Robert-Martin Montag
Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie kennen mich, gerade wenn Medienstaatsverträge zu diskutieren sind, gehöre ich normalerweise zu denen, die immer etwas weiter nach vorn blicken, gerade was Reformbedürftigkeit betrifft, und die auch nicht mit manchen Positionierungen sparen, die die Ministerpräsidenten einnehmen, die sich ja bis dato recht reformunwillig gezeigt haben. Bei dieser Sache ist es ganz einmütig, und ich kann fast alles, was die Kolleginnen und Kollegen medienpolitischen Sprecher vor mir gesagt haben, unterstützen. Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag. Barrierefreiheit ist natürlich Qualitätsmerkmal einer modernen Gesellschaft und die Medien und Mediennutzung, und zwar über alle Ausspielformate hinweg, sind natürlich eine zentrale Teilhabefrage für Menschen, egal ob es eine soziale Frage ist oder ob es eine Frage von Gesundheit und/oder Behinderung ist, das steht außer Frage. Deswegen sehen Sie mich hier vorn auch einmütig in diesen Chor einstimmen. Ausgangspunkt ist eine Richtlinie aus Brüssel, und so kann man sehen, dass es nicht immer am Adressaten liegt, sondern – zumindest bei uns, wenn wir es unterschiedlich diskutieren – vor allen Dingen an Inhalten und vor allen Dingen der Wirkweise dessen, was man beschließt. Richtig und wichtig, denn auch Menschen mit Behinderung sollen selbstverständlich, wie es die UN ‑ Behindertenrechtskommission fordert, an allen Medien teilhaben können. Dazu gehören Instrumente, wie man sie auch natürlich schon kennt: Untertitel, Gebärdensprache, Audiodeskription und/oder Texte in leicht verständlicher Sprache. Insofern werden wir dem zweifelsohne zustimmen. Wir werden uns jetzt auch noch mal kurz besprechen, was wir mit Ihrem Entschließungsantrag machen. Das ist – wenn Sie mir erlauben, noch diese kurze Einschätzung zu geben – so ein bisschen weiße Salbe. Diesen harten Fakt, warum wir jetzt den Entschließungsantrag mit den Feststellungen brauchen, habe ich noch nicht gesehen, aber es schadet jetzt auch nichts. Insofern ist es noch mal eine Betonung der Position, dass Barrierefreiheit richtig ist, dass Verbände angehört werden sollen, dass auch nicht nur die Grundlagen der UN ‑ Behindertenrechtskonvention gelten sollen, sondern auch weiterführend das, was aus Brüssel in dieser Frage der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung folgt. Insofern werden wir dem auf alle Fälle nicht entgegenstehen. Dem Staatsvertrag selbst, dem stimmen wir natürlich sehr gern zu. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
