Keller
Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien; KOM (2022) 156 endg. – gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (Drucksachen 7/5636, 7/5651 und 7/5653)
Danke. Ich unterbreche ganz kurz. Herr Abgeordneter Kießling, ich bitte Sie, den Button abzunehmen.
(Beifall DIE LINKE)
In Anlehnung an unsere Geschäftsordnung deute ich es so, dass dieses nonverbale Zeichen hier während der Plenarsitzung nicht getragen werden kann. Ich sichere Ihnen aber allen zu, ich werde das Thema in der nächsten Ältestenratssitzung aufrufen – es scheint Irritationen zu geben, was Größe und Angebrachtheit bestimmter Zeichen bedeutet – und wir werden darüber sprechen. Sie nehmen es bitte jetzt ab und wir reden im Ältestenrat insgesamt darüber.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ich möchte
dazu eine persönliche Erklärung abgeben!) Ich werde darüber jetzt nicht diskutieren. Ich habe Ihnen zugesichert, wir werden im Ältestenrat darüber sprechen. Es sind keine Zeichen in der Geschäftsordnung als Ausnahme geregelt und deshalb: Im Ältestenrat rufen wir es auf, dann besprechen wir das und dann werden wir das sehen. Wollen Sie jetzt zur Geschäftsordnung sprechen, Herr Höcke? Wir sind mitten in den Reden, ich würde zumindest die Redeliste abarbeiten und dann Ihnen das Wort zur Geschäftsordnung geben.
