden können. Deshalb befürwortet meine Fraktion zumindest eine psychologische Begleitung und Einordnung. Sehr geehrte Damen und Herren, aus den genannten Gründen werden wir den Antrag ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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