Sascha Bilay
Fragestunde
Okay. Dann hätte ich jetzt zwei Nachfragen: Sie haben geantwortet, dass die Betroffenen – also in Frage 3 – nicht unterrichtet wurden, weil es nicht vorgesehen ist. Trotzdem könnte man ja die Betroffenen unterrichten. Ist das im Ergebnis der heutigen Anfrage vielleicht trotzdem eine Überprüfung wert und könnte dann eine Unterrichtung erfolgen? Die zweite inhaltliche Frage wäre: Im Vergleich zu Niedersachsen, wo es ja auch ähnliche Empfehlungen gegeben hat oder vergleichbare, mit einem höheren Fallaufkommen, wurde der Bericht der Kommission in Niedersachsen öffentlich gemacht, zumindest auf die Homepage gestellt. Ist so ein Öffentlichmachen in Thüringen vorgesehen und wie wird die Antwort begründet?
