Plenarprotokoll 17/81
30.11.2023 · 189 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (22)FDP (19)GRÜNE (17)CDU (14)SPD (11)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 81. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Behrens, Herr Abg. Dr. Balzer, Frau Abg. Bogner-Unden, Herr Abg. Eisenhut, Herr Abg. Gehring, Herr Abg. Gruber, Frau Abg. Schindele, Herr Abg. Schoch, Herr Abg. Stein, Frau Abg. Wehinger, Herr Abg. Dr. Weirauch und Frau Abg. Wolle. (Unruhe – Zuruf: Pst!) Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Herr Minister Dr. Bayaz, Frau Ministerin Walker, Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, Frau Staatsrätin Bosch, Herr Staatssekretär Hoogvliet, Herr Staatssekretär Hassler, Herr Staatssekretär Braun, Frau Staatssekretärin Zimmer und bis 15 Uhr Frau Staatssekretärin Kurtz. Entschuldigt ist außerdem Frau Staatssekretärin Dr. Leidig. Aus dienstlichen Gründen entschuldigt sind Herr Abg. Tok und Herr Abg. Scheerer, die Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut auf ihrer Delegationsreise nach Finnland begleiten. Entschuldigt ist auch Herr Abg. Frey, weil er mich in einer Sitzung des Europäischen Ausschusses der Regionen vertritt. Meine Damen und Herren, heute Morgen gilt es, einen langjährigen Abgeordneten der CDU-Fraktion und ein finanzpolitisches Schwergewicht aus dem Landtag zu verabschieden. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: „Schwergewicht“!) Sie ahnen es alle: Es geht um Herrn Abg. Tobias Wald. Er hat mir am 9. November 2023 mitgeteilt, dass er sein Landtagsmandat mit Ablauf des 30. November 2023, also des heutigen Tages, niederlegen wird. Herr Abg. Wald gehört dem Landtag seit dem 11. April 2011 an und vertrat seitdem mit großem Engagement den Wahlkreis 33: Baden-Baden. Und wahrscheinlich wird er behaupten, das sei der schönste Wahlkreis. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Tobias Wald CDU nickt. – Abg. Tobias Wald CDU: Das stimmt auch! – Ge- genruf der Abg. Gabriele Rolland SPD: Na ja!) Sehr geehrter Herr Abg. Wald, als ausgewiesener Finanzexperte und finanzpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion kennen Sie sich in Fragen des Staatshaushalts exzellent aus. In allen drei Wahlperioden wirkten Sie daher ununterbrochen als Mitglied im Ausschuss für Finanzen mit und waren bei finanzpolitiode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 tokoll vom 30. November 2023 9:34 Uhr schen Themen als Redner Ihrer Fraktion aufgrund Ihrer Fachkompetenz als Bankkaufmann und Diplom-Betriebswirt stets gesetzt. Auch im Bildungsausschuss, im Wirtschaftsausschuss sowie im Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen brachten Sie sich sehr fachkundig ein. Seit der 15. Wahlperiode sind Sie Mitglied des Rundfunkrats. In der aktuellen Wahlperiode gehörten Sie dem Oberrheinrat als stellvertretendes Mitglied an und wirkten so bei grenzüberschreitenden Themen mit. Sie sind ehrenamtlich aktiv und musikalisch sehr engagiert, z. B. als Präsident des Blasmusikverbands Mittelbaden und als Beiratsmitglied der Stiftung „Singen mit Kindern“. Sehr geehrter Herr Kollege Wald, ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre zurückliegende Tätigkeit als Abgeordneter und wünsche Ihnen auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen einen erfolgreichen Start bei Ihrer neuen Aufgabe als Geschäftsführer der Baden-Württembergischen Spielbanken. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie für die Zukunft alles Gute. Viel Erfolg! (Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs- bank) Wir treten nun in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Debatte – Schuldenbremse reformieren – Investitionen für ein starkes Baden-Württemberg – beantragt von der Fraktion der SPD Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Wie Sie wissen, wird die Redezeit der Regierung darauf nicht angerechnet. Jede Fraktion hat eine Redezeit von zehn Minuten. Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch das Wort.
Andreas Stoch SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten heute mit Ihnen über die Zukunft unseres Landes sprechen, über die Zukunft eines erfolgreichen und starken Landes, eines noch immer starken Wirtschaftsstandorts mit vielen Arbeitsplätzen. Wir wollen und müssen darüber sprechen, wie wir dieses Land und seine Wirtschaft erfolgreich durch die Transformation führen und vor allem auch die dafür notwendigen Zukunftsinvestitionen aufbringen. (Andreas Stoch) Um die Dimension noch einmal allen klarzumachen: Verschiedene Ökonomen haben die Investitionsbedarfe für die Dekarbonisierung der Wirtschaft in unserem Land errechnet und sind, ebenso wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, auf Beträge von weit über 1 Billion € für die nächsten 20 Jahre gekommen. Um auch hier Missverständnissen vorzubeugen: Das werden zu einem wesentlichen Teil private Investitionen, Investitionen der Unternehmen in unserem Land sein. Aber ebenso klar ist, dass diese Transformation in ihrer Komplexität nur dann erfolgreich sein wird, wenn auch staatliche Investitionen erfolgen – sei dies in die öffentliche Infrastruktur, in Innovationsförderung oder auch in die Unterstützung von Unternehmen und Branchen, die diesen Umbauprozess ansonsten nicht überleben werden. Genau darum muss es jetzt gehen: Wie bringen wir, auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und dem Wegfall der z. B. im Klima- und Transformationsfonds und in weiteren Finanzierungsinstrumenten festgelegten Geldmittel, die notwendigen Investitionen auf, um in die Zukunft dieses Landes zu investieren? Dazu braucht es aus unserer Sicht jetzt in Verantwortung um die Zukunft dieses Landes eine breite Diskussion über die finanzpolitischen Möglichkeiten auf einer stabilen rechtlichen Grundlage, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Deswegen müssen wir auch das Instrument der Schuldenbremse in den Blick nehmen und darüber sprechen, ob wir diese außerordentliche Herausforderung der Transformation mit ihr in ihrer heutigen Form schaffen können oder nicht. Ich bin dankbar, dass auch der Ministerpräsident, Herr Kretschmann, genauso wie sein Finanzminister, Herr Bayaz, anerkennen, dass wir, um die Dimension dieser Transformation bewältigen zu können, Investitionen brauchen, die möglicherweise unter dem Regime der Schuldenbremse nicht in dem notwendigen Umfang möglich sind. Die Schuldenbremsen im Bund wie im Land können wir nicht von heute auf morgen reformieren; aber klar ist, dass wir diese Debatte führen müssen, und wir müssen das sehr schnell tun. Auch dies vorweg: Nein, eine Reform der Schuldenbremse stopft nicht die aktuellen Löcher im Bundeshaushalt, und sie ist auch kein Goldesel für den Landeshaushalt. Das sollte jedem klar sein. Aber wir können nicht den Kopf in den Sand stecken, wenn es um einen grundsätzlichen Webfehler dieser Schuldenbremse geht, um ein Problem, das uns auf lange Zeit enorm behindert – nicht nur den Bund, sondern auch die Länder, auch unser Land Baden-Württemberg –, egal, unter welcher Regierung, egal, unter welchen parteipolitischen Farben. Es ist also höchste Zeit, darüber nachzudenken, wie wir dies ändern können – ehrlich, konstruktiv, gemeinsam und ohne die eingeübten Reflexe aus der Parteipolitik. Viele feuern in Sachen Haushalt wieder nur auf ihre altbekannten Feindbile – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 der – hier die Sozialausgaben, dort die Ökosubventionen. So wird es nichts. Vielleicht orientieren wir uns erst einmal abseits der Politik. Zitat: Die Versuche der Bundesregierungen in den vergangenen zwölf Jahren, die Schuldenbremse zu umgehen, haben immer absurdere Züge angenommen. Das sagt DIW-Präsident Marcel Fratzscher. Er sagt noch mehr: Die Schuldenbremse ist nicht mehr zeitgemäß, weil sie der Politik notwendigen Spielraum nimmt, um Krisen zu bekämpfen und Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Wirtschaftsweise wie Achim Truger reden schon gar nicht mehr über das Ob, sondern nur noch über das Wie. Zitat: Man könnte z. B. regeln, dass nach einer Krise nur schrittweise zur Schuldenregel zurückgekehrt werden muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns diesem Thema stellen müssen, ist doch jedem klar, der dieses Land in eine erfolgreiche Zukunft führen will – und dass Nichtstun keine Option ist, ebenso. Deutschland könnte in diesem Jahr die einzige große Volkswirtschaft sein, die schrumpft. (Zuruf von der AfD) Der IWF geht davon aus, dass die Volkswirtschaft in Deutschland auch in den nächsten fünf Jahren langsamer wachsen wird als die von Amerika, Großbritannien, Frankreich und Spanien. Warum? Hören wir z. B. dem Umweltbundesamt zu – sinngemäßes Zitat –: Die deutsche Industrie braucht doppelt so viel Energie wie die der Franzosen. Dazu haben Konsumenten einen weitaus höheren CO -Fußabdruck. Ja, wir sind da hintendran. Wir haben es uns zu lange mit russischem Gas bequem gemacht. Deutschland braucht jetzt einen gewaltigen Anschub für erneuerbare Energien, um dieses Problem zu lösen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Genau das braucht eben gewaltige Investitionen – ja, auch und vor allem private Investitionen. Aber auch die muss man anschieben. Wir wissen um den Multiplikatoreffekt. Wir wissen, dass sich das für unsere Volkswirtschaft auszahlt. Wir wissen auch, was passiert, wenn wir es nicht tun. Hören wir den Ökonomen Jens Südekum von der Uni Düsseldorf – Zitat –: Sollten geplante KTF-/WSF-Ausgaben komplett entfallen, droht ein Rückgang des BIP um ca. einen Prozentpunkt und der Investitionen um (dramatische) vier Prozentpunkte! Wer heute nur mit Sparrezepten von gestern kommt, agiert wirtschaftsfeindlich. Das begreifen immer mehr Leute, auch (Andreas Stoch) in der CDU. Ich zitiere Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner: Jeder, der ein Haus baut, jeder Unternehmer, der ... in neue Maschinen investiert, weiß: Natürlich sind Kredite für langlebige Investitionen sinnvoll. (Zuruf: Das ist doch alles möglich!) Diese Selbstverständlichkeiten aus dem Privat- und Wirtschaftsleben müssen auch im staatlichen Haushalt möglich sein. Ich könnte an dieser Stelle auch Sachsens Ministerpräsident Kretschmer zitieren, Reiner Haseloff aus Sachsen-Anhalt oder Daniel Günther aus Schleswig-Holstein. Sie alle begreifen: Es geht jetzt nicht um den schlanken Staat, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Wir haben keinen schlanken Staat!) es geht um unseren Standort, um unser Land. Es gibt genügend Beispiele, wie wir dieses Land über Jahrzehnte schlechtgespart haben. Wir sind bei der Infrastruktur auf Verschleiß gefahren. Das kann nicht die Zukunft dieses Landes sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Aber wem zu diesen elementaren Zukunftsfragen noch immer nicht mehr einfällt als die verstaubten Sprüche von der „schwäbischen Hausfrau“ und dem „enkelgerechten Land“, der hat nichts dazugelernt. Es kann nicht enkelgerecht sein, jetzt nicht in die Transformation der Wirtschaft und in Klimaneutralität zu investieren. Genau das Gegenteil ist nämlich der Fall. (Beifall bei der SPD) Wer möchte, kann das gern in einer anderen Entscheidung der Karlsruher Richter, nämlich zum Klimaschutzgesetz, nachlesen. Dort steht in aller Deutlichkeit, dass wir alle einer rechtlich einklagbaren Pflicht unterliegen, nicht auf Kosten der nachfolgenden Generationen das sogenannte CO -Budget zu verbrauchen. Dort wird Enkelgerechtigkeit tatsächlich verbindlich definiert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Die Transformation kann man nun mal nicht mit schwarzen Nullen bezahlen. Die radikalen Anhänger der Schuldenbremse frage ich: Wie sieht Ihre Idee von Zukunft aus? Bremse gerettet, Land kaputt? Wir haben sehr viel zu tun in Baden-Württemberg, in einigen Punkten sogar ganz besonders viel, beispielsweise beim Wohnungsmangel, bei der Bildung, beim Fachkräftemangel, bei der Integration. Da kann es aus unserer Sicht nicht um die Schuldenbremse gehen – muss es aber auch gar nicht, weil dieser Landeshaushalt in der Lage wäre, die notwendigen Investitionen in diesen Bereichen zu tätigen. Deswegen: Es ist genug Geld da für die laufenden Ausgaben, auch ohne dass die Schuldenbremse greift; für Investitionen aber brauchen wir in der Schuldenbremse eine Investitionsklausel. (Beifall bei der SPD) ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Diese Megathemen – die Energiewende, die Transformation der Wirtschaft –, all das kann selbst ein reiches Land wie Baden-Württemberg nicht aus dem Kernhaushalt anschieben. Aber wir müssen dies anschieben – auch deshalb, weil wir nicht allein auf dieser Welt sind und weil wir im Wettbewerb stehen. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben allein ein 738 Milliarden Dollar schweres Investitionsprogramm aufgesetzt. Merken Sie nicht, wie wir die Unternehmen in unserem Land alleinlassen, wenn unser Staat da nur die Luft anhält? Wenn wir gedanklich schon in den USA sind, so zitiere ich eine bekannte sozialdemokratische Zeitung, nämlich die „Financial Times“. Zur Schuldenbremse sagt dieses Blatt – Zitat der Übersetzung –: (Heiterkeit bei der SPD – Zurufe von der CDU: Das hat aber lange gedauert!) Wenn Deutschland seine industrielle Transformation vollziehen will, muss es diese Regel mit Sicherheit reformieren. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir sollten nachdenken. Wir sollten uns im Bund und auch hier im Land nicht hinter alten Mauern verschanzen. Wir brauchen eine Investitionsklausel in unserer Schuldenbremse, wir brauchen Ausnahmen für Transformation und Klimaschutz. Ich will hier ganz bewusst kein fertiges Konzept in den Raum werfen, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja, weil Sie keines haben!) sondern will zu einer offenen und konstruktiven Debatte über diese Frage aufrufen. Und nicht einmal die Schuldenbremse sollte Sie daran hindern, wenigstens ein paar Gedanken zu investieren. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Schwarz.
Andreas Schwarz GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Idee der Schuldenbremse ist und bleibt richtig. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der FDP/DVP) Die Idee dahinter ist, dass man nur so viel Geld ausgibt, wie man hat. Das ergibt im Privaten Sinn. Das ergibt für den Staat Sinn. Das ist das Fundament einer nachhaltigen Finanzpolitik, einer Finanzpolitik, die an Kinder und Enkel denkt. Es ist eine grüne Grundüberzeugung, Politik so zu machen, dass die Spielräume für künftige Generationen erhalten bleiben. Deswegen stehen wir zur Schuldenbremse. Deswegen war es richtig, dass Grüne und CDU in der zurückliegenden Legislaturperiode gezeigt haben, dass sie sehr ver- (Andreas Schwarz) antwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgehen können. (Abg. Tobias Wald CDU: Richtig!) Wir haben in der zurückliegenden Legislaturperiode 6 Milliarden € Schulden getilgt, mit 3 Milliarden € davon den Sanierungsstau abgebaut. Das zeigt: Wir stehen zur einer verantwortungsvollen Finanzpolitik. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Politik beginnt beim Betrachten der Wirklichkeit. Wenn wir die Wirklichkeit betrachten, dann gehört dazu auch, festzustellen, dass die Regelungen zur Schuldenbremse, die konkreten Ausformungen, so wie sie heute formuliert und ausgestaltet sind, den Herausforderungen der Zeit nicht mehr gerecht werden. (Beifall des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE – Lachen des Abg. Andreas Stoch SPD) Deswegen wollen wir die Schuldenbremse weiterentwickeln. Deswegen schlage ich vor, in einer Föderalismuskommission zwischen Bund und Ländern darüber zu beraten, wie eine „Schuldenbremse Plus“ aussehen kann. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Michael Preusch CDU) Wenn man so will, gibt es gute Schulden und schlechte Schulden. (Vereinzelt Lachen bei der AfD) Die Schuldenbremse ist laut Marcel Fratzscher, der schon zitiert worden ist und dessen Studien wir alle gelesen haben, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ich nicht! – Zuruf: Oh Gott!) blind dafür, um welche Art von Schulden es sich handelt. Deswegen ist für uns, für die grüne Landtagsfraktion, klar: Als politisch verantwortliche Mandatsträger müssen wir eine immer wiederkehrende Kreditaufnahme und eine zu hohe Staatsverschuldung vermeiden. Daher gilt für uns der Grundsatz, dass der Staat mit den Geldern, die er einnimmt, haushalten muss. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ja, eben!) Doch es gibt Situationen, in denen es vertretbar, verantwortungsvoll und sogar sinnvoll ist, über Kreditaufnahmen nachzudenken. (Beifall bei den Grünen) Wir alle kennen diese Beispiele aus dem eigenen Umfeld. Sie gehen zur Bank und nehmen ein Darlehen auf. Es ist keine gute Idee, den Kredit aufzunehmen, um damit eine Kreuzfahrt zu finanzieren oder einen Fernseher zu kaufen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das zahle ich aus dem Cashflow!) Ganz anders sieht es aber aus, wenn Sie eine Wohnung kaufen wollen oder wenn Sie das Haus modernisieren und saniee – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 ren möchten; denn eine solche Investition zahlt sich aus, weil die Miete entfällt, weil die Energiekosten sinken und weil Werte geschaffen werden. (Zuruf des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU) Die Schuldenbremsenregelung, die heute gilt, unterscheidet aber nicht zwischen der Kreuzfahrt und der Wärmedämmung. Sie unterscheidet nicht zwischen konsumtiven und investiven Ausgaben. Deswegen brauchen wir eine „Schuldenbremse Plus“, eine Schuldenbremse plus Investitionskomponente – um das technisch zu formulieren. (Beifall bei den Grünen und der SPD) Wir Grünen wollen weiterhin verhindern, dass auf Pump Kreuzfahrten gemacht werden. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE und Abg. Andreas Stoch SPD: Oder auf Einladung! – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD – Unruhe) Wir wollen aber notwendige Investitionen in die Zukunft und in die Infrastruktur ermöglichen. Dafür bringen wir die „Schuldenbremse Plus“ in die Diskussion.
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, es ist echt zu laut. Herr Abg. Schwarz hat das Wort.
Andreas Schwarz GRÜNE
Ich will an dieser Stelle an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 erinnern. Damals ging es zum einen um die Reduzierung von CO -Emissionen, mehr Klimaschutz, vor allem aber darum, wie wir verhindern können, dass Probleme in die Zukunft verlagert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat damals gesagt, dass die Freiheitsrechte von jungen Menschen verletzt werden, wenn die Lasten des Klimawandels einfach mir nichts, dir nichts in die Zukunft geschoben werden. Dafür sind jetzt umfangreiche, aber lohnende Investitionen notwendig – eben für den Klimawandel, für den Schutz künftiger Generationen. Daher ist auch klar: Wenn wir jetzt darüber eine Debatte führen, müssen wir sowohl das jüngste Karlsruher Urteil berücksichtigen als eben auch das Urteil aus dem Jahr 2021. Deswegen setzt sich meine Partei dafür ein, die Regelungen zur Schuldenbremse neu auszutarieren. (Beifall bei den Grünen) Wie ist die Situation in Baden-Württemberg? Wir haben in Baden-Württemberg sehr genau darauf geachtet, dass wir die Sonderkredite zur Bekämpfung der Coronasituation nur für das verwenden, was auch unmittelbar der Bekämpfung dieser Pandemie dient. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die Kredite, die wir dafür aufgenommen haben, haben wir auch nur exakt für solche Zwecke verwendet. (Lachen des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Der Bundesfinanzminister war hier etwas kreativer unterwegs. Er ist ein hohes Risiko eingegangen. Das hat sich jetzt gerächt. Das Bundesverfassungsgericht hat das für verfassungswidrig (Andreas Schwarz) erklärt. Zum Glück haben wir das in Baden-Württemberg nicht gemacht. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Leider ist bislang unklar, wie die Bundesregierung nun damit umgehen möchte. (Abg. Tobias Wald CDU: Das ist das Problem!) Auch der Regierungserklärung des Kanzlers konnten wir hierzu wenig entnehmen. Aber klar ist: Wir, das Land, die Kommunen und auch die Unternehmen brauchen hier klare Informationen, wie es weitergeht. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Ich sage es ganz offen: Für mich als Fraktionsvorsitzender einer Landtagsfraktion stehen die Interessen des Bundeslands im Vordergrund: den Wirtschaftsstandort auf die Zukunft vorbereiten, Innovationen fördern, den Wohlstand für künftige Generationen schaffen. Deswegen brauchen wir Klarheit, wie es mit den Kofinanzierungen des Bundes aussieht – (Zuruf des Abg. Willi Stächele CDU) ob es bei der Schule ist, wenn es um den Ganztag geht, (Beifall des Abg. Ralf Nentwich GRÜNE) um die Digitalisierung der Schulen, wenn es darum geht, welche Gelder die Kommunen für die Unterbringung von Geflüchteten erhalten, (Abg. Miguel Klauß AfD: Da können wir sparen!) oder bei den Zukunftsprojekten Wasserstoff, Mikroelektronik, Batterien. Wir können die Menschen nicht im Regen stehen lassen, wir brauchen Planungssicherheit, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Herr Stoch hat schon angesprochen, dass das eine schwierige Situation in Deutschland ist. Deswegen sind jetzt auch alle gefragt, Verantwortung zu übernehmen: (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sehr richtig!) der Bundeskanzler, die Ampelparteien, die Opposition im Deutschen Bundestag, auch wir, die Landespolitiker. Ich bin dazu bereit. Meine Fraktion ist dazu bereit, diese Verantwortung zu übernehmen. Deswegen schlagen wir vor, die Schuldenbremse zur „Schuldenbremse Plus“ weiterzuentwickeln. Warum machen wir das? Mir geht es um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Mir geht es um den Standort Baden-Württemberg, darum, dass wir nicht den Anschluss verlieren. Mit der „Schuldenbremse Plus“ denken wir an die Zukunft unserer Kinder, unserer Enkel, sodass sie eben gerade nicht die Lasten von maroder Infrastruktur, eskalierender Klimakrise tragen. Investition, meine Damen und Herren, bedeutet immer, in reale Werte zu investieren. Das ist für mich auch Generationengerechtigkeit, eine enkeltaugliche Politik, dass wir kommenode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 den Generationen eine zukunftsfähige Wirtschaft, eine funktionierende Infrastruktur, sichere Jobs und schnelles Internet hinterlassen. Wir sind zu dieser Diskussion bereit. Eine Föderalismuskommission ist dazu der richtige Ort. Packen wir es an! Machen Sie alle mit! Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Wald. Es ist seine letzte Rede hier im Parlament. – Herr Abg. Wald, Sie haben das Wort.
Tobias Wald CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Titel der von der SPD-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte „Schuldenbremse reformieren – Investitionen für ein starkes Baden-Württemberg“ irritiert und überrascht zugleich. Seit Wochen und Monaten erzählen die Mitglieder der SPD-Fraktion allerorts – im Land, im Landtag, im Finanzausschuss –, dass das Land durch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen, die vorhandenen Ausgabereste und die Rücklagen für Haushaltsrisiken auf vollen Koffern mit Milliarden sitze, die Investitionen in die Zukunft unseres Landes ermöglichen würden. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja, stimmt doch!) Wir halten stets dagegen: Diese Mittel sind entweder schon für bestimmte Ausgaben gebunden (Abg. Andreas Stoch SPD: Anderes sagt der Rech- nungshof!) oder für besondere Risiken vorhanden, Herr Fraktionsvorsitzender Stoch. (Abg. Andreas Stoch SPD: Fragen Sie den Rech- nungshof!) Das ist Haushaltspolitik. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE – Zuruf von der CDU: Sehr gut!) Dass diese Mittel nicht frei zur Verfügung stehen, das haben Sie von der SPD nun endlich auch gelernt und wollen mit dieser Mär aufräumen. Sie fühlen sich selbst überführt und fordern nun eine Reform der Schuldenbremse. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Seit dem 15. November dieses Jahres wissen wir: Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 der Ampelregierung ist verfassungswidrig. Ihre Bundesregierung hat die Verfassung gebrochen. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Willi Stächele CDU) Seit diesem Tag befindet sich die SPD-geführte Bundesregierung in einem finanzpolitischen Desaster – in einem Desaster (Tobias Wald) war sie vorher schon, aber nun haben wir ein finanzpolitisches Desaster hinzubekommen. Aber das Fundament dieser Staatskrise wurde früher gelegt. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP im Bund trägt den Titel: „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Es geht dabei um die Stufen der politischen Umnachtung. Jeder der Koalitionäre durfte alles haben und bekommen – (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) und dies unabhängig davon, ob es finanzierbar ist oder nicht. (Abg. Andreas Stoch SPD: Junge, Junge, Junge! – Zuruf des Abg. Willi Stächele CDU) Dieser Koalitionsvertrag ist damit die Wurzel des Übels der durch das jetzige Urteil des Verfassungsgerichts ausgelösten Staatskrise. (Abg. Andreas Stoch SPD: Junge, Junge, Junge! Zu- rück in die Vergangenheit!) Diese Verfassungswidrigkeit des vom höchsten Gericht für nichtig erklärten Nachtrags war vorhersehbar. (Abg. Andreas Stoch SPD unterhält sich mit SPD- Abgeordneten.) Viele Experten – – Herr Kollege Stoch, hören Sie bitte zu; denn das ist wichtig für Sie; es tut Ihnen gut. (Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist Irrsinn! Man kann so viel Überheblichkeit nicht ertragen!) – Nein, das ist keine Überheblichkeit, Herr Stoch, sondern das ist Realpolitik. (Beifall bei der CDU – Abg. Manuel Hagel CDU: Das sagt das höchste Gericht! – Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Andreas Stoch: Dieses Land hat unter Ihrer Führung die Zukunft verspielt!) Dass dieser Nachtrag nicht verfassungskonform ist, das haben Ihnen die Experten, die heute auch von Ihnen selbst zitiert worden sind, schon vorhergesagt. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Das war klar. Am 15. November haben Sie die Quittung hierfür bekommen (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja, endlich!) und das Land in die Krise gestürzt. Geistiger Vater dieses spektakulären Haushaltsmanövers der Ampelkoalition war der damalige Finanzminister Olaf Scholz, aber der kann sich wahrscheinlich daran nicht mehr erinnern. (Heiterkeit bei der CDU – Abg. Sascha Binder SPD: Sie auch nicht mehr!) e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Finanzminister Christian Lindner durfte oder musste dieses Haushaltsdesaster und diese Haushaltstrickserei dann umsetzen. (Abg. Sascha Binder SPD: Wer saß im Kanzleramt, als er Finanzminister war?) – Jetzt der Vorgängerregierung vorzuwerfen, mit dem Haushalt die Verfassung gebrochen zu haben, (Lachen bei der SPD – Abg. Sascha Binder SPD: Das haben Sie doch gerade, Herr Kollege!) das ist schlichtweg falsch, Herr Kollege. (Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Sascha Binder: Sie haben vom damaligen Finanz- minister Scholz gesprochen, nicht wir!) – Herr Binder, hören Sie zu und werfen Sie weniger mit Dreck. (Unruhe bei der SPD)
Muhterem Aras
Herr Abg. Wald, warten Sie bitte. – Meine Damen und Herren – –
Tobias Wald CDU
Geistiger Vater war der damalige Finanzminister und jetzige Kanzler, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Aber die Bundes- kanzlerin hat schon ein bisschen was mit dem Haus- halt zu tun!) und der jetzige Finanzminister Christian Lindner musste dieses Desaster auslöffeln. (Anhaltende Unruhe bei der SPD – Glocke der Prä- sidentin)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren aus der SPD-Fraktion, ich bitte Sie um mehr Ruhe. Herr Abg. Wald hat das Wort. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Die paar Minuten schaffen wir noch!)
Tobias Wald CDU
Meine Damen und Herren, die Schuldenbremse ist eine echte Errungenschaft unserer Zeit. Sie ist Garant von solider, nachhaltiger und vorausschauender Haushaltspolitik. Sie ist das Versprechen für eine enkelgerechte Finanzpolitik, und dazu steht die CDU. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Andreas Schwarz und Dr. Markus Rösler GRÜNE) Die im Jahr 2011 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist eine wichtige Leitplanke für die Haushaltspolitik der Zukunft. Sie war das Ergebnis der Föderalismuskommission II in den Jahren 2007 bis 2009 unter dem Vorsitz von Dr. Peter Struck für den Bundestag und unseres ehemaligen Ministerpräsidenten Günther Oettinger für den Bundesrat. Beteiligt waren auch unser jetziger Ministerpräsident Winfried Kretschmann und der damalige Finanzminister Willi Stächele, der im Übrigen in schwerer Krise 2008 einen schuldenfreien Haushalt vorgelegt hat. Die CDU kann Finanzen. (Tobias Wald) (Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Und er hat 2010 die Verfassung gebrochen! – Heiter- keit bei Abgeordneten der SPD – Gegenruf des Abg. Manuel Hagel CDU: Mit dem Vorwurf des Verfassungsbruchs wäre ich vorsichtig, wenn ich in der SPD wäre! – Gegenruf des Abg. Sascha Binder SPD: Finanzminister Stächele bei der Landesverfassung!) Die Implementierung der grundgesetzlichen Schuldenbremse in der Landesverfassung von Baden-Württemberg im Jahr 2020 war ein Meilenstein in der Geschichte der Haushaltsund Finanzpolitik unseres Landes. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Sie war das Ergebnis – hören Sie zu, Herr Binder; Sie waren zwar nicht mit am Tisch, aber Sie haben mit dafür gestimmt; hören Sie bitte zu – einer interfraktionellen Abstimmung unter der Moderation unserer damaligen Finanzministerin Edith Sitzmann mit Einbindung des Landesrechnungshofs. Die Schuldenbremse im Land ermöglicht in schlechten Zeiten eine Schuldenaufnahme und verpflichtet in guten Zeiten zu einer Schuldentilgung. Das haben wir in den letzten Jahren getan. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Das läuft nach einem festen Mechanismus, nach einer starren Berechnung, und diese ist der politischen Einwirkungsmöglichkeit Gott sei Dank entzogen. Darüber hinaus ermöglicht die Schuldenbremse in den Ausnahmefällen von Naturkatastrophen und Notsituationen die Aufnahme von Krediten. Genau davon haben wir im Zuge der Coronapandemie Gebrauch gemacht. Die Schuldenbremse hat sich in der Praxis, gerade in der multiplen Krise mit Corona und Ukrainekrieg, bewährt. Dem sollten wir Respekt zollen und der Schuldenbremse nicht gleich an ihre Grundfesten gehen, wenn man meint, die Zeit dafür sei günstig. Eine Reform der Schuldenbremse jetzt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu fordern ist der völlig falsche Weg. Dem Urteil kann man auf genau drei Wegen begegnen: Erstens könnte man die Steuern erhöhen, um mehr Einnahmen zu generieren. Zweitens könnte man die Ausgaben kürzen. Und drittens könnte man die Schuldenbremse ändern. Steuererhöhungen in der heutigen Zeit hoher Inflation wären Gift für Bevölkerung und Wirtschaft. Der Staat hatte in den letzten Jahren sicherlich ein Ausgabenproblem und kein Einnahmeproblem. Deshalb war es möglich, Mittel für Investitionen in einem hohen Maß zur Verfügung zu stellen. Das haben wir in Baden-Württemberg umgesetzt und bewiesen. Die Forderung nach einer Lockerung der Schuldenbremse für Investitionen wird immer mit dem fadenscheinigen Argument begründet, dass der Staat so zusätzliche Mittel für Investitionen in die Hand nehmen könne – das haben wir von Herrn Stoch gehört. Dies würde nach meiner vollen Überzeugung aber nicht zu mehr Investitionen führen; (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) denn die Mittel würden dann weniger in investive Maßnahmen und mehr in den Konsum fließen, dazu noch strukturelle Ausgaben – das wäre Gift für zukünftige Staatshaushalte. ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Wenn wir uns jetzt wegen Investitionen in die Infrastruktur und der Transformation der Wirtschaft mit weiteren Schulden an den zukünftigen Generationen vergehen, werden die zukünftigen Generationen es uns gleichtun, und das wollen wir nicht. Vielmehr muss der Staat lernen, mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen. (Vereinzelt Beifall) Ziel muss sein, sämtliche Ausgaben daraufhin anzuschauen, ob diese zeitgemäß sind oder nicht, und durch Streichungen und Kürzungen neue Mittel zu generieren. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Dabei muss klar sein, dass man auch mal lieb gewonnene Zöpfe abschneiden muss. Hierfür ist eine permanente Aufgabenkritik erforderlich. Deshalb gilt: Haushalt durchforsten, Finger weg von der Schuldenbremse, weniger Konsum, mehr Invest, und die richtigen Prioritäten setzen. Wenn es um die Schuldenbremse geht, dann steht die CDU in Bund und Land wie ein Fels in der Brandung. Eine Umgehung der Schuldenbremse wird deshalb mit uns nicht machbar sein. (Zuruf von der SPD) Mit uns wird es kein Aufweichen, kein Abschwächen und kein Abschnüren oder Aufschnüren der Schuldenbremse geben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP und der AfD)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Brauer das Wort.
Stephen Brauer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD möchte also die Schuldenbremse reformieren und Investitionen für ein starkes Baden-Württemberg. „Schuldenbremse abschaffen“ traute man sich wohl nicht zu sagen – „reformieren“ klingt einfach besser; der Kollege Schwarz nannte es „weiterentwickeln“. Einen Euphemismus nach dem anderen haben wir hier gehört. Eigentlich müsste der Titel der Aktuellen Debatte lauten: „Die Unfähigkeit der Sozialdemokratie, zu sparen“. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU) Was heißt das konkret: „Schuldenbremse reformieren – Investitionen für ein starkes Baden-Württemberg“? Schulden ja, aber nur für Investitionen? Eines stimmt natürlich, Kollege Stoch: Es wurde viel zu wenig investiert, im Bund und im Land. (Abg. Andreas Stoch SPD: Also!) Die Investitionsquote muss steigen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Ah ja!) Fraglich ist nur die Finanzierung dieser Investitionen: Es gibt keine guten und schlechten Schulden, sondern nur gute und schlechte Ausgaben. (Stephen Brauer) (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU) Woher soll das Geld für die dringend erforderlichen Investitionen denn kommen? Die Antwort der SPD lautet, wie immer: neue Schulden. Alter Wein in alten Schläuchen! Man könnte aber durchaus einmal über Alternativen nachdenken. Man könnte fragen: Muss man alle Probleme mit Geld zuschütten? Kann der Staat alles kompensieren? Passen bestimmte Dinge noch in die Zeit? Sind soziale Wohltaten in Stein gemeißelt? Frau Dr. Splett, Sie kennen vielleicht die Zitate; sie sind von Herrn Bayaz, unserem Finanzminister. Diese Worte sind aus einem Interview der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von letzter Woche. Es ist nur leider immer wohlfeil, mit dem Finger nach Berlin zu zeigen. Da agiert der Finanzminister nach dem leicht abgewandelten Sankt-Florians-Prinzip: Heiliger Sankt Florian, verschon’ meinen Haushalt, zünd’ andre an! Wollen wir mal sehen, ob das Bundesverfassungsgericht auch den Landeshaushalt anzündet. Schauen wir doch einmal ins Land. Auch hier gilt die Schuldenbremse. Finanzminister Bayaz verweigert zunächst einen Nachtrag, weil man dann sofort 1,4 Milliarden € tilgen müsste, denn die Tilgungsverpflichtung gehört eben auch zur Schuldenbremse. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist auch gut so!) Kurz nach der Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts „findet“ er 4,3 Milliarden € ungenutzte Coronaschuldenmittel, die er sofort zurückgeben will – merkwürdiger Zufall. Noch im April sagte er uns: „Wir brauchen jeden Cent, das können Sie mir glauben.“ Ich glaube da mal besser gar nichts mehr, (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) sondern schaue mir die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils in Baden-Württemberg an. Erstens: der sogenannte Veranlassungszusammenhang. Können Sie mir erklären, was die Förderung der Holzbauweise oder die Digitalisierung des Straßenbaus mit Corona zu tun haben? Auf den ersten Blick nichts, und auf den zweiten Blick auch nichts. Da gibt es nämlich keinen Zusammenhang. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Zweitens: das Prinzip der Jährlichkeit und der Jährigkeit wurde trotz Doppelhaushalt im Land auch nicht eingehalten. Das Finanzministerium hat gesagt, es wolle das jetzt prüfen. Dann prüfen Sie mal schön! Drittens: Wer sich vom Haushaltsgesetzgeber einen Freifahrtschein ausstellen lässt und mit Coronaschulden eine Rücklage für Haushaltsrisiken auffüllt, die er dann anderweitig verwendet, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das stimmt nicht!) verstößt auch gegen das Prinzip e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das stimmt über- haupt nicht!) der Vorherigkeit. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das ist total falsch!) Sie müssen nämlich das Parlament fragen, bevor Sie die Ausgaben tätigen, und nicht nachher. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das stimmt doch überhaupt nicht, was Sie sagen!) Warum brauchen wir überhaupt eine Schuldenbremse? Weil genau diese Zweckbindung in Investitionen, welche die SPD jetzt fordert, nie stattfand. Ich zitiere Professor Burghof, Uni Hohenheim: Ich brauche keine Schuldenbremse, ich brauche verantwortungsvolle Politik. Genau diese verantwortungsvolle Politik hat gefehlt: im Bund z. B. in den letzten 25 Jahren durch die Beteiligung der SPD in 21 dieser 25 Jahre.
Muhterem Aras
Herr Abg. Brauer, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schütte zu?
Stephen Brauer FDP
Ja.
