Götze
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Jahr 2021 wurden für 544 Sirenen Förderanträge gestellt. Davon konnten insgesamt 433 Sirenen im Bereich der Umrüstung zur Ansteuerung über das TETRA-BOS-Digitalfunknetz gefördert werden. 22 Sirenen wurden neu errichtet. Insgesamt wurden im Jahr 2021 Zuwendungen in Höhe von 673.415,07 Euro für Sirenenumrüstung und 53.702,65 Euro für die Errichtung von neuen Sirenen bewilligt. Über die Höhe der bereits ausgezahlten Mittel in diesem Jahr kann aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage und des höheren Rechercheaufwands keine Aussage getroffen werden. Entsprechende Informationen kann ich Ihnen bei Bedarf aber schriftlich nachreichen. Da die Zuwendungen für Sirenen in einem gemeinsamen Haushaltstitel – Kapitel 03 18 Titel 883 03 – mit den Zuwendungen für Feuerwehrhäuser, Fahrzeuge und Uniform bewirtschaftet werden, kann der verbleibende Haushaltsrest nicht auf einzelne Maßnahmen spezifiziert werden. Zu Frage 2: Der Bund hat im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung ein Sirenenförderprogramm gestartet, welches rückwirkend zum 01.01.2021 bei Maßnahmen zur Sirenenumrüstung und zum Sirenenneubau berücksichtigt werden konnte und für eine Mittelbindung bis 2023 zur Verfügung steht. Für Thüringen wurden vom Bund insgesamt 2.263.614 Euro zur Verfügung gestellt. Davon wurden über Zuwendungsbescheide 2.258.051,14 Euro gebunden. Zur Auszahlung kamen davon bisher 81.351,14 Euro. Aufgrund von Liefer- und Montageengpässen konnten bisher nicht alle Maßnahmen umgesetzt werden, sodass noch kein vollständiger Abfluss der Mittel erfolgen konnte. Daher wurden die noch nicht ausgezahlten Bundesmittel im Haushalts- und Kassenverfahren des Bundes festgelegt, sodass diese auch über den 30.06.2022 hinaus für Thüringen verfügbar bleiben. Die Antwort zu Frage 3: Ja, alle vom Bund zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden per Bescheid an die kommunalen Aufgabenträger bzw. Antragsteller gebunden. Die Antwort zu Frage 4: Mit Erlass des Landesverwaltungsamts vom 1. September 2021 wurden die Landkreise und kreisfreien Städte über sämtliche Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes zur Umrüstung bzw. zum Neubau von Sirenenanlagen informiert. Dabei wurden insbesondere das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die verschiedenen Fördermittelkombinationen übersichtlich dargestellt. Die Landkreise wurden zudem darum gebeten, die Gemeinden unverzüglich über diese Fördermöglichkeiten zu informieren. Zu häufig gestellten Fragen konnte ein FAQ-Katalog unter Beteiligung von Bund, Thüringer Innenministerium und Thüringer Landesverwaltungsamt erarbeitet werden, der den Antragstellern vor Ort zur Verfügung steht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
