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Franziska Baum

FDP 09.06.2022 Sitzungen 7/83

c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Zuhörerinnen und Zuhörer, es ist schon viel gesagt worden. Auch wenn ich hier eine überwältigende Redezeit angezeigt kriege, möchte ich es auch nicht überstrapazieren. (Beifall SPD) Kollege Wolf, ich danke Ihnen recht herzlich für die Blumen, ich nehme die gern an, ich versichere Ihnen auch, dass ich meine Arbeit im Ausschuss weiter fortführen werde. Allerdings ist es auch immer so, dass unsere Gesellschaft immer ein bisschen diverser ist, als wir das selbst in unserem kleinen Kreis vermuten. Ich werde Ihnen um Gottes Willen nicht unterstellen, dass Sie nicht mit den richtigen Leuten gesprochen haben, aber Sie haben mit den Lehrerinnen und Lehrern und mit den Eltern gesprochen, mit denen Sie gesprochen haben, und ich habe mit den Lehrerinnen und Lehrern und mit den Eltern gesprochen, mit denen ich gesprochen habe. Da gibt es unterschiedliche Auffassungen. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass wir das Thema „Inklusion“, das Thema der Beschulung von Kindern, die mit einer Behinderung leben müssen, hier debattieren, auch hier sehr ausführlich debattieren. Deswegen haben wir das letzte Mal diesen Gesetzentwurf zum Anlass genommen, einen Antrag einzubringen, um das Thema, bei dem durchaus Kritik zu hören ist, nicht einfach hinten runterfallen zu lassen. Für uns Freie Demokraten gibt die UN-Behindertenrechtskonvention einen ganz klaren Auftrag, nämlich dass Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems lernen können sollen und dass – und das ist der wichtige Teil – sie dafür die notwendige Unterstützung erhalten müssen. Im Vordergrund stehen dabei immer die Betroffenen und deren bestmögliche schulische und persönliche Entwicklung. Um flächendeckend inklusive Bildung voranzutreiben, bedarf es auch entsprechender sachlicher, baulicher, personeller Voraussetzungen, vor allem um den Gemeinsamen Unterricht oder Unterricht allgemein an der Stelle für alle Schülerinnen und Schüler erfolgreich umzusetzen. Wer der besonderen fachlichen, inhaltlichen Kompetenz der Lehrkräfte an den Förderschulen bedarf, der muss diese auch bekommen. Daher sind diese Förderschulen für uns nicht nur zu erhalten, sondern in ihrer Rolle zu stärken. (Beifall Gruppe der FDP) Dem Entscheidungsrecht der Eltern muss bei dieser freien Schulwahl gerade für Kinder, die mit einer Behinderung leben, die sich auf ein Leben einstellen müssen, das nicht so einfach geht wie für uns andere, Rechnung getragen werden. Herr Jankowksi, hier spielt eine ganze Reihe Sachen zusammen. Es geht an der Stelle um eine Transparenz, die ermöglicht, dass Eltern überhaupt einschätzen können, welche Gegebenheiten sie an welcher Schule vorfinden, um dann sagen zu können, das ist eine Schule, damit können wir leben. Da geht es nicht darum, ein Label auszudrucken, dass die einen ausschließt, sondern es geht darum, eine Transparenz zu schaffen: Wir sind übrigens bestens vorbereitet für die und die und die Kinder. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Das, finde ich, hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern es geht einfach um Ehrlichkeit. Es ist nämlich keinem geholfen, wenn Kinder in Schulen unterrichtet werden, in denen ihnen einfach nicht Rechnung getragen werden kann. (Beifall Gruppe der FDP) Ich will das gar nicht unterstellen, dass das der Fall ist. Aber ich möchte, dass wir da genauer hinsehen und uns Gedanken darüber machen, wie wir diese Gelingensbedingungen und die Situation an den Schulen deutlich und transparent machen. Natürlich sind beim Thema „Entscheidungsrecht“ die rechtlichen Fakten mehr oder weniger klar. Auch ich habe in der Schulordnung gelesen, ich habe das Schulgesetz gelesen, ich weiß, dass es durchaus an den unterschiedlichsten Stellen klar formuliert ist, dass die Eltern ein Wahlrecht haben und dass sie zu beteiligen sind. Allerdings gibt es im Zusammenhang mit dem Festsetzungsverfahren und der Feststellung, welche Schule für ein Kind mit Behinderung geeignet ist, die Formulierung, dass das Schulamt dies entscheidet. Ich weiß auch, dass es Schulämter gibt, die das sehr gut machen, die die Eltern sehr gut einbinden und wo es auch keinerlei Beschwerden gibt. Es gibt aber an anderen Stellen in Thüringen Schulämter, die das nicht so gut machen und die das Recht an der Stelle auf ihrer Seite sehen. Ich finde, das müssen wir uns schon genau anschauen, wenn wir eine unterschiedliche Situation in ganz Thüringen haben, wie die Eltern bei der Entscheidung berücksichtigt werden, welche Schule ausgewählt wird. Die bisherigen praktischen Erfahrungen im Zusammenhang mit genau diesen Feststellungsverfahren und dem Prozess der Schulwahl für Kinder mit Behinderungen und dem Gemeinsamen Unterricht als Grundlage für eine Beurteilung der Umsetzung des Gemeinsamen Unterrichts und der damit verbundenen Rechtslage und den Umsetzungsvorgaben, das passt jetzt alles nicht mehr so in das rein, was ich vorher gesagt habe. Denken Sie es sich weg. Was ich sagen wollte, ist, dass wir einfach auf diese bisherigen Erfahrungen, die in unterschiedlichen Schulamtsbezirken gemacht worden sind, eingehen müssen. Das war Sinn und Zweck der Sache, weshalb wir uns das noch mal ansehen sollten. (Beifall Gruppe der FDP) Wir nehmen an der Stelle schon sehr ernst, was uns Eltern zurückmelden. Da gibt es Eltern, die sich eben nicht berücksichtigt fühlen, und da gibt es auch Schulleitungen, die nicht so richtig wissen, wie sie mit diesen Entscheidungen des Schulamts umgehen sollen, wenn dann die Schüler vor der Tür stehen. Und es gibt auch Förderschulzentren, die bei dem Versuch verzweifeln, diese Doppelbelastung – nämlich die Betreuung im Gemeinsamen Unterricht in den verschiedenen Regelschulen oder Gemeinschaftsschulen und die Beschulung in der Förderschule – unter einen Hut zu bekommen. Es sind ganz viele Kritikpunkte, die ich in den Gesprächen mit den Förderschulen, mit den Eltern, mit den Sonderpädagogen, mit den Lehrkräften in Grundschulen und Gemeinschaftsschulen gehört habe, die uns dazu veranlassen, diesen Antrag hier einzubringen. Für uns ist an der Stelle wichtig, dass die betroffenen Kinder im Mittelpunkt stehen und dass der Unterricht gerade von Kindern mit unterschiedlichsten körperlichen und geistigen oder sprachlichen Voraussetzungen aus gedacht wird, denn jedes Kind hat einen Anspruch auf qualitativ guten Unterricht unter Berücksichtigung der eigenen Möglichkeiten, um bestmögliche schulische und persönliche Entwicklungschancen zu erfahren. Dafür gibt es durchaus ein paar Punkte, auf die wir reagieren müssen. Ich bin manchmal erstaunt, wie unterschiedlich Anträge gelesen werden, weil es uns natürlich überhaupt nicht darum geht, den Thüringer Entwicklungsplan Inklusion zu übergehen. Sondern es geht darum, die Gelingensbedingungen, die auch im Entwicklungsplan nicht ausgeführt sind, für erfolgreichen Gemeinsamen Unterricht deutlich zu machen und den auch hervorzuholen. Ich höre das wohl, dass im Förderplan die Gelingensbedingungen für die einzelnen Schüler dargestellt