Dr. Albrecht Schütte CDU
Vielen Dank, Herr Kollege. – Sie haben eben von Digitalisierung im Straßenverkehr gesprochen. Sie hätten auch von den Gehältern der Lehrerinnen und Lehrer sprechen können; die haben auch nichts mit Corona zu tun. Sie haben auch darüber gesprochen, dass das Parlament dies genehmigen müsse. Sie sind im Finanzausschuss, wie auch ich. Sie waren ebenfalls auf dem E-Mail-Verteiler bei den Anträgen. Sie haben den Haushalt mitbeschlossen. Warum ist es Ihnen entgangen, dass wir in der Summe 7,2 Milliarden € aufgenommen haben und für konkrete Coronamaßnahmen – Zuschüsse an die Kommunen, Impfzentren, Testzentren usw. – 7,8 Milliarden € ausgegeben haben? Lesen Sie Ihre E-Mails nicht? Lassen Sie einfach jemanden mit Ja oder Nein abstimmen? Oder wollen Sie uns jetzt etwas völlig anderes erzählen, weil es gerade nicht passt? (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Stephen Brauer FDP
Herr Kollege Schütte, ich sage Ihnen, wie es aussieht. Wir haben da nämlich mit Nein gestimmt und eben nicht mit Ja. (Beifall des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP) Zum Zukunftsland Baden-Württemberg, was Sie da alles entnommen haben: Da haben wir eben auch mit Nein gestimmt. (Zuruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Das hat auch nichts mit Corona zu tun gehabt. Deshalb haben wir dagegen gestimmt – falls Ihnen das nicht aufgefallen ist. (Beifall bei der FDP/DVP) Diese verantwortungsvolle Politik hat in den letzten Jahren gefehlt. Deshalb wurde die Schuldenbremse in die Verfassun- (Stephen Brauer) gen von Bund und Land aufgenommen. Sie ist quasi eine Krücke, eine Krücke für finanzpolitisch Fußlahme. Denn eines ist klar: Schulden sind die Steuern von morgen. Schulden sind nicht enkelgerecht, Kollege Stoch. (Abg. Andreas Stoch SPD: Hat niemand behauptet!) Schulden sind nicht sozial. Schulden sind keine verantwortungsvolle Politik. Investitionen müssen durch das Setzen richtiger Prioritäten finanziert werden, nicht durch Schulden. Der Verzicht auf konsumtive Ausgaben zugunsten von Investitionen ist der richtige Weg. (Abg. Sascha Binder SPD: Da lacht ja jeder schwä- bische Unternehmer!) Investitionen sind die Grundlage für Wachstum und Wohlstand. – Vergleichen Sie nicht immer private Investitionen mit Investitionen des Staates. Das hinkt vorne und hinten. Deshalb brauchen Sie ja diese Krücke. Die Unternehmen brauchen diese Krücke nicht, nicht von Ihnen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Die brauchen keine Kre- dite? – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Von der FDP, oder was?) Die soziale Marktwirtschaft funktioniert dauerhaft nur dann, wenn die richtige Reihenfolge von Erwirtschaften und Verteilen eingehalten wird. Liebe SPD, ihr seid ja nicht allein. Mag Danyal Bayaz auch sein wirtschaftsliberales Herz jetzt entdeckt haben, die Grünen bleiben sich beim Schuldenmachen immer treu. Das haben wir aus den Ausführungen von Kollegen Schwarz heute (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Hä?) eindeutig erfahren können. Manche träumen sicher schon vom dauerhaften Klimanotstandshaushalt. Der Weg in den Schuldenstaat ist dann vorgezeichnet. (Zuruf der Abg. Nese Erikli GRÜNE) Sie müssen übrigens das Bundesverfassungsgerichtsurteil einmal genau lesen. Da steht auch drin, dass Sie dann jedes Jahr diesen Notstand ausrufen müssen und auch sagen müssen, was Ihre Ausgaben und die Maßnahmen, die Sie damit finanziert haben, bewirkt haben. Das heißt, Sie müssen jedes Jahr feststellen, was Sie am Klima geändert haben. Das wird dann lustig. (Lachen und Beifall bei Abgeordneten der AfD) Ebenso bekommen einige in der CDU kalte Füße. Die Gesprächsbereitschaft der CDU-Ministerpräsidenten zur Reform oder Weiterentwicklung der Schuldenbremse fällt da nämlich schon auf. (Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Ich kann Ihnen aber zurufen: Das kommt nicht in die Tüte. – Herr Poreski, das kommt nicht in die Tüte, auch nicht zu Weihnachten. Die FDP/DVP steht zur Schuldenbremse und zur Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht. Vielen Dank. ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Sänze.
Emil Sänze AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die heutige Debatte hätte besser den folgenden Titel gehabt: „Die Ampel ist erloschen – wenn sie denn überhaupt erst leuchtete“. Man hatte es sich in der Bundesregierung so schön vorgestellt: Unter der Federführung des grünen Wirtschaftsministers sollten in den nächsten vier Jahren mehr als 200 Milliarden € für den Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden. Es sollte Zuschüsse regnen: für Chipfabriken, klimafreundliche Stahlproduktion und für Wärmepumpenoffensiven. Zwar blickte die Bundesregierung bereits vor dem Urteilsspruch mit einer gewissen Sorge auf das Bundesverfassungsgericht, rechnete aber natürlich nicht mit dem Worst Case. In Berlin wurde darauf vertraut, dass die Karlsruher Richter die staatliche Schuldenwirtschaft in ihren wesentlichen Bereichen unangetastet lassen würden. Bereits im Vorfeld des Urteils konnten wir also feststellen, worauf grün dominierte Politik in diesem Land basiert: auf dem Prinzip Hoffnung. Hoffnung ist auch das Einzige, was Bundeswirtschaftsminister Habeck stets zu bieten hat und hatte: die Hoffnung darauf, dass all die schuldenfinanzierten Investitionen einen vermeintlichen grünen Wirtschaftsaufschwung in Gang setzen, der sich in Zukunft dann irgendwann mit erneuerbaren Energien amortisieren und selbst tragen würde. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Mit seiner Entscheidung folgte das Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Bereichen der inhaltlichen Begründung des Urteils des Hessischen Staatsgerichtshofs. Sie hätten also vorausschauen können, dass das so nicht aufgeht. Dass sich die Ampelkoalition in Anbetracht der Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs vor zwei Jahren jetzt über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts überrascht zeigte, ist bezeichnend für ihr Agieren. Nach der Debatte im Deutschen Bundestag am Dienstag dieser Woche schrieb das „Handelsblatt“, dass das Haushaltsurteil den Kanzler offenbar überfordere; denn er habe geredet, als sei nichts gewesen, und sich stattdessen in technischen Details des Urteils verstrickt – was nicht das erste Mal ist; er hat ja manchmal auch Erinnerungslücken. Doch die Botschaft des Kommentators war eindeutig: Scholz sollte besser schnell Antworten finden, bevor er gar keine mehr zu suchen hat. In der Tat: Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der wesentliche Teil der Geschäftsgrundlage dieser Bundesregierung weggebrochen. Diese unseriöse Geschäftsgrundlage sah vor, durch eine verfassungswidrige Haushaltspolitik die Wünsche aller Koalitionspartner zu erfüllen. Diese Wünsche waren eine weitere Aufblähung des Sozialstaats, mehr Bürgergeld, eine Forcierung der Klimapolitik und einzelne Steuersenkungen für die FDP. Nun, nach dem bösen Erwachen, stellen sich vor allem Grüne und SPD die Frage, wie es denn mit ihrer propagierten (Emil Sänze) Transformation weitergehen solle. Dabei bemüht man sich, den Eindruck zu erwecken, man könne an sämtlichen bisherigen Zielen irgendwie festhalten. Das Thema dieser Aktuellen Debatte verdeutlicht es: „Schuldenbremse reformieren“ heißt jetzt das Zauberwort. Gemeint ist, die Schuldenbremse abzuschaffen oder aufzuweichen. Mit „Investitionen“ meinen Sie doch eigentlich nur die Fortsetzung einer Wirklichkeit, die wirtschaftsfeindliche Politik beinhaltet. (Beifall bei der AfD) Die Schuldenbremse ist so, wie wir sie heute kennen, 2009 eingeführt worden. Hier im Landtag wurde sie 2020 in Artikel 84 der Landesverfassung implementiert. Ich erinnere mich daran, dass alle, bis auf mich, dieser Schuldenbremse zugestimmt haben. Ich sage Ihnen: Der alte Spruch „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“ gilt nach wie vor. Übersetzt für die SPD und die Grünen heißt das: „Investitionen in der Zeit vermeiden Investitionen und Schulden in der Zukunft“. So heißt die Devise. (Beifall bei der AfD) Dennoch sind wir der Auffassung: Wenn man sich hier eine Regel gibt, dann ist die auch einzuhalten, und zwar gemäß unserer Entscheidung hier im Landtag. Jetzt ist wieder einmal Gelegenheit für eine schonungslose Bestandsaufnahme. Die betreffenden Fragen hierzu wurden ebenfalls lange vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts offen gestellt: Gibt es für die auch von dieser Landesregierung propagierte Energiewende in der Bevölkerung überhaupt eine Mehrheit und die Notwendigkeit, diese umzusetzen? Sollte nicht doch die Kernkraft als verlässliche CO -arme Energiequelle weiter genutzt werden und vor allem die Forschung intensiviert werden? Weltweit werden Milliarden Euro in Kernfusionsreaktoren investiert, und wir setzen hier auf die Spargellandschaft in Baden-Württemberg, die vielleicht als Übergangstechnologie einen Wert hat, (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) aber bis die Windräder gebaut sind, ist wahrscheinlich diese neue Technologie am Markt. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Dann stelle ich mir die Frage: Soll Deutschland wirklich offiziell 50 Milliarden € – in den Vollkosten sind es wahrscheinlich 150 Milliarden € bis 200 Milliarden € – in eine ungezügelte illegale Einwanderung investieren und sie diesen Ländern und dieser Bevölkerung entziehen? Die Frage müssen Sie sich stellen. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den Grünen) Muss in Zeiten des Arbeitskräftemangels das vor allem von der SPD propagierte Bürgergeld – jährlich 26 Milliarden € – ausgegeben werden, und muss es zum Jahreswechsel sogar um 12 % erhöht werden? Das schafft bestimmt sehr viele Ane – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 reize für die Menschen, die dies in Anspruch nehmen können – von den Flüchtlingen aus der Ukraine, dieser Zweiklassenflüchtlingsgesellschaft, nicht zu reden. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja!) Wir haben nicht ein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Da heißt es, alte Zöpfe abzuschneiden. Dazu gehört auch die Elektromobilität. Ich möchte wissen, wie sich diese Fahrzeuge im Markt bewähren, wenn die Subventionen weg sind – nämlich gar nicht. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So ist es! – Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, genau!) Nach einem aktuellen Subventionsbericht des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel steigen die Finanzhilfen des Bundes an Unternehmen und Haushalte im Jahr auf geplant 208 Milliarden €. Dennoch plädiert der Bundeswirtschaftsminister für eine sogenannte aktive Förderpolitik – ich weiß nicht, was er fördern will –, die auch die gezielte finanzielle Unterstützung einzelner Unternehmen und Branchen zum Gegenstand hat. Auch hier ist Widerspruch angezeigt. Ist es z. B. sinnvoll, für ein Werk des US-Konzerns Intel in Magdeburg 10 Milliarden € und für ein ähnliches Projekt der TSMC in Dresden 5 Milliarden € auszugeben? Auch die Halbleiterbranche funktioniert schließlich nur mit komplexen Lieferkettenstrukturen. Deshalb wird uns auch die Errichtung teurer Chipwerke eine anschließende Versorgungssicherheit nicht gewährleisten. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Investieren Sie in Zukunft und nicht in alte Technologien! Subventionen – noch dazu in dieser Größenordnung – verzerren den Wettbewerb, und es bestünde Gelegenheit, auch diese Entwicklung jetzt endlich zu hinterfragen, anstatt sich auf internationaler Ebene in Subventionswettläufe mit den USA zu begeben. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die Geschäftsgrundlage der Bundesregierung in eine wesentliche Schieflage geraten und warb der Bundeswirtschaftsminister für eine Lockerung der Schuldenbremse in der kommenden Legislaturperiode. Dies lehnt die AfD-Fraktion ab. Denn bereits in diesem Jahr betragen die Zinsausgaben des Bundes für bestehende Kredite 40 Milliarden €. Und ab dem Jahr 2028 kommt jährlich eine zweistellige Milliardensumme für die Tilgung hinzu. Ich stelle mir die Frage, wie Sie es hinbekommen wollen, bei einer zurückgehenden Wirtschaft zukünftige Haushalte aufzustellen. In Anbetracht dieser Entwicklungen ist die Zeit der grün-roten Ideologieprojekte zu beenden. Kehren Sie zurück zu einer stabilen Haushaltspolitik, gehen Sie mit den Mitteln der Bürger so um, dass sie den Bürgern auch nutzen, und entreichern Sie nicht ständig die Bürger, indem Sie die Bilanz auf der Aktivseite verändern und die Passiva erhöhen. (Beifall bei der AfD) Ich sagte ja schon vorher: Die Ampel ist erloschen – wenn sie denn je leuchtete. Die Koalitionsparteien hält nur noch die (Emil Sänze) Angst vor dem totalen Absturz und vor Neuwahlen zurück, die Vertrauensfrage zu stellen. Ich sage Ihnen: Wir stehen bereit! (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Oh weh!) Wir werden mit diesem Haushalt aufräumen und die Zukunft der Baden-Württemberger und des deutschen Volkes wieder gewährleisten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Bei Gedenkstätten vom Zweiten Weltkrieg Gel- der kürzen wollen und die Landeszentrale für politische Bildung abschaffen wollen!)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatssekretärin Dr. Splett das Wort.
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Aktuelle Debatte leitet ihre Begründung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse ab. Minister Dr. Bayaz bespricht die Folgen des Urteils heute mit den Finanzministerinnen und -ministern aus den anderen Ländern. Das Urteil stellt alle Finanzministerien vor Herausforderungen – unabhängig von der politischen Farbe. Kofinanzierungen des Bundes sind in der Schwebe, und etwaige Auswirkungen auf die etablierte Haushaltsführung in den Ländern müssen überprüft werden. Ich denke, deshalb haben Sie Verständnis dafür, dass der Minister Baden-Württemberg heute in Berlin vertritt, und entschuldigen seine Abwesenheit. Meine Damen und Herren, eingangs möchte ich kurz auf den Kern des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes eingehen. Das Gericht hat diesen Nachtragshaushalt des Bundes aus drei Gründen für verfassungswidrig erklärt. Der erste Grund ist ein formaler Verstoß. Der Nachtrag zum Bundeshaushalt für das Jahr 2021 wurde erst nach Ablauf des Haushaltsjahrs beschlossen. Der zweite Grund ist der fehlende sachliche Veranlassungszusammenhang. Es wurde schlicht nicht nachvollziehbar dargelegt, warum Coronakredite im Klima- und Transformationsfonds weiter sinnvoll dabei helfen können, die Folgen der Pandemie zu mildern. Der dritte Grund ist ein identifizierter Verstoß gegen die Grundsätze der Jährlichkeit und Jährigkeit im Haushaltsrecht. Das Gericht hat sein Urteil auch damit begründet, dass sich bewilligte Notlagenkredite auf die Deckung von Ausgaben für Maßnahmen zur Notlagenbekämpfung im Jahr der Notlage beschränken müssen. Das war bei der Umwidmung der Coronakredite für den Klima- und Transformationsfonds nicht der Fall. Wir in Baden-Württemberg analysieren weiterhin sehr genau und prüfen aktuell die Auswirkungen, insbesondere auch für die zukünftigen Haushalte, wie dies auch die anderen Länder tun. Bei dieser Prüfung handeln wir nach dem Prinzip „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Was folgt nun aber aus dem Urteil? Der Bundesfinanzminister hat schnell darauf hingewiesen, dass dieses Urteil auch die ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Länder stark betreffe. Deshalb will ich auf die Situation in Bezug auf Baden-Württemberg eingehen. Wir haben im Land keine Notlagenkredite umgewidmet und für andere Zwecke verwendet. Jeder Coronakredit wurde für Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie genutzt. Herr Abg. Brauer, ich habe es bereits gestern im Rahmen der Regierungsbefragung ausführlich erläutert. Ich weiß nicht, ob Sie anwesend waren. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Deshalb muss es ja nicht stimmen!) Auch Herr Abg. Schütte hat in seiner Frage darauf hingewiesen. Aber ich erkläre es gern noch einmal. Ich glaube, Sie sollten einmal schauen, wie sich die Kredite der letzten Jahre zusammensetzen und unterscheiden. Wir haben in den letzten Jahren Coronanotkredite – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Umgewid- met!) zusammengerechnet, Erster bis Dritter Nachtrag 2020/2021 – in Höhe von 8,14 Milliarden € bewilligt bekommen, und wir haben davon in einer Sondertilgung im Jahr 2022 942 Millionen € getilgt – bleiben Coronanotkredite in Höhe von 7,198 Milliarden €. Wir haben dem Finanzausschuss in wöchentlichen Übersichten dargelegt, wofür diese Mittel ausgegeben wurden. Und wenn ich nur die Coronamaßnahmen anschaue, komme ich auf derzeit 7,8 Milliarden €. All die Beispiele, die Sie genannt haben, wurden nicht aus diesen Krediten finanziert, sondern aus der Konjunkturkomponente. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So ist das näm- lich!) Insoweit wäre es gut, Sie würden sich diese Sachen noch mal genau anschauen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich empfehle der FDP/DVP-Fraktion auch dringend noch mal die Lektüre der Denkschrift des Rechnungshofs. Auch darin ist das gut erläutert – auch die anderen Dinge, die Sie da durcheinanderbringen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die SPD hatte bisweilen etwas andere Ideen und hat auch Vorschläge gemacht, Coronagelder umzuwidmen – Stichwort Bildungsmilliarde. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Ich hoffe, auch Sie nehmen sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Herzen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Tobias Wald CDU: Sehr gut!) Sondervermögen, Sondertöpfe oder Schattenhaushalte haben wir in Baden-Württemberg jedenfalls nicht gebildet. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sehr gut! Und das soll auch so bleiben!) (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Klar ist: Wir haben jederzeit nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Und weder der Rechnungshof noch der Landtag oder der Finanzausschuss hatten an der Verwendung von Coronanotkrediten im Folgejahr etwas auszusetzen. Uns ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kein direkter Schaden entstanden. Wir können weiter wie geplant investieren. Insgesamt 10 % unseres laufenden Doppelhaushalts bestehen aus investiven Maßnahmen, und dabei wird es bleiben. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist im Län- dervergleich relativ viel!)
Muhterem Aras
Frau Staatssekretärin Dr. Splett, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Hellstern von der AfD-Fraktion zu?
Dr. Gisela Splett
Nein. (Abg. Anton Baron AfD: Oh!) Es gibt eine Einschränkung: Indirekt sind wir vom Urteil zum Bundeshaushalt doch betroffen. Bei den Kofinanzierungen des Bundes für Investitionen in unserem Land besteht für uns Unsicherheit. Dabei geht es u. a. um die Realisierung von Wasserstoffprojekten. Der Landesanteil steht. Aber der Bund muss eine Lösung für seine Haushaltskrise finden. Andernfalls leiden der Klimaschutz und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandorts. Und wir wissen heute noch nicht, welche sonstigen Maßnahmen der Bund infolge des Urteils ergreifen wird und was dies für die Bundesmittel, die für Projekte im Land bislang vorgesehen sind – Stichworte beispielsweise GAK und Regionalisierungsmittel –, bedeutet. Der Ball liegt beim Bund. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Und er liegt da in besonderer Weise bei Finanzminister Lindner, FDP, der im Übrigen auch mal über die Einnahmeseite nachdenken dürfte. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dass der Ball beim Bund liegt, gilt auch für die Frage, die die SPD hier heute gestellt hat: Brauchen wir nach diesem Urteil eine Reform der Schuldenbremse? (Abg. Tobias Wald und Abg. Manuel Hagel CDU: Nein!) Zunächst will ich hier schon noch einmal betonen: Die Schuldenbremse im Land hatte kurz nach Inkrafttreten mit der Coronapandemie ihre erste Bewährungsprobe. Und wir hatten in diesem Haus mehrfach und mehrheitlich festgestellt: Sie hat sich insofern bewährt, als sie die Handlungsfähigkeit des Landes ermöglicht hat. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wenn man aufgrund der sich geänderten Umstände nun über eine Anpassung der Schuldenbremse im Grundgesetz nachdenkt, sollten wir uns die Realität anschauen. Die sieht so aus, dass die Schuldenbremse gilt und es für eine Änderung eine e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat braucht. Ohne die FDP und die Union ist diese Mehrheit nicht zu erreichen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen und der FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Gott sei Dank!) Die Äußerungen der Verantwortlichen aus Berlin und auch in dieser Debatte hier heute lassen in dieser Hinsicht auf wenig Bereitschaft schließen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Genau! – Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Auch vom Bundeskanzler, der der SPD angehört, haben wir bisher kein Signal wahrnehmen können, dass er irgendein Interesse an der Reform der Schuldenbremse hat. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Ich habe jedenfalls die Regierungserklärung am Dienstag angehört. Dort hat er das Thema nicht erwähnt. (Abg. Manuel Hagel CDU: Keine Information! Gar nichts! – Abg. Raimund Haser CDU: Das interessiert schon!) Ich nehme an, Herr Stoch, das haben auch Sie so wahrgenommen. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Jedem hier im Haus sollte bewusst sein, dass eine Änderung unseres Grundgesetzes nicht im Vorbeigehen passiert. Eine Reform unserer Verfassung muss sitzen, ökonomisch und juristisch. Dafür braucht es gründliche Vorarbeit und Evaluation. Minister Bayaz hat dafür eine Reformkommission vorgeschlagen. Auch mit Blick auf die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern gibt es großen Besprechungsbedarf. Deswegen hat unser Ministerpräsident für eine Föderalismuskommission III plädiert. Das wäre in der Tat eine gute und richtige Sache. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Veränderungen in der Welt, die wir seit der Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz erlebt haben, sprechen auch für eine Evaluation der Regelung. Dabei ist dann auch ein anderes wichtiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts in den Blick zu nehmen, nämlich das von 2021 zum Klimaschutz. Klar ist: Ohne eine Anpassung des Grundgesetzes wäre die Anpassung der Schuldenbremse im Land maximal in den bestehenden Grenzen des Grundgesetzes möglich. Klar ist auch: Wenn man die Reform der Schuldenbremse anpackt, wird es nicht von heute auf morgen gehen, jedenfalls dann nicht, wenn man zwischen zukunftsfähigen und nicht zukunftsfähigen Schulden unterscheidet, wie Sie, Herr Abg. Schwarz, das hier ausgeführt haben. Das heißt, unser nächster Haushalt wird mit Sicherheit auf dem aktuellen Recht beruhen. Dabei werden wir uns sehr eng am Urteil aus Karlsruhe orientieren. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Für die Landesregierung kann ich sagen, dass wir Investitionen in Klimaschutz, in Bildung, in die Sicherheit unseres Landes immer zu ermöglichen versuchen. Ich habe die Investitionsquote im Haushalt angesprochen. Diese haben wir im Kernhaushalt abgebildet. Wir setzen uns aber auch mit der Zukunft auseinander und damit, wie wir sie finanziell gestalten können. In Bezug auf die Schuldenbremse hat das Verfassungsgerichtsurteil eine große Debatte ausgelöst. Hier werden wir uns im Sinne unseres Landes einbringen. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei den Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
In der zweiten Runde erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch für die SPD-Fraktion das Wort.
Andreas Stoch SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst, um einer Legendenbildung vorzubeugen, was die Frage der Verwendung von Coronakreditermächtigungen hier im Land angeht: Wir haben immer gefordert, dass diese Mittel, dass diese Möglichkeiten für die Beseitigung der Coronafolgen z. B. im Bildungsbereich eingesetzt werden. Wir haben aber auch – ich habe es vorhin in meiner Rede erwähnt – gesagt: Dieses Land hat genug Geld durch Risikopuffer, Haushaltsrücklagen, um die wirklichen Probleme dieses Landes anzugehen. Tun Sie es endlich! (Beifall bei der SPD) Ich habe diese Debatte heute beantragt, wir, die SPD-Fraktion, haben diese Debatte beantragt, weil wir glauben, dass wir über diese Frage diskutieren müssen, und zwar innerhalb der demokratischen Fraktionen in Verantwortung für unser Land. Deswegen möchte ich an dieser Stelle, auch wenn das Urteil jetzt noch frisch ist und man in Berlin über den parteipolitischen Vorteil streitet und sich erhofft, dass die Bundesregierung daran scheitern oder zerbrechen wird – – (Abg. Tobias Wald CDU: Hoffentlich nicht! – Abg. Manuel Hagel CDU: Nein, regieren Sie weiter!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das kann aber nicht die Perspektive dieses Landtags, es kann auch nicht die Perspektive jedes verantwortungsbewussten Menschen in diesem Land sein. (Abg. Manuel Hagel CDU: Dann machen Sie einen verfassungskonformen Haushalt!) Die Perspektive von uns allen muss sein: Wie schaffen wir es, die Zukunft dieses Landes finanzpolitisch stabil, aber vor allem in Verantwortung für nachfolgende Generationen aufzubauen? (Abg. Manuel Hagel CDU: Hoffentlich schaffen Sie es einmal, einen Haushalt zu machen!) Ich zitiere den Chefvolkswirt der LBBW hier im Land, Moritz Kraemer – nicht verdächtig, ein Sozialdemokrat zu sein. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Doch! – Vereinzelt Heiterkeit) ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Moritz Kraemer hat erklärt, dass Klimaschutz und die Schuldenbremse nicht zusammenpassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts anschauen, dann werden Sie feststellen: Sie versprechen in Ihrem Koalitionsvertrag Klimaneutralität bis 2040. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja, wenn es der Klima- schutz allein wäre! – Abg. Manuel Hagel CDU: Und enkelgerechte Finanzpolitik!) Unser Gutachten des DIW hat nachgewiesen, dass Sie weit davon entfernt sind, dass Sie erhebliche Investitionsmittel brauchen, um diese Ziele zu erreichen. Das, was Sie politisch versprechen, können Sie nicht erreichen, wenn Sie weiterhin so handeln. Deswegen brauchen wir jetzt endlich Verantwortung für dieses Land. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Schwarz das Wort.
Andreas Schwarz GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Koalition macht eine sehr verantwortungsvolle Finanzpolitik. (Abg. Tobias Wald CDU: Welche? – Abg. Dr. Hans- Ulrich Rülke FDP/DVP: Berlin oder Stuttgart? – Ge- genruf des Abg. Manuel Hagel CDU: Stuttgart, nicht Berlin!) Deswegen sind das, was Herr Brauer erzählt hat, Märchen; das Kartenhaus ist in sich zusammengefallen. Die Staatssekretärin hat es zweimal ausgeführt: Alle Kreditermächtigungen, die wir aufgrund der Ausnahmekomponente beschlossen haben, haben wir ausschließlich dafür genutzt, Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Pandemie zu finanzieren. Herr Kollege, das Märchen, das Sie hier erzählen, ist absurd. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Manuel Hagel CDU: Jawohl! – Abg. Andre- as Deuschle CDU: Jawohl! Genau!)
Muhterem Aras
Herr Abg. Schwarz, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abg. Dr. Hellstern zu?
Andreas Schwarz GRÜNE
Ich lasse seine Frage gleich zu. – Das hat auch der Staatsgerichtshof bescheinigt. Sie haben ja Klage eingereicht. Sie, liebe FDP/DVP, sind mit Ihrer Klage gescheitert. Das, was Sie erzählen, ist nicht zutreffend, Herr Brauer. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Zweites Märchen: Sie werfen mir vor, ich würde keine verantwortungsvolle Finanzpolitik betreiben. Ich habe es in meinen einführenden Worten gesagt: Diese Koalition hat 6 Milliarden € Schulden getilgt – (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau! So war es!) und zwar 2018/2019 im Nachtragshaushalt. Die Schuldenuhr lief unter Ministerpräsident Kretschmann, unter Grün-Schwarz rückwärts, lieber Herr Brauer. (Andreas Schwarz) (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Schauen wir uns einmal an, wie das war, als die FDP/DVP hier mit regiert hat. 15 Jahre – 1996 bis 2011 – saßen Sie mit am Kabinettstisch: 15 Jahre FDP/DVP, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: 15 Milliarden € Schulden!) 15 Milliarden € Schulden on top. Sie haben Schulden gemacht. Sie sollten sich, Herr Brauer, vor Augen führen, wie Sie damals gehandelt haben. (Abg. Andreas Stoch SPD: Mit wem war es in der Regierung? – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wie war das mit Ihrem Sondervermögen beim Kauf der EnBW?) Ich bleibe dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir müssen dazu Gespräche führen. Meine Fraktion und ich sind dazu bereit, diese Gespräche zu führen. Wir werden die Schuldenbremse nicht in die Tonne treten; darum geht es nicht. Aber wir werden auch nicht starr daran festhalten. Wir haben die „Schuldenbremse Plus“ in die Diskussion gebracht, um eine nachhaltige Finanzpolitik und Generationengerechtigkeit neu auszutarieren. Herr Ministerpräsident, die Föderalismuskommission wäre der richtige Ort, um dies in aller Ruhe, nicht aufgeregt und fernab des politischen Alltags zu besprechen. Wir sind dazu bereit. Packen wir es an. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Wald das Wort.
Tobias Wald CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach ziemlich genau zwölfeinhalb Jahren als Parlamentarier habe ich nun meine letzte Rede in diesem Hohen Haus gehalten; denn mit Ablauf des heutigen Tages scheide ich auf eigenen Wunsch aus dem Landtag aus und freue mich auf eine neue berufliche Herausforderung. Ich möchte deshalb kurz die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Mitgliedern dieses Hohen Hauses, des Landtags, aber auch bei der Landesregierung, Herr Ministerpräsident, für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit herzlich zu bedanken. Mein herzlicher Dank gebührt aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtags, der Landesverwaltung und des Rechnungshofs. Ich komme nun zu meinen letzten Worten in diesem Hohen Haus und möchte meine Ausführungen mit dieser Aktuellen Debatte abschließen: Bleiben Sie auf dem finanzpolitischen Pfad der Tugend, bleiben Sie bei der enkelgerechten Finanzpolitik, und Finger weg von der Schuldenbremse. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der Grünen und der AfD) e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke.
Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! 1 Billion €, 1 000 Milliarden € – wissen Sie, was für eine Summe das ist? Das ist die Summe, die die öffentlichen Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile Jahr um Jahr einnehmen. Und das soll nicht ausreichen, um die öffentlichen Ausgaben in diesem Land zu finanzieren? Den Kollegen Stoch habe ich so verstanden: Der Bund muss an die Schuldenbremse; denn das Geld des Bundes reicht nicht – aber das Land nicht, da reicht das Geld. Da liegt der Verdacht nahe, Herr Kollege Stoch, dass man das ganze Thema je nach Sicht von Opposition oder Regierung betrachtet. (Abg. Andreas Stoch SPD: Nein, Sie haben nichts verstanden!) Ich glaube, sowohl der Bund als auch die Länder als auch letztlich die Kommunen haben hinreichend Einnahmen, um die öffentlichen Haushalte in diesem Land zu gestalten. Dieses Geld muss ausreichen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU) Sie, Herr Kollege Schwarz, haben sich auch am heutigen Tag wieder als Meister des Euphemismus und der Schönrednerei präsentiert. (Beifall des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) Sie haben uns zunächst erklärt, wo Sie angeblich Schulden getilgt haben. Wenn Sie beispielsweise Straßen bauen, dann ist das bei Ihnen Schuldentilgung. Diese Regierung hat ja den Taschenspielertrick der „impliziten Verschuldung“ erfunden, um den Eindruck zu erwecken, sogar über das Geldausgeben noch Schulden tilgen zu können. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Der Rechnungs- hof hat uns recht gegeben!) Das, was Sie am heutigen Tag nun versuchen, ist, eine Schleifung der Schuldenbremse als „Schuldenbremse Plus“ zu verkaufen – so, als würde man zusätzlich sparen. Was Sie mit der „Schuldenbremse Plus“ vorhaben, ist eine Verfassungsänderung mit dem Ziel, die Schuldenbremse abzuschaffen. Darum geht es Ihnen doch in der Realität. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Genau das ist das Ziel, weil Sie mit dem Geld nicht auskommen, das Ihnen die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellen. Deshalb sage ich Ihnen, dass dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts gut ist. Denn es zwingt die Politik letztlich dazu, genau das zu tun, was man vor 15 Jahren verabredet hat. Diese Schuldenbremse hat nämlich das Ziel gehabt, in schwierigen Zeiten die Politik dazu zu bringen, keine neuen Schulden zu machen. Es macht doch keinen Sinn, eine Schuldenbremse zu erfinden, die dann nur bei schönem Wetter gilt – (Dr. Hans-Ulrich Rülke) wenn die Konjunktur brummt, wenn die öffentlichen Haushalte explodieren. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Eines haben Sie bei Ihrer Rechnung vorhin vergessen, nämlich vorzurechnen, in welch gigantischem Ausmaß die Regierungen Kretschmann den Landeshaushalt aufgebläht haben. Sie haben in nicht einmal 15 Jahren den Landeshaushalt verdoppelt, Herr Kollege Schwarz. Das muss Ihnen erst einmal einer nachmachen. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das liegt an den fleißigen Unternehmen im Land!) Da ist es dann keine Kunst, eine Schuldenbremse einzuhalten. Aber in dem Moment, in dem die See rauer wird, in dem es schwieriger wird, da wollen Sie sofort die Schuldenbremse wieder abmurksen, weil Sie sagen: „Dieses Instrument ist nur gut für sonnige Zeiten, wenn es aber schwierig wird, dann wird diese Schuldenbremse wieder gekippt.“ So nicht, Herr Kollege Schwarz! Mit der FDP – das sage ich Ihnen sehr deutlich – im Bund und im Land ist eine Schleifung der Schuldenbremse nicht zu machen. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Deshalb brauchen wir diese Debatte am heutigen Tag letztlich überhaupt nicht zu führen. Es ist eine Scheindebatte. Die Schuldenbremse steht in Deutschland nicht zur Disposition. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Sänze.
Emil Sänze AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielleicht wäre es gut, wenn das Land Baden-Württemberg die Doppik einführen würde. Dann würde man nämlich sehen, dass die implizierte Schuldenrückführung von 6 Milliarden € eigentlich ein Verhindern der Investitionen in der Zeit gewesen ist. Aber das ist, ebenso wie die Ausführungen von Herrn Schwarz, es gebe gute und schlechte Schulden – – Auch eine Investition in eine Kreuzfahrtreise kann durchaus sinnhaft sein, nämlich dann, wenn sie bezahlbar ist. Aber vielleicht sollten Sie sich die Liquiditätsgrade 1 bis 3 noch einmal ansehen. Herr Wald, zum Schluss bedanke ich mich für die gute Zusammenarbeit, wenn auch immer mit unterschiedlichen Positionen. Ich wünsche Ihnen viel Fortune für Ihren neuen Job. Schließlich sichern Sie damit auch die Einnahmen des Landes Baden-Württemberg. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Das war wohl ein vergiftetes Lob! – Unruhe)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 der Tagesordnung erledigt. ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Staatsministeriums – Bürokratieabbau vorantreiben – Vorschläge des Normenkontrollrats zügig umsetzen! – Drucksache 17/5594 (Abg. Manuel Hagel CDU: Für das Protokoll: Kolle- ge Wald weist das Lob zurück! – Gegenruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) – Herr Abg. Dr. Rösler, Sie sind jetzt bitte ruhig. Danke. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall) Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Nun erteile ich das Wort für die Fraktion der FDP/DVP Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke.
Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der vergangenen Woche eine Art theoretische Regierungsinformation zum Thema Bürokratieabbau gehört. Konkret war wenig, Herr Ministerpräsident. Deshalb unser Verdacht, dass es weitergeht wie bisher. Im Staatsministerium sitzt irgendjemand, sagen wir im Zimmer 510, und redet über Bürokratieabbau, entwickelt theoretische Vorstellungen zum Thema Bürokratieabbau, aber in der Realität wird dann wieder nichts geschehen, und keine bürokratischen Hürden in diesem Land werden abgebaut. Herr Kollege Schwarz, Sie haben mir in der vergangenen Woche vorgeworfen, ich würde nerven. Dazu kann ich nur sagen: Das empfinde ich als Kompliment. Es ist Aufgabe der Opposition, Sie zu nerven. (Beifall bei der FDP/DVP) Der zweite Vorwurf war, wir würden keine konkreten Vorschläge zum Bürokratieabbau machen. Bereits in der vergangenen Woche habe ich gesagt: Die 187 Vorschläge, die Bilanz des Normenkontrollrats I, wie man mittlerweile sagen muss, können wir gern alle umsetzen. Sie sind selbst konkret geworden mit einem Beispiel, Herr Kollege Schwarz. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja!) Das war ein interessantes Beispiel, das im Übrigen seit Januar 2021 durch die Landespolitik geistert, dass man nämlich auf die schriftliche Dokumentation der Kühltemperatur bei Bäckereien verzichten könnte, wenn die Kühlgeräte über automatische Warnmechanismen verfügen. Habe ich Sie da richtig verstanden? Das ist interessant; denn Ihr Vorschlag bzw. Antrag bzw. Änderungsantrag liegt nirgendwo vor. Interessanterweise hat die CDU-Fraktion dieses Thema schon einmal aufgegriffen, und zwar in der Drucksache 17/1318. Herr Kollege Schwarz, schreiben Sie sich das auf. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Was steht da drin?) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) – Das sage ich Ihnen gleich. Ich rate, das einmal nachzuvollziehen. Da hat die CDU-Fraktion dies nämlich angeregt. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr gut!) Die grün geführte Regierung hat dann geantwortet, dieser Vorschlag sei mittlerweile hinfällig. Damit haben sich dann alle zufriedengegeben. Jetzt kommen Sie wieder mit dem gleichen Vorschlag. (Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Es ist schon interessant, wie diese grün-schwarze Landesregierung Bürokratie abbaut. Die CDU-Fraktion macht einen Vorschlag. Die Landesregierung sagt, dass das nicht gehe. Der grüne Fraktionsvorsitzende schlägt es dann noch einmal vor. So kann das nichts werden, meine Damen und Herren. So nicht. (Beifall bei der FDP/DVP) Insofern geben wir Ihnen heute gern Gelegenheit, über sieben konkrete Forderungen abzustimmen. Sie sagen ja, wir würden keine konkreten Vorschläge machen. Dies gilt beispielsweise für die Umnutzung von Immobilien. Da könnte man die Landesbauordnung vereinfachen. Die Landesregierung sagt: „Ja, das Kenntnisgabeverfahren ist möglich und zumutbar.“ Deshalb dieser Bürokratieabbau nicht. Oder eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Arbeitsschutzgesetzes, damit es jetzt nicht zwingend Vorkehrungen für Arbeitsplätze geben muss, falls da Frauen arbeiten würden, wenn in der Realität dort keine Frauen arbeiten. Das möchte die Landesregierung aber auch nicht ändern mit der Begründung: „Es könnte ja mal sein, dass Frauen dort arbeiten.“ Meine Damen und Herren, so wird es mit dem Bürokratieabbau nichts in diesem Land. (Beifall bei der FDP/DVP) Oder auch das Thema „Beglaubigungen von Satzungsänderungen für Vereine“. Manche Parteien in diesem Parlament – die einen vielleicht etwas mehr, die anderen vielleicht etwas weniger – sind ja in der Bürgergesellschaft in den Vereinen aktiv. Da ist es wirklich lästig, wenn man Satzungsänderungen beglaubigen lassen muss. Das könnte man abschaffen, meine Damen und Herren. Was sagt die Landesregierung? „Nein, das können wir nicht abschaffen, das muss verlässlich sein.“ Oder die Vereinfachung von Märkten von Vereinen. Damit könnte man auch für die Bürgergesellschaft etwas tun, wenn die Vereine an Sonntagen Märkte veranstalten. Und das müssen die ja am Wochenende oder an Feiertagen machen, sonst müssen die Leute nämlich arbeiten. „Nein, wir wollen das nicht vereinfachen, das würde eine Aushöhlung des Sonntagsschutzes bedeuten.“ So findet sich überall dort, wo man konkret Bürokratieabbau machen möchte, irgendwie wieder eine Begründung, um dann doch Bürokratie wieder nicht abzubauen. Deshalb, Herr Ministerpräsident, passt diese Regierungsinformation aus der vergangenen Woche bestens zu Ihrer Vorstellung von Bürokratieabbau, nämlich in Sonntagsreden und in Zimmer 510 des Staatsministeriums immer zu erklären: e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 (Lachen des Abg. Winfried Mack CDU) „Wir sind die großen Bürokratieabbauer“, aber wenn es dann konkret wird, in der Realität: nichts, niente, nada. Das ist die Bilanz Ihrer Regierung beim Bürokratieabbau. (Beifall des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Und ich sage Ihnen voraus: Das wird auch das Ergebnis Ihrer Entlastungsallianz sein. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Grath. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP bekommt ein Glas Bier an seinen Abgeordnetenplatz gestellt. – Vereinzelt Heiterkeit) – Was ist denn das? (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Erkläre ich später!)
Martin Grath GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Reduzierung von Bürokratie und den Abbau von Bürokratismus. Wie unser Ministerpräsident bereits formuliert hat, ist dies eine Gemeinschaftsaufgabe. Deshalb freut es mich, dass die FDP/DVP versucht, sich mit diesem Antrag am Prozess zu beteiligen. Ich habe noch eine ganz kurze Bitte: Für dieses wichtige Thema haben wir nur fünf Minuten Redezeit. Ich bitte also, auf Zwischenapplaus insbesondere meiner Fraktion zu verzichten und erst am Ende tosend und lang anhaltend zu applaudieren. Kurz zur Differenzierung: Bürokratie und Bürokratismus sind zwei paar Stiefel, ähnlich wie Luft und Luftverschmutzung – Ersteres ist notwendig, ganz klar, Letzteres braucht kein Mensch. Bürokratie bringt klare Regeln und Verfahren. Regeln erleichtern das Zusammenleben, und sie ermöglichen u. a. fairen Wettbewerb. Was kein Mensch braucht, ist Bürokratismus: vorbei am Menschen, überzogen und absolut unzeitgemäß. Leider sind die Grenzen oft sehr, sehr fließend. Was für die einen Wettbewerbsschutz ist, ist für die anderen bereits überzogenes Verwaltungshandeln. Ein gutes Beispiel: die Bonpflicht. Die Bäcker ärgert es, die Friseure finden es wettbewerbsschützend. Das Ziel ist eine Ausgewogenheit. Um diese zu gewährleisten, wurde 2018, angelehnt an den nationalen Normenkontrollrat, ein Normenkontrollrat Baden-Württemberg eingerichtet; eine gute Entscheidung, finde ich. Wo stehen wir momentan beim Reduzieren von Bürokratie? Ganz klar: Baden-Württemberg ist vorn mit dabei, um nicht zu sagen: führend. Es gibt nur ein paar weitere Bundesländer, die mit einem echten Normenkontrollrat aufwarten können. Alle orientieren sich an Baden-Württemberg. Und ja, unser Normenkontrollrat der Amtszeit 2018 bis 2022 hat klasse Arbeit geleistet. Er hat den Finger in die Wunde gelegt, Entlas- (Martin Grath) tungspotenziale identifiziert und Alternativen geprüft. Vieles – nein, nein, nicht vieles –, das meiste wurde adressiert, umgesetzt oder ist im Moment in Umsetzung. Resultierend aus den Erfahrungen des Normenkontrollrats I – wie ich ihn nenne – folgt nun, wie schon immer geplant, der Normenkontrollrat II. (Lachen des Abg. Sascha Binder SPD – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Dieser neu aufgestellte Normenkontrollrat ist eine klare Weiterentwicklung, (Lachen des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) um spezieller auf die Gegebenheiten in Baden-Württemberg eingehen zu können. Ein ganz wichtiges Element dieser Weiterentwicklung ist u. a. der Ausbau des sogenannten Praxischecks. Dabei geht es um die Umsetzbarkeit und die absolut entscheidenden Fragen: Ist es wirklich weniger Aufwand? Werden da tatsächlich Kosten gespart? Übrigens: Genau diese Praxischecks, liebe FDP, fordert Ihre Partei in Sachsen-Anhalt. Schon wieder sind wir Vorreiter, schon wieder sind wir Vorbild für andere Länder. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) – Okay, ein kleiner Zwischenapplaus. (Abg. Andreas Stoch SPD: Brauchen wir nicht, kos- tet Zeit!) Doch jetzt zum Antrag. Warum einige Vorschläge des Normenkontrollrats nicht umgesetzt wurden oder werden konnten, lässt sich der schlüssigen Stellungnahme zu dem Antrag entnehmen. Ich danke insbesondere dem Staatsministerium für die gut erklärenden, umfassenden und für jeden leicht nachvollziehbaren Antworten. Zwischenfazit: Es wurden schon 340 Millionen € eingespart. An weiteren Einsparungen und Erleichterungen arbeitet man mit Nachdruck. Dass es an der Umsetzung mangelt, stimmt aber sicher nicht. Und jetzt zum Schluss: In den vielen Gesprächen mit kleinen und mittleren Unternehmen habe ich herausgehört, was für diese wirklich wichtig ist: eine verständliche Sprache, damit man nicht zum Rechtsanwalt oder zum Steuerberater muss, um eine Verordnung zu verstehen, (Abg. Andreas Stoch SPD: Jetzt komm! Die wollen auch leben!) die Anwendung des Once-Only-Prinzips, um nicht ständig das Gleiche eingeben zu müssen, endlich einheitliche Schwellenwerte im Arbeits- und Sozialrecht und – das Allerallerwichtigste – endlich einen Kulturwandel in der Verwaltung hin zu einer Kultur des Vertrauens, einer Kultur des Ermöglichens und einer Ermessensspielraumnutzungskultur im Vollzug. Das wäre den Unternehmen wichtig. Davon lese ich wenig bis überhaupt nichts in dem Antrag der FDP/DVP. Gerade die FDP/DVP sollte doch wissen – ich ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 komme jetzt zum Schluss –: Wer kleine und mittlere Unternehmen und insbesondere das Handwerk stärkt, der stärkt das Land. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit. – Und jetzt bitte der tosende und lang anhaltende Applaus. (Lebhafter Beifall bei den Grünen – Beifall bei Ab- geordneten der CDU) Ich muss noch einen Satz sagen: Ich würde mich freuen, wenn Sie unserem zielführenden Änderungsantrag zustimmen würden. Danke. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
Muhterem Aras
Herr Abg. Grath, Ihre Redezeit ist zu Ende, und der Applaus ist auch gekommen. Vielen Dank. Bevor ich mit der Worterteilung fortfahre, will ich Sie, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Rülke, darauf hinweisen: Sie kennen unsere Verhaltensregeln. Es gibt keine Getränke und kein Essen hier im Plenarsaal. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ich habe es nicht bestellt, und ich habe es auch nicht getrunken!) – Ja, ja. Ich weiß ja nicht, was Sie vorhatten. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das war für Kubi- cki!) Jedenfalls gilt: Getränke gibt es nur hier am Redepult, und zwar nur Wasser. Alles andere hat hier nichts zu suchen. Dies zur Klarheit. (Beifall des Abg. Rüdiger Klos AfD – Abg. Sascha Binder SPD: Was ist mit Tee?) – Tee ist Wasser abgewandelt. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Wasser mit Geschmack!) Jetzt fahren wir fort in der Rednerliste. Für die CDU-Fraktion hat Herr Abg. Mack das Wort.
Winfried Mack CDU
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte über den Bürokratieabbau ist wichtig. Der Fraktionsvorsitzende Stoch hat vorhin gesagt: „Es geht jetzt nicht um den schlanken Staat.“ Ja, um was geht es? Es geht auf jeden Fall, Herr Kollege Stoch, um den handlungsfähigen Staat, (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) um den Staat, der die Rahmenbedingungen richtig setzt für eine funktionierende Wirtschaft und für den Erhalt unserer freiheitlichen Grundordnung. Darüber müssen wir sprechen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Wir müssen entbehrliche Normen abschaffen, und wir müssen genauso aufpassen, dass nicht unnötige neue Normen entstehen; denn der Bürokratieabbau beginnt damit, keine neue (Winfried Mack) Bürokratie zu schaffen. Deshalb erwarten wir vom Normenkontrollrat, dass er als eine Art Frühwarnsystem fungiert. Nicht jedes gut gemeinte Anliegen kann in Gesetzesform gegossen werden, sonst verfangen wir uns im Unterholz. Regierung und Parlament müssen lernen, Nein zu sagen, wenn Forderungen nach neuer Regulatorik an uns herangetragen werden. Wir müssen von der Mentalität der maximalen Absicherung Abschied nehmen, und wir müssen den Menschen in unserem Land etwas zutrauen. (Beifall bei der CDU) Bürokratie kostet Geld. Deshalb sollte hinter jedem neuen Gesetz ein Preisschild für die Bürokratie stehen: Das ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für den Gesetzgeber. Der Staat hat drei Handlungsmöglichkeiten: Geld, Recht und Information. Geld ist endlich, wie wir vorhin gehört haben und wie uns das Bundesverfassungsgericht auch noch einmal bestätigt hat. Information ist wichtig, aber zu lange Beipackzettel und Nebenbestimmungen werden nicht gelesen. Auch Recht ist eine Handlungsressource des Staates, die wir sparsam einsetzen sollten, und noch sparsamer; denn unser Rechtssystem ist komplex, und jede neue Regelungsmaterie steigert diese Komplexität exponentiell. Auf gut Deutsch gesagt: Man kommt schnell vom Hundertsten ins Tausendste. Es werden immer mehr Sachverhalte erfasst, mehr Behörden sind betroffen, die Politikverflechtung zwischen den Ebenen nimmt zu und damit auch die Widersprüche. Der Handlungsspielraum des einzelnen Beamten nimmt ab, Herr Kollege Grath. Die Furcht, etwas vergessen oder übersehen zu haben, nimmt zu. So dauert alles länger, wird unübersichtlicher und auch ungerechter. Deshalb brauchen wir weniger Regulatorik: Weniger ist hier mehr. (Beifall bei der CDU) In manchen Fällen brauchen wir dieses Weniger sofort, z. B. bei den Planungsgesetzen. Wir müssen Infrastruktur schnell wieder auf Vordermann bringen: Wasserstoffpipelines, CCS-Pipelines, Bahntrassen, Stromtrassen, Straßen und vieles mehr. (Abg. Anton Baron AfD: Pipelines! Eijeijei!) Digitalisierung, Automatisierung und KI sind wichtige Stichworte zum Bürokratieabbau. Sie können dazu beitragen. Wir brauchen hier die ganz konkreten Vorschläge der Regierung, wie wir bei uns digitalisieren und automatisieren. Wir sind bereit, hierzu die entsprechenden Gesetze anzupassen. Die FDP/DVP-Vorschläge, lieber Herr Kollege Rülke, sind differenziert zu bewerten. Gut ist, dass Sie sich damit beschäftigt haben. (Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) Aber es reicht natürlich nicht allein aus, zu wissen, wo das Zimmer 510 ist, sondern man muss schon noch tiefer kratzen. (Heiterkeit des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP) Da sage ich Ihnen an drei Beispielen, dass das nicht so einfach ist. Nehmen wir einmal den Nachbarschutz. Wenn Sie sagen, bei der Umnutzung privater Immobilien zur gewerblie – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 chen Nutzung sollte auf das Kenntnisgabeverfahren verzichtet werden: Wenn Sie einen KI- oder IT-Betrieb haben, könnte man vielleicht darüber nachdenken. Aber jetzt nehmen Sie eine Hundehandlung: Ob Sie dann dem Nachbarn zumuten wollen, hier auf den Nachbarschutz zu verzichten? Ich weiß es nicht so richtig. Sie wollen mit Blick auf die Beglaubigung das BGB ändern. Ich würde bei der Frage ansetzen: Wieso kann nur der Ratschreiber in Baden-Württemberg beglaubigen? Warum kann nicht jeder Beamte beglaubigen? Jeder Beamte schwört einen Eid. Warum können wir dem nicht zumuten, dass er beglaubigt, im Regelfall auch gebührenfrei? Beim Bildungszeitgesetz: Ja, in der Tat, ob wir unsere eigenen öffentlich-rechtlichen Körperschaften evaluieren müssen, müssen wir uns fragen. Beim Sonn- und Feiertagsschutz ist es aufgrund der verfassungsrechtlichen Lage – und wir stehen zu dieser verfassungsrechtlichen Lage – natürlich so, dass Sie einen konkreten, verfassungsfesten Vorschlag machen müssen. Auch hier reicht das Zimmer 510 allein nicht aus. Wir stehen im Wettbewerb mit anderen Ländern – auch, was die Belastung durch Bürokratie betrifft. Der Staat muss schlanker werden. Die letzte Verwaltungsreform in Baden-Württemberg ist 20 Jahre her. Wir müssen die Strukturen dem Fachkräftemangel und den Möglichkeiten der Automatisierung von Verwaltungsdienstleistungen anpassen. Konzentrieren wir uns also auf den handlungsfähigen Staat, der beste Rahmenbedingungen für eine funktionierende Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger schafft. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Binder das Wort.
Sascha Binder SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Innerhalb einer Woche reden wir schon mehrfach über Bürokratieabbau und versuchen, dem auf die Spur zu kommen, was der Ministerpräsident und der Chef seiner Staatskanzlei sich darunter eigentlich tatsächlich vorstellen. Ehrlich gesagt: Die drei Seiten, Herr Ministerpräsident, die Sie letzte Woche – auch im Hinblick auf Naturkunde: das Himbeergestrüpp – dargestellt haben (Zurufe von der SPD: Brombeer-!) – Brombeergestrüpp, Entschuldigung; ich war in Bio auch früher nie sehr gut –, (Heiterkeit – Zuruf) haben uns nicht unbedingt weitergeholfen, denn Sie haben keinen einzigen konkreten Schritt genannt, den Sie jetzt umsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen – keinen einzigen. Das war alles schön. Ich sage mal: ein Vortrag, den man auch an unseren vielen Volkshochschulen anbieten kann, (Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Aber gebühren- frei!) (Sascha Binder) mit dem man ein Interesse für Bürokratieabbau wecken kann. Aber am Ende muss man eben konkrete Vorschläge machen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Aber, Herr Ministerpräsident, Sie werden noch übertroffen von den Regierungsfraktionen. Der Änderungsantrag bzw. dieser Entschließungsantrag, den die Regierungsfraktionen heute vorlegen – ich frage mich: Welchen Sinn hat das eigentlich? (Abg. Gabriele Rolland SPD: Keinen!) Regelungscharakter: null. Wenn Regierungsfraktionen dem vorlegen, in dem unter Abschnitt II Ziffer 4 steht, ... die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele weiterhin zu verfolgen, ... (Heiterkeit bei der SPD und des Abg. Dr. Hans-U lrich Rülke FDP/DVP) dann muss ich sagen: Hut ab! Haben Sie bis gestern nicht mehr daran geglaubt, dass Sie Ihre eigenen Ziele verfolgen können, liebe Kolleginnen und Kollegen? (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Zuruf: Nicht gelesen, wahrscheinlich!) Ich weiß nicht, was an diesem Entschließungsantrag zielführend sein soll. Darin ist kein einziger konkreter Schritt enthalten. Der Normenkontrollrat hat etwas vorgelegt – da finden auch wir nicht alles richtig. Aber wir werden heute einzeln abstimmen. Wir werden die Änderung der Landesbauordnung ablehnen, wir werden auch den Vorschlag zum Tariftreuegesetz ablehnen, aber ansonsten überwiegend zustimmen. Wir glauben nämlich: Egal, ob es ein Ratschreiber oder ein Notar ist, man kann diesen Weg – – Jenen, denen wir sonntags sagen, dass wir dankbar sind für ihre ehrenamtliche Arbeit, können wir auch am Montag vertrauen, dass das, was im Protokoll drinsteht, (Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU) auch stimmt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf von der CDU) Aber es geht nicht nur um Regelungen. Es geht auch darum, wie wir es hinbekommen, dass unsere Landesbehörden, aber auch die Kommunalbehörden sich zunächst einmal freuen, wenn Bürgerinnen und Bürger etwas von ihnen wollen, und ihnen am Ende vertrauen, wenn sie uns etwas sagen. Es muss nicht jede dritte Ausformung noch belegt sein, sondern wir haben Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger. Was mir manchmal etwas fehlt: Es gibt nach wie vor im Verwaltungsrecht eine Ermessensentscheidung. Das Ermessen ist groß. Es gilt aber auch, dass es ausgeführt werden soll – und ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 dass diejenigen, die an der Spitze von Behörden, Ministerien oder sogar einer Landesregierung stehen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese Ermessensspielräume zugestehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Martin Grath GRÜNE nickt.) Allein damit kann man schon sehr, sehr viel erreichen, nämlich vor allem das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates, Herr Kollege Mack; da sind wir gar nicht so weit auseinander. Denn es geht ja darum: Auch wenn es manchmal kompliziert ist – – Ich glaube, das Leben ist manchmal einfach viel zu kompliziert, und natürlich müssen wir auch Regelungen schaffen, um dieses Leben funktionsfähig zu halten. Wir müssen aber auch unsere Verwaltungen und Behörden darauf ausrichten, dass sie die Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg begleiten und nicht auf diesem Weg behindern. Auch das gehört zum Bürokratieabbau. Es geht nicht nur um die Abschaffung von Regelungen, sondern auch um ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass wir und die Verwaltung für sie da sind – und nicht andersherum, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Deshalb glaube ich auch, Kollegen von den Grünen, man kann das Staatsministerium loben – das müssen Sie ja auch; das ist ja alles okay –, aber man sollte – – Auch das Staatsministerium macht viel Bürokratie, und das Staatsministerium hat viele Ideen, warum gerade die Vorschläge des Normenkontrollrats nicht gut sind. Wenn wir Fachpolitiker unserer Fraktion zu allen einzelnen Vorschlägen befragen, sagen die auch: Das muss unbedingt bleiben. Deshalb erwarte ich von selbstbewussten Regierungsfraktionen, dass sie nicht einen nichtssagenden Entschließungsantrag stellen, sondern ihrem Staatsministerium sagen, wo Bürokratie abgebaut werden kann, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Klos.
Rüdiger Klos AfD
Frau Präsidentin, werte Kollegen! Also, Regieanweisungen an die Fraktion – da muss sich doch der Bürger veräppelt vorkommen. Er denkt, er sitze in einem Theater und habe eine schlechte Schmierenkomödie vor sich. Damit untergraben Sie diesen Landtag in seiner Reputation. Das sage ich Ihnen mal klipp und klar ins Gesicht. (Beifall bei der AfD) Unfassbar! Wir haben jetzt viele Worte von Ihnen allen gehört, aber Worte von Ihnen sind angesichts dessen, was Sie seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und seit Bestehen des Landes Baden-Württemberg hier gemacht haben, (Rüdiger Klos) offensichtlich nur Schall und Rauch – um mal Goethe zu zitieren. Vollmundig erklären Sie alle, der jetzige Zustand der Bürokratie mache einen Bürokratieabbau notwendig. Wo waren Sie denn die letzten 70 Jahre? Sie alle waren doch mehr oder weniger lang in einer Regierung – alle vier Fraktionen! Sie haben den jetzigen Zustand zu verantworten. Sie hängen doch am Aufbau von Versorgungspöstchen – Stichwort Bürgerbeauftragte – wie der Süchtige am Stoff. Sie brauchen diese Versorgungspöstchen, um Ihre Gesinnungsgenossen unterzubringen. Das ist die traurige Wahrheit. (Beifall bei der AfD) Deshalb blähen Sie auch die Parlamente auf, um Ihre Kevins und Ricardas unterzubringen, damit, wenn schon nicht die relative Zahl der Abgeordneten, dann doch wenigstens die absolute Zahl der Versorgungspöstchen erhalten bleibt. Symptomatisch für Ihr Handeln ist: Es gab noch niemals so viele Mitglieder in der Regierung wie jetzt, seit Bestehen des Landes Baden-Württemberg. Deshalb haben wir da draußen auch die größte Dienstwagenflotte aller Zeiten, seit Bestehen des Landes Baden-Württemberg. Das ist die traurige Wahrheit. Das sind die traurigen Rekorde, die Sie alle zusammen aufgestellt haben. (Beifall bei der AfD) Jetzt beschäftigen wir uns mal mit der Lage. In Deutschland gab es im Jahr 2022 – jetzt lese ich einmal vor – insgesamt 1 773 Bundesgesetze mit 50 738 Paragrafen und 2 795 Bundesrechtsverordnungen mit 42 590 Paragrafen. Hinzu kommen die Gesetze und Rechtsverordnungen der Länder und der Wahnsinn der EU-Bürokratie, die unter ständigem Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip übergriffig und kleinstteilig in die Belange der Bürger eingreift. Die Lage ist mittlerweile so außer Kontrolle, dass niemand mehr weiß, wie groß der gordische Verwaltungsknoten eigentlich ist, der da zu durchschlagen ist. Da hilft jetzt natürlich nur noch alternative Tatkraft. Die AfD-Fraktion hat bereits mit Einzug in den Landtag effiziente Vorschläge zum Bürokratieabbau gemacht: unser Programm „Fit4Return“, um die unkontrollierte Massenzuwanderung, die von Ihnen allen zu verantworten ist, in geregelte Bahnen zu überführen. Mit unserem Programm hätte es keine Massenvergewaltigungen gegeben, hätte es keine ermordeten Kleinkinder gegeben. Denn Kernpunkt unseres Programms war, dass wir gerade diese – wie Sie sie nennen – testosterongesteuerten jungen Männer – wir sagen: junge Männer mit einem archaischen, frauenfeindlichen, homophoben, antijüdischen Weltbild –, die zu uns gekommen sind, in betreute Zentren geführt hätten. Da wären die dann auch nicht rausgekommen und hätten keine Schäden anrichten können. Das ist die Wahrheit. Unser Programm war sinnvoll, hätte unsere Frauen und Kinder geschützt, und – man ist ja versucht, das zu sagen – genau deshalb wollten Sie es nicht. (Beifall bei der AfD) Wir wollten Sachleistungen statt Bargeld. Damals hieß es: Das geht auf gar keinen Fall. Jetzt greifen Sie unsere Ideen auf und e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 wollen sie umsetzen. In den Haushaltsberatungen haben wir einen Antrag auf erneute Verankerung einer verbindlichen Stelleneinsparpflicht im Staatshaushaltsgesetz gestellt. (Abg. Anton Baron AfD: Herausgestrichen!) Das haben Sie abgelehnt. Die Folge: Sie haben jetzt 22 % Zuwachs bei der Zahl der Verwaltungsbeamten. Dann haben wir eine grundlegende Neuordnung der Ministerien beantragt. Ich zitiere die Überschrift des Antrags Drucksache 17/3576: Für effektives Regierungshandeln und konsequenten Bürokratieabbau – Initiative zur Neufestlegung der Geschäftsbereiche der Ministerien – Abgelehnt. Im Gesetzesdschungel wollten wir einmal richtig mit dem Roden anfangen – im Gegensatz zu Ihnen: Gesetz zur Aufhebung des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg, Gesetz zur Aufhebung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes. Die Landesbauordnung wollten wir im Sinne von effektivem Wohnungsbau entschlacken. Abgelehnt. Wir haben gehandelt, Sie dagegen haben permanent weitere Bürokratie aufgebaut und zementiert, (Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) und zwar völlig unabhängig davon, ob dies Verfahrensabläufe erschwert und unnötige Bürokratie aufgebaut hat. Selbst vor unserer deutschen Sprache haben Sie nicht haltgemacht und zugelassen, dass Unschärfe, Unklarheit, Falschbehauptung, Spaltung und Rassismus hineingetragen werden unter der Tarnbezeichnung „Gender“. (Vereinzelt Lachen – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Was?) Das ist die traurige Wahrheit heute, im Jahr 2023 in Baden-Württemberg. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Typisch für den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen ist: Er hat mit der Realität nichts zu tun. Er hat nur den Sinn, eine Schleimspur zur Regierungsbank zu legen und sie mit Attributen zu schmücken, die mit Regierungshandeln in den letzten Jahrzehnten und Jahren in dieser Legislaturperiode genau null zu tun haben. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Bürokratieabbau hat unter dieser Regierung per saldo nicht stattgefunden. Deshalb sind Ihre Worte – von Ihnen allen – hier auch nicht glaubwürdig, sondern nur Schall und Rauch. (Beifall bei der AfD)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatsminister Dr. Stegmann. (Abg. Manuel Hagel CDU: Oh, ein hoher Gast!) Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Fraktionsvorsitzender Dr. Rülke, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die erneute Gelegenheit, die Maßnahmen und Aktivitäten der Landesregierung für den Abbau der Bürokratie und für die Modernisierung der Verwaltung darzustellen. Die Landesregierung hat im Plenum bereits mehrfach ausführlich dazu berichtet, ob, wie und warum sie die Vorschläge des Normenkontrollrats umgesetzt und weiterentwickelt hat. Ich verweise hierzu aus der letzten Legislaturperiode auf die Drucksachen 16/7508, 16/8130, 16/8189, auf die Regierungsbefragung am 30. Juni 2021 zu diesem Thema, auf meine Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Rupp, in der ich im Frühjahr zum wiederholten Mal erläutert habe, dass der Normenkontrollrat nicht aufgelöst, sondern gestärkt (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das stimmt doch nicht!) und neu aufgestellt wurde, indem wir u. a. das Instrumentarium des Normenkontrollrats auf den Prüfstand gestellt und weiterentwickelt haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Ich verweise des Weiteren auf die Stellungnahme der Landesregierung zum FDP/DVP-Antrag Drucksache 17/3752, in der sie zum Umgang mit den Normenkontrollratsvorschlägen und zur Evaluation des Regierungsprogramms Stellung genommen und dargelegt hat, dass die jeweiligen Umsetzungsstände auf unseren Internetseiten eingesehen werden können, und auf die umfangreiche Stellungnahme der Landesregierung im Ständigen Ausschuss am 2. März dieses Jahres zu den Zielen und dem Vorgehen der Landesregierung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Allein zu den Vorschlägen zum Thema „Verein und Ehrenamt“ berichtete die Landesregierung mehrfach in einer Veröffentlichung der Landesregierung im November 2020 und in der Stellungnahme zum Antrag Drucksache 17/4127, in der detailliert beschrieben wurde, wie sie die Vorschläge des Normenkontrollrats umsetzt. Angesichts dieser doch – wie ich finde – sehr zahlreichen Reihe ausführlicher, sorgfältiger Stellungnahmen kann ich daher zum Titel der heutigen Aktuellen Debatte „Bürokratieabbau vorantreiben – Vorschläge des Normenkontrollrats zügig umsetzen!“ nur das wiederholen, was die Landesregierung bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht hat. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf von der CDU: Bravo!) Denn wir setzen die Vorschläge des Normenkontrollrats um, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Schauen wir nachher mal bei der Abstimmung!) so weit es uns möglich ist, und wir tun das auch schon seit Jahren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Das sollte hier auch niemandem entgangen sein. Deswegen kann sich auch heute niemand beschweren, wenn er heute nichts Neues erfährt, wenn man die Fragen stellt, die von der Landesregierung bereits mehrfach beantwortet wurden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr gut!) Trotzdem wiederhole ich es heute gern noch einmal. (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Dadurch wird es aber nicht besser!) Der Normenkontrollrat leistet eine wichtige Arbeit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Martin Grath GRÜNE: Sehr gut! – Zuruf: Richtig! – Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Wir wollen ein Gremium, das uns beim Bürokratieabbau berät. Das hat der Normenkontrollrat getan. Bis November 2022 hat der Normenkontrollrat rund 160 Vorschläge vorgelegt. Jeden einzelnen Vorschlag hat die Landesregierung sorgfältig daraufhin geprüft, ob er sich zur Umsetzung eignet oder nicht. Die geeigneten Vorschläge haben wir dann, in Maßnahmenpaketen geschnürt, umgesetzt. Mit diesen Maßnahmenpaketen hat das Land laut Berechnung des Normenkontrollrats selbst in den Jahren 2018 bis 2021 343 Millionen € entlastet. Das ist kein Pappenstiel. Das ist die Realität, und das ist der Erfolg der Landesregierung und des Normenkontrollrats. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wenn die Landesregierung Vorschläge des Normenkontrollrats nicht umgesetzt hat, dann aus gutem Grund. In einigen Fällen hätten die vorgeschlagenen Maßnahmen nämlich zu keinen Einsparungen, sondern zu einem Mehraufwand geführt. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Aha!) In weiteren Fällen bestand sogar keine (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Aha!) oder keine alleinige Zuständigkeit des Landes. Dann gab es Fälle, in denen einer Regelung eine politische Entscheidung der Landesregierung zugrunde lag (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Ganz genau! –
Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP
Das ist das Problem!) und kein Grund ersichtlich war, von dieser abzuweichen. Ich nenne hier ein Beispiel. Es ist eine politische Errungenschaft, dass wir im Land ein Informationsfreiheitsgesetz haben. Deshalb wollten wir der Abschwächung durch den Normenkontrollrat nicht zustimmen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Thomas Dörflinger CDU) In wieder anderen Fällen ermöglichte der bestehende Rechtsrahmen bereits genug Gestaltungsspielraum, um die Regelung bürokratiearm umzusetzen. (Staatsminister Dr. Florian Stegmann) Das will ich Ihnen nun auch gern an einem Vorschlag verdeutlichen, den wir in unserer Stellungnahme bereits ausgeführt haben. Der Normenkontrollrat hatte gefordert, dass bei der Umnutzung einer privaten Immobilie zu einer gewerblichen Immobilie nur noch eine Anzeigepflicht erforderlich sein soll. Vorausgeschickt sei, dass es schon bisher keine Verfahrenspflicht gibt, wenn die private Nutzung weiterhin überwiegt. Wenn man nun diese Pflicht auch bei einer geplanten überwiegenden gewerblichen Nutzung abschaffen würde, hätte dies zur Folge, dass die Baurechtsbehörde selbst bei wichtigen, tiefgreifenden Veränderungen nicht hinzugezogen würde. Die Folge wäre absehbar, nämlich zunehmende Nachbarschaftsstreitigkeiten. Und das bedeutet unter dem Strich schlicht mehr Aufwand. Das heißt, ein Weniger an einer Stelle würde zu einem Mehr an einer anderen Stelle führen. Sie sehen also: Mancher Vorschlag klingt auf den ersten Blick ganz gut, aber wenn man sich das in der Praxis anschaut, ist er eben nicht vorteilhaft. Oder nehmen Sie die viel diskutierte Belegausgabepflicht. Darauf hatte Herr Abg. Grath schon hingewiesen. Aber da ist vor allem erst einmal der Bund und nicht das Land gefordert, denn es geht hier um steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Vollzug. Dann gibt es noch die Pflicht zur Dokumentation der Kühltemperatur. Ich frage mich schon: Wie oft soll dieser Wiedergänger (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Genau! – Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) eigentlich aus der Mottenkiste herausgeholt werden? (Zurufe von der FDP/DVP, u. a. Abg. Jochen Hauß- mann, in Richtung der Grünen zeigend: Hier! – Un- ruhe) Wissen Sie, wann der Normenkontrollrat seinen Vorschlag veröffentlicht hat? Im Jahr 2020, vor drei Jahren. (Anhaltende Unruhe) Natürlich haben wir auch diesen Vorschlag direkt geprüft. Was ist dabei herausgekommen? Hintergrund sind europarechtliche Hygieneanforderungen, (Abg. Manuel Hagel CDU: Aha!) damit Lebensmittel beim Verzehr sicher bleiben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen – Lachen bei der SPD – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Und das zuständige Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hatte mitgeteilt, dass die Vollzugsbehörden keineswegs auf der Schriftform der Temperaturaufzeichnung bestehen, wenn es eine gute Alternative gibt. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Beispielsweise haben gewerbliche Kühlschränke eine automatisierte Temperaturaufzeichnung. Die kann im Nachhinein e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 ausgelesen werden. Das ist, wenn manipulationssicher und kontinuierlich aufgezeichnet wird, einer handschriftlichen Aufzeichnung, finde ich, sogar vorzuziehen und verursacht auch keinen Aufwand. (Abg. Winfried Mack CDU: Das ist genauer!) Auch hier: viel Lärm um nichts. Sie merken es: Wir haben viel Zeit damit verbracht, Vorschläge gründlich zu prüfen und Umsetzungsstände auch ausführlich zu kommunizieren. Meine Damen und Herren Abgeordneten, so wollen wir das auch nicht mehr. Wir wollen keine Strichlisten mehr führen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen wirksam entlasten. Deshalb haben wir den Normenkontrollrat inhaltlich weiterentwickelt, neu aufgestellt. (Zuruf von der FDP/DVP) Deshalb haben wir eine Entlastungsallianz gegründet. Der Ministerpräsident hat in der letzten Woche eine Regierungsinformation dazu gegeben. Und wir arbeiten stetig an der Weiterentwicklung des Masterplans für die Transformation der Verwaltung. Aber wie reformieren wir die Verwaltung von innen? Mit dem Masterplan wollen wir die Kultur und die Arbeitsweise der Verwaltung grundlegend modernisieren. Denn nur eine moderne Verwaltung kann mit den Herausforderungen unserer Zeit umgehen. Wir brauchen eine Verwaltung, die agil arbeitet, konsequent und menschenzentriert, die eine gute Fehlerkultur hat und Strukturen, die kontinuierliche Verbesserungen fördern. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Wenn wir unsere Verwaltung nicht jetzt grundlegend reformieren, wann dann? Und genau das ist ja das Problem mit dem Konzentrieren auf einzelne Änderungsvorschläge. Wir schaffen ein paar Regelungen ab. Und dann? Dann produziert das gleiche System aber wieder neue, teilweise unnötig komplizierte, belastende Regelungen. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Richtig!) Deshalb müssen wir an den Kern des Problems. Aber natürlich heißt das: Man sieht die Änderungen nicht sofort. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das haben wir gemerkt!) Und es geht ja auch nicht von heute auf morgen. Werfen wir dazu mal einen Blick auf die neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Danach sind es nicht nur die bürokratischen Regelungen, die Unternehmen belasten. Obwohl nordische Länder eine hohe Regelungsdichte haben, siedeln sich dort viele schnell wachsende Unternehmen an. Wie kann das sein? Ganz einfach: Wenn eine Verwaltung effizient und kundenorientiert arbeitet, spielt die Anzahl der Regelungen eben eine viel kleinere Rolle. Das zeigt: Wir brauchen eine Transformation in der Verwaltung. Wir müssen den Mut haben, dies ernsthaft anzugehen und in Veränderung zu investieren, die sich nicht sofort in (Staatsminister Dr. Florian Stegmann) Zahlen messen lässt. Nur so bekommen wir die Verwaltung, die wir letztlich brauchen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Und dieser Verwaltung müssen wir zeitgemäße Instrumente an die Hand geben. Ein Beispiel: künstliche Intelligenz. Baden-Württemberg ist mit der Entwicklung und dem Einsatz des KI-Softwareprototyps F13 an vorderster Spitze der Bewegung. Das ist keine Feststellung der Landesregierung, sondern das ist die Aussage des CEO des Vorbild-Start-ups Aleph Alpha aus Heidelberg. Wir hatten schon einen Vertrag mit dem KI-Leuchtturmunternehmen Aleph Alpha geschlossen, da war vom Boom von KI noch weit und breit nichts zu sehen. Weitere Tools sind bereits im Einsatz – z. B. in der Justiz – oder beauftragt. Und natürlich vergessen wir auch die einzelnen Regelungen nicht. Dafür haben wir die Entlastungsallianz und den Normenkontrollrat mit den neuen Instrumenten wie z. B. dem Praxischeck. Wir schauen gemeinsam: Welches sind die wirklichen Problemregeln? Dann schreiben wir uns bitte keine Briefe mehr zu der Umsetzung einzelner Vorschläge. Dann krempeln wir mal lieber die Ärmel hoch und schaffen diese Regelungen aus der Welt. Das geht eben nur gemeinsam. Das geht nur, wenn wir alle – Verbände, Kommunen, Unternehmen, Landesverwaltung und Politik – bereit sind, wirklich etwas zu ändern, Regelungen anzupassen, Services auch zu optimieren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Daher bitte ich Sie: Lassen Sie uns aufhören, wieder und wieder über alte Vorschläge zu sprechen. Lassen Sie uns lieber gemeinsam ernsthaft Bürokratie abbauen. Ich hoffe daher sehr, dass der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen eine breite parlamentarische Unterstützung erhält. Denn er ist aus meiner Sicht eine sehr gute Grundlage dafür. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Das Wort für die FDP/DVP-Fraktion hat Herr Abg. Dr. Erik Schweickert.
