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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 09.06.2022 Sitzungen 7/83

c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Eltern, alle, die sich diese Debatte jetzt im Livestream oder wo auch immer anschauen! Die CDU hat gemeinsam mit der FDP – Herr Tischner hat das gerade vorgestellt – einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich vor allem um das inklusive Schulwesen in Thüringen dreht. Bereits vor sechs Monaten – auch das hat Herr Tischner ausgeführt – hat die CDU schon einmal versucht, annähernd sämtliche Regelungen, die wir im Landtag 2019 im Schulgesetz getroffen haben, durch einen Rollback-Gesetzentwurf rückgängig zu machen. Ich muss es leider so deutlich benennen. Eine Überweisung dieses Gesetzentwurfs haben wir damals nach einem echten Possenspiel – manche können sich erinnern – verhindern können. Daraufhin hat die CDU ihren Gesetzentwurf erst einmal zurückgezogen. Das war übrigens die einzig gute Entscheidung bisher in diesem Zusammenhang. (Beifall SPD) Nun haben wir eine scheinbar neue Gesetzesinitiative der CDU auf dem Tisch. Erneut ist das inklusive Schulwesen im Visier, nur dieses Mal in Kooperation mit der FDP. Bemerkenswert ist in diesem Gesetzentwurf, dass ein Großteil der darin angegriffenen Schulgesetzänderungen von 2019 gerade einmal seit dem 1. August 2020 gelten. Die Regelungen zur Schulnetzplanung beispielsweise gelten sogar erst seit dem 1. August 2021. Jetzt muss man sich mal überlegen: Wie lange braucht man denn, um beurteilen zu können, wie ein Gesetz überhaupt wirkt? Darum geht es der CDU leider offenkundig nicht. Sie versucht einmal mehr, hier eine … (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ich werde es Ihnen dann sagen!) Ja, Sie werden es mir sagen. Sie können Ihre gönnerhafte Haltung gern auch mal lassen. Wir haben unterschiedliche Auffassungen in der Frage, aber ich finde es schon bedenklich, dass nach einer Gesetzverabschiedung immer und immer wieder versucht wird, Gesetze zu unterhöhlen, und genau das machen Sie. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was genau sieht der Gesetzentwurf vor? Zunächst erst mal, der Gesetzentwurf entwickelt leider nichts weiter. Neuerungen sind kein Gegenstand, im Gegenteil, es geht um ein Rückgängigmachen und um ein Einreißen zentraler Eckpfeiler des inklusiven Schulsystems in Thüringen. Ich will es Ihnen gern an einigen konkreten Beispielen darstellen. Der Vorrang des Gemeinsamen Unterrichts – eine ganz wichtige Errungenschaft übrigens, seit 2003 gilt diese in Thüringen – soll gestrichen werden. Wer hat es 2003 eingeführt und das war richtig? Herr Tischner, da nicken Sie dann schon nicht mehr, Sie wissen, wer es war. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Entwicklungsplan Inklusion soll gestrichen werden. Wer hat den Entwicklungsplan Inklusion verabschiedet? Das haben wir tatsächlich mal gemeinsam mit FDP, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Linken im Jahr 2010. 2011 war die Verabschiedung, 2010 die erste Debatte dazu. Das war wirklich gut, richtig und wichtig. Wer will es jetzt einfach streichen? Die CDU und die FDP. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist doch Quatsch!) Ja, das ist Quatsch, genau, das ist Quatsch, was Sie wollen. Ab Klasse 7 sollen an Regelschulen abschlussbezogene Klassen eingerichtet werden. Sie werden es uns ja nachher erklären. Regionale Förderzentren sollen keine Beratungs- und Unterstützungszentren sein. Hört, hört! Ich kann es nur so sagen. Der Ressourcenvorbehalt wird doppelt und dreifach ins Gesetz geschrieben. Und dann kommt etwas, was mich wirklich ärgert, Sie haben es eben wieder hier am Pult gemacht und das ist einfach falsch, es ist nicht redlich: Sie behaupten, das Elternwahlrecht gelte nicht und daher wird dieses neu ins Gesetz geschrieben. Es steht aber im Gesetz. Es steht ganz genau drin. Das war uns damals auch sehr wichtig, dass die Eltern letzten Endes entscheiden müssen, was das Beste für ihr Kind ist. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Sie tun so, als wäre das nicht so. Das ist nicht redlich. Das verunsichert Eltern. Das verunsichert Familien. Das ist einfach nicht in Ordnung. Dann geht es um die Rückstellungen. Die haben Sie eben auch in Ihrer Einbringung angesprochen. Eltern sollen ihre Kinder künftig vor Aufnahme in die Schule allein aufgrund ihrer Einschätzung ein Jahr zurückstellen können. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wo ist da die fachliche, die sachliche, die medizinische Expertise dazu? (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So war es früher doch auch!) Ich weiß natürlich, dass – auch ich, auch wir haben das damals überlegt. Wir haben zwei August-Kinder, wie gehen wir damit um, wann schicken wir sie in die Schule – Eltern ihre Kinder natürlich immer beschützen wollen und das Beste für ihre Kinder wollen. Aber manchmal ist dieser Schutz oder Kokon nicht immer nur das einzig Ausschlaggebende oder das Beste. Kinder wollen gefördert werden. Kinder müssen sich auch entwickeln können. Deswegen braucht es hier Sach- und Fachverstand, den ich den Eltern nicht abspreche, ganz und gar nicht. Aber es braucht hier auch – (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Na ja!?) Nein! Aber Eltern sollten sich auch beraten lassen. Manchmal ist es gut, manchmal ist es – (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Da hat ja keiner etwas dagegen!) Sie wollen, dass die Eltern das allein entscheiden können, ob die Kinder zurückgestellt werden. Ob das im Sinne des Kindes ist, mag jetzt mal dahingestellt sein. Wir meinen, das sollte auf sachlichen und fachlichen Füßen und auf Expertisen stehen und gemeinsam passieren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Mobile Sonderpädagogische Dienst soll umgestellt werden. Die zwangsweisen Klassenwiederholungen – besser bekannt als Sitzenbleiben – sollen künftig wieder in jeder Klassenstufe möglich sein, auch in der Grundschule, dabei arbeiten wir seit vielen Jahren sehr gut mit der individuellen Schuleingangsphase. Sie können die ersten beiden Jahre Grundschulzeit in ein, zwei oder in drei Jahren absolvieren. Sie wollen das Sitzenbleiben jetzt schon nach der ersten Klasse. Stellen Sie sich das mal vor: Einem Kind wird nach nur einem Jahr quasi attestiert, du bleibst sitzen, du musst das Jahr wiederholen. Und das, obwohl wir bergeweise Studien haben, die sagen, dass zwangsweise Klassenwiederholungen leider zu nichts führen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das stimmt doch gar nicht!) Was wir brauchen, ist individuelle Förderung von Anfang an. (Beifall DIE LINKE) Und dann brauchen wir auch noch ein Realitätsverständnis, was wir eigentlich als Grundlage haben, aber darauf gehe ich später noch mal ein mit unseren zweijährigen Lehrplänen. Nun zu den einzelnen Forderungen: Bestimmt können wir über jede einzelne Forderung trefflich streiten. Wir jedenfalls als Bündnis 90/Die Grünen sind davon überzeugt, dass schon Ihre zugrundeliegende Analyse – wenn ich es mal so nennen darf – falsch ist und auf ideologischen Behauptungen beruht. Der Blick auf die Schulstatistik zeigt nämlich sehr genau, dass sich weder die Anzahl der Förderschulen noch die Anzahl der Kinder und Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschulen verringert hat. Hört, hört! Die ist genau gleichgeblieben bzw. hat sich zum Teil sogar nach vorn entwickelt. Von einem rücksichtslosen Vorantreiben der Inklusion, wie Sie es nennen, kann also absolut keine Rede sein. Im Gegenteil. Wir haben ein zeitgemäßes inklusives Schulgesetz, alle Förderbereiche bleiben bestehen. Und bitte vergessen Sie nicht: Inklusion ist kein Almosen, sondern ein Menschenrecht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auch das Elternwahlrecht – ich habe es eben schon mal gesagt – ist eindeutig geregelt, weil Sie eben gesagt haben, stimmt ja gar nicht. Bitte schauen Sie in § 8a Abs. 3 Thüringer Schulgesetz, dort braucht es keine neue Formulierung. Da ist ganz klar geregelt, dass die Eltern entscheiden können. Die Eltern haben dieses Recht und das will ihnen niemand nehmen. Hören Sie auf, Angstmache zu betreiben! Hören Sie auf, diese Stimmungsmache zu betreiben, Herr Tischner! