Katja Mitteldorf
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle auch einen herzlichen Gruß an Sylvia Spehr von der LAG Jugendkunstschulen, die auch im Landtag ist – wenn auch nicht auf der Besuchertribüne, aber sie sieht und hört uns –, und an Matthias Deichstetter, den Vorsitzenden des Musikschulverbandes, der uns am Livestream verfolgt. Es ist schon sehr viel gesagt worden – vielen Dank auch dafür –, was die Ausgestaltung dieses Gesetzes betrifft, die Frage, welche Instrumente und Wege wir in Thüringen bereits seit vielen Jahren zu gehen versucht haben. Dass die Kollegin Henfling noch mal das persönliche Trauma mit dem gescheiterten Kulturgesetz bringt, nun ja, darauf war ich jetzt mal nicht vorbereitet. Aber es ist halt, wie es ist, das muss man auch sagen. Trotzdem sage ich Ihnen ganz ehrlich: Ich war schon sehr lange in diesem Landtag oder vor einer Plenarsitzung nicht mehr so emotionalisiert wie heute, dass ich heute Morgen aufgestanden bin und gemerkt habe, was wir eigentlich in dem letzten fast einem Jahr miteinander – und das ist an verschiedenen Stellen schon gesagt worden –, konstruktiv geschafft haben. Ich finde, das ist ein Punkt, gerade in der Zeit, in der wir uns hier in der 7. Legislaturperiode in Thüringen befinden, an dem wir auch wirklich alle mal miteinander stolz darauf sein können, dass wir an solchen entscheidenden Stellen genau das schaffen, wofür wir alle hier gewählt sind, nämlich für die Sache und in der Sache miteinander zu arbeiten, und dabei – wie ich finde – sehr eindrucksvoll und auch richtig die Einbindung der Verbände geschafft haben. Ich glaube, eine gute Anekdote, die ich an dieser Stelle durchaus mal sagen kann, ist: Losgelöst von den formalen Sitzungen bei der Frage der Verhandlung von Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf ist es gut und richtig und auch ein Beweis dafür, dass die Thüringer Kulturlandschaft auch gut aufgestellt ist, dass, wenn wir eine ganz spezifische Frage haben, einfach mal nebenbei den Verband anrufen können und der sagt: Es ist so, wie es ist.
(Beifall SPD)
Auch da wirklich vielen Dank dafür, weil es ist bzw. war für uns nicht nur, glaube ich, insgesamt ein durchaus sehr langwieriger und anstrengender Prozess, weil wir – das ist an verschiedenen Stellen auch gesagt worden – wirklich versucht haben, alle Unwägbarkeiten im Vorfeld zu klären, zumal Thüringen mit diesem Gesetz auch in eine neue Phase und in eine neue Stufe tritt, was die Kulturförderung betrifft. Aber es war eben, glaube ich, auch genauso anstrengend für die Verbände, die mit uns gearbeitet haben, aber auch natürlich gefiebert und gewartet haben, wann es denn endlich so weit ist. Deswegen war es, glaube ich, ein kollektives Erlebnis, was wir das letzte Jahr miteinander erlebt haben. Jetzt muss man mal sagen: Thüringen geht mit diesem Gesetz – habe ich gerade schon gesagt – einen Weg, war in gewisser Weise, auch wenn es nicht das erste Bundesland ist, was ein Musikund Jugendkunstschulgesetz hat, aber dennoch war Thüringen auch in den Fragen der Musik- und Jugendkunstschulen schon immer Vorreiter. Das hat auch etwas damit zu tun, dass wir als Bundesland die Musik- und Jugendkunstschulen auch im Thüringer Bildungsplan verankert haben als wirklich wichtige außerschulische Institutionen, die wir auch nicht kleinreden wollen und können. Ich sage an dieser Stelle auch eines, weil es mir immer wieder auffällt und das ist gar kein Vorwurf, sondern es herrscht natürlich bei vielen, auch von Ihnen, ein gewisser Fokus auf die Musikschulen. Das hat damit zu tun, dass wir alle irgendwie eine Musikschule haben, die in unseren jeweiligen Landkreisen auch sehr präsent sind; das ist auch gut und richtig so. Aber ich will diese Verabschiedung des Gesetzes heute auch damit verbinden, dass ich Sie gern alle noch mal einlade – also nicht nur hier im Rund, sondern natürlich auch euch und Sie draußen und oben –, sich wirklich mal ein bisschen