Dr. Erik Schweickert FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nur hoffen, dass ganz viele Ehrenamtler und Unternehmer gerade den Auftritt der Landesregierung erlebt haben. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie der Abg. Martin Grath GRÜNE und Rüdiger Klos AfD) Es war schon bemerkenswert, Herr Stegmann. Zunächst einmal heißt der Abgeordnete der Grünen, der gesprochen hat, Grath. Der Vorschlag mit den Bäckern, den Sie uns vorgeworfen haben, der kam nicht von uns, sondern kam in der letzten Woche von Herrn Schwarz. Herr Schwarz ist der Fraktionsvorsitzende der Grünen hier im Landtag. (Heiterkeit bei der FDP/DVP) Ich nenne den Vorschlag mal „Schwarz Nummer 5“. Das ist kein Parfüm. Vielmehr ist der Vorschlag, der kam, Nummer 5 ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 aus dem Bäckerbericht. Dieser zeigt: Es gibt Probleme. Und Sie stellen sich hier hin und machen ein Drucksachenbingo wie jemand, der aus Zimmer 510 kommt, aber dann nicht mit dem Gewehr auf die Bürokratie zielt, die er erledigen will, sondern ein Schrotgewehr nimmt und einfach mal drauflosfeuert. (Beifall bei der FDP/DVP) Bei all der Beweihräucherung, die Sie gemacht haben, frage ich mich schon: Warum hat der Herr, der vor Ihnen sitzt, der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, vor sieben Tagen von einem Dornengestrüpp gesprochen? Herr Kretschmann, Sie haben recht. Es ist ein Dornengestrüpp. Dann kann man vom StaMi hier aber nicht sagen: „Es ist doch alles gar kein Problem. Drucksachen 1 bis 5 000, alles ist erledigt.“ Meine Damen und Herren, so geht es nicht. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD sowie des Abg. Rüdiger Klos AfD) Diese Beweihräucherung – – Ich muss schon sagen: Kollege Mack, danke für diese Rede. Bis auf zwei Sätze kann ich alles unterschreiben. Das war absolut richtig. Bei einem Satz fehlt Ihnen aber leider die Kraft zum richtigen Regieren. Sie haben gesagt: „Weniger ist mehr.“ Das passt alles. Aber dann kam: „Was wir brauchen, sind die ganz konkreten Vorschläge der Regierung.“ (Abg. Winfried Mack CDU: Ja!) Lieber Herr Kollege Mack, diese Vorschläge liegen seit 2019 – das ist schon eine Weile her – vor. (Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU) Es gibt zehn Empfehlungsberichte des Normenkontrollrats. Manche haben ihre Vorschläge durchnummeriert. Wenn ich die Vorschläge der zehn Empfehlungsberichte ganz stoisch addiere, komme ich auf 187. Die Landesregierung hat die, die nicht ganz konkret sind – da gebe ich dem Herrn Ministerpräsidenten recht; mancher der Vorschläge war nicht ganz konkret –, eingedampft und spricht von rund 160. In Ihrem eigenen Änderungsantrag, den Sie vorlegen, Herr Mack, steht in Abschnitt I Ziffer 3, ... dass die Landesregierung die Umsetzungsvorschläge des Normenkontrollrats sorgfältig geprüft und zahlreiche Vorschläge umgesetzt und konkrete Entlastungsmaßnahmen mit dem Ziel des Bürokratieabbaus beschlossen und verwirklicht hat ... Das heißt, wenn Sie 61 umgesetzt haben, dann sind noch hundert übrig. Ich frage Sie jetzt: Was machen wir denn mit den hundert? Ich kann Ihnen nur empfehlen – das Thema Bonpflicht kam nicht von uns, weil es ein Bundesthema ist; Sie und Herr Stegmann haben es aber angesprochen –: Fahren Sie nach Bretten-Gölshausen. Am Tag der Regierungsinformation des Ministerpräsidenten musste ein Milchautomat an einem Bauernhof geschlossen werden, weil das Eichamt sagt: Solange ihr keinen Kassenzetteldrucker, keinen Bondrucker anbringen könnt, müsst ihr das Ding schließen. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Ja! Total bekloppt!) (Dr. Erik Schweickert) Wo ist denn die – wie war es? – Ermessensspielraumkultur, die der Kollege Grath eingefordert hat? Ich erwarte von den Beamtinnen und Beamten, dass das genutzt wird. Deswegen möchte ich Sie, Herr Ministerpräsident, um zwei Dinge bitten. Zu zwei Dingen möchte ich Sie auffordern: Stärken Sie den Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg den Rücken, dass dann, wenn sie den Ermessensspielraum bei solchen Dingen nutzen, nicht irgendein Bürokratenheini sagt: „Das geht nicht.“ Da muss man so eine Entscheidung treffen und durchziehen können. Das wäre Bürokratieabbau. (Beifall bei der FDP/DVP) Der zweite und letzte Punkt – Herr Präsident –: Seit Ihrer Regierungsinformation hat die FDP/DVP-Fraktion jeden Tag einen ganz konkreten Vorschlag zum Bürokratieabbau vorgelegt, den wir im Land Baden-Württemberg machen können. Sie müssen nicht jeden Tag einen umsetzen; Sie müssen auch nicht jede Woche einen umsetzen. Aber, Herr Ministerpräsident, nehmen Sie jeden Monat einen von diesen über hundert, und setzen Sie diesen um. Dann würde nicht gequatscht, dann würde gehandelt beim Bürokratieabbau. Das ist dringend notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Daniel Born
Bitte kommen Sie jetzt zum Schluss.
Dr. Erik Schweickert FDP
Sie haben jetzt die Möglichkeit, über sieben Vorschläge abzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/5594. Abschnitt I des Antrags richtet sich an den Landtag und begehrt, verschiedene Feststellungen zu treffen. Abschnitt II des Antrags ist ein Beschlussteil, der sieben Handlungsersuchen an die Regierung enthält. Die Fraktion der FDP/DVP hat beantragt, über die beiden Abschnitte getrennt sowie bei Abschnitt II ziffernweise abzustimmen. Wer stimmt Abschnitt I des Antrags zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Abschnitt I mehrheitlich abgelehnt. Nun stelle ich Abschnitt II ziffernweise zur Abstimmung. Wer stimmt Abschnitt II Ziffer 1 zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Abschnitt II Ziffer 1 ist mehrheitlich abgelehnt. Wer Abschnitt II Ziffer 2 zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch Abschnitt II Ziffer 2 ist mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Abschnitt II Ziffer 3 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Abschnitt II Ziffer 3 ist mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Abschnitt II Ziffer 4 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Abschnitt II Ziffer 4 ist mehrheitlich abgelehnt. e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Wer Abschnitt II Ziffer 5 zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Vielen Dank. Abschnitt II Ziffer 5 ist mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Abschnitt II Ziffer 6 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Abschnitt II Ziffer 6 ist mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Abschnitt II Ziffer 7 zu? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Danke. Enthaltungen? – Auch Abschnitt II Ziffer 7 ist mehrheitlich abgelehnt. Wir haben noch über den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, Drucksache 17/5899, abzustimmen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich angenommen. Punkt 2 der Tagesordnung ist damit erledigt. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Große Chan- ce vergeben! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: An uns lag es nicht, Herr Dr. Schweickert!) Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg – Drucksache 17/5559 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Zunächst erteile ich für die antragstellende AfD-Fraktion Herrn Abg. Ruben Rupp das Wort.
Ruben Rupp AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Abgeordnete! Heimspiel in Berlin, Deutschland gegen die Türkei: Die Nationalmannschaft läuft auf, und es folgt ein Pfeifkonzert ungeahnten Ausmaßes gegen unsere Nationalmannschaft. Moment einmal: im eigenen Land, in der eigenen Hauptstadt? Das liegt sicherlich nicht daran, dass die Flieger aus Istanbul voll waren und Türken aus der Türkei massenhaft eingeflogen sind, sondern Teile unserer Gastarbeiter der dritten Generation pfeifen ihr Gastland Deutschland aus. Man möchte gar nicht wissen, wie viele davon bereits einen deutschen Pass oder die doppelte Staatsbürgerschaft haben. Dieses Fußballspiel ist nicht nur ein Spiel, sondern ein leiser Vorbote, wem große Migrantengruppen im Ernstfall ihre Loyalität garantieren, nämlich nicht zwangsläufig dem eigenen Staat, Deutschland, sondern sehr oft dem Staat der Vorfahren, der Eltern. Das sehen wir übrigens durch die Reaktionen zum Nahostkonflikt bestätigt. Das ist unproblematisch, solange keine dieser Personen die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt. Hier muss in einer funktionierenden Demokratie das Stoppschild aufgestellt werden, wenn unsere Demokratie nicht von innen zersetzt werden will. (Beifall bei der AfD) (Ruben Rupp) Übrigens sage nicht nur ich, dass die Doppelstaatler ein Problem darstellen. Selbst der Sachverständigenrat Ihrer Bundesregierung erkennt ganz klar Probleme bei der doppelten Staatsbürgerschaft. Loyalitätskonflikte von Bürgern mit mehreren Pässen sind kein Fantasiekonstrukt, sondern die von Fachleuten bestätigte Realität. Man kann faktisch nur einem Staat verpflichtet sein; der andere wird im Ernstfall dann automatisch im Stich gelassen – siehe Deutschland gegen die Türkei in Berlin. (Abg. Sebastian Cuny SPD: Das war ein Fußball- spiel! Das wissen Sie schon?) Eines steht fest – das fordern wir –: Man muss sich in Deutschland entscheiden, welchem Staat die eigene Loyalität gilt, zu welchem Staat man gehören möchte. Deshalb muss übrigens auch der Doppelpass abgeschafft werden. (Beifall bei der AfD) Nebenbei: Die CDU hat diese Debatte um den Doppelpass und dessen Probleme in Bezug auf Loyalitätskonflikte unter Bouffier in Hessen 2019 mit der Forderung zur Optionspflicht geführt. Damals war der Doppelpass-Minister Al-Wazir in Hessen in der Kritik. Tun Sie heute also bitte nicht so, als wäre diese Forderung zur Änderung der Landesverfassung nicht gesetzeskonform. Sie selbst haben einmal ähnliche Positionen vertreten – auch wenn Sie damals in Hessen als CDU dann, wie immer, eingeknickt sind. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Wenn wir nun schon beim normalen Doppelpass-Wähler solche Probleme wie in Berlin feststellen – jetzt kommen wir zur Änderung der Landesverfassung –, dann ist es zumindest grob fahrlässig, wenn nicht sogar sehr gefährlich, wenn in Positionen von höchster Sicherheitsrelevanz für unser Land Mitglieder der Landesregierung und damit höchste Würdenträger unseres Staates diesen Loyalitätskonflikt in Form einer doppelten Staatsbürgerschaft potenziell mit sich tragen. (Beifall bei der AfD) Daher ist es zwingend erforderlich – eigentlich sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein –, dass ausschließlich deutsche Staatsangehörige Teil einer Landesregierung sein können. Genau das fordern wir heute in unserem Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung. Falls Sie rechtliche Bedenken haben, verweise ich auch an dieser Stelle sehr gern auf die Wahl des Bundespräsidenten, wo ein Mindestalter von 40 Jahren vorgeschrieben ist. Eine Einschränkung nach Alter ist hier möglich. Auch wenn Sie mit weiteren angeblich verfassungsrechtlichen Bedenken kommen, kann ich Ihnen sagen, dass Einschränkungen bei einem nicht direkt vom Volk gewählten, sondern von der Koalition bestimmten Minister oder Staatssekretär in einem für Baden-Württemberg sehr sensiblen und sicherheitsrelevanten Bereich anhand eines Sachgrunds zulässig sind – zumal gerade Sie sich bitte heute hüten sollten, uns über die Verfassung zu belehren, nachdem Sie selbst einen Bundeshaushalt aufgestellt haben, der vom Bundesverfassungsgericht teilweise kassiert wurde. ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 (Lachen des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Hier im Saal ist niemand, der ei- nen Bundeshaushalt aufstellt!) Eine Ex-Kanzlerin, die nachweislich mehrfach gegen die Verfassung verstoßen hat – das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt: Grenzöffnungen, Rückgängigmachen von Wahlen – – Gerade Sie haben uns in Sachen Verfassung ganz sicher überhaupt nicht zu belehren; das will ich an dieser Stelle nochmals betonen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Besonders anschaulich ist der Doppelpass-Loyalitätskonflikt bei Finanzminister Dr. Danyal Bayaz. – Er ist heute leider verhindert, sonst könnte er sich vielleicht dazu äußern; das würde ich mir wünschen. – Er mischte sich als wahlberechtigter – das ist schon sehr interessant – Doppelpassler und Finanzminister Baden-Württembergs direkt in die türkische Wahl ein. Er verletzte damit ganz offen die Souveränität des Partnerlands Türkei. Er gefährdet unsere wirtschaftlichen Beziehungen, (Zuruf von der SPD: Das ist unverschämter Blöd- sinn!) da er als deutscher Minister nachweislich direkt versucht hat, in der Öffentlichkeit die Wahl in einem anderen Land einseitig zu beeinflussen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Nicolas Fink SPD: Wer hat Ihnen den Quatsch aufgeschrie- ben?) – Das ist in der Presse nachlesbar. – Zudem wurde jüngst bekannt, dass die Landesbank Baden-Württemberg wohl ein Braunkohleprojekt – – (Zurufe von den Grünen und der SPD) – Hören Sie zu; es geht um Ihre Klimahüpfer. Die waren sehr empört darüber. – Ein Braunkohleprojekt wurde in der Türkei gefördert, entgegen den eigenen Richtlinien. Besonders brisant: Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Landesbank Baden-Württemberg ist der Deutschtürke und Finanzminister Dr. Danyal Bayaz. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der SPD: Unfass- bar!) Während unsere Mainstreamparteien gern schon heute aus der Kohle aussteigen würden, finanziert man in der Türkei Braunkohleprojekte mit deutschem Steuergeld – und das unter Aufsicht des türkisch-deutschen Finanzministers. Welche Interessen er hier vertritt, das überlasse ich Ihrer kritischen Prüfung. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den Grünen) Er darf sich hier auch gern dazu äußern. Man überlege sich – hören Sie mal genau zu –, wie Sie hier schäumen würden, (Zurufe – Unruhe) (Ruben Rupp) würde ein Finanzminister mit russisch-deutschen Pässen ein umstrittenes Förderprogramm in Russland als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender mitbegleiten und sich aktiv an der russischen Politik beteiligen. Was wäre denn da in diesem Parlament los? Sie würden ihn vom Hof jagen, würden die russische Übernahme hier ausrufen und fast schon den Notstand ausrufen. So wäre das doch andersherum. (Beifall bei der AfD) Da müssen Sie sich auch mal ehrlich machen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wer hat denn von Ihnen einen zweiten Pass?) Kommen Sie mir heute – dies auch an die nachfolgenden Redner – bitte nicht mit Ihren leeren Phrasen. Ich würde mir wünschen, dass Sie heute einmal sachlich zu diesem Thema sprechen. (Vereinzelt Lachen – Zurufe – Lebhafte Unruhe) Kommen Sie nicht mit Kampfparolen, mit Hetze, mit Diskriminierung, mit diesen leeren Phrasen. Jeder, der uns zuhört, wird ganz klar erkennen: Es geht der AfD hier nicht – das will ich klar sagen – um die pauschale Diskriminierung von Ministern aufgrund ihrer Herkunft, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Nein, natür- lich nicht! – Vereinzelt Lachen) sondern um den berechtigten Schutz der Sicherheitsinteressen unseres Landes und um eine präventive Änderung unserer Landesverfassung – zum Schutz unserer Institutionen. Darum geht es der AfD heute hier. (Beifall bei der AfD – Zuruf: Sie haben keine Ahnung von Grundgesetz und Verfassung!) Sollten Sie heute, wie zu erwarten, wieder, statt auf die von uns eingebrachte Verfassungsänderung sachlich einzugehen, mit Hetze gegen die AfD agitieren, dann offenbaren Sie ganz offensichtlich, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie offenbaren Rassismus!) dass Sie aus Ihren Wahlniederlagen nichts, aber auch gar nichts gelernt haben. Da hilft übrigens nur eines – das ist die Sprache, die Sie verstehen –: ein weiterer harter rechter Haken des Bürgers am nächsten Wahlabend. Das ist das Einzige, was Sie hier verstehen. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Sehr gut!) Da taumeln Sie, wenn man die Wahlumfragen anschaut, ja schon zum K. o. Da fehlt nicht mehr viel. Meine Damen und Herren, es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit – das dachte ich zumindest, bis ich das hier festgestellt habe –, dass eine Regierung eines Landes aus Staatsbürgern des Landes besteht, die nur diesem Staat verpflichtet sind. Gießen wir endlich diese Selbstverständlichkeit in die Landesverfassung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023
Daniel Born
Es folgt für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Daniel Lede Abal.
Daniel Lede Abal GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD möchte die Landesverfassung um einen Passus ergänzen, der vorsieht, dass Mitglieder der Landesregierung künftig nur die deutsche, jedoch dazu keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen dürfen. (Zurufe) Ihre Ausführungen haben Sie mit der deutschen Fußballnationalmannschaft begonnen. Das war ganz putzig; denn die Nationalmannschaft ist nicht der Staat. Ich weiß nicht, wie Sie auf diese Analogie kommen. Interessant ist, was Ihr Ehrenvorsitzender Gauland zum Thema Nationalmannschaft gesagt hat. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Ich habe es gerade noch einmal nachgesehen. Er sagte einmal so etwas wie: „Eine deutsche oder eine englische Nationalmannschaft sind schon lange nicht mehr deutsch oder englisch im klassischen Sinn.“ Das widerspricht dem, was Sie gerade erzählt haben. (Zurufe) Was damals noch als versteckter Rassismus daherkam, haben Sie heute ganz offen ausgesprochen. Dafür vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Falls Sie noch Zweifel haben: Wir werden diesen Vorschlag ablehnen. Dieser verstößt nach unserer Auffassung gegen den Gleichheitsgrundsatz und benachteiligt deutsche Staatsbürger. Es ist also einfach Unsinn, was Sie erzählt haben. Das verstößt gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, es verstößt aber auch gegen europäisches Recht. Das ist keine Überraschung, nicht neu und auch der AfD sehr wohl bekannt. Deshalb ist es eigentlich viel spannender, der Frage nachzugehen, welche ideologischen Vorstellungen hinter diesem Vorschlag stehen. Dieser Vorschlag gehört in eine Reihe von vielen Äußerungen, mit denen Sie Misstrauen streuen gegen Menschen mit mehreren Staatsangehörigkeiten, aber auch gegen Eingebürgerte, gegen Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Darum geht es doch gar nicht!) und die sie sich verdient haben, weil sie sich den Weg in diese Gesellschaft erarbeitet haben und nun zu dieser Gesellschaft beitragen. Für Sie ist eine erworbene oder eine doppelte Staatsangehörigkeit irgendwie zweitklassig und weniger wert. An dieser Stelle werden wir Ihnen immer widersprechen, ebenso dann, wenn Sie Misstrauen gegen diese Menschen schüren. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) (Daniel Lede Abal) Sie werfen diesen Menschen vor, nicht loyal zu sein gegenüber diesem Staat, seiner Verfassung, seiner Rechtsordnung, den Grundrechten und Pflichten. Sie sprechen ihnen die Berechtigung ab, für diesen Staat zu stehen und dieses Land zu repräsentieren. Das haben Sie bereits in der Vergangenheit getan, z. B. bei der Wahl der Landtagspräsidentin Aras. Herr Sänze hat es damals getan. Frau Baum hat es damals getan. Sie hat davon gesprochen, die Wahl der Landtagspräsidentin sei ein klares Zeichen für die Islamisierung Deutschlands. Herr Sänze hat dieser das Recht abgesprochen, dieses Land zu repräsentieren, und hat dies begründet mit der skurrilen Auffassung, die Vorfahren von Frau Aras hätten am Sieg Ottos des Großen über die Ungarn auf dem Lechfeld im Jahr 955 wenig Anteil gehabt. Das ist ein Satz, der wirklich für alle Zeiten eingemeißelt ist. Vielen Dank für diese historische Belehrung. Es gibt aber sehr wohl Menschen, an deren Loyalität zu diesem Staat, zu dessen Rechtsordnung und dessen Bekenntnis zum Grundgesetz und seinen Pflichten Zweifel bestehen, und das sind Sie von der AfD. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Wir haben auch Ihren Antrag aus der vergangenen Legislaturperiode nicht vergessen, (Zuruf von der AfD: Sehr gut!) der unter der steilen und durch nichts belegten Behauptung eines Wahlbetrugs ernsthaft verlangt hat, die Staatsangehörigkeit und damit das Wahlrecht aller in Baden-Württemberg lebenden wahlberechtigten Personen infrage zu stellen und zu überprüfen. Sie wollten damals die Abstammung von Millionen Menschen in Baden-Württemberg durch Behörden überprüfen lassen, mehrere Generationen zurück überprüfen lassen, weil Sie der fixen Idee anhängen, dass an irgendwen die Staatsbürgerschaft irgendwann einmal zu Unrecht erteilt worden sei. Sie haben weder damals noch zu einem späteren Zeitpunkt irgendeinen Beleg dafür vorgelegt, aber Sie hätten die kommunalen Verwaltungen auf Jahre lahmgelegt. Es gibt auch wirklich keinen Grund, weshalb der Staat mit solch einem Misstrauen gegen die Menschen hier in diesem Land vorgeht. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Nennen Sie mal die Drucksache dazu!) Aber hinter dieser Haltung, die hier zum Vorschein kommt, stecken die Vorstellungen, steht die alte Ideologie der völkischen Bewegung, die Menschen nach Blut und Abstammung sortiert (Zurufe von der AfD) und die gerade in der AfD deutlich die Oberhand gewinnt. – Da brauchen Sie jetzt auch nicht dazwischenzurufen. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD)
Daniel Born
Bitte kommen Sie zum Schluss.
Daniel Lede Abal GRÜNE
Ja, da brauchen Sie nicht dazwischenzurufen. Denn diese Auseinandersetzungen in der ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 AfD kann man gerade nachlesen in den sozialen Netzwerken, wo der völkische Flügel ganz offen über AfD-Mitglieder herzieht, die das vielleicht noch etwas anders sehen.
Daniel Born
Herr Abgeordneter!
Daniel Lede Abal GRÜNE
Wir wissen ja auch dank der Hausdurchsuchung der bayerischen Polizei bei Ihrem bayerischen Kameraden Halemba, dass in der AfD offenbar Rasse- und Zuchtprinzipien, die direkt von der SS übernommen werden, (Zuruf von der AfD: Thema!) Begeisterung auslösen.
Daniel Born
Herr Abgeordneter, bitte Ihr letzter Satz.
Daniel Lede Abal GRÜNE
Und dieses Geschwafel von Ethnopluralismus und Ethnonationalismus ist nichts anderes als das alte völkische Gedankengut, das Sie hier neu verpackt verkaufen. Das ist das Gedankengut der Zwanziger-, Dreißiger- und Vierzigerjahre, neu verpackt für die heutige Zeit. In dieser Gedankenlinie steht Ihr Antrag, und den lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP)
Daniel Born
Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dr. Reinhard Löffler. (Abg. Miguel Klauß AfD: Er kennt das Abstammungs- prinzip nicht! Das Abstammungsprinzip gab es übri- gens bis 1998!)
Dr. Reinhard Löffler CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD stellt die These auf, Mitglieder der Landesregierung befänden sich immer in einem unlösbaren Loyalitätskonflikt zu unserem Land, wenn sie die doppelte Staatsbürgerschaft haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es EU-Ausländer oder Nicht-EU-Ausländer sind, es spielt keine Rolle, ob die Staatsangehörigkeit per Geburt oder Abstammung erworben wurde. Liebe Kollegen, ich mache mir Sorgen, denn eine pathologische Xenophobie beginnt immer mit einer Leseschwäche. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU sowie Abgeord- neten der Grünen und der FDP/DVP) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Jeder Deutsche hat ... gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. So steht es in Artikel 33 des Grundgesetzes. Und wer Deutscher ist, können Sie in Artikel 116 des Grundgesetzes nachlesen. Die These der AfD wirft aber die Frage auf, wer in unserem Land sich in einem unlösbaren Loyalitätskonflikt zu unserer Verfassung befindet. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP) (Dr. Reinhard Löffler) Deutsche Doppelstaatler sind keine Deutschen minderen Rechts. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Manuel Ha- gel CDU: Sehr richtig! – Abg. Anton Baron AfD: Das hat auch niemand behauptet!) Unser Grundgesetz und unsere Landesverfassung haben keine Probleme mit Doppelstaatlern, insbesondere dann nicht, wenn sie diesem Land einen Eid geschworen haben, wie Beamte, Soldaten, Richter, Staatsanwälte und, ja, auch Mitglieder dieses Hauses. Ich hoffe, sie müssen nicht alle ihren Hut nehmen und werden aus dem Amt entfernt. Zugegeben, das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht ist kompliziert. Im Grundsatz ist jeder Deutscher, der von einem deutschen Elternteil geboren wurde, egal, wo auf der Welt. Aber auch ein ausländisches Kind, ein Kind zweier ausländischer Staatsbürger, die hier acht Jahre leben (Abg. Miguel Klauß AfD: Und das ist falsch!) und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben, wird automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Ja, und auch durch Einbürgerung kann man Deutscher werden. All das kann zu Mehrstaatlichkeit führen, ist aber kein Problem der Loyalität, sondern eine Statusfrage. Mit der Statusfrage verknüpft der Staat Rechte und Pflichten seiner Bürger. Nach der Wertevorstellung unseres Grundgesetzes ist kein Bürger illoyal. Ein Staat, der an der Loyalität seiner Bürger zweifelt, ist weder freiheitlich noch demokratisch, sondern totalitär und repressiv. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Manuel Ha- gel CDU: Sehr gut!) Loyalitätszweifel mögen in der Denkweise der AfD liegen, aber nicht in der unsrigen. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Manuel Ha- gel CDU: Sehr richtig! Klare Worte! – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Am Thema vorbei!) Die AfD gibt sich erregt, weil der Finanzminister von seinem Wahlrecht in der Türkei Gebrauch gemacht hat, einem Recht, das ihm die Türkei einräumt, weil sein Vater türkischer Staatsangehöriger ist und er demnach abstammungsrechtlich auch Türke und demnach Doppelstaatler ist. (Abg. Miguel Klauß AfD: Im Ernstfall entscheiden die sich für welches Land? Das ist doch die Frage!) Die Türkei hat damit keinen Loyalitätskonflikt, obwohl doch der Finanzminister den Eid auf unsere Verfassung geschworen hat und diesem Land dient. Ich meine, das macht er gut; er bringt Qualifikation, Erfahrung und Kompetenz mit. Ich würde das nicht von jedem Minister in der Ampelregierung in Berlin sagen. (Beifall bei der CDU) Mehr Loyalität zu unserem Land geht nicht. e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Die AfD bedient Loyalitätsängste, die nach innen sinnstiftend sein mögen, aber nach außen abgrenzend sind. (Beifall bei der CDU) Sie sprechen von einem beträchtlichen Sicherheitsrisiko. Was werfen Sie dem Minister denn eigentlich vor? Er tanzt nicht mit den Grauen Wölfen, er prangert öffentlich den antidemokratischen und antirechtsstaatlichen Kurs in der Türkei an. Es wäre für mich befremdlich, wenn Herr Dr. Bayaz sich nicht Sorgen um das Heimatland seines Vaters machen würde. (Zurufe von der AfD, u. a. des Abg. Emil Sänze) Es ist couragiert und richtig, dass er den hier lebenden Türken Mut macht, für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei einzutreten. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP)
Daniel Born
Bitte kommen Sie zum Schluss.
Dr. Reinhard Löffler CDU
Wenn Sie darin ein Dilemma sehen: Mit diesem Dilemma können wir leben. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE und Andreas Kenner SPD – Abg. Ma- nuel Hagel CDU: Genau!)
Daniel Born
Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss.
Dr. Reinhard Löffler CDU
Zur AfD: Ihr Gesetzentwurf ist Schrott. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der FDP/ DVP) Geschrieben wurde er offenbar zwischen „Tagesschau“, Wetterkarte und Teebeutelklammern. Er widerspricht europäischem Recht, unserem Wertekanon sowie Anstand und Moral. (Beifall bei der CDU)
Daniel Born
Herr Abgeordneter!
Dr. Reinhard Löffler CDU
Ihr Gesetzentwurf ist die Alternative für Hakle Feucht. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP – Zuruf: Bravo!)
Daniel Born
Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abg. Jonas Weber. (Abg. Andreas Stoch SPD: Jonas, große Fußstapfen!)
Jonas Weber SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wollen die Verfassung ändern. Da beginnt es schon mit der Begründung, die Sie uns mitgeliefert haben, wo Sie scheinbar starke Argumente für die vorgesehene Verfassungsänderung haben. Der Kollege Löffler und der Kollege Lede Abal sind schon darauf eingegangen. Fangen wir doch mal mit Ihrer Begründung an – Sie wollten es ja gern sachlich haben –: Sie sprechen schon im ersten Satz (Jonas Weber) davon, dass es einen Amtseid gibt. Das haben Sie richtig erkannt. Es gibt einen Amtseid; der wird dem Wohle des Volkes gewidmet. Das war Ihnen offensichtlich nicht gut genug. Dann haben Sie mal in der Verfassung nachgeschaut und haben festgestellt: Im Vorspruch steht zum Glück „Volk von Baden-Württemberg“. Sie sind übrigens sehr schlecht im Zitieren. Da steht nämlich: ... hat sich das Volk von Baden-Württemberg in feierlichem Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten und den Grundrechten ... – der Kollege Löffler hat es angesprochen – kraft seiner verfassunggebenden Gewalt durch die Verfassung gebende Landesversammlung diese Verfassung gegeben. Wer soll sich denn sonst eine Verfassung geben, wenn nicht das Volk von Baden-Württemberg, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD? Das kann nur das Volk von Baden-Württemberg. Ihr erstes Argument ist also ein Rohrkrepierer. Ferner haben Sie offensichtlich Sorge um die Loyalität des Finanzministers des Landes Baden-Württemberg. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Gerade an dem Tag, an dem er mit den Kollegen aus den anderen Bundesländern über eine wichtige finanzpolitische Frage diskutiert, äußern Sie Sorge, dass sich der Mann nicht entsprechend einsetzt. Das sage ich als Oppositionspolitiker. Ich bin inhaltlich nicht immer einer Meinung mit dem Finanzminister, ich habe aber keine Sorge um die Loyalität von Herrn Bayaz. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Wenn wir denn Sorge hätten, würde auch dabei diese Verfassung sehr gut helfen; denn in dieser Verfassung steht nämlich auch: „Der Ministerpräsident beruft und entlässt die Minister ...“. Wenn also der Ministerpräsident Sorge um die Loyalität eines Ministers hat, kann er ihn entlassen. Diese Verfassung hat für einen solchen Fall eine klare Regelung, Herr Kollege Baron, und es braucht Ihre Regelung dafür gar nicht; denn diese Verfassung ist klüger, als Sie selbst gedacht haben. (Widerspruch des Abg. Anton Baron AfD) Wenn wir dann einen Schritt weitergehen – dann wird es schon wirklich skurril –, stellen Sie „Sicherheitsbedenken“ in den Raum. Ich bin sehr verwundert, wenn Sie hier immer von „Ernstfall“ sprechen. Erst war in Ihrer Rede der Ernstfall ein Fußballspiel. Wie man das allen Ernstes auch nur mit einem Ernstfall vergleichen kann, wirft bei mir die Frage auf, was Sie da so denken. (Zurufe) Es ist ein Spiel zwischen 22 Menschen, die einen Ball treten. Wenn Sie da zu einem Ernstfall kommen, dann weiß ich nicht, wo Ihre Prioritäten liegen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU – Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Ich weiß auch nicht, was die Sicherheitsüberprüfung eines Ministers mit diesem Ernstfall zu tun haben soll. Aber auch da muss ich Sie fragen: Wo ist denn Ihr Beleg für diese Gefahr der Sicherheit in Baden-Württemberg? Wo ist er? In keinem Punkt bringen Sie heute einen Beleg für Ihre Thesen. Es sind krude Thesen, und sie sind auch – so muss man es leider in aller Deutlichkeit sagen – aus einem völkischen Narrativ heraus geboren. (Zuruf von der AfD) Sie haben diese Frage nämlich nicht nur hier aufgeworfen, Sie haben diese Frage auch bei Aydan Özoguz aufgeworfen, der Bundestagsvizepräsidentin. Sie haben diese Frage bei Landtagspräsidentin Muhterem Aras aufgeworfen. (Zuruf von der AfD: Nein, nicht wir! – Abg. Rüdiger Klos AfD: Sie erzählen Märchen!) Ihr Schema ist immer gleich, Herr Baron: Sie versuchen immer wieder, ohne Belege Menschen, die den Dienst für das Volk tun, in Misskredit zu bringen. (Zurufe) Da brauchen Sie sich jetzt auch gar nicht herauszureden. Das finde ich schon wirklich dramatisch. Ich will hier den Kollegen Cuny aus meiner Fraktion nennen, der auch eine doppelte Staatsbürgerschaft hat, er hat nämlich den französischen und den deutschen Pass. Warum sollte ich bei Herrn Kollegen Cuny Zweifel an seiner Loyalität oder gar Sicherheitsbedenken haben? Die habe ich natürlich nicht; denn jemand, der in Europa lebt, ein solcher Doppelstaatler, bringt alles mit, um dieses Land nach vorn zu bringen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD. Dann kommen wir zum Kern dessen, was Sie hier auch machen: Es leben drei Millionen Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft in diesem Land. Die meisten davon stammen aus der Russischen Föderation, auf Platz 2 liegt Polen, auf Platz 3 die Türkei. Diese Menschen haben hier Geschäfte aufgebaut, die Menschen beteiligen sich in Sportvereinen, sie beteiligen sich an der Gemeinschaft. Gestern waren übrigens mehrere Vertreter türkischer Unternehmen hier, auch eine Besuchergruppe. Die haben hier etwas aufgebaut, die geben Menschen Arbeit, und die bringen sich ein. Und all diese Menschen ziehen Sie in Misskredit, nur um billige Punkte zu machen und Botschaften auf Ihren Social-Media-Kanälen zu senden. Das ist wirklich erbärmlich, und das hat die Verfassung dieses Landes nicht verdient. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Das ist widerlich! – Widerspruch bei der AfD)
Daniel Born
Für die FDP/DVP-Fraktion spricht Herr Abg. Nico Weinmann.
