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Jörg Kellner

CDU 09.06.2022 Sitzungen 7/83

Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Zuhörer am Livestream und auch hier auf der Tribüne, ich freue mich auch sehr, dass wir dieses Gesetz heute hier einbringen dürfen. Ich habe von allen Vorrednern vernommen, dass es auf große Zustimmung stößt. Ja, die CDU-Fraktion hat sich nach 20 Jahren Diskussion auf den Weg gemacht, kann man sagen, wie wir Musikschulen unterstützen können – also ein sehr langer Prozess, nicht nur ein, zwei Jahre, das geht schon seit 20 Jahren. Es wird immer wieder gefordert, dass wir den Bereich der Musikschulen stärken und verstetigen müssen. Deswegen freue ich mich, dass wir dieses Gesetz heute mit solch einer großen Zustimmung, die ich hier vernommen habe, hier in der Runde abschließend diskutieren. Ich hoffe natürlich auch, dass es hinterher auch wirklich die große Zustimmung geben wird. (Beifall CDU) Ich möchte mich an der Stelle recht herzlich bei dem Musikschulverband bedanken. Frau Henfling hat schon darauf hingewiesen: Die CDU-Fraktion hat das Gesetz eingebracht. Der Musikschulverband hat schon lange mit allen Fraktionen diskutiert, um hier eine Verbesserung herbeizuführen. Wir haben das als CDU-Fraktion aufgegriffen und haben das natürlich mit der Expertise des Verbandes auf den Weg gebracht. Das hätte ja jede andere Fraktion auch machen können, wir haben es in die Hand genommen und haben es gemacht. Deswegen freue ich mich, dass wir heute das Gesetz hier diskutieren und hoffentlich auch abschließen werden. (Beifall CDU) Ich habe auch von den Vorrednern gehört, dass es in der Beratung doch wirklich überwiegend positiv aufgenommen wurde. Auch in der Anhörung waren alle Anzuhörenden sehr erfreut darüber, dass wir endlich dieses Gesetz auf den Weg bringen, um den Musikschulen und Jugendkunstschulen mehr Sicherheit zu geben. Ja, es ist richtig, wie Frau Mitteldorf gesagt hat: Wir haben nicht nur die Musikschulen, sondern auch die Jugendkunstschulen, darauf hat sie großen Wert gelegt. Ich finde es richtig, dass wir das aufgenommen haben, weil damit letztendlich der gesamte Bildungsbereich und Kunstbereich ganzheitlich abgedeckt werden kann. Deswegen war es für uns stringent, dass wir das letztendlich auch mit aufgenommen haben. Entscheidend ist, dass wir die Kommunen an der Stelle nicht allein lassen, sondern massiv unterstützen. Wir haben in dem Gesetz 6 Millionen Euro eingestellt, 6 Millionen Euro Förderung für die Musikund Jugendkunstschulen. Es ist ja immer das Problem bei den Kommunen: Es sind freiwillige Leistungen und da wird mitunter schneller dort gekürzt, wo wir es aus unserer Sicht – jetzt mal als Kulturpolitiker – nicht als dringend erforderlich ansehen. Deswegen wollen wir hier auch eine deutliche Entlastung einbringen. Mit 50 Prozent beteiligt sich das Land zukünftig an den Kosten, die noch übrig bleiben – also die haben ja auch Einnahmen, wenn das abgezogen wird, aber 50 Prozent bedeuten doch eine erhebliche Entlastung der Kommunen. Damit verbunden ist unsere Hoffnung, die Qualität zu stärken und die Musikschulen und Jugendkunstschulen besser auszustatten. (Beifall CDU) Die 50 Prozent – 6 Millionen Euro –, das hatten wir ja in den letzten Jahren schon immer auf den Weg gebracht oder mitgetragen, auch im Haushalt. Aber es ist natürlich dann immer ein Risiko für jede Musik- und Jugendkunstschule, auch für die Kommunen, ob es im nächsten Jahr weitergeht oder nicht. Deswegen war es so richtig und wichtig, dass wir dieses Gesetz auf den Weg bringen, in dem das festgeschrieben ist, damit man Planungssicherheit hat. Das ist ja ein wesentlicher Punkt, den die Musikschulen in den letzten Jahren und Jahrzehnten nicht hatten, vor allem was die Ausstattung mit Personal anbelangt. Das war uns ganz besonders wichtig, um auch die Qualität der Musikschulen zu verbessern, denn ein Großteil der Musikschulen bedient sich