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) § 8a Abs. 3 Thüringer Schulgesetz, lesen Sie es noch mal bis zu Ihrer Rede und dann können wir gern darüber reden. Beim Blick auf die sogenannten Zurückstellungen – sage ich jetzt auch noch mal – zeigt sich, dass Kinder selbstverständlich weiterhin zurückgestellt werden. Die Anzahl der Nichteinschulungen hat sogar zugenommen. Im Schuljahr 2018/2019 hatten wir 1.225 Kinder, die zurückgestellt wurden, im Schuljahr 2021/2022 waren es 1.353. Das passiert also, und zwar gut begründet mit fachlicher, mit medizinischer, mit entwicklungspsychologischer Expertise. Und das ist auch gut und richtig so. Warum jetzt die Entwicklungspläne Inklusion in § 2 Thüringer Schulgesetz gestrichen werden sollen, bleibt im Gesetzentwurf auch völlig offen. Das heißt, Sie reißen viel auf, aber Sie geben keine Antworten. Die Forderung, wie gesagt, die zwangsweisen Klassenwiederholungen, also das Sitzenbleiben, wieder massiv zu forcieren, lehnen wir ganz klar ab. Schülerinnen und Schüler mit vermeintlich schlechten Noten – da müsste man vielleicht manchmal eher fragen, was die Gründe dafür sind – sollen nicht einfach wieder in Warteschleifen geschickt werden, obwohl das nachweislich nichts bringt. Dazu gibt es, wie gesagt, auch jede Menge Studien, ich erinnere nur an die Klemm-Studie und an viele andere. Was es vielmehr konsequent braucht, ist die individuelle Förderung. Das ist klar. Denn unsere Kinder sind alle verschieden, und das ist auch gut so, das ist normal. Sie müssen individuell gefördert werden, sie brauchen jede und jeder die nötige Unterstützung, die es braucht. Das gilt übrigens für alle. Für die, die vielleicht Defizite in einzelnen Bereichen haben, genauso wie für die, die vielleicht besonders schlau sind und die dann oft unterfordert sind, was sich beispielsweise auch in – ich sage mal – mitunter auffälligem Verhalten äußern kann, wie wir das auch alle kennen. Völlig außer Acht bleibt bei Ihnen außerdem die Tatsache, dass die Lehrpläne auf zwei Schuljahre ausgerichtet sind. Es liefe auch ins Leere und wäre wenig aussagekräftig, Schülerinnen und Schüler schon nach einem Jahr mit Blick auf die Erreichung der Lernziele von zwei Jahren zu beurteilen, es sei denn, wir treten die Lehrpläne alle – ich sage es mal so salopp – in die Tonne, aber das lehnen wir jedenfalls klar ab, denn diese sind natürlich auch mit viel Sach- und Fachverstand auf den Weg gebracht worden. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein Quatsch!) Sie können dann auch reden. Ich höre Ihnen dann auch wieder zu. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir sind aber nicht im Jahr 1990!) Wir sind selbstverständlich bereit, auch das Thema „Inklusion“ weiter im Landtag zu diskutieren. Seit vielen Jahren beschäftigen wir uns schließlich in diesem Haus mit den Rahmenbedingungen, mit den Herausforderungen und auch mit den Chancen der schulischen Inklusion. Wir schlagen allerdings vor, anhand des 2021 von der Landesregierung vorgelegten „Thüringer Entwicklungsplans Inklusion 2021-2025“ tatsächlich die aktuellen Herausforderungen zu diskutieren. Deswegen haben wir auch einen entsprechenden Antrag vorgelegt. Das Ziel war und ist es, im Ausschuss gemeinsam politische Forderungen mit Blick auf eine inklusive Schulentwicklung in Thüringen zu erarbeiten. Ob und inwieweit das möglich ist, wird sich noch zeigen. Meistens ist es ja so, dass wir uns hier im Parlament immer öffentlichkeitswirksam großartig streiten, dann kommt Herr Tischner und sagt: Ja komm, lass uns doch vernünftig reden. Es wäre auch schön, wenn wir das auch im Plenum mal hinbekämen. Ich bin bereit dazu, vernünftig zu reden – das ist überhaupt gar keine Frage –, aber Sie brauchen ja immer die