Robert-Martin Montag
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist richtig, ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, jetzt nach zwei Jahren mit der Vorlage zunächst unseres Antrags, dann, ich glaube, fünf Monate später, im Herbst, auch von Rot-Rot-Grün eine gemeinsame Position zu finden und sie tut not. Ich will, bevor ich zum Inhalt des Antrags komme, ganz kurz noch etwas sagen zu Frau Herold. Ich mag ja parlamentarische Debatten. Aber eine Grundvoraussetzung ist, dass man sich wenigstens auf den Tagesordnungsgegenstand einigt. Ich weiß nicht, wozu Sie geredet haben oder worüber, aber es war nicht zu diesem Tagesordnungspunkt und zu dem Inhalt dieses Antrags. Das muss ich Ihnen mal so sagen. Es wundert mich ein bisschen. Ich meine, gut ist ja, dass Sie sehr deutlich gemacht haben, dass wir sozusagen die Frage auch vom Individuum her denken in der Gesellschaft, Sie schon ein bisschen von der Mehrheit ausgehen. Das ist ein Unterschied, der sehr tragbar und hier auch spürbar wird. Es ist nicht aus der Luft gegriffen, dass sich hier eine Mehrheit dazu findet, das Transsexuellengesetz abschaffen zu wollen. Das hat auch nichts mit operativen Eingriffen zu tun usw. Das geht dann alles in das Selbstbestimmungsgesetz rein, das muss ich Ihnen vielleicht erklären. Wenn Sie sich informieren, wissen Sie das auch. Sondern es geht darum, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Wenigstens da sollte man doch einen gemeinsamen Konsens finden, dass dieser Punkt hier Einigkeit im Haus ist, dass ein Urteil unseres höchstens Gerichts dazu führt, dass Politik sich bewegt; das tat es bisher nicht. Also, worum geht es im Antrag: Bekenntnis des Freistaats Thüringen zur Abschaffung des Transsexuellengesetzes, Verzicht auf unnötige Erfassung der Information über das Geschlecht bei Verwaltungsvorgängen – sogenannte Datensparsamkeit des Datums, Geschlecht –, nur dann, wenn es tatsächlich notwendig ist, und Sensibilisierung von medizinischem Personal etc. Aber warum ist die Anpassung des TSG bzw. die Abschaffung notwendig? Seit 2011 hat das Verfassungsgericht die Kritikpunkte gut und dezidiert herausgearbeitet, dass unter anderem der OP-Zentrismus – Frau Stange hat das auch gesagt – nicht mehr zeitgemäß ist. Denn um den Personenstand zu ändern, das Geschlecht zu ändern, ist eben vorher tatsächlich der Beschluss eines Gerichts notwendig mit Begutachtung usw., was auch von den Betroffenen selber bezahlt werden muss. Das ist einfach auch ein Stück weit aus der Zeit gefallen, auch aufgrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Und warum? Das will ich Ihnen sagen: Hier sah nämlich das Bundesverfassungsgericht Artikel 1 und 2 Grundgesetz verletzt, ein Urteil, dass zur persönlichen Entfaltung dazugehört, auch ohne Operation eine Personenstandsänderung durchzuführen. Und noch mal in der Begründung, nämlich, dass die in § 8 und in § 4 des Transsexuellengesetzes normierten Voraussetzungen mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz sowie dem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz nicht vereinbar sind. Und das ist ziemlich deutlich die Aufforderung an die Politik, das Transsexuellengesetz abzuschaffen. Passiert ist bislang nichts. Andere Länder sind da längst weiter. 2015 gab es entsprechend eine Resolution im Europarat. Dort ist der Geschlechtseintrag bei Personalausweis- und Verwaltungsvorgängen sehr viel einfacher, schnell, transparent und leicht zugänglich. Deutschland hat dem zwar zugestimmt, selbst aber keine Regelung entsprechend erlassen. Insofern sollten wir uns da auf den Weg machen. Deswegen sind die zentralen Inhalte hier richtig. Ich kann aus eigener Erfahrung, zumindest aus der Zeit bisher bei der Ampel, sagen, dass es gut ist, die Kollegen in Berlin immer mal darauf hinzuweisen, worauf sie sich geeinigt haben. Wenn hier jetzt Tempo in die Debatte kommt, freut mich das, wenn von Thüringen aus gemeinsam das Signal ausgeht, umso besser. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