Nico Weinmann FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD begehrt die Änderung der Landesverfassung mit dem Ziel, dass künftig Mitglieder der Landesregierung nur noch und ausschließlich deutsche Staatsbürger sein dürfen, und begründet dies mit einem möglichen Loyalitätskonflikt. (Nico Weinmann) Loyalität ist positiv konnotiert. Sie bezeichnet eine Beziehung, die auf Gegenseitigkeit, auf Ehrlichkeit und auf Zuverlässigkeit beruht. Die Synonyme sind bekannt: Aufrichtigkeit, Beharrlichkeit, Treue und Verbundenheit. Aber – auch das gehört zum Begriff „Loyalität“ – diese findet ihre Grenzen, nämlich bei Unrecht: Sie findet ihre Grenzen, wenn Recht gebrochen oder gebeugt wird. Wichtig sind also auch Eigenschaften wie ein klares Bekenntnis zu Recht und Gesetz, Anstand und Haltung. (Zuruf von der AfD: In der Theorie vielleicht!) Das sind Chancen, das sind Charaktereigenschaften, die losgelöst von einer doppelten Staatsbürgerschaft zu sehen sind und die ich – auch aus eigener persönlicher Betroffenheit – bekräftigen und bestätigen möchte. Aber, liebe Kollegin und Kollegen der AfD: Ihr Gesetzentwurf zeichnet ein misanthropisches Bild, ein binäres Menschenbild von gut und schlecht. Natürlich können wir trefflich darüber diskutieren, ob eine doppelte Staatsbürgerschaft integrationsfördernd oder gar integrationshemmend ist. Tatsache ist aber auch, dass es viele Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft gibt, die ein klares Bekenntnis zur Bundesrepublik Deutschland ablegen und dies gern auch so weit dokumentieren würden, dass sie ihre alte Staatsbürgerschaft abgeben – die das aber aus faktischen Gründen nicht können. Beispielsweise Brasilien, die Malediven, Marokko, Mexiko, Thailand und viele andere Länder entlassen ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht aus der Staatsangehörigkeit. Es gibt auch viele Beispiele, wo es schlechterdings unzumutbar ist, auf die alte Staatsangehörigkeit zu verzichten, sei es, weil die Gebühren zur Abmeldung so hoch sind, oder sei es – nehmen wir das Beispiel Wehrpflicht –, dass sie über mehrere Jahre die Wehrpflicht im Heimatland ausüben müssten, gleichzeitig hier aber eine Familie zu betreuen haben, wie das Beispiel Griechenland zeigt. Insofern widerspricht Ihr Gesetzentwurf nach meiner Überzeugung dem Rechtsgedanken des Artikels 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die nämlich jegliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verbietet. (Beifall bei der FDP/DVP, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der Grünen) Auch wenn diese Norm, zumindest nach vorherrschender Ansicht in der Literatur, auf diesen konkreten Fall nicht anwendbar ist, entfaltet dieser europäische Grundgedanke, den wir als überzeugte Europäer leben, eine weitgehende Gültigkeit. Diese Gültigkeit wird auch durch den hier bereits zitierten Artikel 48 unserer Landesverfassung deutlich, nämlich den Amtseid. Ich darf zitieren: Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe. So weit Artikel 48 unserer Landesverfassung. Sie sehen, meine Damen und Herren, es geht um weit mehr als um die bloße Staatsangehörigkeit. e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Insofern empfinde ich Ihren Gesetzentwurf, mit Verlaub, als anmaßend und respektlos. Vor diesem Hintergrund lehnen wir diesen entschieden ab. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Es folgt die Landesregierung. Der Herr Innenminister erhält das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen feierte unsere Landesverfassung ihren 70. Geburtstag. (Zuruf von der AfD) Die AfD möchte nun mit ihrem Gesetzentwurf den Artikel 45 unserer Verfassung ändern. Gott sei Dank war man im November 1953 in der Verfassunggebenden Landesversammlung klüger, als es die AfD im November 2023 ist. (Zuruf von den Grünen: Sehr gut!) Diese Initiative ist nicht vieler Worte wert. Zur fachlichen Bewertung habe ich bereits am 29. Juni in diesem Hohen Haus einige Ausführungen gemacht. Die Begründung dieses Gesetzentwurfs, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, lässt freilich tief blicken. Demnach seien Regierungsmitglieder mit weiteren Staatsangehörigkeiten ein „Sicherheitsrisiko“ für unser Land. Das, möchte ich sagen, entbehrt jeglicher Grundlage. Auch dass Sie heute davon gesprochen haben, das führe zu einer „Zersetzung“ unserer Demokratie „von innen“, ist geradezu absurd. Freilich bedienen Sie damit fremdenfeindliche und völkische Narrative. (Beifall bei den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU) Der in der Gesetzesbegründung genannte Gedanke, dass Minister oder Staatssekretäre mit mehr als einer Staatsangehörigkeit aufgrund von „Loyalitätskonflikten“ die Interessen unseres Landes nicht uneingeschränkt wahrnehmen könnten, ist – das muss man klar sagen – Ausdruck eines fremdenfeindlichen Weltbilds. Es dient dazu, Misstrauen und Angst zu schüren. Nichts anderes ist das Geschäftsmodell der AfD: verunsichern, Angst machen, spalten. Jetzt spalten Sie auch noch die deutschen Staatsbürger in Staatsbürger erster und zweiter Klasse. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Die Mitglieder der Regierung legen beim Amtsantritt einen Amtseid ab, sich dem Wohle des Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden, Verfassung und Recht zu wahren und zu verteidigen. Diesen Eid abzulegen ist eine Pflicht, den unsere Verfassung vorgibt. Der Eid bekräftigt dabei nicht nur die Beachtung, sondern auch die Verteidigung der Verfassung und des Rechts. Das ist das Kon- (Minister Thomas Strobl) zept der wehrhaften Demokratie, das unsere Landesverfassung hier mit dem Amtseid auch vertritt. Ich will es klar und deutlich sagen: Der Kollege Dr. Bayaz ist, was seine Verfassungstreue angeht, über jeden Zweifel erhaben – was man indessen nicht von jedem Mitglied der AfD ohne Weiteres sagen kann. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Nun, die Kollegen Lede Abal und Dr. Löffler haben es hier bereits sehr zutreffend ausgeführt: Die AfD versucht mit ihrem Gesetzentwurf, unsere Verfassung zu besudeln. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass erst vor wenigen Wochen das Verwaltungsgericht Stuttgart im Rahmen eines von der AfD angestrengten Eilverfahrens entschieden hat, dass die Beobachtung der AfD in Baden-Württemberg durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist, (Abg. Anton Baron AfD: Oh Gott!) weil tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verhaltensweisen der AfD darauf gerichtet sind, (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) die freiheitlich-demokratische Grundordnung hinsichtlich der Ausprägung der Menschenwürde (Zu- und Gegenrufe – Unruhe) im Sinne des Artikels 1 des Grundgesetzes außer Geltung zu setzen. (Abg. Anton Baron AfD: Die eigene Behörde! Ja! – Anhaltende Unruhe)
Daniel Born
Das Wort hat der Herr Innenminister. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wir sind Verfech- ter der wehrhaften Demokratie! – Fortgesetzte Unru- he) Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Ich wiederhole es gern noch einmal: Erst vor wenigen Wochen – – Ich verstehe, dass das für Aufregung sorgt. Sie haben diesen Rechtsstreit allerdings ja selbst angestrengt. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist das Eilverfahren!) Sie haben diesen Rechtsstreit selbst angestrengt, und das Verwaltungsgericht Stuttgart hat erst kürzlich entschieden, dass die Beobachtung der AfD in Baden-Württemberg durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist, weil tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verhaltensweisen der Partei darauf gerichtet sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung hinsichtlich der Ausprägung der Menschenwürde im Sinne von Artikel 1 des Grundgesetzes außer Geltung zu setzen. Zusammenfassend will ich persönlich sagen – ich kann es nicht so sagen, wie es der Kollege Dr. Löffler am Ende seiner Rede getan hat –: Die Einbringung dieses Gesetzentwurfs in ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 dieses Hohe Haus ist schäbig und niederträchtig und deswegen aus der Sicht der Landesregierung abzulehnen. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP)
Daniel Born
Das Wort erhält für die AfD-Fraktion Herr Abg. Ruben Rupp.
Ruben Rupp AfD
Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Es war allen klar: Sie haben wieder nur Hass und Hetze gegen die AfD verbreitet, statt inhaltlich über das Thema zu sprechen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Widerspruch bei den Grünen und der SPD – Unruhe) Ich darf mich direkt an den Kollegen Lede Abal wenden: Wenn Sie die Staatsbürgerschaft ausschließlich an die ethnische Herkunft knüpfen, dann ist das in Ihrem Kopf entstanden. Der AfD hingegen geht es um die deutschen Staatsbürger – nicht nach Ihrem Verständnis; (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) da ist wohl eher das völkische Verständnis zu suchen, in Ihrer Fraktion. Zum Zweiten: Der Herr Innenminister, der sich hier jetzt rühmt, dass er mit dem Geheimdienst die Opposition beobachten kann – – Da muss man doch schon einmal klar hinterfragen: Hier wurde gesagt, hier würden Zweifel an der Loyalität der Bürger gesät. Uns geht es um sicherheitsrelevante Ministerien, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Zweifel an Ihrer Loyalität! – Unruhe) die von deutschen Staatsbürgern besetzt sein müssen, und Sie wollen die Bürger reihenweise observieren und beobachten, wenn sie die falsche Meinung haben. Das ist nämlich das, was in diesem Land passiert. (Beifall bei der AfD – Unruhe) Und was auch ein Unding ist – noch einmal –: Dass sich ein Finanzminister während einer Wahl öffentlich über die Presse einmischt und in anderen Demokratien Wahlempfehlungen ausgibt, das ist einfach illegitim. Das ist auch ein Angriff auf die Souveränität der Türkei, und das geht einfach nicht. (Unruhe) Das würden wir auch nicht wollen. Wir verurteilen es scharf, wenn sich Menschen aus dem Ausland bei uns in Wahlen einmischen. Dann muss das auch umgekehrt so gelten. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Das Wort hat Herr Abg. Rupp. Ich darf um etwas Ruhe bitten. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE)
Ruben Rupp AfD
Weil immer wieder behauptet wird, es wäre illegal, hier zu unterscheiden: Warum gibt es denn Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeitern, die z. B. einen rus- (Ruben Rupp) sischen Pass haben, die sich in Russland aufgehalten haben? Das ist die Rechtslage in Baden-Württemberg, in Bayern, in vielen Landtagen, auch wenn der Innenminister das bis heute nicht verstanden hat. Hier werden Prüfungen vorgenommen, und im Zweifel wird auch der Zugang zu geheimen Informationen verwehrt. Das ist die Rechtslage. Das sollten Sie sich einmal zu Gemüte führen. Ich glaube, die meisten haben nicht wirklich verstanden, wie das hier abläuft. Noch einmal: Wenn Sie uns belehren möchten – – (Zuruf von den Grünen: Das ist überhaupt nicht mög- lich!) Sie verabschieden ein Gesetz nach dem anderen, das verfassungswidrig ist. Also kommen Sie mir bitte nicht mit Belehrungen darüber, ob diese Änderung der Landesverfassung rechtmäßig wäre. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Zum Schluss möchte ich noch einmal ein Wort an alle richten. Ich weiß, dass mir 90 % der Bevölkerung in Deutschland zustimmen würden, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Mindestens! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wir sind mehr! – Gegen- ruf des Abg. Anton Baron AfD: Schon mal die Wahlumfragen gesehen?) dass es ein Unding ist, dass in Landesregierungen Menschen sitzen, die mehrere Staatsbürgerschaften haben. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man dann, wenn man zu diesem Staat steht, nur eine Staatsbürgerschaft hat.
Daniel Born
Bitte kommen Sie zum Schluss.
Ruben Rupp AfD
Dass das hier anders möglich ist, das geht nicht. Das würden 90 % der Bevölkerung unterschreiben. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Nein!) Deswegen brauchen Sie offensichtlich – –
Daniel Born
Herr Abgeordneter, nur noch einen Satz, bitte!
Ruben Rupp AfD
Richtig! – Sie brauchen offensichtlich am Wahlabend den harten rechten Haken vom Bürger. Anders lernen Sie es nicht; dann verstehen Sie es vielleicht. (Beifall bei der AfD – Zurufe, u. a. Abg. Dr. Christi- an Jung FDP/DVP: Sie kommen in die Hölle! – Ver- einzelt Heiterkeit – Gegenruf des Abg. Miguel Klauß AfD)
Daniel Born
Wir lesen dann im Protokoll nach, was in den Applaus der AfD-Fraktion von den anderen Fraktionen hineingerufen worden ist. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ich glaube nicht, dass das strafwürdig ist!) Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/5559 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist dies so beschlossen. Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt. Meine Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein und setzen unsere Beratungen um 13:30 Uhr mit der Fragestunde fort. Ich danke Ihnen ganz herzlich und wünsche eine beruhigende Mittagspause. Das bedeutet auch – ich muss das jetzt kurz sagen – für diejenigen, die auf der Tribüne sitzen: Auch für Sie ist jetzt hier das Plenum beendet. Sie sind ja hier nicht Gast in diesem Haus, sondern es gehört Ihnen als Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger. Aber gerade weil jetzt auch mehrmals das Jubiläum der Landesverfassung angesprochen wurde, ist es auch für uns gerade schön, dass Sie in dieser Woche bei uns waren und vorbeigeschaut haben. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Joachim Steyer AfD) Jetzt gehen wir in die Mittagspause. (Unterbrechung der Sitzung: 12:23 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 13:30 Uhr)
Daniel Born
Meine Damen und Herren, wir setzen unsere Sitzung fort. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Fragestunde – Drucksache 17/5776 Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – S c h u l b a u f ö r d e r u n g i m L a n d k r e i s T u t t l i n g e n Herr Abgeordneter.
Nikolai Reith FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Geislinger Urteil zur Beteiligung der Umlandgemeinden an Schulsanierungen hat für alle Standorte, die Schulbauprojekte vor sich haben, Auswirkungen, so auch im Landkreis Tuttlingen, wo die Stadt rund 70 Millionen € in zwei Bildungseinrichtungen investiert. Durch das Urteil könnten bis zu 30 Gemeinden betroffen sein. Ich frage die Landesregierung: a) Ist der Landesregierung bekannt, vor welchen großen finanziellen Herausforderungen die Kommunen im Landkreis Tuttlingen im Einzelnen hinsichtlich des umfangreichen Umbaus der Gymnasien am Standort Tuttlingen stehen? b) Will sie z. B. durch eine Novellierung der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung eine Verbesserung herbeiführen? Vielen Dank.
Daniel Born
Frau Staatssekretärin Boser.
Sandra Boser
Sehr geehrter Herr Abg. Reith, vielen Dank für die Fragen. Natürlich ist der Landesregierung bekannt, vor welchen großen Herausforderungen finanzieller Art Tuttlingen mit dem Otto-Hahn-Gymnasium und mit dem Immanuel-Kant-Gymnasium steht. Sie haben es schon gesagt: Es sind Sanierungen in einer Größenordnung von etwa 73 Millionen € zu erwarten. Für die Sanierung des Immanuel-Kant-Gymnasiums in Tuttlingen hat die Landesregierung bereits im Jahr 2019 eine Zuwendung in Höhe von 6,88 Millionen € bewilligt; das war auch die höchste Zuwendung, die im Regierungsbezirk Freiburg für die Sanierung eines Schulgebäudes zugewiesen wurde. Für das benachbarte Otto-Hahn-Gymnasium wurden für die Sanierung und die Erweiterung Landeszuwendungen in Höhe von 4,28 Millionen € für die Sanierung und 1,008 Millionen € für die Erweiterung bewilligt. Das heißt, aktuell stehen Mittel in einer Größenordnung von 12,1 Millionen € zur Verfügung. Am 10. November gab es in Tuttlingen ein Gespräch mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern. An diesem hat das Kultusministerium teilgenommen, um über die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu beraten. Die Novellierung der Verwaltungsvorschrift ist aktuell in der Umsetzung. Wir haben im Land zweimal 100 Millionen € zur Verfügung: zum einen für Sanierungen, zum anderen für Neubau. Es wurde bereits mit dem Finanzministerium besprochen, dass die Kostenrichtwerte zum 1. Januar 2024 um ca. 35 % angehoben werden. Die Regelung soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Wir brauchen noch eine Veränderung der Verwaltungsvorschrift. Die Zuwendung des Berechnungsfaktors für auswärtige Schülerinnen und Schüler wird von 0,7 auf 1 erhöht. Das heißt, auch dort wird eine Anpassung vorgenommen, um so die Finanzierungsmöglichkeiten der Schulträgerinnen und Schulträger zu verbessern.
Daniel Born
Herr Abg. Reith, Sie haben eine Zusatzfrage.
Nikolai Reith FDP
Vielen Dank für die Beantwortung. – Insgesamt bringt das wirklich Unruhe in die kommunale Familie. Jetzt stellt sich die Frage, ob daran gedacht wird, strukturelle Veränderungen in den Richtlinien vorzunehmen. Und: Wie viel Spielraum hat die konsensuale Lösung, die zunächst immer angestrebt werden muss, überhaupt? Kann ein Standort, der eine Schulsanierung vornimmt, überhaupt teilweise oder gänzlich darauf verzichten, Rechnungen zu stellen? Wie schätzt die Landesregierung das ein? Und noch einmal: Gibt es auch Überlegungen, die Förderrichtlinie strukturell zu ändern?
Sandra Boser
Tatsächlich – – Ich fange vielleicht noch einmal anders an: Nach wie vor hat natürlich die kommunale Seite die absolute Hoheit über die Schulbausanierungen, also in welcher Form sie diese umsetzt und wen sie daran beteiligt. Wenn wir, das Land, jetzt beispielsweise festlegen würden, dass sich jede umliegende Gemeinde, die ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Schülerinnen und Schüler an den Standort sozusagen abgibt, beteiligen muss, dann wäre das ein tiefer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, den wir, das Land, nicht wollen, weil wir die kommunale Selbstverwaltung ja schätzen. Das heißt, die Kommunen können tatsächlich vor Ort selbst entscheiden, wie und in welcher Art und Weise sie die umliegenden Gemeinden beteiligen. In dem Urteil des Verwaltungsgerichts steht auch nicht, dass dies in einer bestimmten Art und Weise oder Höhe zu erfolgen hat. Vielmehr können sie auf umliegende Gemeinden zugreifen. Wenn man sich den Pressespiegel des Kultusministeriums anschaut, sieht man ja, dass wir das Thema derzeit an verschiedenen Standorten haben. Ich nehme mal Plochingen als ein Beispiel, wo aktuell auch Gespräche mit den umliegenden Gemeinden geführt werden. Natürlich muss man immer darauf achten – jetzt nehme ich nur mal Tuttlingen – – Wenn ich jetzt beispielsweise Irndorf beteilige, das ich persönlich sehr gut kenne, ist das natürlich etwas anderes, als wenn ich im Umfeld Stetten oder andere mit hineinnehme. Daher wäre es aus unserer Sicht gut, wenn die Hauptkommune, die Standortkommune mit den umliegenden Gemeinden in den Austausch geht und die Möglichkeiten eruiert: Wie könnte eine Beteiligung ausschauen? Da müssen natürlich auch Haushaltsbeschlüsse und Ähnliches vorliegen. Aber um das Ganze noch mal auf den Punkt Ihrer Frage zu bringen: Von Landesseite steht momentan nicht im Raum, Vorgaben zu machen, weil dies, wie gesagt, die kommunale Selbstverwaltung beeinträchtigen würde.
Daniel Born
Eine weitere Zusatzfrage. Herr Abg. Wolf, bitte.
Guido Wolf CDU
Frau Staatssekretärin, Tuttlingen ist ja kein Einzelfall im Land. Sie hatten es eben gesagt: Wir haben eine Vielzahl von Fällen. Und immer wieder wird in diesem Zusammenhang das Argument gebracht: Wenn die Standortkommunen nicht in einem Mindestumfang die Gelder der Schüler zuweisenden Umlandgemeinden abrufen, dann laufen sie Gefahr, von der Rechtsaufsicht, von der Kommunalaufsicht entsprechend gerügt oder angewiesen zu werden. Wie sieht das Kultusministerium diesen Einwand, oder welchen Rat würden Sie dazu geben wollen? Meine zweite Frage: Wir haben es jetzt infolge des Gerichtsurteils mit zwei Kategorien von Fällen zu tun: zum einen mit Maßnahmen, die schon begonnen sind, die in der Umsetzungsphase sind, und zum anderen mit künftigen Maßnahmen, die erst an den Start gehen werden. Der Unterschied ist der: Bei den bereits vollzogenen Maßnahmen geht es jetzt darum, ein Umland zu beteiligen, das in der bisherigen Phase keine Chance hatte, an der Planung mitzuwirken. Bei künftigen Maßnahmen kann man es anders regeln. Sehen Sie da einen Unterschied in der Handhabung? Oder welchen Rat würde das Kultusministerium in dieser Situation, die sich doch sehr anders darstellt, geben wollen, zumal es ja auch das Prinzip gibt: „Wer bestellt, bezahlt“? Also einfach nur rückwirkend jemanden zur Kasse zu bitten für ein Projekt, bei dem er nicht die Chance hatte, mitzuwirken, ist rechtlich nicht ganz unproblematisch.
Sandra Boser
Vielen Dank, Herr Wolf. – Ich würde es beim ersten Teil der Frage vielleicht umdrehen. Wir gehen eher davon aus, dass es sein kann, dass eine Standortgemeinde dann die Zuschüsse der umliegenden Gemeinden einklagen kann – so, wie es jetzt auch in der Rechtsprechung mit drin war. Dass die kommunale Aufsicht sagt: „Ihr hättet beteiligen müssen“, steht meines Wissens so nicht in dem Gerichtsurteil. Vielmehr steht darin, dass die Beteiligung der umliegenden Gemeinden durchgeführt werden sollte, dass eben die Standortgemeinde die Möglichkeit hat, die Gelder von außen einzuwerben – so sage ich jetzt mal. Denn wir hoffen ja immer alle, dass das vor Ort in einem guten kommunalen Miteinander geht. Ich will es schon noch mal erweitern: Wir stehen da vor richtig großen Herausforderungen. Wir haben im Land in den vergangenen Jahren aufgrund von zurückgehenden Schülerzahlen Schulstandorte geschlossen. Wir haben Standortgemeinden, die heute Schulgemeinden sind – so sage ich mal –, mit großen Campus – wie jetzt auch in Tuttlingen, wo mehrere Schularten im weiterführenden Bereich vorhanden sind –, anders als bei den Grundschulen. Ich glaube, es ist schon auch ein gutes Miteinander, zu sagen: „Okay, ich habe keine eigene weiterführende Schule, aber meine Schülerinnen und Schüler, das sind ja auch meine Bürgerinnen und Bürger und vielleicht auch meine Mitarbeitenden der Zukunft. Die sollen einen guten Schulstandort haben.“ Daher, denke ich, muss das vor Ort immer genau abgewogen werden. Ich nehme jetzt beispielsweise mal zwei Gemeinden, die nebeneinanderliegen, und beide Gemeinden haben Schulstandorte: Die eine Gemeinde hat das Gymnasium, die andere Gemeinde die Realschule. Ob es da nun Sinn macht, sich gegenseitig die Gelder hin- und herzuschieben? Vielleicht kann man noch an der Zahl der Schülerinnen und Schüler orientiert sagen: „Ich habe mehr.“ Das muss vor Ort gemeinsam angeschaut werden. Ehrlicherweise haben wir bisher noch keine rechtliche Einschätzung – das Gerichtsurteil ist erst im Juli dieses Jahres ausgesprochen worden – zur Frage, ob auch rückwirkend bezuschusst werden sollte. Ich persönlich sehe es so, wie Sie es gesagt haben. Es wäre natürlich gut, wenn die umliegenden Gemeinden schon in die Planung miteinbezogen werden, damit sie sich nicht übervorteilt fühlen oder auf Zustände treffen, bei denen sie vielleicht ganz anders entschieden hätten. Momentan gibt es nur dieses eine Urteil. Ich gehe aber davon aus, dass es aufgrund von aktuellen Fällen vermutlich zu Präzedenzurteilen kommen wird, die das dann genauer auslegen. Auf jeden Fall würde ich aber immer das Regierungspräsidium miteinbeziehen, um dieses mitberaten zu lassen, um zu schauen, welche Möglichkeiten es gibt.
Daniel Born
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 erledigt. e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . K a t r i n S t e i n h ü l b - J o o s S P D – D i e F i n a n z i e - r u n g u n d F ö r d e r u n g d e s S t u d i e n p r o - f i l s „ A n t i s e m i t i s m u s k r i t i s c h e B i l - d u n g s a r b e i t “ a n d e n H o c h s c h u l e n d e s L a n d e s Frau Abgeordnete.
Katrin Steinhülb-Joos SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Viele haben sicherlich mitbekommen, dass die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg das besondere Studienprofil „Antisemitismuskritische Bildungsarbeit“ eingerichtet hat. Der Studiengang bzw. das Studienprofil ist schon gestartet. Es stößt auf sehr großes Interesse. Es ging schon los, bevor der Nahostkonflikt eskalierte. Da habe ich auch zwei Fragen: a) Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, das Studienprofil „Antisemitismuskritische Bildungsarbeit“ der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg finanziell, z. B. mit Mitteln für eine E-13-Stelle und entsprechenden Sachmitteln, zu unterstützen? b) Plant sie, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einrichtung des Studienprofils „Antisemitismuskritische Bildungsarbeit“ in weiteren pädagogischen Hochschulen des Landes zu fördern? Danke schön.
Daniel Born
Ich darf Frau Ministerin Olschowski um die Beantwortung bitten. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Ganz herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Abg. Steinhülb-Joos, ich antworte im Namen der Landesregierung auf Ihre beiden Fragen. Wir sind uns sicherlich einig darüber, dass der Kampf gegen Antisemitismus eine Aufgabe für die ganze Gesellschaft ist und damit insbesondere auch für unsere Bildungseinrichtungen, für die Schulen und Hochschulen. Wir, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, haben nach den Erfahrungen mit der Documenta im letzten Jahr Schulungen durch die Bildungsstätte Anne Frank zum Thema Antisemitismus für unsere Einrichtungen und auch für uns, das Ministerium, organisiert und für dieses Thema sensibilisiert. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE und Abg. Cindy Holmberg GRÜNE unterhalten sich.) – Ich wäre dankbar, wenn in der ersten Reihe der Fraktion GRÜNE die Gespräche vielleicht so geführt würden, dass ich mich selbst noch hören kann. Danke.
Daniel Born
Frau Ministerin, da gebe ich Ihnen recht. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Dieses Angebot für unsere Einrichtungen stand schon vor Ende Oktober und steht jetzt auch aktuell allen Hochschulleitungen zur Verfügung. Wir haben das bereits ge- (Ministerin Petra Olschowski) plant, bevor es zu den schrecklichen Ereignissen in Israel gekommen ist. Viele Hochschulen haben das Thema in ihren Lehrveranstaltungen, Seminaren, Exkursionen, Podiumsdiskussionen und Projekten aufgegriffen und in ihre Arbeit einbezogen, gerade auch um Studierende und Lehrende, aber auch die Gesellschaft zu sensibilisieren. Mit der Einrichtung des Studienprofils „Antisemitismuskritische Bildungsarbeit“ geht u. a. die PH, die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg neue Wege. Ein Ziel des neuen Studienprofils ist es, Antisemitismus durch Bildungsarbeit nachhaltig etwas entgegenzusetzen. Dieses Profil wird seit diesem Wintersemester 30 Studierenden aller Fachrichtungen in mehreren Modulen angeboten. Ganz besonders relevant ist aus unserer Sicht das Angebot für die Lehramtsstudierenden, die so für ihren Einsatz in den Schulen für das Thema Antisemitismus sensibilisiert werden. Wir begrüßen die Initiative der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg sehr. Sie ermöglicht, das Thema Antisemitismus durch intensive Bildungsarbeit mittel- und langfristig in den Blick zu nehmen. Sie wirkt dadurch in die Schulen hinein. Sie wirkt sich auf Schülerinnen und Schüler längerfristig direkt aus. Ein Antrag der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg auf finanzielle Unterstützung des neuen Studienprofils liegt uns bisher nicht vor. Wir bereiten im Moment mit den Hochschulen die Verhandlungen zur neuen Hochschulfinanzierungsvereinbarung vor. Bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags der Hochschule werden wir im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel die Möglichkeiten einer Förderung des neuen Studienprofils prüfen. Aber bevor wir keinen Antrag haben, können wir das nicht tun. Zu Ihrer zweiten Frage: Das neue Studienprofil „Antisemitismuskritische Bildungsarbeit“ ist gerade erst gestartet. Wie ich schon gesagt habe: Im Vergleich zu anderen, kurzfristig wirksamen Maßnahmen wie Vorträgen, Diskussionsrunden usw. wirkt ein Studienprofil mittel- und langfristig und bietet dadurch natürlich die Möglichkeit, sehr viele Menschen zu erreichen. Da es unser Ziel sein muss, Antisemitismus zu einem möglichst frühen Zeitpunkt wirksam und nachhaltig entgegenzutreten, sind die Schulen sicherlich eine Schlüsselstelle bei diesem Punkt. Deswegen ist eine solche Studienausrichtung wichtig und sinnvoll für die pädagogischen Hochschulen. Trotzdem wird man jetzt die Erfahrungen abwarten müssen, die die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg hier macht. Die Hochschulen befinden sich dazu im Dialog. Sie wissen ja, dass die Hochschulen in unserem Land autonom entscheiden können, wie sie ihr Studiengangsprofil ausrichten. Unsere Unterstützung bei diesem Thema ist – ich sage es einmal so – da. Wir befinden uns auch im Gespräch mit den Rektorinnen und Rektoren, um das deutlich zu machen. Darüber hinaus bestehen an allen pädagogischen Hochschulen in unserem Land Kooperationen mit israelischen Univerode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 sitäten. An allen pädagogischen Hochschulen des Landes finden Maßnahmen zum Umgang mit Antisemitismus statt – seien es Veranstaltungsreihen, Angebote, Diskussionen, sei es im geschützten Raum oder mit Öffentlichkeit bei Lesungen oder Ausstellungen. Auch weitere Hochschulen und Universitäten bringen sich beim Thema Antisemitismusprävention ein. Die Universität Konstanz beispielsweise bietet aus aktuellem Anlass eine neue Fortbildung „Diagnose Antisemitismus“ für Lehrkräfte aller Schularten sowie Lehramtsstudierende an. Organisiert wird diese von der Binational School of Education. Die neu gegründete Forschungsstelle Rechtsextremismus in Tübingen plant eine Juniorprofessur zur Erforschung von Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Wir bleiben mit den Hochschulen bei diesem Thema natürlich im Gespräch. Wir werden gemeinsam prüfen und bewerten, wo welche Angebote zum Thema Antisemitismus weiter gestärkt und ausgebaut werden können sowie in welchen Fächern und an welchen Institutionen und Instituten die Präventionsarbeit sinnvoll erweitert werden kann. Den Kampf gegen Antisemitismus verstehe ich als ressortübergreifenden Bildungsauftrag. Das Thema ist ein Vergangenheits-, Gegenwarts- und Zukunftsthema, ein Menschheitsthema und – ich würde auch so sagen – ein Menschlichkeitsthema und besitzt für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft enorme Relevanz. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der FDP/DVP)
Daniel Born
Gibt es eine Zusatzfrage? – Das sehe ich nicht. – Vielen Dank, Frau Ministerin. Die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 ist damit erledigt. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i c o W e i n m a n n F D P / D V P – A n w e n d u n g d e s M ü n c h n e r S o n d e r l e i t f a d e n s i m U m g a n g s r e c h t Herr Abgeordneter.
Nico Weinmann FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In familiengerichtlichen Verfahren, insbesondere in den Sonderfällen häusliche Gewalt, Gewalt gegen Kinder, sexueller Missbrauch, kindeswohlgefährdende psychische Erkrankungen und Sucht, ist ein besonderer Verfahrensablauf mit vorrangigem Blick auf die Sicherung des Kindeswohls und des Opferschutzes geboten. Ein besonderes Beispiel hierfür bietet der sogenannte Münchner Sonderleitfaden. Ich frage daher die Landesregierung: a) Inwieweit findet der sogenannte Münchner Sonderleitfaden zum Umgangsrecht in Baden-Württemberg bisher Anwendung? (Nico Weinmann) b) Wie beurteilt die Landesregierung die Anwendung des Münchner Sonderleitfadens unter besonderer Berücksichtigung der Schutzwirkung für von Gewalt betroffene Kinder und Ex-Partner? Herzlichen Dank.
Daniel Born
Vielen Dank. – Frau Justizministerin. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Vielen Dank. – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Ihnen, Herr Kollege Weinmann, für Ihre Anfrage zur Anwendung des Münchner Sonderleitfadens zum Umgangsrecht sehr dankbar. Dieser betrifft die Frage, wie man im Verfahren beim Familiengericht häusliche Gewalt angemessen berücksichtigen kann, wenn es um die elterliche Sorge und den Umgang des Kindes oder der Kinder mit den Eltern geht. Mein Haus widmet sich diesem Thema mit besonderer Aufmerksamkeit. Zu Ihrer ersten Frage, ob der Münchner Sonderleitfaden in Baden-Württemberg angewendet wird: Wie Sie wissen, entscheiden die Gerichte auch zur Verfahrensführung unabhängig und sind gegenüber der Landesregierung auch nicht berichtspflichtig. Es liegen uns deshalb keine Informationen dazu vor, ob dieser Münchner Sonderleitfaden in Baden-Württemberg im Einzelnen angewendet wird. Ich möchte kurz erklären, worum es dabei überhaupt geht, weil das Thema wichtig ist und wir uns auch in Baden-Württemberg intensiv damit beschäftigen. Ebenso wie an vielen Familiengerichten in Baden-Württemberg besteht am Amtsgericht München ein Arbeitskreis. Dort beschäftigen sich Vertreter aller am Verfahren beteiligten Berufsgruppen mit der Frage, wie man solche Verfahren möglichst stark am Kindeswohl orientiert gestalten kann. Wir in Baden-Württemberg nennen diese Verfahrenspraxis landesweit Elternkonsens. Die Münchner Kollegen haben sich zwei Leitfäden gegeben, einen für normale Verfahren und den Sonderleitfaden, über den wir heute sprechen, für Verfahren mit Gewaltbezug. Solche Leitfäden sind – wie immer, wenn die richterliche Unabhängigkeit berührt ist – nur als unverbindliche Arbeitshilfen zu verstehen. Was besagt jetzt dieser Münchner Sonderleitfaden? Er erinnert alle am Verfahren Beteiligten daran, dass es in Gewaltfällen kein Vorgehen nach Schema F geben kann. In allen Phasen des Verfahrens sind die Schutzinteressen der gewaltbetroffenen Kinder und Eltern besonders zu berücksichtigen. Das fängt bei einer sorgfältigen Sachverhaltsaufklärung durch das Gericht an und endet mit einer Entscheidung, die eine weitere Gefährdung von gewaltbetroffenen Kindern und Elternteilen ausschließt. In diesem Leitfaden steht insofern nichts Neues, aber er sensibilisiert doch für das, was das Gesetz verlangt, nämlich eine kindeswohlgerechte Lösung unter angemessener Beachtung der Interessen des gewaltbetroffenen Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils. Zu Ihrer zweiten Frage, nämlich, wie wir zu diesem Leitfaden stehen: Wir sehen diesen positiv; denn er sensibilisiert alle e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Akteure dafür, den gesetzlichen Rahmen zum Schutz der gewaltbetroffenen Kinder und Eltern voll auszuschöpfen. Deswegen hatten wir Vertreter des Münchner Modells auch schon zu unserer Tagung „Kindeswohlgefährdung durch häusliche Gewalt“ im Sommer 2021 im Rahmen des Kinderschutztags eingeladen, den wir jährlich zusammen mit dem KVJS und dem Sozialministerium organisieren. Zusammen mit Mitarbeitern der Jugendämter haben sich unsere Richter u. a. über diesen Münchner Sonderleitfaden informiert und darüber diskutiert. Weil wir das Thema für so wichtig halten, haben wir die Veranstaltung 2022 im Rahmen der Deutschen Richterakademie, bei der es zahlreiche hoch spezialisierte Tagungen für Familienrichterinnen und Familienrichter gibt, wiederholt. Damit haben wir auch dem Münchner Sonderleitfaden eine bundesweite Bühne gegeben. Darüber hinaus gibt es für Familienrichterinnen und Familienrichter auch in der Landesfortbildung vielfältige und interdisziplinäre Fortbildungsmöglichkeiten. Erst gestern fand die zweite unserer beiden jährlichen Elternkonsens-Tagungen statt. „Häusliche Gewalt im Umgang mit Sorgerechtsverfahren“ war dort ebenfalls wieder ein Thema. Auch wenn uns keine konkreten, vergleichbaren Leitfäden aus Baden-Württemberg bekannt sind, ist eines ganz deutlich geworden: Das Interesse und das Bewusstsein für den Schutz der Gewaltopfer sind bei den Gerichten in unserem Land sehr ausgeprägt. Wir – sowohl mein Haus als auch die Justizpraxis – werden auch in Zukunft alles tun, um diese Praxis bestmöglich zu unterstützen.
Daniel Born
Gibt es eine Zusatzfrage? – Ja. Herr Abg. Weinmann.
Nico Weinmann FDP
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die klare Aussage und für die positive Bewertung des Münchner Sonderleitfadens. Ich finde, das ist auch als Orientierungshilfe ein sehr wichtiger Leitfaden. Jetzt steht in diesem Leitfaden auch, dass bei Verfahren gerade in solchen Sonderfällen binnen eines Monats eine Terminierung erfolgen soll. Ich weiß aber aus Verfahren, die an mich herangetragen wurden, dass diese Sollbestimmung leider in den wenigsten Fällen eingehalten werden kann. Daher die Frage: Ist das Justizministerium bereit, darauf zu achten, dass die personellen Ressourcen zur Verfügung stehen, damit die Vorgaben bzw. die Handlungsempfehlungen, die in diesem Sonderleitfaden genannt werden, eingehalten werden können? Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Vielen Dank für diese Nachfrage. – Sie wissen, dass wir uns zu einer Personalvollausstattung der Justiz in unserem Land bekennen. Das bedeutet, die Justiz so auszustatten, wie sie ausgestattet sein muss, um ihre Aufgaben zu erfüllen und um auch Vorgaben in zeitlicher Hinsicht einhalten zu können. Im konkreten Fall haben wir – aber das wissen Sie, und das haben Sie auch nicht impliziert –, weil es die Verfahrensführung und damit die Unabhängigkeit der Gerichte sowie des einzelnen Richters und der einzelnen Richterin betrifft, keine Möglichkeit, direkt einzuwirken. Wir können immer nur sen- (Ministerin Marion Gentges) sibilisieren und darauf achten, dass wir in Summe genügend Richterinnen und Richter sowie nachgeordnetes Personal haben, um diese Verfahren zügig führen lassen zu können.
Nico Weinmann FDP
Vielen Dank.
Daniel Born
Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. – Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ziffer 3 ist erledigt. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . M i g u e l K l a u ß A f D – K u n d e n z u f r i e d e n h e i t d e r B a h n k u n d e n Herr Abgeordneter.
Miguel Klauß AfD
Herr Präsident, werte Kollegen! Bahnkunden sind nicht gerade sehr zufriedene Kunden. Durch zahlreiche Berichte und Zuschriften gewinnt man den Eindruck: Die Kundenzufriedenheit steigt nicht, sondern, im Gegenteil, sie sinkt. Die Pünktlichkeit des ÖPNV und des Regionalverkehrs ist mittlerweile auf einem Niveau, das nicht zur Zufriedenheit der Kunden führt. Deshalb frage ich die Landesregierung: a) Welche Daten hat die Landesregierung über die Entwicklung der Kundenzufriedenheit der Bahnkunden im Land? b) Wie hat sich nach ihrer Kenntnis die Einführung des Deutschlandtickets auf die Entwicklung der Kundenzufriedenheit der Bahnkunden im Land, insbesondere im Hinblick auf Komfort, Sicherheit und Pünktlichkeit, ausgewirkt?