Bühne, Sie brauchen immer den großen Auftritt – schade eigentlich. Wir werden hoffentlich trotzdem nach dieser Plenarsitzung gut zueinander finden. Einige Themen, die uns übrigens wichtig wären – denn es gibt schon Punkte, die im Gesetz auch noch verbesserungswürdig sind –, sind aus unserer Sicht zum Beispiel die Stärkung des Rechts auf Bildung durch den Abbau von Zugangshürden beim Erwerb von Schulabschlüssen durch junge Menschen. Wir haben immer noch viel zu viele Schulabbrecherinnen – Jugendliche, die die Schule ohne Abschluss verlassen. Da das Recht auf Bildung zu stärken und zu sagen, wir wollen, dass jede und jeder tatsächlich einen Schulabschluss machen kann, das ist etwas, was wir gern verbessert wissen wollen. Eine weitere Frage, die uns am Herzen liegt, ist, wie wir zum Beispiel auch mehr Schwung in die Schulentwicklung bekommen. Wir meinen, beispielsweise durch systematisches Qualitätsmanagement an den Schulen. Ja, das gehört auch dazu in einer modernen, zeitgemäßen Schule, da sehr genau hinzuschauen. Auch die Schulplatzvergabe – das ist, wenn ich mein Kind in einer Schule anmelde, wo es tatsächlich den Platz bekommt – erzeugt viel Unmut im Land, das wissen wir. So gilt im Moment die räumliche Nähe zur Schule als wichtigstes Kriterium. Das ist sicherlich auch richtig, immer zu schauen, welche Schule liegt möglichst nah dran. Aber ob Geschwisterkinder beispielsweise die Schule besuchen, ist oft nachrangig, und das führt zu Problemen für die Familien. Das haben wir erkannt. Das sorgt gerade in den Städten für Probleme und das wollen wir uns näher anschauen. Das gilt übrigens auch für das Thema, das wir neulich im Ausschuss diskutiert haben. Das interessiert vielleicht auch Frau Tasch im Eichsfeld, wo der Schulbesuch grenzüberschreitend stattgefunden hat, wenn Kinder dort sozusagen historisch gewachsen Schulen im Nachbarland besuchen. Darüber müssen wir reden. Das sind Punkte, die ich tatsächlich als Herausforderung erkenne und wo ich auch durchaus gern gesprächsbereit bin. Der Ausbau des Ganztags, die Entbürokratisierung, die Kooperation von Schule und Jugendhilfe, ein Sozialindex, der wirklich da hilft, wo es nottut, eine dauerhafte Finanzierung der Digitalisierung – das sind alles Themen, die aus unserer Sicht im Kontext des Schulgesetzes diskutiert werden sollten, wenn wir tatsächlich etwas für unsere Lehrerinnen und Lehrer, für die Pädagoginnen, für alle an Schule Beschäftigten tun wollen. Ich sage es noch mal: Der Gesetzentwurf der CDU und FDP überzeugt uns nicht annähernd. Dennoch wollen wir uns Gesprächen und echten Verbesserungen nicht verschließen, denn darum soll es gehen. Für uns steht fest, dass es mit uns keine Abkehr vom Grundgedanken eines inklusiven Schulwesens geben kann und wird. (Beifall DIE LINKE) Stattdessen werben wir für eine sachorientierte Auseinandersetzung auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und nicht basierend auf Mutmaßungen oder Stimmungsmache. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das wird die Praxis zeigen!) Ja, Praxis gehört auch dazu. Entschuldigung, wissenschaftliche Erkenntnis beruht oft auf einer sehr genauen Beobachtung und Zusammenarbeit mit der Praxis. Sie wollen das jetzt hoffentlich nicht infrage stellen. So wissenschaftsfeindlich präsentiert sich sonst nur die AfD. Wir werben, wie gesagt, für diese sachorientierte Auseinandersetzung. Natürlich gilt es, die politische Auseinandersetzung über den besten Weg für unsere Schulen nicht auf dem Rücken von Schülerinnen und Schülern, von Pädagoginnen und allen in Schule Beschäftigten auszutragen, sondern im Dialog mit ihnen und auf Augenhöhe. Das sagen wir hier auch an dieser Stelle ganz klar zu. Wir sind dazu bereit. Unsere Schwerpunkte habe ich benannt. Wir werden diese sicherlich auch in geeigneter Form in die parlamentarische Debatte gemeinsam mit unseren Partnern einbringen. In diesem Sinne freue ich mich auch auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Astrid Rothe-Beinlich Protokoll ↗