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Denny Jankowski

AfD 09.06.2022 Sitzungen 7/83

c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream und natürlich auch liebe Gäste auf der Tribüne, die CDU hat nun einen neuen Anlauf zur Änderung des Schulgesetzes genommen, diesmal zusammen mit der FDP. Der Antrag, der im Dezember noch so hitzig diskutiert wurde, wurde zurückgezogen und etwas überarbeitet. Aus den damals 20 Seiten wurden nun nur noch 11, und war der ursprüngliche Antrag noch eher ein buntes Sammelsurium an Forderungen, wurde er jetzt entschlackt und fokussiert sich ein bisschen mehr auf das Thema „Inklusion“. Ansonsten ist aber vieles gleich geblieben, viele Passagen sind noch eins zu eins vorhanden. Man merkt aber schon von Seite 1 an, dass alles ein wenig – ich sage mal – weichgespülter wurde. Formulierungen wurden entschärft, wurden schwammiger, verklausuliert. Man hat den Eindruck, dass man nirgendwo anecken will. Mit anderen Worten: Man merkt, dass die Gruppe der FDP an der Antragserstellung beteiligt war. (Beifall AfD) Ich glaube aber, dass, auch wenn der Antrag nun etwas weichgespülter und entschlackt wurde, er deswegen nicht weniger Konfliktpotenzial besitzt. Der Hauptkonfliktpunkt liegt nun mal in der Frage der Inklusion, und hier treffen zwei Welten aufeinander; das hat man schon an meiner Vorrednerin gemerkt. Auf der einen Seite Rot-Rot-Grün, die alles so belassen wollen, wie es momentan ist, das merkt man auch in ihrem Antrag. Zuerst ein paar Feststellungen, dass alles durch Corona schlimmer geworden ist, dass sich die bestehenden Bildungsungleichheiten in den letzten beiden Jahren verstärkt haben, dass nun viele Kinder und Jugendliche einen besonderen Unterstützungsbedarf entwickelt haben, den sie vorher nicht hatten. Das ist auch alles richtig. Aber das lag nicht am Coronavirus. Vielmehr lag es an der unverhältnismäßigen Coronamaßnahmenpolitik dieser Landesregierung. (Beifall AfD) Ansonsten enthält der Antrag von Rot-Rot-Grün noch einen Teil von Fragen an die Landesregierung, die man auch gut und gern in eine Kleine Anfrage hätte stecken können, aber ansonsten keine Forderungen oder Änderungswünsche zur bestehenden Inklusionspolitik. Warum auch? Rot-RotGrün konnten in der letzten Legislatur bei der Änderung des Schulgesetzes ihren Wunschträumen ja freien Lauf lassen. Seitdem betreibt man Inklusion ohne Bezug zur Realität immer weiter voran. Die Inklusion wird weiter vorangetrieben, ohne dass dafür vorher die sächlichen, räumlichen und vor allem personellen Voraussetzungen geschaffen wurden. Das sonderpädagogische Fachpersonal für den Gemeinsamen Unterricht fehlt größtenteils an den Schulen, die Lehrer werden mit ihren Inklusionsproblemen alleingelassen, die Lehrer werden zusätzlich zum Personalmangel noch weiter belastet und der Lehrerberuf wird immer unattraktiver. All diese Probleme ignoriert Rot-Rot-Grün komplett und betreibt weiter eine Politik der Inklusion um jeden Preis. Kommt Kritik am eingeschlagenen Kurs, kommt dann auch immer gern der Verweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention und dann gleich die Parole, die wir auch gehört haben: Inklusion ist ein Menschenrecht und man versucht damit, jede Diskussion abzuwürgen. Auch die Gruppe der FDP ging in ihrem separaten Antrag mehrmals auf diese Konvention ein, deswegen möchte ich dazu nur mal ganz kurz was sagen. Das Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention war es, allen Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt den Zugang zum Bildungswesen zu ermöglichen. Das ist richtig und muss natürlich auch eine Selbstverständlichkeit sein. (Beifall AfD) Die UN-Konvention war und ist nötig, da in vielen Ländern weltweit Kinder mit Behinderungen von Schulbesuchen ausgeschlossen wurden, sie also keine Chance auf Bildung hatten und auch teilweise bis heute nicht haben. Dies war und ist in Deutschland aber nicht der Fall gewesen. Wir hatten ein gut funktionierendes Förderschulsystem, das mittlerweile leider immer weiter ausgedünnt wird. Auch sind Förderschulen bei uns ein fester Bestandteil des allgemeinbildenden Schulsystems. Dort finden Schüler mit Behinderungen die bestmögliche Unterstützung. Ihnen wird damit eine Teilhabe garantiert und eine bestmögliche Förderung, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Deswegen gelten Förderschulen laut Artikel 5 Abs. 4 der UN-Behindertenrechtskonvention auch ausdrücklich nicht als diskriminierend. In Artikel 7 Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es