Maik Kowalleck
Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielhallengesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Glücksspiel und Spielhallen in Thüringen“ beschäftigt uns in Regelmäßigkeit hier im Hohen Hause. Von daher sei auch eine kleine Rückschau erlaubt. Grund zur Befassung war zunächst in vergangenen Jahren das Auslaufen des damals geltenden Glücksspielstaatsvertrags von 2011 zum 30. Juni 2021. Dies machte einen Verständigungsprozess zwischen den Ländern nötig, was einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zur Folge hatte und somit auch Anpassungen an das Thüringer Glücksspielgesetz und das Thüringer Spielhallengesetz. Dafür legte Rot-Rot-Grün zunächst einen Entwurf vor, der entgegen der gesetzgeberischen Intention des Glücksspielstaatsvertrags 2021 an der bisherigen ausschließlich quantitativen Regulierung des gewerblichen Glücksspiels festhielt. Somit hätte der ursprünglich vorgelegte Gesetzentwurf massive Auswirkungen sowohl auf die spielhallenbetreibenden Unternehmen als auch auf die kommunale Ebene gehabt. Es wurde erwähnt vom Abgeordneten Kemmerich, dass viele Spielhallenorte hätten schließen müssen, Arbeitsplätze würden wegfallen und die Einnahmen für die Kommunen aus Vergnügungs- und Gewerbesteuer würden ebenfalls wegfallen. Das Kanalisierungsziel sowie der Auftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag, ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, konnte auf diese Weise nicht erfüllt werden. Aus diesem Grund haben wir uns als CDU-Fraktion dafür eingesetzt, einen Änderungsantrag zu diesem Entwurf auf den Weg zu bringen. Dieser ersetzte die überholten quantitativen Regelungen im Thüringer Spielhallengesetz konsequent durch qualitative Regelungen. Es wurde die Möglichkeit ergriffen, dass bestehende Verbundspielhallen bei Qualitätsnachweis bzw. Qualitätssteigerung durch Zertifizierung bestehen bleiben können. Aus Sicht der CDU-Fraktion wirkt sich eine Zertifizierung im hohen Maße auf die Qualität der Spielhalle und folglich positiv auf den Spieler- und Verbraucherschutz aus. So hatten wir die Anpassung aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags am 2. Juli vergangenen Jahres hier im Hohen Hause beschlossen. Warum stehen wir heute hier und sollen erneut Anpassungen vornehmen? Abgeordneter Kemmerich hat schon Ausführungen im Rahmen der Einbringung gemacht. Problematisch ist scheinbar die Verordnungsermächtigung, die wir dem Wirtschaftsministerium mit unserem Gesetz gegeben haben. Eine Verordnungsermächtigung ist grundsätzlich kein Problem, wenn die zuständigen Stellen den gesetzgeberischen Willen des Hauptregelwerks auch umsetzen wollen. Leider macht es hier – und das wurde auch schon erwähnt – keineswegs den Anschein. Hier entstehen Verordnungen, die weit über den Regulierungsansatz des Thüringer Spielhallengesetzes hinausgehen. Seit Herbst 2021 existiert ein Verordnungsentwurf, der den Thüringer Gewerbeämtern schon als zukünftige Rechtsgrundlage für Zertifizierungs- und Abstandssachverhalte deklariert wurde. Diese ist jedoch bis zum heutigen Tag nicht veröffentlicht. Nun stehen wir vor dem Dilemma, dass der 30.06.2022 vor der Tür steht, und hier laufen die Erlaubnisse der Thüringer Betriebe aus. Also wir haben auch ein Problem mit dem Zeitdruck. Dafür brauchen wir eine Lösung – schnell und dieses Mal auch umsetzbar für alle Ebenen. Um hier zielgerichtet zu einem baldigen Ergebnis zu kommen, stimmen wir der Überweisung an den Wirtschaftsausschuss zu und begleiten den weiteren Prozess intensiv. Danke schön.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