Daniel Born
Herr Minister Hermann. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Die Frage zielt ab auf die Qualität des Schienenpersonennahverkehrs. Die Landesregierung tut viel, damit die Qualität besser wird. Wir sehen die großen Mängel, die vor allem damit zu haben, was die verantwortlichen Betreiberfirmen, seien es die Deutsche Bahn, die SWEG oder andere Unternehmen, zu verantworten haben. Es gibt große Probleme mit der Pünktlichkeit und auch mit der Zuverlässigkeit. Aus diesem Grund hat die Landesregierung schon vor mehreren Jahren einen Qualitätskreis gebildet. Wir fragen bei den Unternehmen regelmäßig ab, wann ein Zug ausgefallen ist, wann ein Zug verspätet ist. Wir haben genaue Statistiken über jeden Zug. Wir können aus den vergangenen Jahren quasi für jeden Zug sagen, wann er wo angekommen ist bzw. wie viel er zu spät angekommen ist. Seit einiger Zeit erstellen wir außerdem ein Ranking, das wir auch veröffentlichen. Damit wird für die verschiedenen Netze aufgezeigt, welche Betreiber welche Pünktlichkeitsquoten und welche Zuverlässigkeitsquoten haben. Damit wird ein Stück weit deutlich, wer die Verantwortung trägt. Wir tun jedenfalls alles, was wir als diejenigen, die diese Züge bestellen, tun können. Wir fahren sie aber natürlich auch nicht selbst. ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Wir haben ein Messsystem erarbeitet, das diese Statistik ermöglicht. Es wird natürlich nicht nur nach der Pünktlichkeit gefragt, sondern auch danach, wie viele Sitzplätze zur Verfügung gestellt worden sind, ob die Toiletten funktioniert haben usw. Das wird also alles berücksichtigt. Sie fragen aber nach dem subjektiven Gefühl. Deswegen befragen wir die Fahrgäste, aber nicht allgemein, sondern immer streckenbezogen. Pro Jahr befragen wir etwa 500 Fahrgäste. Die Fragebögen sind sehr umfangreich. Es wird nach vielen verschiedenen Punkten gefragt, z. B. nach einer allgemeinen Zufriedenheit, nach der Zufriedenheit mit dem Platzangebot, mit der Sauberkeit usw. Das geht dann ein in eine Bewertung der Strecke und der Leistungen der jeweiligen Betreiber. – So viel zur ersten Frage. Die zweite Frage lautete, wie sich das Deutschlandticket auf das Qualitätsniveau bzw. auf das Empfinden ausgewirkt hat. Dazu gibt es natürlich keine Umfragen im Sinne Ihrer Anfrage. Aber wir können natürlich schon sagen, dass für alle Kunden, ob sie jetzt ein Deutschlandticket haben oder ob es wegen des Deutschlandtickets mehr Kunden gibt, einheitlich vor allem Pünktlichkeit, Sauberkeit, Zuverlässigkeit als Maßstab gelten und dass natürlich viele die Erfahrung machen, dass das nicht immer gegeben ist. Wir haben deutlich mehr Kunden; durch das Deutschlandticket sind es grob gesagt knapp 10 % mehr Kunden. Das ist aber eine Menge an Kundschaft, die unsere öffentlichen Verkehrsunternehmen locker wegstecken. Es ist ja nicht so, dass alle Züge pausenlos überfüllt wären, sondern da gibt es Platz. Deswegen ist die Qualität durch diese Tickets nicht beeinträchtigt. Es gibt jedenfalls keinen Protest nach dem Motto „Da fahren so viele mit Deutschlandticket mit, das stinkt mir“ oder so. Diese Frage stellen wir nicht, bzw. diese Antwort haben wir auch nicht.
Daniel Born
Gibt es eine Zusatzfrage? – Ja, Herr Abg. Klauß.
Miguel Klauß AfD
Wenn Sie einen Fragebogen für die Bürger haben, in dem Sie sehr viel abfragen: Von AfD-Bundestagsabgeordneten gab es eine Anfrage bzw. einen Antrag zur Sicherheit an Bahnhöfen bzw. zum Sicherheitspersonal. Da haben wir eine sehr große Aufstockung des Sicherheitspersonals herauslesen können. Bei der DB sind beim Sicherheitspersonal ungefähr 2 700 Personen zusätzlich in den letzten Jahren hinzugekommen. Deswegen meine Frage hinsichtlich der Kundenzufriedenheit: Fragen Sie auch das Sicherheitsgefühl bzw. die Sicherheit für die Fahrgäste ab? Und inwiefern spielt die Sicherheit generell eine Rolle für die Kundenzufriedenheit? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Gut, Sicherheit ist auf jeden Fall ein Thema für Fahrgäste. Deswegen achten wir auch sehr darauf. Wir haben da in den letzten Jahren auch die Anzahl der Zugbegleiter erhöht. Es gab ja Zeiten, in denen praktisch gar keine Zugbegleiter mehr mitgefahren sind. Wir haben in den meisten Zügen Zugbegleiter; die geben schon mal eine Sicherheit. In – ich sage mal so – eher risikoreichen Zügen am Abend, im Umfeld von größeren Festen oder Fußballspielen, gibt es zusätzlich auch Sicherheitsbegleiter in den Zügen. (Minister Winfried Hermann) Was die Bahnhöfe anbelangt, gibt es keine Zuständigkeit des Landes. Das ist ausschließlich die Aufgabe der Deutschen Bahn und der Bundespolizei. Die achten sehr darauf, dass es eben auch dieses grundsätzliche Sicherheitsgefühl gibt. In den Fragebögen wird natürlich auch danach gefragt, wie das ist, ob man das Angebot der Bahn als sicher empfindet.
Daniel Born
Herr Abg. Dr. Rösler.
Dr. Markus Rösler GRÜNE
Herr Präsident! Herr Minister, ich habe aus einem ganz aktuellen Anlass eine Verständnisfrage genau in diesem Zusammenhang. Ich war in der letzten Woche unterwegs im Zug von Stuttgart in Richtung Heilbronn und musste mit Bedauern feststellen, dass beide Toiletten geschlossen waren. Ich kam dann auf einem Platz zum Sitzen, wo mir gegenüber ein zufällig persönlich bekannter Zugbegleiter saß. Der hat mich wie folgt informiert: Es war kein Problem des Zuges, sondern es war ein Problem der Kooperationspartner, dass auf der gesamten Linie Stuttgart– Heilbronn und zeitgleich auf der Linie von Stuttgart nach Tübingen sowie in der Woche davor auf der Linie Stuttgart– Pforzheim die Abnahme der – wie soll ich sagen? – „Rohstoffe“ nicht funktioniert hat. Er hat mir dann gesagt, theoretisch wäre das schon ein Fall, bei dem das Land abmahnen oder Gebühren dafür verlangen könne, da das ein vieltägiges strukturelles Problem in allen Zügen war, wie mir der Zugbegleiter mitteilte. Jetzt wollte ich fragen: Ist der Vorfall bekannt, dass von Stuttgart aus gleich in drei Himmelsrichtungen die Klos strukturell geschlossen waren? Und hat das Land da gegebenenfalls irgendetwas veranlasst? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Ich glaube, wir wissen fast alles, (Heiterkeit des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) und zwar nicht, weil wir überall Augen und Ohren hätten, sondern weil nicht nur Abgeordnete solche Fälle an uns herantragen, sondern die Nutzer. Wenn sie am Bahnsteig stehen oder mit dem Zug fahren, dann nehmen sie ihr Handy und schicken einem eine E-Mail oder eine SMS und schreiben: „Ich bin heute ...“, usw. Da haben wir also sehr viele Berichte und wissen daher ziemlich genau, was alles nicht funktioniert. Wir melden das auch und intervenieren auch, weil es natürlich Teil des Vertrags ist, dass man das erfüllt. Gleichwohl ist es so – das ist uns bekannt –, dass es in letzter Zeit immer mal wieder vorgekommen ist, dass aufgrund von Problemen bei der Entsorgung die Toiletten quasi voll waren und man vor der Frage stand: Fährt man dann gar nicht mit dem Zug, weil die Toilette nicht benutzbar ist, oder fährt man mit einem Zug mit einer vollen Toilette, die nicht mehr benutzbar ist? Das ist eine absurde Vorstellung. Aber wir sagen dann: Im Zweifel soll der Zug fahren, auch wenn die Toilette nicht funktioniert. Eigentlich ist aber das Ziel, dass der Zug mit funktionierenden Toiletten fährt. Wir sind da auch hinterher. Denn das sind Dinge, die eigentlich absolut nicht akzeptabel sind. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Drei Himmels- richtungen!)
Daniel Born
Herr Abg. Joukov, Sie erhalten das Wort für eine Nachfrage. e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023
Michael Joukov GRÜNE
Herr Minister, es ist ein offenes Geheimnis, dass das Netz in Baden-Württemberg in einem Zustand ist, der dazu führt, dass es häufiger zu Verspätungen kommt. Auch wenn es jetzt von Berlin mehr Geld geben wird, wird es Jahre dauern, bis es verbaut sein wird. Die naheliegende Folge daraus wäre, die Fahrpläne so zu stricken, dass mehr Reserven zum Ausgleich von Verspätungen angeboten werden können. Was plant die Landesregierung in dieser Sache? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Es ist richtig: Wir haben in den letzten Jahren häufig die Fahrpläne so gestrickt, dass man, auf dem Papier jedenfalls, schnelle Zeiten hat, dass die Fahrzeit insgesamt kurz ist, weil das natürlich auch ein wichtiges Argument ist. Wir haben dabei festgestellt, dass die Umsteigezeiten zu knapp bemessen waren, gemessen an der nicht sicheren Ankunftszeit. Deswegen haben wir die Strategie geändert. Die letzten Verträge, die wir geschlossen haben, sehen deutlich mehr Umsteigepuffer vor, um die Qualität insgesamt zu sichern. Das ist auch unser klarer Schwerpunkt. Nachdem wir viele Jahre lang das Angebot insgesamt ausgebaut haben und an die Leistungsgrenze des Schienensystems in dem Sinn gekommen sind, dass dort jetzt nicht mehr mehr Züge draufpassen, die funktionieren, oder man die Anschlüsse dann nicht mehr unterbringen kann, setzen wir in den nächsten Jahren konsequent auf Qualität – Qualität der Anschlüsse, Qualität der Züge – und darauf, dass die Züge nicht nur pünktlich sind, sondern auch sauber und mit funktionierenden Toiletten ausgestattet sind, sodass auch Herr Rösler sie benutzen kann.
Daniel Born
Herr Abg. Klauß, Ihre zweite Zusatzfrage.
Miguel Klauß AfD
Vielen Dank. – Ich möchte noch einmal zurückkommen auf den Fragebogen über die Kundenzufriedenheit im Bereich Sicherheit. Sie haben gesagt, das haben Sie. Haben Sie da auch ein Ergebnis? Und wie hat sich das in den letzten Jahren entwickelt? Ist das ein Punktesystem oder ein Notensystem? Wie ist das Ergebnis bei der Kundenzufriedenheit im Bereich Sicherheit? Vielen Dank. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Das kann ich Ihnen so im Allgemeinen nicht sagen. Denn wie ich vorhin gesagt habe, wird das streckenspezifisch abgefragt. Das Ergebnis ist auf der einen Strecke so und auf der anderen so. Trotzdem kann man sagen, dass insgesamt die Kundenzufriedenheit nicht schlechter geworden ist. Das ist auch darauf zurückzuführen, dass wir da immer hinterher sind. Aber es gibt da extreme Schwankungen. Lange Zeit sind z. B. die Züge zwischen Tübingen und Stuttgart absolut pünktlich gewesen, und irgendwann ist das eingebrochen. Ab dann war über fast ein Jahr kein Zug mehr wirklich pünktlich, und viele sind ausgefallen. Das hat z. B. auch mit Personalfragen zu tun gehabt, es hat damit zu tun gehabt, dass es Baustellen gab. Insofern ist es wirklich sehr, sehr unterschiedlich. Man kann klar sagen: Auf den Strecken, auf denen die Züge ungestört fahren können und pünktlich sind, ist eine sehr hohe Zufriedenheit vorhanden, und dort, wo das alles nicht gegeben ist, spiegelt sich das auch in starker Kritik wider.
Daniel Born
Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen sehe ich nicht. – Vielen Dank, Herr Minister. Damit ist die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 erledigt. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . M i g u e l K l a u ß A f D – G e l t u n g s b e r e i c h d e s B e g r i f f s „ F r a u e n p a r k p l ä t z e “ Bitte, Herr Abgeordneter.
Miguel Klauß AfD
Herr Präsident, verehrte Kollegen! In Zeiten des Selbstbestimmungsgesetzes, welches, meine ich, demnächst im Bundestag zur endgültigen Abstimmung steht, wonach biologische Männer auch Frauen sein können und dahin gehend die Schutzräume für Frauen immer weiter für das andere biologische Geschlecht geöffnet werden, gibt es viele Bereiche und Lebenssituationen, die nun nachteilig für biologische Frauen sind. Bekannte Bereiche wären die Frauensauna, Umkleideräume für Frauen oder auch Frauenparkplätze. Deswegen habe ich nachfolgende Fragen an die Landesregierung. Das Land weist auf zahlreichen Flächen sogenannte Frauenparkplätze aus, was verkehrsrechtlich aber lediglich eine Empfehlung ist, diese für Frauen frei zu halten. a) Bezieht sich die Empfehlung, Frauenparkplätze für Frauen frei zu halten, auf das biologische, das juristische oder das soziale Geschlecht der Person, also geht es darum, welchem Geschlecht jemand im Sinne der Biologie angehört, welches Geschlecht in seinem Ausweis eingetragen ist oder welchem Geschlecht zugeordnet sich die Person gerade fühlt? b) Aus welchem Grund sieht die Landesregierung eine Schutzbedürftigkeit, die eine Aufforderung, Parkplätze speziell für Frauen frei zu halten, rechtfertigt, im Hinblick auf die jeweilige Geschlechterdefinition, und inwiefern gedenkt sie, die gedachte Definition des Wortes „Frau“ so zu kommunizieren, dass der Ausdruck „Frauenparkplatz“ von den Adressaten der Aufforderung richtig verstanden wird? Vielen Dank. (Abg. Sascha Binder SPD: Jesses! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Oh mei, oh mei!)
Daniel Born
Ich darf Herrn Minister Hermann ans Redepult bitten. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Klauß, ich möchte es außerordentlich begrüßen, dass Sie sich mit der Vielfalt der Geschlechter so intensiv auseinandersetzen und sich so viele Sorgen machen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen – Zuruf von der AfD) Offensichtlich haben Sie da auch einen Bewusstseinssprung gemacht, sonst wären Sie nicht zu solchen Fragen gekommen. Aber zunächst einmal etwas Grundsätzliches. In der Straßenverkehrsordnung gibt es keine „Frauenparkplätze“, sondern ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 die Straßenverkehrsordnung ist da neutral. Sie stammt ja auch aus Zeiten, in denen auch Sie gut zu Hause sind, also aus den Fünfziger- und Sechzigerjahren, als man noch nicht an Frauenparkplätze gedacht hatte. (Beifall bei der SPD und den Grünen) Das Land hat dann in der Garagenverordnung Ende der Neunzigerjahre den Frauenparkplatz in Form eines Erlasses verankert. Das war natürlich nicht einfach mal so gemacht, sondern das geschah aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Frauen gesagt haben: „Wir fühlen uns nicht sicher in Tiefgaragen und in Parkhäusern. Könnt ihr das nicht so machen, dass es sichere Parkplätze für Frauen an beleuchteten Stellen im Eingangsbereich gibt?“ So ist die Idee entstanden. Inzwischen gibt es eben die Anordnung, dass etwa 10 von 100 Parkplätzen bei diesen Großgaragen Frauenparkplätze sein sollen. Die Benutzung ist dann über die Garagenverordnung festgehalten. Sie kann übrigens auch bei privaten Garagen von den Eigentümern vorgegeben werden: Die haben dann die Möglichkeit, das Recht als Eigentümer durchzusetzen. Das Ganze hat aber in einem öffentlichen Parkhaus Empfehlungscharakter. Im anderen Fall ist es eine Frage der Hausordnung, und dann kann man eben, wenn durch Fehlnutzung gegen die Hausordnung verstoßen wird, z. B. als Betreiber eines Parkhauses auf sein Recht Bezug nehmen und z. B. Hausverbot erteilen. Wenn also etwa ein Mann penetrant auf einem Frauenparkplatz parkt, könnte man den verweisen, und wenn er ein Dauermieter ist, könnte man ihm auch den Mietvertrag entziehen. Das können Private. Sie fragen ja auch ein bisschen danach, wie man sich ausweist, ob man berechtigt ist, dort zu parken. Ich hoffe nicht, dass die Motivation dieser Frage für Sie darin besteht, wie Sie einen Frauenparkplatz nutzen könnten, (Abg. Miguel Klauß AfD: Vielleicht!) sondern dass Sie das einfach geklärt haben wollen. Es ist nämlich schon so, dass man einfach als Frau den Personalausweis zeigen kann, wenn es Zweifel gibt. Es gibt inzwischen übrigens auch für die von Ihnen angesprochenen Sonderfälle einen speziellen Ausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität. (Der Redner hält eine Grafik hoch.) Das ist ein Ergänzungsausweis, den man sich dort besorgen kann und der in gleicher Weise anerkannt wird. Damit sind Ihre Problemfragen gelöst. Ich will nur noch dazusagen, dass Frauen sich mit diesen Frauenparkplätzen tatsächlich sehr viel besser geschützt fühlen und dass sogar 80 % der Frauen sagen: „Ich fühle mich dort sicher, wo es Frauenparkplätze gibt.“ Das ist ein deutlicher Unterschied zu Orten, wo es die nicht gibt: Dort wird die Sicherheit nur noch von 50 % der Frauen gefühlt. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Abg. Klauß.
Miguel Klauß AfD
Vielen Dank für die Definition. – Mir geht es aber natürlich noch einmal ganz konkret um die Definition der Frauenparkplätze. Sie haben es richtig angesprochen, dass sich Frauen dort deutlich sicherer fühlen würden. Aber die Frauenparkplätze sind ja eigentlich so angeordnet, dass das weibliche Geschlecht, also die biologische Frau, kurze Wegzeiten hat, um schnell ans Auto zu kommen und vor Übergriffen durch das andere, männliche Geschlecht geschützt zu werden. Inwiefern ergibt also die Definition „Frauenparkplätze“ und deren Anordnung in der Garage Sinn, wenn ein biologischer Mann sich nach dem Selbstbestimmungsgesetz als Frau definiert, der dann auf Frauenparkplätzen parken darf, dann aber als biologischer Mann eigentlich nicht vor dem anderen Geschlecht geschützt werden muss, weil das andere Geschlecht ja dann die biologische Frau wäre? Das hätte ich gern noch einmal geklärt und von Ihnen ausgeführt. (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Mein Gott, wie blöd kann man fragen! – Weitere Zurufe – Unruhe) Minister für Verkehr Winfried Hermann: Ehrlich gesagt: Setzen, nachdenken. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)
Daniel Born
Wenn das die Antwort war, (Zurufe, u. a. Abg. Sascha Binder SPD: Er hat sich ja hingesetzt! – Vereinzelt Heiterkeit) dann gibt es noch eine weitere Frage von Herrn Abg. Rupp aus der AfD-Fraktion.
Ruben Rupp AfD
Vielen Dank, Herr Minister. – Könnten Sie mir also kurz bestätigen: Männer in Frauenkleidern dürfen parken, wenn es im Pass steht, (Zurufe – Unruhe) nachdem sie gesagt haben, dass sie Frauen seien und das eintragen können nach dem Selbstbestimmungsgesetz? (Zuruf von den Grünen: Dann sind es keine Männer! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE – Unru- he) Einfach damit es jeder versteht, bitte mit Ja oder Nein antworten. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Ich glaube, ich habe alles dazu gesagt – wie das geregelt ist, wie es geklärt ist. Wir machen da jetzt nicht mehr weiter. (Beifall bei den Grünen und der SPD)
Daniel Born
Ich sehe keine weiteren Fragen. – Ganz herzlichen Dank, Herr Minister. Damit ist Ziffer 5 erledigt. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . R u b e n R u p p A f D – N a c h f r a g e z u r A n t w o r t d e r L a n d e s r e g i e r u n g i m R a h m e n d e r e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 F r a g e s t u n d e z u d e r M ü n d l i c h e n A n - f r a g e d e s A b g . R u p p , D r u c k s a c h e 1 7 / 5 5 4 4 Z i f f e r 7 – I n a n s p r u c h n a h m e v o n K o m m u n e n i n f o l g e d e s N a h o s t - k o n f l i k t s Herr Abgeordneter.
Ruben Rupp AfD
Herr Präsident, geehrte Abgeordnete! Ich habe eine Nachfrage gestellt, da bei der letzten Beantwortung Herr Staatssekretär Lorek direkt nach dem Israelkonflikt keine Antwort darauf wusste, wie viele denn jetzt zu uns kommen. Er wusste nicht, wie er das beantworten soll. Es wurde gesagt, wir hätten keine Gesetzgebungskompetenz – wir haben keinen Plan. Jetzt konnte man lesen: 9 000 Plätze fehlen. Also, das ist schon eine sehr schlechte Planung, wenn Sie nach diesem Konflikt so reagieren. Deswegen frage ich die Regierung: a) Warum hat die Landesregierung nach der Veröffentlichung der Flüchtlingszahlen der UN im Rahmen des Nahostkonflikts keine Bundesratsinitiative zur Blockade einer Massenmigration durch den Nahostkonflikt angestrebt und stattdessen mit fehlender Gesetzgebungskompetenz argumentiert? b) Warum hat die Landesregierung im Angesicht der durch den Nahostkonflikt ausgelösten derzeitigen Flüchtlingssituation nicht klar öffentlich geäußert, dass Baden-Württemberg keine Migranten mehr aus dem Nahen Osten aufnehmen kann, und somit möglicherweise die Kommunen vor einer weiteren Inanspruchnahme bewahrt?
Daniel Born
Herr Staatssekretär Lorek.
Siegfried Lorek
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dass die AfD manches nicht versteht, hat man bei den Nachfragen gesehen. Aber bei der letzten Frage haben Sie sich noch einmal unterboten. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Sie unterbietet keiner!) Ich beziehe mich noch einmal auf die Fragen zur Plenarsitzung vom 9. November 2023. Ich werde jetzt nicht noch einmal alles wiederholen, aber es ist weiterhin natürlich nicht absehbar, ob und wie sich der Krieg in Nahost entwickelt und wie sich das dann auf das Migrationsgeschehen in Deutschland auswirken wird. Nach Kriegsbeginn sind – Stand 20. November – rund 6 700 Menschen aus dem Gazastreifen nach Ägypten ausgereist. Ansonsten sind die Grenzen weiterhin dicht. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums mit Stand vom 16. November hat das BMI bislang rund 180 Personen aus dem Gazastreifen eine Aufnahmezusage aus humanitären Gründen zur Wahrung politischer Interessen Deutschlands nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Hier bei uns in Baden-Württemberg sind bis gestern 24 Personen mit einer Aufnahmezusage nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes vom Bund zugeteilt worden; davon sind 18 Personen tatsächlich eingereist. Es handelt sich dabei um Mitarbeitende des deutschen Verbindungsbüros Ramallah in (Staatssekretär Siegfried Lorek) Gaza, der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, der KfW und deutscher Stiftungen sowie um deren Familienangehörige. Aktuell haben wir in unseren Landeserstaufnahmeeinrichtungen 114 Menschen, die angeben, aus den palästinensischen Gebieten zu stammen, zwölf davon mit Ausweisdokumenten und 102 ohne Ausweisdokumente. Wir haben hier im Landtag in den letzten Wochen sehr oft intensiv über das Thema Migration und über die Aufnahme von Flüchtlingen diskutiert. Frau Ministerin Gentges und ich haben mehrfach deutlich gemacht, dass Baden-Württemberg in den letzten Jahren – insbesondere in den letzten zwei Jahren – sehr, sehr vielen Menschen Schutz geboten hat. Aber wir haben auch klar deutlich gemacht, dass unsere Kapazitätsgrenze zur Flüchtlingsaufnahme angespannt ist – oder wir einen Schritt darüber hinaus sind. Das alles haben wir hier im Landtag gesagt und außerdem schon lange gegenüber dem Bund und in der Öffentlichkeit betont. Wir haben auch deutlich gemacht, dass wir deswegen die Zugangszahlen begrenzen müssen. Der Herr Ministerpräsident hat sich dazu ebenfalls geäußert. Ich zitiere: Alle Maßnahmen, die dazu dienen, irreguläre Migration einzudämmen, die müssen wir gehen. Darüber hat die MPK am 6. November auch beraten. Darüber hinaus bedarf es keiner singulären Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg die Begrenzung des Zugangs gerade aufgrund des Nahostkonflikts betreffend. Zudem haben auch die Länder mangels Gesetzgebungskompetenz – auch wenn Sie von der AfD es nicht verstehen möchten – letztlich keinen Einfluss auf den Flüchtlingszugang. Diesen zu steuern und zu begrenzen sowie die irreguläre Migration einzudämmen ist Aufgabe des Bundes. Nach Deutschland kommende Flüchtlinge, Geflüchtete – seien es Asylsuchende oder Geflüchtete im Rahmen von humanitären Aufnahmen des Bundes – werden vom Bund nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Davon nehmen wir 13 % auf. Das ist unsere Verpflichtung, und das erfüllen wir. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Daniel Born
Herr Abg. Rupp, Sie haben eine Zusatzfrage.
Ruben Rupp AfD
Herzlichen Dank. – Herr Staatssekretär, also ist es zutreffend, dass, statt einen temporären Aufnahmestopp zu verhängen, was Sie machen könnten – das haben Sie jetzt leider gar nicht erwähnt –, Ihre Lösung – das entnehme ich auch der Presse – kein Migrationsstopp ist, sondern darin besteht, gegen den Willen der Kommunen, wie es die Ministerin, glaube ich, heute oder gestern hat verlautbaren lassen, Flüchtlingsunterkünfte zu schaffen? Ist das Ihre Lösung?
Siegfried Lorek
Nein. Unsere Lösung ist, uns rechtskonform zu verhalten. Ich wüsste nicht, dass es eine rechtliche Möglichkeit gibt, einen temporären Aufnahmestopp zu verhängen. Das ist das Übliche: Sie haben einfache Lösungen, erklären, was Sie machen würden, aber Sie wissen ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 halt einfach nicht, wie es geht, und deshalb werden Sie hoffentlich auch in diesem Land nie etwas zu sagen haben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD)
Daniel Born
Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. – Herr Staatssekretär, vielen Dank. (Zuruf: Doch!) – Entschuldigung. Herr Abg. Joukov.
Michael Joukov GRÜNE
Herr Staatssekretär, ich muss gestehen, ich konnte bis zum Schluss der Fragen des Kollegen die Verbindung zwischen dem schlimmsten Terroranschlag auf Israel, auf jüdisches Leben seit der Shoah und den Flüchtlingsunterkünften, die zu errichten die Landesregierung im Begriff ist, nicht sehen. Sehen Sie sie, und können Sie sie mir erklären? (Zuruf: Gute Frage!)
Siegfried Lorek
Das ist die übliche Politik der AfD, egal, welche Krise in der Welt ist, gleich alles auf Baden-Württemberg zu beziehen. Natürlich haben wir eine große Herausforderung, sollten Menschen aus dem Bereich Gaza kommen. Aber wir erwarten hier vom Bund, entsprechend zu handeln. Wenn wir eine Aufnahmeverpflichtung haben, kommen wir der nach.
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Jetzt sehe ich wirklich keine weiteren Zusatzfragen mehr. Damit ist die Beantwortung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 6 erledigt. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . H a n s - P e t e r S t o r z S P D – A u s b a u u n d E l e k - t r i f i z i e r u n g d e r B o d e n s e e g ü r t e l b a h n Herr Abgeordneter.
Hans-Peter Storz SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Bodenseegürtelbahn verkehrt zwischen Radolfzell und Friedrichshafen am Bodensee. Sie soll elektrifiziert und stellenweise zweigleisig ausgebaut werden. Die Vorplanung ist abgeschlossen; die Kosten sind mit 590 Millionen € ziemlich hoch geworden. Im Oktober sollte der Lenkungskreis zusammenkommen, der sich über die Finanzierungsfragen unterhalten soll. Das Verkehrsministerium hat den Lenkungskreis abgesagt. Deswegen meine Fragen: a) Welche zusätzlichen Ausbaumaßnahmen sind aufgrund der eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung (EBWU) für den Ausbau und die Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn erforderlich? b) Wann wird die Landesregierung den Lenkungskreis für die Bodenseegürtelbahn einberufen und einen Finanzierungsvorschlag – mit einem höheren Finanzierungsanteil des Landes – für die erheblichen Mehrkosten des Gesamtprojekts vorlegen? Vielen Dank.
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Herr Minister Hermann, bitte. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Herr Präsident, Herr Abg. Storz, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung ist seit Jahren bemüht, insgesamt die Elektrifizierung auf den Eisenbahnwegen in unserem Land voranzutreiben. Wir haben da auch große Erfolge. Wir haben es in den letzten zehn Jahren geschafft, von 60 auf 70 % Elektrifizierung in Baden-Württemberg zu kommen. Wir sind deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Wir haben eine ganze Reihe von größeren Projekten fertiggebracht, z. B. die Breisgau-S-Bahn mit starken Elektrifizierungseffekten, Ausbau der S-Bahn und der Stadtbahn; auch wenn nicht alles funktioniert, aber das haben wir geschafft. Weitere Projekte sind in Planung oder in Umsetzung. Die nächste Umsetzung wird die Hochrheinbahn sein, und dann ist eben das Zwischenstück der Bodenseegürtelbahn das letzte Dieselstück, weil wir ja dann bei der Südbahn sind, die voll elektrifiziert ist. Das war eine der großen Elektrifizierungsmaßnahmen. Also, es ist wichtig, dass die Bodenseegürtelbahn elektrifiziert wird, weil sonst eben da ein richtiger Bruch vorhanden wäre und wir dort noch herumdieseln würden. Es ist aber auch wichtig, dass die Bodenseegürtelbahn nicht nur elektrifiziert, sondern auch ausgebaut wird, weil wir dort überwiegend eingleisig ausgestattet sind – und das in einer Region, in der sehr viel los ist, in der jeden Sommer sehr viele Gäste sind, sehr viele Touristen. Das ist aber auch eine wirtschaftlich hoch bedeutende Region mit sehr vielen großen Unternehmen. Da ist richtig viel los. Da ist es eigentlich ein Jammer, dass wir ein Bahnangebot haben, das aus dem vorletzten Jahrhundert ist. Das muss ich so deutlich sagen. Deswegen treiben wir die Bodenseegürtelbahn zur Elektrifizierung, zum Ausbau voran. Ich will aber auch gleich dazusagen: Herr Abg. Storz, Sie schieben es, wenn es nicht vorangeht, ja gern der Landesregierung in die Schuhe. Die Bodenseegürtelbahn ist eigentlich ein Schienenprojekt des Bundes. Der Bund hat sich aber vor Jahren aus diesen – ich sage es einmal aus den Augen des Bundes – Nebenstrecken verabschiedet und gesagt: Macht das als GVFG-Projekt, also als Förderprojekt nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Wenn das so ist, kann nicht der Landesverkehrsminister sagen: „Ich elektrifiziere die Bodenseegürtelbahn“, sondern ich muss die Kommunen oder die Landkreise vor Ort dazu bringen, dass sie einen Antrag stellen – dass sie erstens planen und dann einen Antrag stellen. Dazu ermutigen wir die Landkreise, die Kommunen und unterstützen sie. Aber Sie können nicht sagen: Wenn es da nicht vorangeht, dann ist der Minister schuld, weil er nichts tut. Es ist kommunale Aufgabe, die Initiative zu starten. Ich erkläre es Ihnen aber gern noch fünfmal. Sie sagen es ja immer wieder, aber es ist so. Die Initiative muss da von unten kommen. Das Ziel ist klar: Wir wollen ein so gutes Angebot haben, dass wir dort künftig im Halbstundentakt fahren können. Übrigens: In dieser Woche hatten wir auch Kontakt mit den Schweizer Kantonen. Die erwarten, dass wir das Projekt Bodan-Rail – also das Projekt rund um den Bodensee – mindestens im Halbstundentakt fahren, und zwar auf deutscher Seite wie auf schweizerischer Seite. Insofern ist das ganz wichtig. e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Inzwischen sind die Planungsphasen 1 und 2 abgeschlossen. Acht sind es insgesamt. Das muss man wissen. Es ist sehr kompliziert. An den nächsten Planungsphasen wird gearbeitet. Sie fragen jetzt nach der eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung. Die wird immer dann gemacht, wenn man wissen möchte, ob die in den Plänen vorgesehene Infrastruktur zu den Zielen passt. Diese Untersuchung ist jetzt gelaufen. Die Deutsche Bahn hat dazu ein ganzes Jahr gebraucht. Jetzt liegt sozusagen die Rohfassung bei uns und bei den Kommunen. Die bearbeiten das jetzt und schauen: „Ist das in dem Sinn, wie wir Planenden oder diejenigen, die das machen wollen, uns das vorgestellt haben?“ Die Bewertung wird dann noch ein paar Wochen dauern. Wir schätzen, dass es am Ende des Jahres oder Anfang des nächsten Jahres vorgestellt wird, nachdem das auch vom Verkehrsministerium, von der Nahverkehrsgesellschaft und von den Landkreisen geprüft wurde. Dann geht es in die Öffentlichkeit. Man kann schon so viel sagen, dass die spannende Frage ist: Müssen wir noch mehr tun, als geplant ist, damit die Ziele erreicht werden? Das könnte natürlich sein. Dann wird es aber noch teurer. Wir wollen spätestens im ersten Quartal 2024 die Ergebnisse veröffentlichen und auch im Lenkungskreis vorstellen. Sie hatten ja auch kritisch nachgefragt, wann die Sitzung des Lenkungskreises überhaupt stattfindet. Der Termin ist jetzt verschoben worden. Den haben nicht wir verschoben, sondern der ist einvernehmlich verschoben worden, weil es eben so lange gedauert hat mit der Untersuchung. Deshalb hat man gesagt: Es macht keinen Sinn, dass man sich jetzt trifft, wenn man das Ergebnis noch nicht hat. Deswegen wurde gemeinsam vereinbart, einvernehmlich vereinbart, den Oktober-Termin nicht zu nehmen, sondern sich am 30. Januar 2024 zu treffen. Bis dahin können wir dann verschiedene Fragen klären. Sie haben ja auch immer wieder gefragt: Was tut das Land, und muss das Land nicht mehr zahlen? Tatsächlich ist es natürlich so, dass dieses Projekt über die Planungsphasen inzwischen immer teurer geworden ist. Am Anfang hatten wir gedacht, das machen wir mit der Elektrifizierung. Dann ist klar geworden: Wenn man einen Halbstundentakt will, reicht das nicht aus. Dann braucht man Zweigleisigkeit, dann braucht man Kreuzungen, dann braucht man an Bahnhöfen Möglichkeiten, zu wechseln. Schon geht es weiter mit Mehrkosten. Inzwischen liegt die Prognose bei fast 600 Millionen €, darunter dann schon 130 Millionen € Planungskosten. Bisher ist es so geregelt, dass die Planungskosten nicht förderfähig sind. Das heißt, die kommunale Ebene muss für ein Projekt, das eigentlich ein Bundesprojekt ist, 130 Millionen € für die Planung zahlen, abgesehen davon, dass man kaum jemandem erklären kann, warum man bei einem Projekt von 600 Millionen € allein 130 Millionen € nur für die Planung braucht. Insofern denke ich, dass man hier etwas ändern muss. Wir, das Land, kämpfen dafür, dass das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz es zulässt, dass auch Planungskosten einbezogen werden. Denn das ist ja praktisch eine doppelte Belastung für die kommunale Ebene: Erst die Planung, und dann müssen sie noch ihren Anteil zahlen. Also, es wäre wichtig, dass die Planungskosten mit aufgenommen werden. Aber da (Minister Winfried Hermann) sind wir natürlich auch vom Bund abhängig. Wir wollen natürlich auch schauen, inwieweit wir die Kommunen sowohl bei den Planungskosten als auch bei den anderen Kosten unterstützen können. Sie fragen immer wieder nach, was das Land mehr macht. Aber auch beim Land kommt das Geld nicht aus der Steckdose. Deswegen müssen wir schauen, was wir uns leisten können. Wenn wir bei der Bodenseegürtelbahn mehr machen würden als bei allen anderen Projekten, die wir bisher gefördert haben – es ist ja völlig klar, dass das nicht nur am Bodensee passieren kann –, dann kämen die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb, die Brenzbahn, die Regio-S-Bahn Donau-Iller usw., bei denen wir dann auch all diese Kriterien einhalten müssten. Wenn wir da mehr zahlen, müssen wir auch bei den anderen mehr zahlen. Man muss es aber auch noch finanzieren können. Denn das ist dann in der Summe ziemlich viel. Deswegen sagen wir: Wir bemühen uns, mehr zu machen, Besseres zu machen. Ich kann Ihnen sagen: Spätestens Anfang nächsten Jahres werden wir mit unserem Konzept herausrücken. Aber, wie gesagt: Ich kann keine Einzelfallentscheidung treffen, ohne das Ganze zu sehen. Deswegen muss die Entscheidung, die wir treffen, für alle gelten können. Es muss dann auch finanzierbar sein. Ich glaube, dass wir in dieser Richtung ganz gut vorankommen.
Daniel Born
Eine einzelne, sehr kurze Zusatzfrage des Abg. Storz ist noch möglich.