außerdem: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Gerade dieser wichtigen Forderung der UN-Konvention wird die derzeitige übereilte, planlose Inklusionspolitik dieser Landesregierung nicht gerecht. (Beifall AfD) Denn es ist nicht im Sinne des Wohles der Kinder, wenn sie in überfüllte Klassen gestopft werden, wenn Sie ihnen die speziellen Unterstützungen nehmen, die sie so dringend brauchen, wenn überforderte Lehrer sich nicht um sie kümmern können oder wenn Sonderpädagogen von Schule zu Schule hetzen müssen und sie sich gerade mal wenige Stunden in der Woche mit ihren Kindern beschäftigen können, da sie gleich wieder auf dem Weg zur nächsten Schule sind. All dies ist definitiv nicht im Sinne des Wohles der Kinder. Für Kinder mit Beeinträchtigungen sind deswegen die Förderschulen der Dreh- und Angelpunkt für individuelle Fördermaßnahmen. Sie können anhand ihrer Interessen, Bedürfnisse und Begabungen bestmöglich gefördert und dementsprechend auch auf ihren weiteren Lebensweg vorbereitet werden, für ein erfolgreiches Lernen und für die soziale, berufliche Integration, die gerade Kinder, die mit Beeinträchtigungen zu kämpfen haben, so dringend brauchen. Deswegen sagen wir als AfD-Fraktion schon immer ganz klar, auch in der letzten Legislatur, Ja zur Förderschule, Ja zur individuellen Förderung von Kindern und Ja zur freien Entscheidung der Eltern, ob ihr Kind eine Förderschule besuchen soll. (Beifall AfD) Der gemeinsame Gesetzentwurf der CDU und der FDP geht für uns in die richtige Richtung, auch wenn er jetzt etwas weichgespülter ist als der Ursprungsantrag. Er setzt aber immer noch ein wichtiges Zeichen für das freie Entscheidungsrecht der Eltern und für eine Stärkung der Förderschulen. Deswegen werden wir als Fraktion einer Ausschussüberweisung auch zustimmen. Was den Antrag von Rot-Rot-Grün angeht, der ist – wie gesagt – im Wesentlichen nur ein Berichtsersuchen, das man gut und gern in eine Kleine Anfrage hätte stecken können, weswegen wir keine Notwendigkeit sehen, den Antrag weiter zu behandeln, und einer Überweisung in den Bildungsausschuss nicht zustimmen würden. Dann bleibt zum Schluss der separate Antrag der FDP. Insgesamt werden hier viele richtige Feststellungen und Forderungen erhoben, die das Gelingen von Gemeinsamem Unterricht betreffen. Auch fordern Sie, dass Gelingensbedingungen für den Gemeinsamen Unterricht festgeschrieben werden und quasi eine Art Gütesiegel für Schulen verliehen wird, an denen Gemeinsamer Unterricht gut möglich ist. Diese Schulen sollen dann Ihrer Meinung nach explizit als Schulen für Gemeinsamen Unterricht hervorgehoben werden. Und sicherlich kann man diesen Weg auch gehen, aber im Begründungstext der FDP finden sich dann doch zwei sehr bemerkenswerte Sätze, die mich doch stutzig machen. Ich zitiere: „Deswegen müssen Eltern bei der Schulwahl bereits wissen, ob die Schule über die notwendigen Voraussetzungen verfügt, um guten gemeinsamen Unterricht umzusetzen. Ist dies nicht der Fall, oder gibt es andere Hinderungsgründe im gemeinsamen Unterricht zu lernen, so muss es den Eltern von Kindern mit starken körperlichen und geistigen Behinderungen freistehen, eine der kompetenten und leistungsstarken Förderschulen als bestmöglichen Bildungsanbieter zu wählen.“ Das heißt also, selbst wenn die Voraussetzungen für Gemeinsamen Unterricht an der Schule nicht gegeben sein sollen, soll es trotzdem die Möglichkeit geben, dass Kinder mit Behinderungen im Gemeinsamen Unterricht an diesen Schulen beschult werden. Und hier bin ich ganz entschieden anderer Meinung. Wir alle bekommen regelmäßig Rückmeldungen von Lehrern, Schulleitungen, Schülern und Eltern über die herrschenden Probleme an ihren Schulen. Ein großes Problem ist immer wieder die Beschulung von Kindern mit Behinderungen an Schulen, die dafür überhaupt nicht die Voraussetzungen haben – sei es das fehlende qualifizierte Fachpersonal oder die mangelnde sachliche Ausstattung. Leider sind dies in Thüringen bei Weitem keine Einzelfälle. Und sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, dann darf es nicht weiterhin die Möglichkeit geben, dass Kinder mit Beeinträchtigung dort trotzdem beschult werden. Diesen Zustand haben wir hier nun schon seit Jahren. Den Kindern, die davon betroffen sind, wird damit in keinem Fall geholfen. Ein Weiter-so-wie-gehabt, wie der Antragstext impliziert, darf es nicht geben – zum Wohle der betroffenen Kinder. Deswegen werden wir dem Antrag der FDP nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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