Madeleine Henfling
Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, es ist schön, mal wieder ein Gesetz im Thüringer Landtag vorliegen zu haben, bei dem alle sagen: Damit sind wir okay. Ja, das haben wir nicht so häufig. Ich will aber trotzdem noch mal ein bisschen auf die Genese dieses Gesetzes eingehen. Über die Kuriositäten, wie dieses Gesetz in den Thüringer Landtag gekommen ist, haben wir uns in der ersten Lesung schon ausgetauscht. Es stand CDU darüber, aber geschrieben haben es die Verbände der Musik- und Jugendkunstschulen zusammen mit dem Kulturrat, und die CDU hat es eingereicht. Wir diskutieren sicherlich an anderer Stelle noch mal über die Frage von Urheberrechten. Aber sei es drum. Wir haben nicht einfach ein CDU-Gesetz verhandelt, sondern wir haben tatsächlich ein Gesetz verhandelt, das von denjenigen auf den Weg gebracht wurde, die es auch unmittelbar betrifft. Wir wollen diese Arbeit der Verbände natürlich würdigen und finden das auch wichtig. Darum haben wir das Gesetz der Verbände auch an den Ausschuss gegeben und ein parlamentarisches Verfahren, was die Kollegin Mitteldorf hier schon beschrieben hat, durchgeführt. Ich glaube, wir haben gemeinsam mit den Verbänden die Fallstricke, die noch in dem Gesetz drin waren, relativ konstruktiv beseitigt.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Resultat haben wir heute hier vorliegen. Auch dazu noch mal: Wir haben im Wesentlichen konkrete Nachschärfungen bei bestimmten Begrifflichkeiten gemacht, wie zum Beispiel bei dem Passus „festangestellt“ und den Fragen von Rahmenlehrplänen. Außerdem konnten wir das Anerkennungsverfahren durch den Verweis auf eine ausgestaltete Rechtsverordnung praktikabler gestalten und haben auch eine Übergangsfrist verankert. Kollegin Baum hat es gesagt: Die geschaffene Rechtssicherheit ist ein definitiver Mehrgewinn für die Musik- und Jugendkunstschulen. Die Verhandlungen dazu haben in Thüringen allerdings – und das muss man auch immer noch mal bemerken – einen sehr langen Vorlauf. Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode unter Rot-Rot-Grün für eine gesetzliche Basis für die Musik- und Jugendkunstschulen gestritten. Wir wollten das in einer gesamtgesetzlichen Lösung machen, in einem Kulturgesetz oder Kulturfördergesetz – wie auch immer man das Kind dann am Ende genannt hätte – und es sollte diese Einzelgesetze ablösen. Die Kolleginnen und Kollegen, die in der letzten Legislaturperiode dabei waren, erinnern sich an die drei Jahre dauernde Diskussion, den Dialogprozess, den wir mit den Kulturakteurinnen geführt haben. Im Ergebnis ist aber ersichtlich geworden, dass die grundlegenden Fragen nach Kultur als Pflichtaufgabe – beispielsweise die Bewertung der bestehenden Regelungsmechanismen – und die Erwartungen an ein einheitliches Kulturgesetz von den Kultureinrichtungen sehr unterschiedlich beantwortet wurden. Besonders unterschiedliche Sichtweisen hatten wir bei institutionellen und freien Einrichtungen. Dementsprechend haben wir es nicht geschafft – ich bedauere das immer noch sehr –, ein Kulturgesetz auf den Weg zu bringen. Aber was schon in der letzten Legislaturperiode definitiv immer im Fokus von Rot-Rot-Grün stand, war die Unterstützung der Musik- und Jugendkunstschulen. Wir haben bereits im Haushalt 2018/2019 eine landesseitige Förderung für die Musik- und Jugendkunstschulen eingeführt. Und mehr noch: Seit dem Doppelhaushalt 2018/2019 werden die Musik- und Jugendkunstschulen nicht nur wieder vom Land gefördert, es geschieht auch noch in einer Höhe, die unter CDU-Regentschaft unmöglich war, nämlich 2 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2018/2019 und 5 Millionen Euro im Haushalt 2020. All dies wird nun – das müssen wir aber auch sagen – problematisch in Bezug auf die Globale Minderausgabe. Gerade im Kulturhaushalt ist es sehr eng. Der Kulturhaushalt ist Spitz auf Knopf gestrickt. Dementsprechend wird auch die Globale Minderausgabe da noch Probleme bereiten. Das geht an die Kulturliebenden innerhalb der CDUFraktion, noch einmal darüber nachzudenken, ob die Globale Minderausgabe tatsächlich dem Kulturland Thüringen dienen kann. Ich denke, eher nicht. Ich glaube, das wird zu Verwerfungen führen. Vielleicht überlegen Sie sich da noch einmal, wie wir da die Kuh vom Eis kriegen. Nichtsdestotrotz, der Gesetzentwurf der Verbände ist der Versuch, die gute Arbeit der Musik- und Jugendkunstschulen zu verstetigen. Wir danken den Verbänden ganz ausdrücklich für die Erarbeitung dieses Gesetzes. Gleichwohl sehen wir die Notwendigkeit der Diskussion über ein ganzheitliches Kulturgesetz nach wie vor. Wir wollen es auch gern wiederaufnehmen, um die Kulturförderung in Thüringen zukunfts- und krisensicher zu gestalten. Zuletzt ein herzliches Danke an die Kolleginnen und Kollegen im Kultur-, Medien- und Europaausschuss für die gute Zusammenarbeit und die tatsächlich gute Einigung, die wir hier im Sinne der Musik- und Jugendkunstschulen auf den Weg gebracht haben. Vielen herzlichen Dank. Ich freue mich auf die Verabschiedung dieses Gesetzes heute.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
