thueringer-landtag.de ↗

Jens Cotta

AfD 09.06.2022 Sitzungen 7/83

Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, wenn das Thema „Medienänderungsstaatsvertrag“ im Landtag besprochen wird, denkt der Beitragszahler zwangsläufig an eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Diese Angst ist nicht unbegründet. Erst kürzlich äußerte der amtierende Chef der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs – kurz KEF – in der FAZ, dass eine Erhöhung des Zwangsbeitrags ab 2024 wegen der steigenden Inflation durchaus in Erwägung gezogen wird. Dass die KEF nicht unabhängig arbeitet, konnten wir zuletzt am 01.06.2022 in der „Mitteldeutschen Zeitung“ lesen. Überschrift: Vizechef der Rundfunkkommission KEF arbeitete zugleich für den MDR. Laut KEFChef war das unzulässig. Es geht aber auch anders. Erst Anfang dieses Jahres hat die britische Regierung einen Strategiewechsel im Hinblick auf das Thema „Rundfunkgebühren“ angekündigt: Das Finanzierungsmodell der öffentlich-rechtlichen BBC soll abgeschafft werden. (Beifall AfD) Auch unser Nachbarland Frankreich folgt dieser Idee. Dort wurde angekündigt, Rundfunkgebühren noch in diesem Jahr abzuschaffen – übrigens auch ein Mittel, um von den massiv gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entlasten. Sehr geehrte Damen und Herren, laut dem Thüringer Landesamt für Statistik leben im Freistaat rund 274.000 Menschen mit Beeinträchtigungen. Das zeigt, dass die Barrierefreiheit bei der Nutzung der Medien Relevanz für Thüringen hat, der auch wir uns nicht entziehen wollen. Dank einer fehlgeleiteten Familienpolitik und der damit einhergehenden demografischen Problematik wird der Bedarf an barrierefreien Dienstleistungen weiter zunehmen, weil schlichtweg keine Kinder da sein werden, die die älteren und häufig beeinträchtigten Personen durch den Medienalltag führen. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es, diesem Personenkreis eine Teilnahme am sozialen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, und dazu gehört richtigerweise auch die Mediennutzung. Nun steht meine Fraktion bestimmt nicht im Verdacht, Brüsseler Richtlinien große Zuneigung entgegenzubringen und diese mit Freude im regionalen Gesetzeswerk zu verankern, auch wenn wir uns fragen, ob diese Thematik grundsätzlich normiert werden muss oder ob es für einen fast 9 Milliarden Euro schweren öffentlichen Rundfunk nicht eine Selbstverständlichkeit sein sollte, allen Bürgern einen Zugang zu seinen Angeboten zu gewähren. (Beifall AfD) Mit dem heute zu diskutierenden Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag soll die AVMD-Richtlinie konkretisiert werden und es sollen einige redaktionelle Anpassungen im JugendmedienschutzStaatsvertrag erfolgen. Ähnlich sperrig wie der Titel dieser EU-Richtlinie gestalten sich auch die Änderungen im Gesetz. Aber schauen wir kurz auf die konkreten Auswirkungen. Letztendlich definiert der Staatsvertrag die Zugangsdienste, die genutzt werden, um Fernsehprogramme oder fernsehähnliche Telemedien auszuwählen und anzuschauen. Dies sind insbesondere die Benutzeroberflächen von Fernsehgeräten, elektronische Programmführer, Benutzeroberflächen von Plattformen oder Mediatheken. Das konkret Neue wird die Einklagbarkeit der Barrierefreiheit sein. Die Hersteller und Anbieter können sich dem nicht entziehen. Sie müssen nachvollziehbar dokumentieren, welche Schritte sie zur Barrierefreiheit unternommen haben und das gegebenenfalls der Landesmedienanstalt vorlegen. Die eingeräumte Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030 wird den Anbietern entsprechend Zeit geben, ihre Angebote anzupassen. Letztendlich liegt es immer am ureigenen Interesse der Hersteller, ein Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt zu bringen, die möglichst alle erreicht. Ob dieses Gesetz zum Beispiel benutzerunfreundliche Menüführungen verhindert, mag deshalb dahingestellt sein. Aber zumindest hat man jetzt theoretisch einen gesetzlichen Anspruch auf ein barrierefreies Angebot. Bei der Gelegenheit möchte ich erwähnen, dass die AfD auch in Bezug auf barrierefreie Angebote schon immer vorausschauend agiert hat. Laut der Zentralen Anlaufstelle für Barrierefreie Angebote, kurz ZABA, erzielt man bei der Farbkombination weiß-blau die geringste Farbfehlsichtigkeit, wobei Rot-Grün-Kombinationen vermieden werden sollten. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Zweite Medienänderungsstaatsvertrag soll beeinträchtigten Menschen helfen, Medienangebote besser nutzen zu können. Alles, was die Teilhabe beeinträchtigter Menschen sinnvoll verbessert, wird unsere Fraktion grundsätzlich unterstützen. Wir werden diese Änderung nicht ablehnen. Die AfD wird auch weiterhin dafür kämpfen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren, ohne ihn abzuschaffen, und das beitragsfrei. Wie genau, finden Sie in unserem Rundfunkkonzept. Das ist übrigens auch barrierefrei. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Alle Reden von Jens Cotta Protokoll ↗