ja auch Freiberuflern. Uns war es wichtig, dass es mindestens 50 Prozent Festangestellte mit einer entsprechenden Ausbildung sind, auch um die Qualität zu steigern. Nicht nur, dass wir das finanziell absichern, dass es funktioniert, sondern wir wollen auch eine Qualitätssteigerung damit verbinden. Das war uns besonders wichtig. Wir werden auch dieses Zertifikat „Staatlich anerkannte Musik- und Jugendkunstschule“ einführen, das letztendlich dann erst den Zugang zu den Mitteln möglich macht. Das war uns besonders wichtig, dass wir nicht nur sagen, wir geben Geld ins System, sondern wir erwarten natürlich auch auf der anderen Seite eine qualitative Verbesserung in den Einrichtungen. Deswegen freue ich mich, dass das heute von allen Vorrednern auch so mitgetragen wird. Ich denke, auch die Verbände und die Musik- und Jugendkunstschulen werden hier genau darauf achten, dass die Mittel hinterher auch so eingesetzt werden, dass es eine qualitative Verbesserung in den Einrichtungen gibt. Aber auch die Ausstattung, auch die räumliche Ausstattung muss mit in den Blick genommen werden. Im Großen und Ganzen bin ich froh, dass die Diskussion im Ausschuss sehr positiv geführt wurde. Natürlich gab es auch kritische Anmerkungen und Hinweise – das hatten wir heute auch schon gehört –, aber sie konnten alle ausgeräumt werden. Das war ein großes Miteinander an der Stelle, weil alle erkennen und erkannt haben, wie wichtig es ist, dass dieser Bereich langfristig stabilisiert und gefördert wird, damit die Kinder und Jugendlichen die bestmöglichen Chancen haben, in dem Bereich gebildet, ausgebildet zu werden und vielleicht sogar eine Karriere daraus machen können. An der Stelle noch einen herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, dass wir da so kollegial zusammengearbeitet haben. Ich denke, es ist ein gutes Gesetz, und ich freue mich, dass wir das nach so langer Zeit auf den Weg gebracht haben und dass wir natürlich damit auch langfristig die Einrichtungen stärken. Es gibt ja nicht nur die Einrichtungen, sondern es gibt viele Kooperationen, die die Jugendkunst- und Musikschulen letztendlich unterhalten. Also es geht viel mehr in die Breite, es geht nicht um die einzelne Einrichtung, sondern es geht in die gesamte Breite, wo die Einrichtungen strahlen. Deswegen ist es uns wichtig, dass wir diese finanziell so ausstatten, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden können. Wir haben eine Evaluierungsklausel eingebaut – bis 2025 –, damit wir nach drei Jahren überprüfen können, ob das Gesetz wirkt, ob es das ist, was wir uns vorstellen, ob das Geld wirklich so angelegt ist, dass es qualitativ eine Verbesserung gibt. Das werden wir dann noch einmal überprüfen. Weiterhin haben wir eine Übergangsregelung für drei Jahre eingebaut, damit die Einrichtung das Personal anstellen kann. Das ist ja nicht von heute auf morgen vorhanden. Auch hier haben wir eine Flexibilisierung gemacht. Das war auch den Kommunen wichtig, dass sie die Möglichkeit haben, in den nächsten Jahren die Einrichtungen so auszustatten, dass sie die Anforderungen einer staatlich anerkannten Musik- und Jugendkunstschule erfüllen. An der Stelle, denke ich mir, haben wir weitestgehend die Interessen berücksichtigt. Ich hoffe, dass das Gesetz so, wie wir es heute auf den Weg bringen werden, zum Erfolg führt. An der Stelle noch mal herzlichen Dank an den Verband, an alle, die uns mit Expertise unterstützt haben, und auch der Landtagsverwaltung. Natürlich gab es hier auch ein paar Anmerkungen, die wir kritisch hinterfragt haben. Aber wir sind zu dem Entschluss gekommen, dass heute der Tag ist, wo das Gesetz abschließend beraten und beschlossen werden soll. Ich freue mich auf die hoffentlich große Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute, vor allem aber den Jugendkunst- und Musikschulen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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