Hans-Peter Storz SPD
Vielen Dank, Herr Verkehrsminister. – Sie haben ja deutlich gemacht, dass die Kommunen mit dem, was sie als Anteil zahlen müssen, eigentlich überfordert sind. Da Sie sagen, Sie wollten darauf hinwirken, dass auch die Kosten für die Planung mit in die Zuschussvereinbarung aufgenommen werden, frage ich: Würde das auch noch für dieses Projekt gelten? Minister für Verkehr Winfried Hermann: Ich kann im Moment nicht sagen, ob wir das da noch hinbekommen, zumal, ehrlich gesagt, der Bund und seine Finanzstabilität gerade schwer kalkulierbar sind. Man muss sich schon einmal bewusst machen: Die allgemeine Problematik durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirft schon ihre Schatten, auch auf die Finanzierung im Schienenverkehr und die Zuschüsse. Es ist ein Förderprogramm. Förderprogramme brauchen erst einmal eine Finanzierung. Wenn es eine zu geringe Finanzierung gibt, schiebt man die Projekte – was fatal wäre, weil sie eigentlich seit 20 Jahren fertig sein müssten. Also: Weiter schieben ist ganz schlecht. Übrigens: Auch für uns wird es eine Belastung sein. Aber wir werden wirklich alles daransetzen, dass es vorankommt. Was mich wirklich besorgt, ist, dass in den Landkreisen die folgende Stimmung herrscht: „Das können wir nicht mehr schaffen, also blasen wir das Projekt ab.“ Das wäre fatal. Deswegen werde ich alles tun, damit das Projekt weitergeht. Denn ich bin auch überzeugt davon, dass diese Region es dringend braucht – im Interesse eines funktionierenden Verkehrs am Bodensee, aber auch im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes. (Zuruf des Abg. Hans-Peter Storz SPD) ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Minister. – Die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 8 bis 16 können aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden. Wir sind damit – – (Staatssekretär Thomas Blenke: Das ist gemein! Nie kommen wir dran!) – Ja, aber es ist – – Jetzt muss ich auch einmal sagen: Ich kenne Herrn Staatssekretär Dr. Baumann bestens, ich kenne Herrn Abg. Jonas Weber noch besser, und wenn die beiden sich jetzt über „Ewigkeitschemikalien“ unterhalten, geht das nicht in einer Minute; das weiß ich schon jetzt. (Staatssekretär Thomas Blenke: Diese Seite hat auch Rechte! Wir wollen auch mal! – Zurufe des Staatsse- kretärs Dr. Andre Baumann und des Abg. Jonas Weber SPD) Wir sind auch am Ende der Fragestunde angelangt. – Die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 8 bis 16 werden schriftlich beantwortet und so ins Protokoll aufgenommen. * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . J o n a s W e b e r S P D – „ E w i g k e i t s c h e m i k a l i - e n “ : W i e s t e h t d i e L a n d e s r e g i e r u n g z u e i n e m u m f a s s e n d e n P F A S - V e r b o t ? a) Welche Haltung hat die Landesregierung zu dem von der EU angestrebten Verbot von sogenannten PFAS-Verbindungen (PFAS = per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen)? b) Wie erklärt es sich, dass – scheinbar ohne Abstimmung innerhalb der Regierung – die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und die Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hierzu unterschiedliche Auffassungen äußern? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Zu a: Aus Sicht der Landesregierung sind nach dem Konsultationsbeitrag der Landesregierung Baden-Württemberg zum PFAS-Beschränkungsvorschlag laut Anhang I der REACH-Verordnung folgende Punkte im weiteren Verfahren zur PFAS-Beschränkung zu berücksichtigen: – Mit einer PFAS Beschränkung sollten die Risiken für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt adäquat geregelt werden und damit ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sichergestellt werden. Es soll insbesondere gewährleistet werden, dass der Eintrag von PFAS in die Umwelt vermieden bzw. minimiert wird. – In einer differenzierten Betrachtungsweise soll für die jeweiligen Anwendungen der Nutzen für Mensch, Gesellschaft und Umwelt gegenüber den Risiken bewertet und entsprechend eine bezüglich der Anwendungen differenzierende Regulatorik vorgeschlagen werden. So sollten für gesellschaftlich relevante Verwendungen, wie z. B. aus dem Bereich der Medizinprodukte und Arzneimittel, aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, aus den Bereichen des Automobil-, des Maschinen- und Anlagenbaus oder der Mikroelektronikproduktion, entsprechende Alternativen vor- (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energie liegen bzw. die Übergangsvorschriften sowie adäquate Aus- nahmen angemessen gestaltet werden. – Ersatzstoffe für PFAS – soweit verfügbar – lassen sich nicht pauschal für alle gesellschaftlich relevanten Anwendungsbereiche benennen oder abschließend auflisten. Auch wenn intensiv an möglichen Alternativen für spezifische Anwendungen geforscht wird, muss geprüft werden, ob eine Umstellung in den definierten Übergangszeiten realistisch möglich ist oder ob gegebenenfalls für besonders relevante Verwendungen eine Übergangsfrist weiter verlängert werden muss oder generelle Ausnahmen gewährt werden sollten. Adäquate Ausnahmen und Übergangsvorschriften sollen für gesellschaftlich relevante Anwendungen berücksichtigt werden, bei denen keine Alternativen möglich sind, insbesondere auch für geschlossene Kreislaufsysteme, bei denen nachgewiesenermaßen eine Umweltexposition ausgeschlossen ist. – Alle Produkte werden irgendwann einmal Abfall. Es ist daher darauf hinzuarbeiten, dass für die Stoffe, die für Anwendungen zugelassen werden, Entsorgungstechnologien zur Verfügung stehen und angewendet werden. Hinzu kommt, dass es bei der Herstellung ebenfalls zu Emissionen in die Umwelt kommen kann. Hierfür müssen geschlossene Produktionssysteme eingerichtet sein bzw. werden, um Emissionen zu verhindern. – Außerdem sind die Schnittstellen zu bereits bestehenden Beschränkungen nach der REACH-Verordnung sowie weiteren Regelungen, wie beispielsweise der F-Gas-Verordnung, zu klären und adäquat zu regeln. – Die Regelungen müssen umsetzbar und vollziehbar sein, um insbesondere nicht konforme Importe von außerhalb der EU zu verhindern. Mit dem vorgelegten Beschränkungsvorschlag nach der REACH-Verordnung soll die gesamte Stoffgruppe beschränkt werden. Hierfür wurde allerdings eine Stoffdefinition vorgeschlagen, die selbst für Experten schwer verständlich ist und nach den vorgelegten Unterlagen nicht in allen Fällen eindeutig zu sein scheint. Es bedarf einer eindeutigen Stoffdefinition. Es stehen zudem nicht für alle vorgeschlagenen Grenzwerte abgestimmte bzw. genormte Analyseverfahren zur Verfügung. Hierzu sind entsprechende einheitliche und vollziehbare Standards festzulegen. – In komplexen Produkten sowie vielstufigen Prozess- und Lieferketten ist eine vollständige Identifikation, Bewertung und Kommunikation jedes Einzelfalls sehr anspruchsvoll und komplex. Wesentliche Verwendungen könnten gegebenenfalls nicht rechtzeitig identifiziert werden. Dafür sollte die Möglichkeit für adäquate Ausnahmeregelungen geschaffen werden. – Um zu gewährleisten, dass der Sachstand zur Verfügbarkeit von Alternativen jeweils aktuell berücksichtigt wird, sollte zum Auslaufen der definierten Übergangsfristen eine Überprüfungsklausel für die Kommission eingeführt werden mit der Pflicht für die betroffenen Wirtschaftszweige, dann die relevanten Informationen einzubringen. Diese Klausel muss so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden, um insbesondere KMUs nicht unverhältnismäßig zu belasten und eine einfache Nachweismöglichkeit zu gewährleisten. e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 ewirtschaft) – Es müssen im weiteren Verfahren zum aktuellen Beschränkungsvorschlag praktikable Lösungsvorschläge erarbeitet werden, die einerseits geeignet sind, den Eintrag von PFAS in die Umwelt zu vermeiden bzw. zu minimieren, andererseits einen umsetzbaren Weg aufzeigen, für gesellschaftlich relevante Verwendungen die sichere Anwendung und Verwendung von PFAS zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere, solange für gesellschaftlich relevante Produkte und Verwendungen keine Ersatzstoffe vorhanden sind. Die Übergangsfristen und adäquaten Ausnahmen müssen die jeweiligen Belange angemessen berücksichtigen. – Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Landesregierung setzt sich für einen differenzierten Regulierungsrahmen ein. Bei gesellschaftlich relevanten Verwendungen, in denen es keine Alternativen zur PFAS-Anwendung gibt, muss es angemessene Übergangsvorschriften und adäquate Ausnahmen geben. Zusätzlich muss die Forschung für alternative Materialien intensiviert werden. Zu b: Die Position zum PFAS-Beschränkungsvorschlag wurde innerhalb der Landesregierung und somit auch zwischen dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus abgestimmt. Diese Position wurde auch im Beitrag der Landesregierung zur öffentlichen Konsultation zusammengefasst. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . G a b r i - e l e R o l l a n d S P D – F r e i w i l l i g e F e u - e r w e h r S c h a l l s t a d t a) Unterstützt die Landesregierung die Gemeinde Schallstadt in den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn in Bezug auf die Finanzierungsmöglichkeiten bei der Erweiterung des Materialhauses der Freiwilligen Feuerwehr, weil zwei zusätzliche Fahrzeugboxen benötigt werden, die sich aus den erhöhten Anforderungen im Bevölkerungsschutz anlässlich des Ausbaus der Rheintalbahn und des bevorstehenden Tunnelbaus ergeben? b) Welche Möglichkeiten sieht sie, die Gemeinde Schallstadt angesichts ihres enormen Mittelbedarfs beim Bau neuer Feuerwehrgerätehäuser in den Ortsteilen Schallstadt und Mengen mit einem erhöhten Zuschuss finanziell zu fördern? Schriftliche Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Zu a: Für alle Gemeinden in Baden-Württemberg stehen die im Auftrag des Innenministeriums entwickelten Hinweise und Empfehlungen für ein landesweit einheitliches Vorgehen beim Brand eines Zuges in einem Eisenbahntunnel zur Verfügung. Die Empfehlungen erläutern die Grundzüge der Einsatztaktik und sollen als Grundlage für die Vorbereitung und Bewältigung von Brandeinsätzen im Tunnelbauwerk dienen. In den Hinweisen und Empfehlungen werden auch die Rechte und Pflichten der Eisenbahnverkehrsunternehmen bezüglich ihrer Mitwirkung bei der Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Allgemeinen Eisenbahngesetzes dargestellt, die für die eigene Risikobewertung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben von Bedeutung sind. Konkret sind beispielsweise die Eisenbahnverkehrsunternehmen verpflichtet, mögliche Einsätze im Gleisbereich bereits in der Pla- (Schriftliche Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisieru nung der Eisenbahninfrastruktur zu berücksichtigen und bei Einsätzen im Gleisbereich den Einsatz durch den Notfallmanager zu unterstützen. Die Empfehlungen können auf der Internetseite der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg eingesehen werden. Im Übrigen werden die Gemeinden bei ihrer Aufgabe nach dem Feuerwehrgesetz, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten, von den Landkreisen und dem Land unterstützt. Dabei sind die Landkreise bei der Planung von überörtlichen Einsätzen der verschiedenen Feuerwehren im Kreis und bei der Erstellung von Alarm- und Ausrückeordnungen behilflich, da größere Einsätze landesweit in der Regel von mehreren Feuerwehren gemeinsam bewältigt werden. Das Land unterstützt die Gemeinden im Rahmen der rechtlichen und haushaltsmäßigen Vorgaben im Wesentlichen mit der Unterhaltung der Landesfeuerwehrschule sowie der Gewährung von Zuwendungen nach der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen. Ob eine Erweiterung des Materialhauses der Freiwilligen Feuerwehr Schallstadt gefördert werden kann, prüft das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als zuständige Bewilligungsstelle. Zu b: Das Land kommt seiner Verpflichtung nach § 5 des Feuerwehrgesetzes nach und unterstützt die Gemeinden bei ihrer Pflichtaufgabe u. a. mit der Gewährung von Zuwendungen. Dabei sind die Zuwendungen im Feuerwehrwesen einheitlich für alle Gemeinden in der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen geregelt, sodass die Zuwendungen entsprechend den Regelungen klar und transparent bewilligt werden können. Zuständige Bewilligungsstelle für die Gemeinde Schallstadt ist das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, welche unter Gesichtspunkten der feuerwehrtechnischen Notwendigkeiten das Anliegen prüfen wird. Darüber hinaus besteht für finanzschwache Gemeinden die Möglichkeit, Mittel aus dem Ausgleichsstock zu beantragen. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . K a t r i n S t e i n h ü l b - J o o s S P D – R e c h t m ä ß i g - k e i t d e r V e r o r d n u n g ü b e r d i e E i n - r i c h t u n g d e r W a f f e n v e r b o t s z o n e i n S t u t t g a r t Welche Auswirkungen hat es auf die in Stuttgart durch einen Beschluss des Gemeinderats am 3. Februar 2023 in Kraft getretene Rechtsverordnung zur Einrichtung einer Waffenverbotszone (Gemeinderatsdrucksache 780/2022), dass gemäß der Korrektur der Antwort des Innenministeriums auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/3581 vom 9. November 2023 eine Waffenverbotszone in Form einer Rechtsverordnung durch den Oberbürgermeister als Kreisbehörde nach § 44 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2 der Gemeindeordnung in Verbindung mit der zugrunde liegenden Waffenverbotssubdelegationsverordnung des Innenministeriums erlassen werden müsste? Schriftliche Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Vorab möchte ich betonen, dass Waffen- und Messerverbotszonen aus meiner Sicht einen wertvollen Beitrag leisten könode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 ung und Kommunen) nen, um unsere Innenstädte sicherer zu machen und insbesondere das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Die Stadt Stuttgart hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht als einen weiteren Baustein des umfassenden Maßnahmenpakets im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft zwischen Land, Stadt und Polizei. Auf Ihre konkrete Frage möchte ich Ihnen Folgendes antworten: Es ist richtig, dass ursprünglich der Gemeinderat der Stadt Stuttgart den Beschluss über die Waffen- und Messerverbotszonen hier in der Landeshauptstadt gefasst hat. Allerdings ist der Oberbürgermeister als Vorsitzender des Gemeinderats selbst Mitglied des Gemeinderats und hat vorliegend ebenfalls für den Erlass der Waffen- und Messerverbotszonenverordnung in Stuttgart gestimmt. Es spricht daher vieles dafür, dass der Erlass der Waffen- und Messerverbotszonenverordnung dem Oberbürgermeister „zugerechnet“ werden kann und damit auf rechtmäßige Weise erlassen wurde. Mit Wirkung vom 24. November hat die Stadt Stuttgart die Waffen- und Messerverbotszonenverordnung inzwischen durch den Oberbürgermeister neu erlassen. Nach eigener Aussage der Stadt Stuttgart erfolgte der Neuerlass auch nach dortiger Auffassung lediglich zur Sicherheit, um etwaige Zweifel an der Rechtmäßigkeit zu beseitigen. Die Stadt Stuttgart geht daher ebenfalls davon aus, dass bereits die im Frühjahr beschlossene Waffen- und Messerverbotszonenverordnung rechtmäßig erlassen wurde. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – U n t e r s t ü t z u n g d e s P r o j e k t s „ T o i l e t t e n f ü r a l l e “ a) Ist ein Förderaufruf für das Projekt „Toiletten für alle“ für das Jahr 2024 geplant? b) Falls nicht: Erwägt die Landesregierung eine Wiederaufnahme des Förderprogramms oder eine Alternative hierzu und, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration: Zu a: Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht abgesehen werden, ob und wann es einen Förderaufruf für das Jahr 2024 geben wird. Derzeit sind noch Projekte der Förderaufrufe für die Jahre 2021 und 2022 in Umsetzung, da es coronabedingt und durch die Auswirkungen des Ukrainekriegs zu Verzögerungen in der Projektumsetzung kam und die Projektlaufzeiten deshalb verlängert werden mussten. Zu b: Für das Jahr 2024 wird in Erwägung gezogen, erneut einen Förderaufruf auszuschreiben, sofern unter Berücksichtigung aller beantragten Projekte und bereits eingegangener Verpflichtungen noch ausreichend Mittel in Kapitel 0905 beim Titel 684 76 – Zuschüsse für Projekte und Maßnahmen an sonstige Träger – zur Verfügung stehen. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . D r . D o - r o t h e a K l i c h e - B e h n k e S P D – N o r d i - s c h e s M o d e l l b e t r e f f e n d P r o s t i t u t i - o n u n d S e x k a u f v e r b o t (Mündliche Anfrage der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke) Wie steht die Landesregierung – mit Blick auf die Betroffenheit baden-württembergischer Behörden – zum Nordischen Modell betreffend Prostitution und einem Sexkaufverbot vor dem Hintergrund der Aussage von Bundeskanzler Olaf Scholz vom 15. November 2023, es sei nicht akzeptabel, wenn Männer Frauen kauften? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration: Das auf Bundesebene für das Thema Prostituiertenschutz zuständige Ministerium, das BMFSFJ, führt eine Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes durch. Erst nach der gesetzlich vorgesehenen Evaluation kann fundiert bewertet werden, ob und wie die angestrebten Ziele des Prostituiertenschutzgesetzes erreicht werden und wo gegebenenfalls weiterer Regelungsbedarf besteht. Ziele des am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Gesetzes sind, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken, fachgesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen zu schaffen, gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung sowie Zuhälterei zu bekämpfen. Auf Landesebene setzen wir die geltende Gesetzeslage der Bundesebene um. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D a n i e l K a r r a i s F D P / D V P – E v a l u a t i o n d e r F o t o v o l t a i k p f l i c h t a) Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg der Einführung der Fotovoltaikpflicht auf Neubauten von Nichtwohngebäuden hinsichtlich des tatsächlichen Zuwachses an Fotovoltaikanlagen auf solchen Neubauten? b) Inwieweit ist ihr bekannt, ob die Einführung der Fotovoltaikpflicht zu Verzögerungen oder gar Nichtrealisierungen von Bauvorhaben von Nichtwohngebäuden geführt hat? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Zu a: Die Zubauzahlen der Fotovoltaik entwickeln sich in Baden-Württemberg derzeit sehr positiv. Das jährliche Zubauziel von 1 150 MW wurde bereits im Oktober dieses Jahres mit einem Zubau von insgesamt 1 500 MW übertroffen. Davon entfallen 1 294 MW auf Dachanlagen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft begleitet die Fotovoltaikpflicht von Beginn an mit einer umfassenden Informationskampagne und einer Vielzahl von Maßnahmen und Initiativen. Auf seiner Internetseite steht ein breites Informationsangebot zur Verfügung, das laufend aktualisiert wird. Zu finden sind Musterformulare, ausführliche FAQs, ein landesweites Solarkataster des Energieatlas Baden-Württemberg, ein Informationsvideo, das die Fotovoltaikpflicht kurz und einfach erklärt, und ein umfangreicher und praxisorientierter Handlungsleitfaden zur Fotovoltaikpflicht, der unter Beteiligung von Behörden, Verbänden, Einzelunternehmen und der Architektenkammer Baden-Württemberg erstellt wurde. Mit der PV-Pflicht sind Solaranlagen auf Dächern in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion gerückt. Eine Vielzahl e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 von Anfragen zeugt von der Auseinandersetzung mit der Fotovoltaik. Vor diesem Hintergrund und gemessen an den Ausbauzahlen erkennt die Landesregierung einen positiven Effekt der PV-Pflicht. Quantitative Daten über die Auswirkungen der Fotovoltaikpflicht liegen gleichwohl noch nicht vor. Grund hierfür ist, dass die Erfüllung der Fotovoltaikpflicht bei einem Neubau bis zu zwölf Monate nach der Baufertigstellung erfolgen kann. Somit ist von einer zeitlichen Verzögerung zwischen Eintritt der Verpflichtung und deren Erfüllung – Genehmigungszeit plus Bauzeit plus Erfüllungszeit – von bis zu 24 Monaten und mehr auszugehen. Die Fotovoltaikpflicht für Nichtwohngebäude gilt seit dem 1. Januar 2022, für grundlegende Dachsanierungen erst seit dem 1. Januar 2023. Das Gesetz sieht eine Evaluation der PV-Pflicht bis zum 31. Dezember 2025 vor (§ 32 Absatz 1 Satz 1 KlimaG BW). Dabei sollen sowohl die Wirkung als auch die administrative Umsetzung untersucht werden. Der Zeitpunkt des gesetzlich vorgeschriebenen Monitorings ist so gewählt, dass die Auswirkungen der erst im Jahr 2021 eingeführten und seit dem 1. Januar 2023 geltenden PV-Pflicht bei grundlegenden Dachsanierungen hinreichend beurteilt werden können. Die Fotovoltaikpflicht hat jedenfalls bereits erfolgreich dazu geführt, dass bei Neubauprojekten die Installation einer Fotovoltaikanlage standardmäßig mit eingeplant wird. Eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach ist eine gute Investition in die Zukunft, die sich angesichts steigender Energiepreise und schwindender fossiler Energieressourcen immer mehr auszahlt. Sie ist technisch sinnvoll und grundsätzlich wirtschaftlich. Für alle anderen Fälle gibt es Ausnahmen, Ersatzmaßnahmen und Befreiungsmöglichkeiten von der Fotovoltaikpflicht. Zu b: Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass Bauvorhaben von Nichtwohngebäuden aufgrund der Fotovoltaikpflicht verzögert oder nicht realisiert wurden. Die Fotovoltaikpflicht ist so ausgestaltet, dass sie Bauvorhaben nicht verhindert. Ist die Erfüllung der Fotovoltaikpflicht mit einem unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwand verbunden, kann die Bauherrin oder der Bauherr auf Antrag bei der zuständigen Behörde ganz oder teilweise von der Fotovoltaikpflicht befreit werden (§ 23 Absatz 3 KlimaG BW). Dies ist der Fall, wenn die Durchführbarkeit des Bauvorhabens durch die Kosten einer Fotovoltaikanlage infrage gestellt wird. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – G e p l a n t e N e u e - r u n g e n u n d F a h r p l a n g e s t a l t u n g a u f d e r T a u b e r b a h n a) Wie steht die Landesregierung zu den Vorschlägen sowohl des Betreibers der Westfrankenbahn als auch der Initiative „Pro Tauberbahn“ zur Verbesserung und Ertüchtigung des Schienenverkehrs auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen den Bahnhöfen in Crailsheim und in Wertheim? b) Wird sie mit den Beteiligten noch in diesem Jahr eine gemeinsame Lösung anstreben, um eine Verbesserung der Situation auf der Tauberbahn im Jahr 2024 zu erreichen? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Zu a: Die Westfrankenbahn hat ein stabileres Betriebskonzept ausgeplant, mit dem sich die Pünktlichkeit auf der Tauberbahn verbessern soll. Eine eisenbahnbetriebswissenschaftliche Un- (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr) tersuchung, kurz EBWU, der DB Netz AG hat nachgewiesen, dass dieses Betriebskonzept das auch leisten kann. Die Initiative „Pro Tauberbahn“ teilt die Einschätzung der Westfrankenbahn nicht. Hier wurde ein alternatives Konzept entwickelt. Dieses liegt jedoch nicht in der Detailgüte vor, wie es für einen Vergleich notwendig wäre. So weichen z. B. das Angebotsvolumen und der Fahrzeugeinsatz voneinander ab. Um die These der Initiative „Pro Tauberbahn“ zu verifizieren, dass eine kurzfristige Umsetzung möglich ist, sind weitere Untersuchungen nötig. Diese benötigen Zeit. Die Landesregierung eruiert aktuell gemeinsam mit den Landkreisen die Vor- und Nachteile aller Konzepte. Ziel ist es, einen Konsens mit der Region über die zukünftige Angebotsplanung zu erarbeiten. Dabei müssen jedoch alle Randbedingungen in der Abwägung, wie z. B. Qualität, Anschlusssicherung, Schnelligkeit etc., berücksichtigt werden. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Qualität hat ihren Preis. Betriebskonzepte, die nur auf dem Papier funktionieren, honorieren Fahrgäste jedoch auch nicht. Die Landesregierung strebt solidere Fahrpläne an, jedoch müssen diese auch in den Regionen gewollt werden. Nur gemeinsam können solche Konzepte zum Erfolg gebracht werden. Zu b: Im Dezember 2023 werden die Konzepte vertiefend mit den Landkreisen diskutiert. Ziel ist es, im neuen Jahr mit allen betroffenen Landkreisen eine Entscheidung zu treffen. Eine Umsetzung des neuen Betriebskonzepts ist bis Dezember 2024 geplant. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – F o l g e n i m F a l l e e i n e r g e s c h e i t e r t e n K o n - z e s s i o n s v e r g a b e b e i n i c h t w a s s e r - s t o f f f ä h i g e n G a s n e t z e n a) Welche Folgen hätte eine gescheiterte Konzessionsvergabe für nicht wasserstofffähige Gasnetze im Hinblick auf die Gas- bzw. Wärmeversorgung für die Kommunen und die Konsumenten, beispielsweise im Hinblick auf die Pflicht zur Erstellung einer Wärmeplanung durch die Städte und Gemeinden, die Ertüchtigung des Gasnetzes hin zur Wasserstofffähigkeit oder den Austausch von Heizungen? b) Inwiefern sind die Kommunen vor dem Hintergrund, dass sie eine Wärmeplanung vorlegen müssen, dafür zuständig, die Gasnetze auf eigene Kosten (wasserstofffähig) zu ertüchtigen, auch um dann einen neuen Konzessionsnehmer finden zu können? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Zu a: Findet sich für ein Gasnetz kein neuer Konzessionär, ist prinzipiell der bisherige Netzbetreiber zum Weiterbetrieb verpflichtet. Falls ein Weiterbetrieb für diesen unmöglich oder nicht mehr zumutbar ist, kann letztlich die Gemeinde im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge zur Aufrechterhaltung des Gasnetzbetriebs verpflichtet sein. Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde etwaige Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Gasnetzbetriebs – wie etwa eine gescheiterte Konode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 zessionsvergabe – im Rahmen ihrer Wärmeplanung berücksichtigen würde. Eine Verpflichtung für Gasnetzbetreiber, bereits jetzt Netze für Wasserstoff zu ertüchtigen, gibt es nach aktuellem Stand nicht. Nähere Details zur Gasnetztransformationsplanung sind in Zukunft noch vom Bundesgesetzgeber zu klären. Zu b: Da es momentan keine gesetzliche Pflicht zur Ertüchtigung für Wasserstoff gibt, gibt es dafür auch keine Zuständigkeit der Gemeinden. Die kommunale Wärmeplanung sollte nur dann Wasserstoffnetze als künftige Wärmeversorgungsoption vorsehen, wenn die Einschätzung besteht, dass diese langfristig wirtschaftlich betrieben werden können und die Gemeinde notfalls auch bereit ist, sich für deren Betrieb zu engagieren. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – A u s w i r k u n - g e n g e ä n d e r t e r G r u n d s t e u e r h e b e s ä t - z e a u f d e n k o m m u n a l e n F i n a n z a u s - g l e i c h a) Inwiefern werden sich Änderungen der Grundsteuerhebesätze im Zuge des neuen Grundsteuermodells unter der Annahme der aufkommensneutralen Gestaltung pro Kommune auf die jeweiligen Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auswirken und so gegebenenfalls indirekt für deutliche Verschiebungen der Einnahmen sorgen, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass sich die Grundsteuerhebesätze im Vergleich zum Istzustand nicht gleichmäßig ändern werden? b) Inwiefern plant die Landesregierung Änderungen am bisherigen kommunalen Finanzausgleich, um die indirekten finanziellen Auswirkungen auf die jeweilige kommunale Finanzlage ausschließen zu können, oder plant sie Gegenteiliges, insbesondere Mindesthebesätze für die Grundsteuer oder anderes? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Finanzen: Die Hebesätze werden sich durch die Grundsteuerreform ändern. Deshalb wird es im kommunalen Finanzausgleich Anpassungsbedarf bei der Bemessung der Steuerkraft einer Gemeinde geben, weil ja die veränderte Grundsteuer berücksichtigt wird. Das war den kommunalen Landesverbänden und uns von Anfang an bewusst. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass es zu einer deutlich stärkeren Spreizung der Hebesätze kommen wird. Bliebe es im kommunalen Finanzausgleich bei dem bisherigen Modell des Anrechnungshebesatzes, läge die Problematik darin, den Anrechnungshebesatz so festzulegen, dass das Aufkommen der einzelnen Gemeinde aus der Grundsteuer bei der Steuerkraftbemessung angemessen berücksichtigt würde – und zwar ohne die Gemeinde zur Vermeidung finanzieller Nachteile quasi zu nötigen, einen bestimmten Hebesatz festzusetzen. Vor diesem Hintergrund müssen auch neue Modelle zur Anrechnung der Grundsteuer diskutiert werden. Das Land und die kommunalen Landesverbände haben deshalb bereits im Rahmen der Gemeinsamen Finanzkommissi- (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Finanzen) on im November 2021 vereinbart, die Anrechnungshebesätze wegen des neuen Landesgrundsteuergesetzes bei der Steuerkraftbemessung der Gemeinden ergebnisoffen und ohne Vorfestlegungen auf Anpassungsbedarfe und Modernisierungspotenziale zu untersuchen. Es ist nun erst mal die Aufgabe der Gemeinden, entsprechend ihres Finanzbedarfs über die Höhe ihrer Hebesätze ab dem Kalenderjahr 2025 zu entscheiden. Etwaige Konsequenzen können erst dann gezogen werden, wenn die neue Hebesatzsystematik und die Streuung der Hebesätze bekannt sind. Das ist vom Zeitablauf her unproblematisch, da für die Bemessung der Steuerkraftmesszahl im jeweiligen Finanzausgleichsjahr die im zweitvorangegangenen Jahr zugeflossene Grundsteuer maßgeblich ist. Da die Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, wirken sich die geänderten Hebesätze also erstmals im kommunalen Finanzausgleich des Jahres 2027 aus. Allen Beteiligten ist bewusst, dass es gegenseitige Abhängigkeiten zwischen der Festlegung der Hebesätze durch die Gemeinden und der Berücksichtigung der sich daraus ergebenden Steuerkraft im kommunalen Finanzausgleich gibt. Deshalb werden jetzt ab Dezember das Land und die kommunalen Landesverbände dazu in Gespräche treten. *
Daniel Born
Damit rufe ich Punkt 5 unserer Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes – Drucksache 17/5652 Das Wort zur Begründung erhält die Landesregierung. Ich darf Frau Ministerin Olschowski ans Redepult bitten. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart übernimmt die Sitzungsleitung.) Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Herzlichen Dank. – Liebe Herren Präsidenten, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine starke Personalvertretung ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Das Wissenschaftsministerium hat sich daher in den letzten Jahren die besonderen Strukturen der Universitätskliniken, auch im Hinblick auf die Personalvertretung, genau angeschaut. Das Aufgabenspektrum der Universitätskliniken mit Krankenversorgung, Forschung, Lehre und Translation ist überaus breit. Die Beschäftigten setzen sich aus vielfältigen Berufsgruppen mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifverträge zusammen. Außerdem haben sie die herausragend wichtige betriebliche Aufgabe, qualifiziertes Personal zu halten und zu gewinnen. Sie heben sich damit von anderen Dienststellen in Baden-Württemberg im Geltungsbereich des Landespersonalvertretungsgesetzes ab. Mit all dem geht ein erhöhter Arbeitsaufwand für die Personalräte einher. Dies gilt insbesondere für die großen Unikliniken mit mehr als 12 000 Beschäftigten. Dieser Besonderheit möchten wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Rechnung tragen. Dort, wo es erforderlich ist, sollen punktuell Sonderregelungen geschaffen werden. Damit soll die bereits gute Interessenvertretung angemessen gestärkt werden. Gern möchte ich Ihnen die Regelungen aus dem Gesetzentwurf kurz vorstellen. Das Landespersonalvertretungsgesetz sieht eine Deckelung bei der Zahl der Personalratsmitglieder und der Freistellungen vor. Diese liegt bei 27 Mitgliedern und zehn Vollzeitfreistellungen bei Dienststellen mit mehr als 10 000 Beschäftigten. Diese Deckelung soll für die Unikliniken – speziell für sie – aufgehoben werden, sodass die Personalräte der größten Unikliniken in Freiburg und Heidelberg in der Zahl der Mitglieder gestärkt werden. Das Uniklinikum Freiburg wird auf der Grundlage der aktuellen Beschäftigtenzahl vier zusätzliche Mitglieder und zwei Vollzeitfreistellungen erhalten, das Uniklinikum Heidelberg zwei zusätzliche Mitglieder und eine Vollzeitfreistellung. Die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung wird ebenfalls angemessen gestärkt. Die Zahl ihrer Mitglieder steigt aufgrund der tatsächlichen Größe der Beschäftigtengruppe an den Unikliniken in Heidelberg, Tübingen und Ulm von sieben auf neun, in Freiburg auf elf. Auch innerhalb der Personalräte soll die Arbeit auf mehrere Schultern verteilt werden können. Den Vorständen des Personalrats soll die Möglichkeit eröffnet werden, sich personell weiter zu verstärken. Damit würde dem Personalrat ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem der Arbeitsanfall arbeitsteilig bestmöglich bewältigt werden kann. Bisher besteht der Vorstand aus zwei oder aus vier Personen. Künftig soll der Vorstand auf sieben Personen erweitert werden können. Im Vorfeld und im Rahmen des Anhörungsverfahrens, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurden verschiedene Sonderregelungen für die Personalvertretung speziell am Uniklinikum Freiburg gefordert. Dort – das wissen Sie – wurde im Jahr 2021 die Universitäts-Herzzentrum Freiburg · Bad Krozingen GmbH integriert. Das Herzzentrum Bad Krozingen, das UHZ, ist seitdem also vollständiger Bestandteil des Uniklinikums. Der eigene Betriebsrat der GmbH ist damit entfallen. Nicht entfallen ist aber die vollwertige Personalvertretung der Beschäftigten des UHZ. Diese wird seit der Integration vom Personalrat des Uniklinikums Freiburg übernommen. Wie bereits ausgeführt, erhält der Personalrat vier zusätzliche Mitglieder und zwei weitere Vollzeitfreistellungen. Dies ist eine deutliche Stärkung, die künftig gesetzlich zugesichert ist. Bei der Diskussion über die Anzahl und mögliche weitere Mitglieder ist zu berücksichtigen, dass wir davon ausgehen, dass ab einer bestimmten Basisgröße des Personalrats dessen Arbeitsaufwand nicht parallel zum Anstieg der Belegschaftsgröße zunimmt. Es setzen vielmehr auch hier Synergien ein. Eine höhere Anzahl wäre daher aus unserer Sicht nicht angemessen. Nicht aufgegriffen wurde die Forderung nach Sonderregelungen für eine höhere Zahl von Personalratsmitgliedern an Unikliniken, in denen weniger als ein Drittel der Beschäftigten in einer Außenstelle arbeiten. Bei der Forderung lief es auf einen Anteil von nur etwa 5 % des jeweiligen Klinikums hin- (Ministerin Petra Olschowski) aus. Die Umsetzung würde für ein sehr großes Ungleichgewicht und eine deutliche Schlechterstellung kleinerer Dienststellen sorgen. Dies erscheint nicht verhältnismäßig. In dieser Hinsicht ist auch keine Besonderheit im Bereich der Uniklinik zu anderen, vergleichbaren Bereichen erkennbar. Weitere Forderungen wie die Einrichtung eines Personalratsausschusses für die Belange in Bad Krozingen oder eine örtliche Festlegung von Vorstandsmitgliedern sollten der Autonomie der Personalräte überlassen werden. Eine gesetzliche Bindung würde diese einschränken. Auch sollte nicht vergessen werden, dass es unser Ziel ist, das UHZ in Bad Krozingen voll in das Uniklinikum zu integrieren. Es soll nicht die kleine Schwester von nebenan bleiben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt bedeutet der Gesetzentwurf eine Stärkung der bereits guten Personalvertretung im Bereich der Unikliniken. Das ist uns wichtig. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung bei der Umsetzung und eine zustimmende Behandlung und Beratung dieses Gesetzentwurfs. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Nach der Begründung durch die Regierung treten wir nun in die Aussprache ein. Für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich erteile zunächst dem Kollegen Norbert Knopf für die Fraktion GRÜNE das Wort. – Bitte sehr, Herr Abg. Knopf. Sie haben das Wort. (Zuruf von der CDU: Mach einen Knopf dran!)
Norbert Knopf GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Über eines dürften wir uns alle einig sein: Die stationäre Versorgungslandschaft wandelt sich, und zwar sehr dynamisch. Gerade in den Unikliniken wird dieser Wandel sichtbar. Durch die Integration benachbarter Krankenhäuser werden diese immer größer und verteilen sich auf mehrere Standorte. Die Tendenz geht zum Regionalmaximalversorger. Sie sind die wichtigsten Protagonisten beim Trend zur medizinischen Spezialisierung und Zentralisierung. Das führt zu einer Qualitätssteigerung in der Versorgung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Gleichzeitig werden im Bereich der übrigen stationären Versorgung Krankenhausbetten abgebaut und mehr Fälle ambulant behandelt. Der Wissenschaftsrat sieht für die Unikliniken vor, dass zu den traditionellen drei Säulen – Forschung, Lehre und Krankenversorgung – eine vierte Säule hinzukommt: System- und Zukunftsaufgaben. Mehr Aufgaben und größere Kliniken bedeuten aber auch, dass die bisherigen Schwellen und Größenordnungen, die im bestehenden Gesetz bei den Beschäftigten vorgesehen sind, überschritten werden. So ist eine Neuausrichtung auch bei der Personalvertretung angezeigt. ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Wir sind deshalb überzeugt, dass die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes richtig und wichtig ist. Aber, meine Damen und Herren, richtig und wichtig ist auch, genau hinzuschauen und zu differenzieren. Schiere Größe ist kein Vorteil an sich und muss gemanagt werden. Ein pauschaler 1:1-Aufwuchs ist nicht der richtige Schritt, eine maßvolle Anpassung schon. Für die Unikliniken in Freiburg und Heidelberg erachten wir eine Erweiterung des Personalrats für sinnvoll. Auch die Erhöhung der Zahl der Freistellungen ist notwendig. Ministerin Olschowski hat das ja im Detail erläutert. Der Schritt der Erweiterung wird auch bei den Auszubildendenvertretungen angewendet und ist daher auch sinnvoll. Neu ist, dass jetzt bei einem weiteren Wachstum der Unikliniken die Personalvertretungen automatisch angepasst werden und es somit einen Automatismus gibt: mehr Beschäftigte, auch mehr Vertreter. Ich denke, das ist ein guter Vorschlag. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Was die Personalvertretung bei Außenstellen betrifft, ist der Schwellenwert – 30 % der Beschäftigten arbeiten in einer Außenstelle – angemessen. Kleinere Einheiten können über lokale Vereinbarungen pragmatisch berücksichtigt werden. So kann auch eine allzu kleinteilige, ja zersplitterte Struktur vermieden werden. Die geplante Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes berücksichtigt die Entwicklung in der Krankenhauslandschaft der vergangenen Jahre auf angemessene Weise. Dabei – das zu betonen ist mir wichtig – kann und soll das Gesetz nur einen Rahmen für die Umsetzung durch die Akteure vor Ort schaffen. Mehr Details schaffen nur mehr Bürokratie, und die hilft bekanntlich niemandem. Und noch etwas möchte ich an dieser Stelle hervorheben: Wenn wir von Veränderungen der Krankenhauslandschaft sprechen, geht es nicht um die Vergangenheit, sondern um einen laufenden Prozess. Deshalb ist natürlich auch dieses Gesetz nicht für alle Zeiten in Stein gemeißelt. Wir sind offen, es an zukünftige Entwicklungen anzupassen und auch weiterhin zu korrigieren, wenn sich neue Gegebenheiten ergeben. Denn die nächste Krankenhausreform steht schon in den Startlöchern. Sie birgt sicherlich noch viel Anpassungsbedarf für Patienten und Beschäftigte. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Albrecht Schütte das Wort.
