Dr. Wolfgang Lauerwald
Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen
Danke schön, Herr Präsident. Werte Kollegen Abgeordnete, der Antrag der ehemaligen Fraktion der FDP, „Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Erfordernis von Personenstandsangaben überprüfen, Transsexuellengesetz abschaffen“, in der Drucksache 7/1138 vom 2. Juli 2020 und der Alternativantrag von Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, „Geschlechtervielfalt anerkennen und schützen – Transsexuellengesetz abschaffen – zeitgemäßes Selbstbestimmungsgesetz einführen“, Drucksache 7/2216 vom 02.12.2020 wurden in der 44. Sitzung des Landtags am 23. April 2021 beraten. Die Überweisung beider Anträge wurde an den federführenden Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie an den Innenund Kommunalausschuss beschlossen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 27. Mai 2021, in seiner 28. Sitzung am 4. Juni 2021, in seiner 32. Sitzung am 15. Juli 2021, in seiner 36. Sitzung am 14. Oktober 2021, in seiner 39. Sitzung am 11. November 2021, in seiner 47. Sitzung am 10. März 2022 und in seiner 48. Sitzung am 28. April 2022 beraten sowie ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. In dieser Anhörung plädierten mehrere Betroffenenverbände für den Antrag. Andererseits warnte der Experte für Geschlechtsdysphorie, Herr Dr. Korte, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Sexualmediziner, Master im Fach Psychoanalytische Kulturwissenschaften sowie Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft, vor der Abschaffung des bestehenden Transsexuellengesetzes. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat in seiner 39. Sitzung am 11. November 2021 beschlossen, den Innen- und Kommunalausschuss um Mitberatung zu ersuchen. Der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Antrag in seiner 32. Sitzung am 28. April 2022 beraten und empfahl, den Antrag des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung mit den von diesem empfohlenen Änderungen anzunehmen. Am 26. April 2022 hat die Parlamentarische Gruppe der FDP zusammen mit Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag in Vorlage 7/3677 eingereicht. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beschloss in der 48. Sitzung am 28.04.2022, die Annahme dieses Änderungsantrags zu empfehlen. Die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben ihren Alternativantrag in Drucksache 7/2216 vom 02.12.2020 in der gleichen Ausschusssitzung zurückgezogen. Weiterhin beschloss der Ausschuss mit knapper Mehrheit, die Annahme des Antrags in Drucksache 7/1138 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zum Änderungsantrag in Vorlage 7/3677 zu empfehlen. Auszugsweise wähle ich von den 15 Antragspunkten nur exemplarisch drei Punkte aus: „I. 5 Die Reformierung des § 45b des Personenstandsgesetzes ist dringend notwendig, damit alle Menschen eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei einem Standesamt abgeben können. [...] III. Die Landesregierung wird aufgefordert, auf Bundesebene auf die nötige Abschaffung des Transsexuellengesetzes und eine Novellierung des Personenstandsgesetzes hinzuwirken. […] Hierbei soll ‚die dritte Option‘ gleichbehandelt werden wie die beiden Geschlechter ‚männlich‘ und ‚weiblich‘, wobei ‚divers‘ nicht länger nur intersexuelle Menschen beinhaltet, sondern alle Menschen, die sich selbst auf dem Kontinuum der Geschlechtsidentitäten nicht als ‚männlich‘ oder ‚weiblich‘ verorten.“ Gestern kam noch ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hinzu. Die Änderung betrifft Ziffer II. Nr. 3 – ich zitiere –: „in Zukunft soll in Dokumenten, in denen das Geschlecht verpflichtend abgefragt wird, begründet werden, wofür die Information gebraucht wird; hierbei soll insbesondere nicht als Begründung anerkannt werden: Vereinfachung des Briefverkehrs durch die Automatisierung der Anrede“. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
