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Weil

09.06.2022 Sitzungen 7/83

Fragestunde

Zu Frage 1: Wir haben zwar keinen konkreten Zeitplan, aber wir haben natürlich den Zeitaufwand abgeschätzt. Und der ist so, dass wir davon ausgehen, dass wir für die Planung bei störungsfreiem Planungsverlauf mindestens drei Jahre bis zur neuen Aufstellung des Entwurfs benötigen, also bis zur erneuten Einreichung der Unterlagen an die Landesanhörungsbehörde, das Landesverwaltungsamt in Weimar. Insofern können wir noch keine Aussage dazu treffen, wann belastbar mit einem Baubeginn zu rechnen ist. Zu Ihrer zweiten Nachfrage: Da gibt es einen kleinen Widerspruch, also nicht in Ihrer Frage, sondern in dem, was ich Ihnen sage. Wir haben von der Stadt Meiningen die Auskunft bekommen, dass der Antrag bereits gestellt wurde. Aber die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt SchmalkaldenMeiningen hat uns mitgeteilt, dass es bisher noch keine Antragstellung gab. Deswegen habe ich in meiner Antwort vorhin diplomatisch von „avisiert“ gesprochen. Das müssen die beiden Behörden, glaube ich, miteinander mal besprechen, wo der Antrag gerade liegt.

Protokoll ↗