werden. Ja, aber das geht auch andersrum. Man kann auch einfach sagen: Für eine Schule, die diesem und jenem Förderbedarf gerecht werden möchte, gelten folgende Gelingensbedingungen. Damit wir dann im Nachgang auch einfach prüfen können, ob das gut ist, was da gemacht wird, deswegen müssen diese Gelingensbedingungen aus unserer Sicht zumindest noch mal deutlicher dargestellt werden. (Beifall Gruppe der FDP) Vielen Dank, liebe Kollegen, das gibt mir Zeit, einen Schluck zu trinken. Ich habe vieles schon gesagt und die Diskussion ist auch durchaus eine hitzige. Ich verstehe das auch und ich weiß das wirklich sehr zu schätzen – Herr Wolf hat das vorhin gesagt –, dass die regierungstragenden Fraktionen bereit sind, das im Ausschuss mit uns zu diskutieren. Ich weiß das sehr zu schätzen, weil ich weiß, was das auch für Sie bedeutet. Ich glaube aber, dass wir uns damit gemeinsam auf den Weg machen, vielleicht auch die Sachen zu berücksichtigen, die wir mit unserem eigenen Blick nicht so deutlich sehen. Gerade das Thema „Versetzungsoptionen“ zum Beispiel ist ein umstrittenes Thema. Frau Rothe-Beinlich hat vorhin den Fall in einer Grundschule angesprochen. Das ist nun gerade so, dass ich tatsächlich von Grundschulleiterinnen die Rückmeldung bekomme, dass die Nichtversetzung in der 1. und 2. Klasse richtig problematisch ist, weil dann einfach die Grundlagen fehlen, um weiterzumachen. Ja, es gibt das Konzept der jahrgangsübergreifenden Arbeit. Aber es gibt auch ganz viele Schulen, die eben keine jahrgangsübergreifende Arbeit machen, auch wenn sie möglicherweise ... (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist die Schuleingangsphase!) Ja, ich weiß, dass es diese Schuleingangsphase ist, das ist überhaupt keine Frage. Und dass wir die im Gesetz stehen haben und dass wir die in irgendwelchen Plänen und Programmen stehen haben, weiß ich auch. Aber ich weiß auch, was in den Schulen vor Ort passiert, und da wird keine Schuleingangsphase gelebt, (Beifall Gruppe der FDP) sondern die machen 1. Klasse, 2. Klasse, 3. Klasse, 4. Klasse. Da wird in der 2. Klasse nicht das wiederholt, was man in der 1. Klasse nicht richtig mitbekommen hat, vor allem wenn das nur einzelne Schüler betrifft. Wenn man dann natürlich außenherum Auffangkurse macht, wo man die auffangen kann, die das nicht mitmachen können, dann lässt sich das sicher machen, aber so wird es aktuell nicht gelebt und deswegen kriegen wir diese Rückmeldungen von den Schulleitungen. Wir können das gern im Ausschuss diskutieren und können auch noch mal genauer mit denen ins Benehmen treten, die vor Ort arbeiten. Ich bin da zuversichtlich, denn es geht doch am Ende darum, dass diese inklusive Beschulung, dass die Beschulung von Kindern mit ganz besonderen Herausforderungen zielführend ist und gelingt. Dafür braucht es die Rahmenbedingungen. Im Zweifel braucht es auch einfach noch mal ein Verständnis dafür, was wir darunter verstehen und was wir vielleicht auch von den Pädagoginnen und Pädagogen erwarten und was wir nicht von ihnen erwarten können. Unser Ziel muss es aus meiner Sicht sein, von Behinderungen betroffenen Kindern und Jugendlichen Voraussetzungen zu schaffen, die ihnen ermöglichen, ihr persönliches Potenzial auszuschöpfen. Deswegen freue ich mich – auch wenn es sicher hitzig und anstrengend, aber hoffentlich konstruktiv wird – auf die Diskussion dazu und danke den Kolleginnen und Kollegen jetzt schon für die Bereitschaft zur Diskussion an der Stelle. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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