Christian Tischner
c) Inklusive Schulentwicklung in Thüringen weiter unterstützen
Genau das hat sie mitgeteilt, deswegen haben wir das auch im neuen Gesetzentwurf berücksichtigt. Und die GEW hat geschrieben: „Die grundsätzliche Stärkung des Elternwillens können wir mittragen, wobei wir sie auch im bisherigen Gesetz gewährleistet gesehen haben.“ Aber jetzt lese ich es Ihnen weiter vor, auch von der Landeselternvertretung, die deutlich gesagt hat: Wir wollen eine größere Berücksichtigung, wir wollen das Elternrecht gestärkt haben. Da muss ich sagen, bei aller Freundschaft zu den Lehrerverbänden – ich bin ja selbst in einem Mitglied –, aber wenn es um die Elternrechte geht, dann schaue ich natürlich als Allererstes auf die Stellungnahmen der Experten. Das sind in dem Fall die Eltern, die auch einen sehr guten Draht– eine Standleitung ja fast – zum Minister haben und das sicherlich auch mitteilen. thüringer lehrerverband – sie teilen mit: Das Ansinnen der CDU, die Förderschulen in ihrer Bedeutung und Weiterführung von Unterricht zu stärken, ist etwas Positives. Ebenso positiv ist dabei das Augenmerk der Stärkung der Entscheidungsmöglichkeiten zur Empfehlung und Wahl des Lernortes unter Berücksichtigung der Gegebenheiten an den Schulen für den Gemeinsamen Unterricht auch zu sehen. – Und es kommt dann noch mal der eindringliche Appell: Unbedingt muss es wieder wirkliche Perspektiven für Förderschulen geben. Nicht alle Kinder können inklusiv unterrichtet werden, zumal der Entwicklungsplan Inklusion scheinbar höchst lückenhaft ist, was die Personal- und sächliche Ausstattung betrifft. Inklusion geht nur mit dem entsprechenden Personal und der Ausstattung an den Schulen. Da sind wir uns einig, es ist immer nur die Frage, wie weit unsere Schulen da in Thüringen schon gebracht wurden. Auch der Verband der Berufsschulen hat sich geäußert und begrüßt die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Familien ausdrücklich. Dies entspricht eher dem Geist des Artikels 21 unserer Landesverfassung als die hierzu gültigen Regelungen im Thüringer Schulgesetz, sagen die Berufsschullehrer. Selbst die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege äußert sich – ich zitiere –: „Unverzichtbar sind dabei die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und des Rechts auf freie Schulwahl durch die Eltern. Beides darf nicht offen und/oder schleichend aufgeweicht werden“, sagt die LIGA. „Eine staatliche Bevormundung wird grundsätzlich [von uns] abgelehnt.“ Meine Damen und Herren, zur Versetzungsentscheidung noch ein paar Worte: Viele von uns Bildungspolitikern besuchen regelmäßig die Schulen. In den vergangenen Jahren – wie gesagt, ich gehe gern an die Regelschule, weil ich früher auch selbst Regelschüler war und dann erst das Abitur gemacht habe und mir schon immer das Herz blutet, wenn ich erlebe, wie mit dieser Schulart umgegangen wird. In den vergangenen Jahren kam es bei diesen Besuchen an den Regelschulen immer wieder vor, dass mir Schulleitungen und Klassenlehrer unaufgefordert mal die Notenbücher gezeigt haben, und was ich da gesehen habe, das haut einem wirklich die Füße weg. Vor allem in den 6. Klassen, aber noch schlimmer in den 8. Klassen, wie sich die Leistungen dort entwickelt haben. Wir haben jetzt noch ein Zusatzproblem durch Corona, dass wir sowieso gesagt haben, jeder Schüler kann machen, was er will. Manche Lehrer sind froh, wenn die Schüler überhaupt noch früh zum Unterricht kommen. Die Aussage „Geben Sie mir doch die 6, Frau Müller, Meier, Schulze“ ist mittlerweile in unseren Schulen in Thüringen gang und gäbe, denn es gibt keine Konsequenzen mehr für den Hauptschüler, für den Lehrer. Die sagen „Geben Sie mir doch die 6, ist mir doch egal, kann eh nicht sitzenbleiben und gehe dann irgendwo Flaschen zählen.“ So eine Motivation, so eine Perspektive, glaube ich, das kann von Bildungspolitik nicht gewollt sein, und so tun wir auch unseren Lehrern und unseren Schulen nichts Gutes. Wir tun auch dahin gehend unseren Schülern nichts Gutes, wenn wir nicht auch mal frühzeitig eine Versetzungsentscheidung einführen, weil am Ende doch die Schüler ohne Schulabschluss in den letzten Jahren mehr geworden sind. Die Statistiken haben wir hier auch schon oft diskutiert. 2014 bis 2019 haben wir in Thüringen eine Steigerung um 30 Prozent von Schülern, die unsere Schulen ohne Schulabschluss verlassen. Unter Rot-Rot-Grün, 30 Prozent mehr Schüler ohne Schulabschluss. Und wenn wir schauen, wie viele Schüler – jetzt nicht mehr, weil das durch Corona auch abgeschafft ist – in den letzten Jahren in der 8. Klasse sitzengeblieben sind, da haben wir auch innerhalb von fünf Jahren eine Steigerung von 33 Prozent mehr Schülern, die dann noch in den Schulgängen, wo das Sitzenbleiben möglich war oder ist – in der 6. Klasse und in der 8. Klasse –, sitzengeblieben sind. 33 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler, die dann noch mal ein Jahr wiederholen, obwohl sie vielleicht ein Jahr eher besser davon profitiert hätten, den Stoff noch mal zu wiederholen. Auch hier mein/unser dringender Appell: Finden wir Regeln im Interesse der Schulfamilie und vor allem eines guten und motivierten Starts für unsere Schülerinnen und Schüler in das Leben. Ich habe so ganz leicht bei Torsten Wolf herausgehört, dass er hier scheinbar auch Diskussionsbedarf sieht, er hat das jetzt mal auf die 8. Klasse reduziert. Ich glaube, wir müssen hier sehr offen und sehr intensiv mit den Praktikern diskutieren, wie wir in Thüringen mit der Frage der Versetzungsentscheidung weiterverfahren. Vielleicht sollten wir auch mal einen Blick um Thüringen herum machen. Es lohnt sich auch immer zu vergleichen. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. In Anerkennung der Realität und auch in der tiefen Überzeugung, dass Schulentwicklung und schülerorientierte Inklusion – schülerorientierte Inklusion, nicht wissenschaftsorientierte Inklusion – nicht gegen Schüler, nicht gegen Eltern, Lehrer, Schulleitungen und Schulverwaltung gelingen kann, schlagen wir gemeinsam mit der FDP diesen Gesetzentwurf vor. Lassen Sie uns unser Schulsystem offen, fachlich, unideologisch, aber kontrovers im Ausschuss mit allen Akteuren, die uns hier gut beraten können, noch mal betrachten und beraten und dann gute Entscheidungen treffen im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler – das ist das Wichtigste, das wir immer im Blick haben sollten – und derer, die das Bildungssystem in Thüringen tragen, nämlich der Lehrerinnen und Lehrer. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