näher mit der Frage der Jugendkunstschulen zu beschäftigen, derer wir 13 in Thüringen haben. Weil es hat manchmal so ein Anklang von: Da gibt es die Musikschulen, da weiß jeder von uns, was da stattfindet und wie das abläuft und warum das wichtig ist, weil wir im Zweifelsfalle die Erfahrungen natürlich selbst gesammelt haben. Jugendkunstschule wird dann immer so hintendran noch mit genannt. Ich glaube, dass wir uns alle gegenseitig einladen dürfen, uns etwas näher mit der wirklich wichtigen Arbeit der Jugendkunstschulen zu beschäftigen. Frau Baum hat es schon gesagt: Sie haben derzeit die glückliche Lage, dass Sie einfach mal durch den Landtag gehen können, weil dort die Ausstellung hängt, und – ich will Sie jetzt nicht verhaften, aber Frau Spehr ist ja da – falls Sie auch mal mit der Geschäftsführerin der LAG Jugendkunstschulen in Austausch treten wollen, bevor Sie sich Ihre Jugendkunstschule vor Ort vielleicht etwas genauer ansehen, wäre das heute eine Möglichkeit. Ich finde, dass das Gesetz, das wir heute verabschieden – und es freut mich wirklich, dass es eine einmütige Verabschiedung ist –, kein Schnellschuss ist. Wir haben in der letzten Legislatur einen Gesetzentwurf diskutiert, der eins zu eins von einem Gesetzentwurf aus Sachsen-Anhalt abgeschrieben war, als es nur darum ging, sich um die Musikschulen zu kümmern. Das will ich schon auch sagen, das war der Grund, weswegen wir gesagt haben: Nein, wir als Thüringen und wir als RotRot-Grün im Besonderen legen sehr viel Wert darauf, dass Musikschulen und Jugendkunstschulen gemeinsam und auf Augenhöhe behandelt werden und nicht das eine bessergestellt wird als das andere, was wiederum auch der Grund war, weswegen wir uns die Zeit genommen haben, den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags noch mal zu genau dieser Frage zu befragen und uns die Erörterungen tatsächlich auch sehr genau anzuschauen. Das sind die Unwägbarkeiten, durch die man nicht möchte, dass man am Ende zwar ein Gesetz verabschiedet, und das hat einen guten Titel und die Intention dahinter ist selbstverständlich richtig und gut, und dann scheitert es im Zweifelsfall an solchen Fallstricken. Das war der einhellige Wunsch, das zu vermeiden. Deswegen freut es mich auch, dass wir am Ende genau dazu gekommen sind. Ich will aber auch noch mal neben dem Dank an uns alle und die Verbände durchaus – das wird selten genug gemacht, dabei sind sie natürlich umso wichtiger – einen Dank an die Referentinnen und Referenten richten, die am Ende noch öfter und häufiger und um jedes Komma buhlend miteinander verhandelt haben. Deswegen mache ich das mal von dieser Stelle. Herzlichen Dank auch an Reyk Seela von der CDU-Fraktion,
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) herzlichen Dank an Christian Foß von den Grünen,
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) herzlichen Dank an Dr. Martin Döring von der SPDFraktion
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) und auch einen besonders herzlichen Dank – und ich darf da mehrere Namen sagen – an Frank Puskarev und danach Pauline Lörzer und eigentlich davor auch schon Regine Ahlert; es ist ja alles schon ein ziemlich langer Prozess in meiner Fraktion.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Natürlich gilt mein Dank auch im Besonderen der Landtagsverwaltung – das will ich schon auch noch mal sagen –, besonders Herrn Forelle, und natürlich mein Dank auch an die Staatskanzlei für die Unterstützung und die Überarbeitung dieses Gesetzes. Ich sage mal so: Ich merke das erste Mal, wie viel abfällt, das habe ich am Anfang schon gesagt. Ich glaube, dass heute ein guter Tag ist und dass es vor allem ein Start ist, um die kulturelle Bildung in Thüringen noch weiter zu stärken. Ich freue mich, dass wir das gemeinsam tun und bin wie Frau Baum auch gespannt, wie es sich dann in den nächsten Monaten und Jahren entwickelt. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
