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Götze

09.06.2022 Sitzungen 7/83

Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unsere Gesellschaft hat in den letzten Jahren einen großen Wandel erfahren, und zwar gegenüber Menschen, die sich nicht heterosexuell oder gleichgeschlechtlich einordnen lassen wollen. Dabei geht es um die eigene Identität, die man für sich selbst erkennt, und darum, selbstbestimmt leben zu können. Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, noch immer bestehende Diskriminierungen abzubauen. Die Fortschreibung der rechtlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren, wie die Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts oder die dritte Option beim Geschlechtseintrag, führte zu einer großen Sichtbarwerdung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Trotz allem bleibt die Gruppe der trans- oder intergeschlechtlichen Menschen als vulnerable Gruppe in Teilen der Gesellschaft weiterhin Diskriminierung und Ausgrenzung ausgesetzt. Dem Plenum liegt nun ein gemeinsamer Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP sowie der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, der im federführenden Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beraten und im Innen- und Kommunalausschuss mitberaten wurde. Der Antrag hat vor allem zum Ziel, auf Bundesebene die Abschaffung des Transsexuellengesetzes und auf eine Novellierung des Personenstandsgesetzes hinzuwirken, sodass künftig eine Vornamensänderung sowie eine Personenstandsänderung allein durch Erklärung beim Standesamt ohne Vorlage von ärztlichen Gutachten oder Beratungsnachweisen oder Ähnlichem möglich werden. Das Bundesverfassungsgericht hat – das wurde von den Vorrednern bereits erwähnt – bereits in seinem Beschluss vom Oktober 2017 herausgestellt, dass die gleichgeschlechtliche Identität ein zentraler Aspekt der eigenen Persönlichkeit ist und die Kennzeichnung des Geschlechts eine identitätsstiftende und ausdrückende Wirkung habe. Der Geschlechtseintrag hänge demnach wesentlich von dem Geschlechtsempfinden eines Menschen ab. Die geschlechtliche Identität aller Menschen sei, so das Bundesverfassungsgericht, zu schützen. So hat der Deutsche Bundestag auf den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts reagiert und eine dritte Option beim Geschlechtseintrag mit „divers“ mit der Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2018 geschaffen. Trotz der veränderten Rahmenbedingungen und einer wachsenden gesellschaftlichen Akzeptanz zeigt sich aber, dass die Umsetzung der sogenannten dritten Option allein keine echte Wahlmöglichkeit für den betroffenen Personenkreis darstellt. Die Landesregierung sieht sich daher der Aufgabe verpflichtet, die Akzeptanz und Gleichstellung aller Lebensweisen zu befördern. Homosexuelle, bi- und transsexuelle, transgender und intergeschlechtliche Menschen sollen diskriminierungsfrei und gleichberechtigt leben können und weder im Alltag noch durch Verwaltungshandeln benachteiligt werden. Die Landesregierung unterstützt daher die Forderungen des vorliegenden Antrags, das bestehende Transsexuellengesetz durch ein zeitgemäßes Gesetz zur Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität zu ersetzen und den § 45 des Personenstandsgesetzes dahin gehend zu reformieren, dass künftig alle Menschen eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei einem Standesamt abgeben können. Das Personenstandsrecht unterliegt wie auch das Transsexuellenrecht der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes. Es ist unzweifelhaft Aufgabe der Politik, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um noch vorhandene Diskriminierungen abzubauen. Die persönlichen Entscheidungen im Leben sind oft die wichtigsten. Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, seinen Lebensentwurf zu verwirklichen. Hierfür bedarf es der Stärkung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der federführende Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat zu diesem Thema am 15. Juli 2021 eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Die Anhörung hat im Ergebnis gezeigt, dass umfassender Handlungsbedarf in diesem Bereich besteht. Es besteht überwiegend Einigkeit, dass die Reformierung des § 45b des Personenstandsgesetzes notwendig ist und damit alle Menschen eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei einem Standesamt abgeben können. Ziel ist es, die Gleichheit aller Menschen und der Geschlechter zu erreichen und auf ein selbstbestimmtes Leben im alltäglichen Zusammenleben hinzuwirken. Dieses Anliegen wird die Bundesregierung entsprechend der Gesetzgebungskompetenz für das Personenstandsrecht sowie für das Transsexuellenrecht in dieser Legislaturperiode entsprechend der Vereinbarung des Koalitionsvertrags aufgreifen. Es ist zu erwarten, dass die Bundesregierung dazu bald eine entsprechende Gesetzesinitiative ergreifen wird. Das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium sollen laut Presseinformation den Gesetzentwurf gemeinsam angehen. Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes sollen laut dem Bundesjustizminister noch vor der parlamentarischen Sommerpause festgelegt werden. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales wird im Rahmen seiner Zuständigkeit bei dem zu erwartenden Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene seinen Beitrag im Rahmen der Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder dazu leisten. Der Freistaat Thüringen hat sich in den letzten Jahren sowohl in Fachministerkonferenzen als auch im Bundesrat für die Aufhebung des Transsexuellengesetzes sowie für gesetzliche Regelungen zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechtsidentität eingesetzt und wird dies auch weiterhin fortsetzen. Die Landesregierung wird nun prüfen, ob und inwieweit der Aufforderung zur Vorlage der geforderten Verwaltungsvorschrift entsprochen werden kann. Dazu bedarf es einer Abstimmung mit allen Ressorts. Die beteiligten Ressorts der Landesregierung werden das hierzu Notwendige veranlassen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