Dr. Albrecht Schütte CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes geht es um Folgendes: Aktuell hat ein Universitätsklinikum in Baden-Württemberg mit 10 000 Mitarbeitenden laut Gesetz genauso viele Personen im Personalrat wie ein Universitätsklinikum mit 20 000 (Dr. Albrecht Schütte) Mitarbeitenden. Das heißt, wir haben eine Gesetzeslage, die aus der alten Zeit stammt, in der kein Universitätsklinikum mehr als 10 000 Mitarbeitende hatte. Deshalb müssen wir jetzt darauf reagieren, dass die Universitätskliniken – wie der Kollege schon beschrieben hat – zum einen wachsen und zum anderen mehrere Kliniken, wie im Fall der Standorte Freiburg und Bad Krozingen, zu einem Universitätsklinikum fusionieren. Deshalb machen wir das, was der Logik nach im Betriebsverfassungsgesetz für jeden Betrieb verankert ist: Mehr Mitarbeiter führen tendenziell zu mehr Personen im Personalrat und zu mehr Freistellungen. Das heißt, pro 2 500 Mitarbeitenden mehr gibt es zwei Personen mehr im Personalrat und eine Freistellung mehr. Davon profitieren aktuell das Universitätsklinikum Heidelberg und das Universitätsklinikum Freiburg. An dieser Stelle möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern ganz herzlich für das, was sie tun, danken, und ich möchte auch den Personalvertretungen danken, die in einer Zeit großer Ungewissheit – das muss man sagen; wir kennen die Gesamtentwicklung, aber auch die Nichtkenntnis der Vorschläge aus Berlin – dafür sorgen, dass die Beschäftigten motiviert bleiben, dass neue Leute diesen Job ergreifen, dass neue Leute aus dem Ausland zu uns kommen und hier arbeiten. Dafür vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Aktuell hat das Universitätsklinikum Freiburg nach der Fusion mit dem Herzzentrum Bad Krozingen freiwillig zusätzliche Freistellungen gewährt. Eine davon gießen wir jetzt in Gesetzesform, nämlich: mehr Mitarbeiter, mehr Freistellungen. Die Ministerin und mein Kollege haben schon angesprochen, dass wir es bei der Frage nach Standorten nicht tun. Das heißt aber nicht, dass es verboten ist, sondern das heißt nur, dass wir es nicht gesetzlich vorgeben. Da hat mein Kollege völlig recht: Lasst doch die Kliniken selbst entscheiden, was richtig ist. Wir müssen hier nicht alles – für Abstände, ob es ein Ort ist oder ob es zwei Orte sind, wie der Verkehr funktioniert, wo die gewählten Mitglieder sind – vordiskutieren – und es wäre dann eh falsch. Vielmehr belassen wir diese Entscheidung vor Ort. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) In diesem Sinn reagieren wir auf die Entwicklung, die wir kennen; mein Kollege hat es schon gesagt. Mein Gefühl ist, dass in Berlin jemand sitzt, der seine Reform nicht durchsetzen konnte und jetzt hofft, durch Aushungern über die Finanzierung eine irgendwie geartete Reform loszutreten. Wie sie aussieht, werden wir sehen. Auch dann werden wir wieder angemessen und vernünftig reagieren. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Gabi Rolland. – Bitte sehr, Frau Kollegin, Sie haben das Wort. e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023
Gabriele Rolland SPD
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! So euphorisch wie meine beiden Vorredner bin ich bei der Gesetzesvorlage nicht. Ich darf daran erinnern: Nachdem die Kolleginnen und Kollegen der Grünen mit uns 2011 die Regierung gemeinsam neu gebildet haben, hat sich irgendwann in der Mitte der Legislaturperiode die Frage gestellt, ob das privat organisierte Herzzentrum Bad Krozingen eine stärkere Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik Freiburg eingehen wird und ob man diese Sachen weiterführt. Wir haben uns damals entschieden: Es ist gut, das zu tun, und man muss das eng begleiten. Das haben wir auch getan. In dem fortschreitenden Prozess war dann irgendwann ganz klar, dass man die beiden Mitbestimmungsorgane nicht einfach so im Landespersonalvertretungsgesetz verschmelzen kann. Warum nicht? Weil man auf der einen Seite tatsächlich 12 000, 13 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Anstalt des öffentlichen Rechts, nämlich der Uniklinik Freiburg, mit einer guten Personalvertretung und mit guten Möglichkeiten hatte, während man auf der anderen Seite in Bad Krozingen ein Mitbestimmungsorgan hatte, das sich nach dem Betriebsverfassungsrecht organisierte, bei dem bei 1 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 17 Mitglieder im Betriebsrat waren – mit einer unglaublich höheren Möglichkeit der Gestaltung des Arbeitsplatzes jedes einzelnen Beschäftigten. Das zusammenzubringen ist schon eine große Aufgabe. Dazu gehört es, dass man versteht, welche unterschiedlichen Situationen da zusammengebracht werden müssen. Es waren viele Gespräche nötig, mit allen Beteiligten. Für die SPD-Landtagsfraktion war immer klar, dass wir dieses Landespersonalvertretungsgesetz ändern müssen und dass die Beschäftigten in Bad Krozingen eine angemessene Vertretung auch im künftigen Personalrat haben. Selbst das aber musste der Landesregierung abgerungen werden. Jetzt kam 2021 tatsächlich der Vollzug, und wir stehen nun vor dieser Frage. Die Deckelung bei der Zahl der Personalräte bis 10 000 Beschäftigte wurde schon erwähnt. Sie haben nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach dieser Deckel gelupft werden soll. Dazu haben Sie lange gebraucht – drei Jahre waren es –, und jetzt muss es schnell gehen. Warum? Weil im nächsten Frühjahr die Personalvertretungswahlen stattfinden und die Vorbereitungen hierfür schon laufen. Uns, der SPD-Landtagsfraktion, reicht dieser Gesetzentwurf nicht. Wir verstehen Mitbestimmung anders. Wir wollen, dass die Beschäftigten von Bad Krozingen ebenfalls eine angemessene Vertretung bekommen. Das heißt, wir brauchen eine größere Zahl von Personalräten als die, die Sie jetzt vorsehen, und weitere Freistellungen, und wir müssen auch darüber nachdenken, ob vor Ort in Bad Krozingen tatsächlich eine eigene Dienststellenregelung möglich ist. Und darüber kann man nachdenken. (Beifall bei der SPD) Dafür gibt es auch Merkmale. Die Größe ist unterschiedlich; das unterscheidet die beiden Standorte. Es gibt unterschiedliche Schwerpunkte; auch das unterscheidet die Standorte. Und es gibt eine gewisse Entfernung. Deswegen sind wir überzeugt, dass wir darauf eine andere Antwort finden müssen als das, was die Landesregierung uns jetzt vorgelegt hat. (Gabriele Rolland) Warum? Der Personalrat entscheidet gemeinsam mit den Beschäftigten, wie die Arbeitsplätze organisiert und ausgestaltet werden. Das ist gut für das Betriebsklima, und es ist hervorragend, wenn es um gute Arbeitsergebnisse geht; zudem trägt dies in einem Unternehmen zu einer hohen Zufriedenheit bei – und letztendlich ist das doch das Renommee eines Unternehmens. Wir reden hier von einer Klinik der Höchstleistungsmedizin mit 15 000 Beschäftigten in ganz unterschiedlichen Berufen: vom Arzt bis zur Reinigungsfrau, vom Techniker bis zur Pflegekraft, von der Ernährungspädagogin bis zum Sozialarbeiter. Wenn Sie es ernst damit meinen, dem Personalmangel an Universitätskliniken entgegenwirken zu wollen, dann braucht es einen guten Personalrat. Sie müssen die Beschäftigten unterstützen, dann gibt es auch eine gute Bindung des Personals an das eigene Unternehmen. Deswegen fordern wir Sie auf, gemeinsam mit uns noch einmal darüber nachzudenken, ob man nicht eine bessere Lösung finden kann. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnetenkollege Dennis Birnstock. – Bitte sehr, Herr Kollege.
Dennis Birnstock FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn alle mitziehen, dann stellt sich der Erfolg von selbst ein. Dieses Zitat von Henry Ford stammt wohl eher aus dem wirtschaftlichen Kontext, ist aber sicher auch auf Unternehmen und Organisationen in anderen Gesellschaftsbereichen übertragbar. Denn wenn man innerhalb einer Organisation, einer Abteilung, eines Teams gegeneinander arbeitet, gibt es enorme Reibungsverluste. Das gilt nicht nur für die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern, sondern auch für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dabei könnte man diese Reibungsenergie viel sinnvoller und gewinnbringender einsetzen – wie bei diesem heute zu debattierenden Thema für die Gesundheit der Bevölkerung sowie für die Forschung und Lehre. Für ein gesundes Miteinander zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist eine offene Kommunikation enorm wichtig. Je größer jedoch die Zahl der Mitarbeiter wird, umso wichtiger wird es, dass die Interessen, Sorgen und Wünsche gesammelt und an den Arbeitgeber kommuniziert werden, die Einhaltung der Mitarbeiterrechte überwacht und bei Bedarf eingefordert wird. Dies gilt sowohl im privatwirtschaftlichen Bereich als auch und insbesondere in den Verwaltungen und Betrieben des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, sowie in den Gerichten des Landes. Genau hierfür gibt es das Landespersonalvertretungsgesetz – kurz: LPVG. ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Es gibt unzählige Einrichtungen, die unter das oben genannte Gesetz fallen. Zu den größten davon zählen ganz klar die Universitätskliniken des Landes. Das Universitätsklinikum Heidelberg hat rund 13 500 Beschäftigte – wohlgemerkt: noch vor der Zusammenlegung bzw. dem Zusammenschluss mit dem Universitätsklinikum Mannheim. Das Universitätsklinikum Freiburg beschäftigt sogar mehr als 15 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da stellt sich natürlich schon die Frage, weshalb der Personalrat bereits bei 10 000 Beschäftigten auf 27 Mitglieder gedeckelt wird. Um hier einer angemessenen Personalvertretung an den größeren Dienststellen Rechnung zu tragen, soll mit dem heute zu behandelnden Gesetzentwurf eine Sonderregelung für die Universitätskliniken eingebracht werden. Damit einhergehend werden auch die Zahl der Freistellungen der Vorstandsmitglieder des Personalrats sowie die Zahl der Jugend- und Azubivertretungen entsprechend erhöht. Da somit einer angemessenen Personalvertretung in diesen großen Einrichtungen Rechnung getragen wird, können wir dem Gesetzentwurf gern zustimmen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Auch von den Verbänden wird der Gesetzentwurf im Großen und Ganzen mitgetragen. Einen Punkt möchte ich aber herausgreifen, auf den auch die Gemeinsame Arbeitsgruppe der Personalräte der Universitätsklinika Baden-Württemberg e. V. in ihrer Stellungnahme hinweist, nämlich die Schwierigkeit der geeigneten Personalvertretung an kleineren Dienststellen größerer Organisationen. Auch die Beschäftigtenallianz als Zusammenschluss von ver.di, Marburger Bund und der Personalräte am Universitäts-Herzzentrum Bad Krozingen und an der Universitätsklinik Freiburg spricht dieses Thema an und verweist konkret auf die erfolgte Integration der Universitäts-Herzzentrum Freiburg · Bad Krozingen GmbH in das Universitätsklinikum Freiburg und die potenzielle Integration der Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm gGmbH, kurz RKU, in das Universitätsklinikum Ulm. Aufgrund der zu geringen Mitarbeiterzahl würde dem RKU damit die Personalvertretung abhandenkommen. Nun ist es sicher nicht die Lösung – das sehen wir anders als die SPD –, für jede Dienststelle und für jeden Standort, egal, wie groß, einfach zusätzliche Personalvertretungen zu schaffen mit allem, was dazugehört, (Vereinzelt Beifall) wie die Kosten für die Freistellung oder auch das zusätzlich benötigte Personal, um den Ausfall im eigentlichen Tätigkeitsbereich zu kompensieren. Sehr geehrte Frau Ministerin, etwas zu einfach machen Sie sich es dann aber schon, wenn Sie, wie im Fall Bad Krozingen, entgegnen, dass die Standorte ja weniger als 20 km voneinander entfernt liegen. Selbst dann, wenn dazwischen nur 2 km liegen würden, blenden Sie aus, dass so ein externer Standort durchaus Eigenheiten und besondere Belange für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben kann, die in der Personalvertretung entsprechend gewürdigt werden müssten, um die örtliche Identität und Interessenlage am besten abzubilden. (Dennis Birnstock) Wenn Sie darauf nicht schon eine Antwort haben, wäre es aus unserer Sicht notwendig, hierfür mit den Betroffenen eine Antwort, eine Lösung zu entwickeln. Gerade mit Blick auf den bevorstehenden Zusammenschluss der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim wäre auch eine klare Aussage in Richtung der dortigen Beschäftigten wichtig, dass ihre jeweiligen Interessen auch künftig angemessen berücksichtigt werden. (Beifall bei der FDP/DVP) Denn auch hier gilt wieder das eingangs erwähnte Zitat: Wenn alle mitziehen, dann stellt sich der Erfolg von selbst ein. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD-Fraktion spricht nun der Kollege Bamberger. (Abg. Anton Baron AfD: Gibt es noch einen Ord- nungsruf?) – Ach so. Er wollte sagen, dass auch die AfD-Abgeordneten auf Erden bleiben und nicht in die Hölle gehen, Herr Kollege.
Alfred Bamberger AfD
Habe die Ehre, Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes regeln in diesem Fall die Personalvertretung der Universitätskliniken Heidelberg und Freiburg neu. Die Sonderregelung ist allein der hohen Zahl der Mitarbeiter geschuldet, die durchaus in der Größenordnung einer Kleinstadt liegt. Man könnte versucht sein, die Landespersonalvertretung mit Betriebsräten in der Industrie zu vergleichen. Dieser Vergleich verbietet sich, weil die Unikliniken Gesundheit produzieren. Dieses Produkt ist für die Bevölkerung essenziell wichtig und steht mit Sicherheit auf Platz 1 der Wunschliste der Bürger. (Beifall bei der AfD) Um aber mit Erfolg Gesundheit zu erzielen, ist nicht nur eine gute medizinische Behandlung notwendig, sondern auch ein Krankenhausumfeld, das zur Gesundung der Patienten beiträgt. Ein wichtiger Baustein dazu ist eine zufriedene Belegschaft, angefangen beim Pförtner bis zur Krankenschwester auf der Intensivstation. Vielen Beschäftigten ist erfahrungsgemäß das Betriebsklima wichtiger als ein paar Euro mehr im Geldbeutel. Genau hier also, beim Betriebsklima, spielt die Personalvertretung eine wichtige Rolle. Die Personalvertretung soll Konflikte innerhalb der Belegschaft, aber auch gegenüber der Krankenhausführung auflösen bzw. schon im Vorfeld vermeiden. In Anbetracht der hohen Zahl von Beschäftigten an den beiden Unikliniken ergibt sich eine Personalstärke von 29 bzw. 31 Mitgliedern. Gemäß § 45 können dem Umfang nach bis zu zehn Personalräte freigestellt werden. Die Zahl der Freistellungen kann mit dieser Gesetzesänderung für je zwei weitere Mitglieder des Personalrats um eine Freistellung erhöht werden. e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Die freigestellten Personalräte fehlen der Klinik natürlich als Mitarbeiter. Allerdings regelt der Personalrat selbst, wie viele seiner Mitglieder freigestellt werden. Eine große Zahl von Freistellungen deutet zwangsläufig auf eine hohe Konfliktbelastung hin. Es liegt also in der Verantwortung des Personalrats, inwieweit er zur Verschärfung des Mangels an Klinikpersonal beiträgt. Wir, die AfD, gehen davon aus, dass dies den Personalräten bewusst ist und sie deshalb verantwortungsvoll mit Freistellungen umgehen, (Beifall der Abg. Anton Baron und Daniel Linden- schmid AfD) weshalb wir dieser Gesetzesänderung zustimmen. Allerdings kann weder ein noch so guter Personalrat noch eine kompetente Klinikleitung vor einer übergriffigen Landesregierung schützen. Wir erinnern uns alle, dass zu Beginn der Coronapandemie als Erstes das Klinikpersonal zu einer Covid-19-Impfung genötigt wurde. Es wäre im Zuge der Covid-19-Aufarbeitung wissenswert, wie viele Bedienstete beider Kliniken aufgrund der Covidimpfung gekündigt haben. Das Hauptargument für die Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit – Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes – seitens der Regierung war, dass eine Covid-19-Impfung Patienten vor einer Infektion durch das Klinikpersonal schützt. Mittlerweile wissen wir, dass dies alles erstunken und erlogen war. (Beifall bei der AfD) So erklärt die EMA, die Europäische Arzneimittel-Agentur, dass Covid-19-Impfstoffe maximal für Risikogruppen gedacht waren, aber niemals für Massenimpfungen. Auch ein Schutz vor Fremdinfektion war zu keinem Zeitpunkt gegeben. Das wussten von Beginn an die Bundesregierung und damit auch die Landesregierung. Darüber hinaus hätte jeder mit gesundem Menschenverstand wissen können, dass ein funktionierender Impfstoff niemals nach einer Entwicklungszeit von einem halben Jahr gründlich getestet sein kann, weil dies in der Regel zwischen acht und zehn Jahren dauert. Aber die gleiche Naivität legt die Landesregierung jetzt wieder an den Tag, indem sie auf eine unsinnige Energiewende setzt. Die meisten Mitglieder der Landesregierung werden die zehnte Schulklasse besucht haben und müssten demzufolge über ein Basiswissen der Elektrizitätslehre verfügen. Deshalb könnten sie auch wissen, dass die Erzeugung von Elektrizität mittels Lorentzkraft nur dann gelingt, wenn sich ein Leiter in einem Magnetfeld bewegt. Anders ausgedrückt: Ein Generator, der sich nicht dreht, erzeugt keinen Strom. Auch die Abschaltung der AKWs und die dadurch entstandene Strommangellage hat zu höheren Strompreisen geführt – – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das Personalver- tretungsgesetz, Impfung, und jetzt sind wir bei der Energiewende! Nur, dass ich Ihnen folgen kann! – Weitere Zurufe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Fahren Sie fort. Sie haben noch zehn Sekunden, Herr Kollege.
Alfred Bamberger AfD
Ich bin sicher, Herr Lede Abal, Sie können mir folgen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ja, ich bin erstaunt! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD) Die Abschaltung der AKWs und die dadurch entstandene Strommangellage (Abg. Nese Erikli GRÜNE: Personalvertretungsge- setz! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Kommen Sie noch mal zum Personalvertretungsgesetz?) zwingt Industriebetriebe in die Insolvenz oder vertreibt sie ins Ausland. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Welcher TOP?) Jüngstes Beispiel der Deindustrialisierung ist die Schließung der Michelin-Werke in Karlsruhe. Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 17/5652 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überweisen. – Hiergegen erhebt sich, wie ich sehe, kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 5 der Tagesordnung ist hiermit erledigt. Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 6, den ich hiermit aufrufe: Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Zukunftsfähige Landnutzung in Baden-Württemberg – Drucksache 17/2492 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich dem Abgeordnetenkollegen Martin Hahn für die Fraktion GRÜNE. – Bitte sehr, Herr Kollege Hahn, Sie haben das Wort.
Martin Hahn GRÜNE
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Landnutzung in unserem Land ist hart umkämpft. Viele Ansprüche an das Land sind vorhanden. Bürgermeister bzw. Gemeinden brauchen Siedlungs- und Wohnflächen. Landwirte brauchen Flächen zum Bestellen, zur Lebensmittelproduktion. Unser Verkehrsminister braucht Flächen, um die Bodenseegürtelbahn auszubauen. Der Bundesverkehrsminister braucht Flächen für andere Verkehrsinfrastruktur. Schon daran sieht man: Die Ansprüche sind vielfältig. ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Dass die Ansprüche vielfältig sind und das, was wir daraus machen, wichtig ist, sehen wir auch daran, dass wir im Koalitionsvertrag eine Reduzierung der Flächenverbräuche vereinbart haben und auch daran arbeiten. Gleichzeitig – das finde ich das Spannende – ist das Land in unserem Land so ein wichtiges Gut, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger aufgemacht haben, mit den Naturschutzverbänden, den Bauernverbänden, dem Landesjagdverband und anderen den Volksantrag „Ländle leben lassen“ auf den Weg zu bringen. Ich glaube, dieser Volksantrag ist aller Ehren wert. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Denn es geht um unsere Mutter Erde, um den Humus, der neben dem Wasser Lebensgrundlage für uns und für alle zukünftigen Generationen ist. Der Einsatz für deren Erhalt ist aller Ehren wert. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Herr Minister, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich denke, die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Wir haben 930 000 ha Ackerland, 650 000 ha Wiesen, 140 000 ha Wald, relativ wenig Wasserfläche – außer im Wahlkreis von mir und von Nese Erikli; da gibt es mehr Wasserfläche – und mittlerweile 500 000 ha Fläche für Siedlung und Verkehr. Diese Zahlen zeigen: Die Ansprüche wachsen. Daraus leitet sich die Frage ab: Wie sichern wir z. B. die Flächen für unsere Ernährung? Wie sichern wir die Flächen für Siedlung und Gewerbe? Wie können wir die Energiewende umsetzen, dass sie ein Erfolg wird? Daran müssen wir arbeiten, und daran arbeiten wir auch. Ein erster Bereich, in dem wir schon daran gearbeitet haben, zeigt sich im 2019 auf den Weg gebrachten Biodiversitätsstärkungsgesetz. Dieses hilft uns, eine gewisse Struktur in die Fläche zu bekommen. Es enthält auch gewisse Schutzmechanismen. Aus meiner Sicht ist es sehr wichtig, dass die Gemeinden zurzeit mit dem Biotopvernetzungsplan unterwegs sind, um für die Natur und für alles andere Leben, das sich nicht ökonomisch definiert, Rückzugsmöglichkeiten zu schaffen und damit die Biodiversität, die neben Wasser und Boden unsere Lebensgrundlage im Land ist, zu schützen und Grundvoraussetzungen zu schaffen, dass in unserem Land die Zukunft kommen kann. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Ernährungssicherheit ist ein hohes Gut. Das haben wir nach dem Ausbruch des Ukrainekriegs gelernt, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) als sich die Nahrungsmittel exorbitant verteuert haben und für viele Menschen die Frage im Raum stand: Wie geht es denn weiter? Daran sehen wir, dass Ernährung ein wichtiges Thema für unser Land ist, bei dem wir aber leider nicht autonom sind. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) (Martin Hahn) Wer die Zahlen genau liest, erkennt sehr deutlich: Wir in Baden-Württemberg ernähren uns ungefähr – ich will die einzelnen Zahlen nicht nennen – zu rund 50 % selbst, und – das muss man dazusagen, obwohl wir noch viele Tausend Hektar in Südamerika zugepachtet haben – auch Futtermittelimporte sind für unsere Versorgung notwendig und sind ein Teil davon. Das heißt, wir können uns nur international absichern. Die Ernährung ist ein wichtiger Teil, und jeder Quadratmeter, den wir dafür erhalten können, hilft uns, Sicherheit zu gewährleisten. Aber wenn wir nicht nur von Körnern leben wollen, brauchen wir die internationale Gemeinschaft. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Kurz: Wir haben zu wenig Fläche für Ernährung und haben trotzdem Ansprüche an die Energiewende. Ich glaube, das ist ein großer Konflikt, den wir haben, den wir aber lösen können. (Abg. Anton Baron AfD: Aha!) Wir sind auch mittendrin, ihn zu lösen, und es bringt nicht nur Lösungsansätze, sondern auch Energiesicherheit, wenn wir die Energie im eigenen Land produzieren. (Abg. Anton Baron AfD: Ohne Speicher?) Das ist ein mir sehr wichtiger Punkt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Im Siedlungs- und Gewerbebereich gibt es ein paar Prinzipien, die wir einhalten müssen, bei denen es uns darum geht, dass es weitergeht. Wir brauchen dringend mehr hybride Ansätze, wir brauchen dringend mehr vertikale Entwicklungen in unseren Gemeinden, wir brauchen das Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“, um Flächen zu schützen, und anstatt riesiger Parkplätze brauchen wir mehr Parkhäuser – wenn wir denn all diese Autos unterbringen müssen –, um Fläche zu schonen und damit unsere Lebensgrundlagen zu schützen. Die Energie ist ein großer Punkt. Daran sieht man, dass es hier ordentlich läuft: Durch das Osterpaket der Bundesregierung im vergangenen Jahr war klar: Wir brauchen einige Hektar für Fotovoltaik, wir brauchen die Fotovoltaik in der Fläche, um unser Gewerbe und unsere Industrie mit Energie zu versorgen. Das Osterpaket bekommen wir hin. Ich denke auch, dass das, was wir hier im Landtag beschlossen haben – die PV-Pflicht auch auf Dächern –, die Fläche natürlich schützt, weil wir gesagt haben: „Wir wollen möglichst viel Fotovoltaik und Energieerzeugung auf die Dächer bekommen, weg von der Fläche.“ Das ist wichtig. Trotzdem ist klar, dass wir ohne die Fläche nicht auskommen. Mit diesem Konflikt müssen wir sozusagen leben. Auch die jetzige Flächenplanung mit 0,2 % für Freilandfotovoltaik und 1,8 % für Wind ist ganz wichtig. Wichtig ist, dass wir, wenn wir Fläche nutzen, sie effizient nutzen. Darum ist es gut, dass wir die Windenergieplanung stark vorantreiben, weil Windenergie unsere flächensparendste Energieversorgung ist – ganz klar und eindeutig. Deswegen ist es klug von uns, der Windkraft ein Prä zu geben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Ohne Wind?) e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Ich möchte aber auch Herrn Minister Hauk dafür danken, dass er die Biogasstrategie Baden-Württemberg hausintern ins Leben gerufen und damit vorangebracht hat, dass wir auch hier eine andere, abfallorientierte Strategie im Land forcieren und nicht mehr eine, die rein auf nachwachsende Rohstoffe setzt. Das war ein wichtiger Punkt. Aber auch Frau Umweltministerin Walker geht es mit der Moorstrategie – Wiedervernässung plus Fotovoltaikstromerzeugung, aber auch Aquafotovoltaik – darum, Wassertemperaturreduzierung und Energieerzeugung zusammenzubringen. Das sind wichtige Ansätze, mit denen wir viel machen können. Zum Schluss will ich für mich noch sagen, dass wir als Baden-Württemberger darauf stolz sein können, den Ansatz mit Agrifotovoltaik weiterzubringen. Das ist ein wichtiger Teil. Wenn sich bewahrheitet, was wir jetzt in Modellprojekten zu testen angefangen haben und was sich in den ersten zwei Jahren zeigt, dann schaffen wir es, mit Agrifotovoltaik Lebensmittel und Energie zu produzieren, den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu verringern und Biodiversität herzustellen. Ich glaube, das ist der Ansatz, den wir in Baden-Württemberg in dieser Größenordnung brauchen. Wenn man nur das Bodenseeobst nimmt, das unter Hagelschutznetzen liegt, ist das ein Energiewert in der ungefähren Größenordnung von zwei Mal dem AKW Philippsburg. Das sind schon Größenordnungen. Das sind keine Spielwiesen, es sind Zukunftsinvestitionen. Ich denke, das ist der baden-württembergische Weg: Intensität und Effektivität, Zukunftsfähigkeit und Doppelnutzung, Ressourcenschutz und Effizienz. Vielen Dank, meine Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Abg. Klaus Burger das Wort.
Klaus Burger CDU
Herr Landtagspräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am nächsten Sonntag brennt die erste Adventskerze. Hell erstrahlen dann immer mehr Weihnachtsbäume und verbreiten einen Zauber in unserer Heimat. In manchen Küchen werden schon fleißig Plätzchen gebacken, und der herrliche Duft verbreitet sich im Haus. Sie kennen das. (Unruhe) Über die Festtage erfreuen wir uns an knuspriger Ente und manchem leckeren Braten, (Zuruf: Was? – Vereinzelt Heiterkeit bei Abgeordne- ten der Grünen) der in einem wohltemperierten Esszimmer verspeist wird. (Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) Spätestens jetzt fragen Sie sich: Was hat das mit der zukünftigen Landnutzung zu tun? (Abg. Nese Erikli GRÜNE: Ja, das ist es!) (Klaus Burger) Ich denke, sehr viel. Die Christbäume kommen aus heimischen Christbaumkulturen. Manche Kerze ist aus heimischem Bienenwachs produziert. (Zuruf von der AfD) Mehl, Eier, Milch, Butter, Sahne, Äpfel, Nüsse, selbst der Festtagsbraten, die Wärme und der Strom werden teilweise von der heimischen Landwirtschaft geliefert, sprich Biogas usw. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Biber unterm Weihnachtsbaum!) 1,42 Millionen ha landwirtschaftliche Nutzfläche dienen dazu, und da ist noch Luft nach oben, um uns vom Ausland unabhängiger zu machen. Aber bleibt das so? Seit Langem ist es ein kontinuierlicher Prozess, immer mehr Flächen für andere Zwecke umzunutzen. In den letzten 30 Jahren waren das 70 000 ha. Die Begehrlichkeiten gegenüber landwirtschaftlichen Nutzflächen werden täglich größer – für Industrie, Gewerbe, Wohnraum und neue Verkehrswege. Selbst der notwendige Ausbau von Radverkehrswegen kostet Flächen. Hinzu kommen die Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der Biodiversität. 15 % der Landesflächen sind inzwischen versiegelt. Wir sind derzeit bei einem Tagesverbrauch von 4,6 ha. Das waren vor 15 Jahren sogar 8 ha. Wir sind also schon besser geworden, aber noch nicht am Ziel. Flächeneffizienz ist das Stichwort, das fruchten kann. Wenn wir so weitermachen, haben wir in 800 Jahren in Baden-Württemberg keinen einzigen Quadratmeter mehr, der nicht versiegelt ist. (Beifall des Abg. Andreas Deuschle CDU – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Das hat auch der eingereichte Volksantrag erkannt und auf die Agenda genommen. Doch klar ist auch: Die CDU steht zu notwendigen Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnraum, für Gewerbe, für Industrie und Infrastruktur. Warum? Weil sonst unsere Kinder keinen Arbeitsplatz mehr finden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Das wichtigste Stichwort heißt: geschärftes Bewusstsein für Flächenressourcen. Wenn Flächen nicht vermehrbar sind, dann müssen wir sie doppelt nutzen, heißt: oben PV und Strom, unten Weinbau, Obst, Gemüse. Das gibt gesündere Früchte und spart sogar Pflanzenschutzmittel. Die CDU sagt Ja zu Windkraft und PV – aber bitte nicht auf den ertragreichsten Böden. Wir brauchen kluge, tragfähige Lösungen, z. B. CO -Bindung durch Humusaufbau. Das wäre eine kluge Ausgleichsmaßnahme, die keine zusätzlichen Flächen umnutzt und verbraucht. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Oder die Verwendung von neuen Züchtungstechniken, der gezielte Umbau der Wälder: Das alles bringt Klimaschutz. ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Wir sagen Ja zum Naturschutz, aber mit dem Argument: Schützen durch Nützen. Jeder Apfelbaum, der Früchte trägt und nicht nur Obst, sondern auch Apfelsaft und Most liefert, ist zugleich auch noch Lebensraum für 1 300 Insekten – ein Baum, 1 300 Insekten. (Vereinzelt Beifall) Die Profis für die jetzige und künftige Landnutzung sind die Bäuerinnen und Bauern. Sie wollen ertragreiche Böden erhalten, um sie an die nächste Generation weitergeben zu können. Auch die Ballungszentren müssen ihren Beitrag leisten: Tiefgaragen statt großer Parkplatzflächen, Nachrüstung von Parkplatzflächen mit PV, kommunales Grün, Dachbegrünungen oder Nachverdichtungen – also Dach runter, Etage drauf und wieder ein Dach in Holzbauweise drauf. Das braucht aber auch eine Entrümpelung unseres Baurechts. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Landnutzung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht nur auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen werden. Ich wünsche Ihnen einen nachdenklichen ersten Advent. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Es spricht jetzt als nächster Redner Herr Abg. Jan-Peter Röderer für die SPD-Fraktion. – Bitte sehr, Herr Kollege.
Jan-Peter Röderer SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank für den funkelnden Einstieg. Da kommt direkt schon Weihnachtsstimmung auf. Wunderbar. Der vorliegende Antrag macht sehr gut deutlich, wie vielfältig die Nutzungsansprüche an den Boden tatsächlich sind: Verkehrswege, Besiedlung und Wohnungsbau bis hin zu Energieanlagen, Landwirtschaft und Naturschutz, und aufgrund dieser vielfältigen Nutzungsansprüche entsteht eben auch die große Konkurrenz um das endliche Gut Boden. Fast alle Nutzungsarten würden gern mehr Platz beanspruchen. Der Wald soll mehr Fläche einnehmen, die erneuerbaren Energien, insbesondere die Fotovoltaik, drängen auf die Agrarflächen, wir brauchen dringend Wohnungsbau, der sich eben auch nicht allein mit Aufstockungen von Gebäuden oder im Innenbereich erreichen lässt, und auch Wirtschafts- und Verkehrsflächen nehmen immer noch weiter zu. Es ist eben auch so, dass man ohne zusätzliche Schienen nicht mehr Verkehr auf die Schiene verlagern kann. Zu alldem stellen wir einen dramatischen Artenschwund fest, benötigen ausreichend Flächen zur Ernährungssicherung durch unsere wertvolle Landwirtschaft. Wie wird man Herr dieser fast schon unübersichtlichen Lage? Wie muss eine zukünftige, zukunftsfähige Landnutzung aussehen? Ein Schlüssel dafür – es wurde schon angesprochen – ist sicherlich die doppelte oder hybride Nutzung der Flächen, durch die eben die Flächenkonkurrenz gemildert werden kann (Jan-Peter Röderer) und die deshalb in Zukunft weitaus mehr Raum einnehmen muss. (Beifall bei der SPD und des Abg. Georg Heitlinger FDP/DVP) Fotovoltaikanlagen an oder über unseren Verkehrsflächen – egal, ob Bahnlinien, Fernstraßen oder Parkplätze – drängen eben nicht oder kaum in die Agrarflächen. Sie müssen daher verstärkt ausgebaut werden. Auf allen Dächern, die noch ohne Fotovoltaik sind, sollte diese natürlich sowieso installiert werden. Das steht ja auch schon bzw. leider noch ganz dick im Hausaufgabenheft der Regierung. (Beifall bei der SPD und des Abg. Georg Heitlinger FDP/DVP) Gleiches gilt für die Agrifotovoltaik, die eben nur wenig Agrarfläche wegnimmt, sogar noch die agrarische Nutzung verbessern kann: Fotovoltaiknetze und -anlagen über Obstbäumen, aber auch bei vielen Gemüsearten, bei denen die PV-Anlagen gleichzeitig als Sonnenschutz dienen können. Sie kennen das alles. Hier muss zügig auch ein Upscaling der Modellprojekte erfolgen und in die Fläche getragen werden. (Beifall bei der SPD und des Abg. Martin Hahn GRÜNE) Dass auch die Floating-Fotovoltaikanlagen auf Baggerseen unter diesem Aspekt sehr geeignet sind, liegt ebenfalls auf der Hand. Auch die Windkraft muss hier genannt werden, die viel weniger flächenproblematisch ist als oftmals behauptet; denn die Anlagen brauchen zwar große Abstände zur Wohnbebauung und auch zueinander, aber schon wenige Meter von der Anlage entfernt kann eben die Ackernutzung weitergehen bzw. auch wieder Forstwirtschaft betrieben werden. Dabei sind sowohl die Flächen für die Windkraft als auch für die Fotovoltaik grundsätzlich wieder vollständig rückführbar. Eine Art der Energiegewinnung, die sicherlich noch eine große Zukunft vor sich hat, ist unter dem Aspekt „Bodennutzung und Flächenverbrauch“ noch hervorzuheben, und zwar ist das die Geothermie. Egal, ob als Tiefengeothermie mit mehreren Tausend Metern Bohrtiefe oder als weniger tiefe Sondenanlage, benötigt sie kaum Fläche. Schon deshalb ist es erfreulich, dass in diesem Bereich Fortschritte kommen. Eine schwierige Angelegenheit – das wird auch im Antrag angesprochen – ist die Nutzung von ehemaligen Moorböden, die wiedervernässt werden. Das ist klimapolitisch sehr sinnvoll und auch wichtig für die Biodiversität. Aber wenn man darauf noch eine PV-Anlage installieren will, muss man zumindest schonend und naturgerecht vorgehen. Auch hier wären Modellprojekte, die das Ganze wissenschaftlich begleiten, sehr sinnvoll, um eine Blaupause zu schaffen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU) Abschließend möchte auch ich den Initiatoren des schon genannten Volksantrags herzlichen Dank sagen. Aber in diesem Fall auch herzlichen Dank den Antragstellern für die Debatte dazu. In der Debatte ist deutlich geworden, wie groß die Bandbreite dieser Problematik ist. e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Zum Abschluss noch ein Tipp – auch das haben wir schon erwähnt –: Wenn einem guter Boden so wichtig und kostbar ist, dann sollte man auch endlich einmal von der im Landesbodenschutzgesetz unter § 7 stehenden Möglichkeit Gebrauch machen, Bodenschutzgebiete auszuweisen, damit man bei Abwä gungsproblemen mit anderen Nutzungen diese Böden schützen kann. Machen Sie davon Gebrauch! Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Abg. Georg Heitlinger das Wort.
Georg Heitlinger FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute Morgen habe ich auf die Tagesordnung geschaut und dachte: Der Antrag ist jetzt das dritte Mal drauf; er wurde ja schon zweimal verschoben; mal schauen, ob er heute behandelt wird. Jetzt wird er behandelt. Darüber bin ich froh. Denn das ist eines der aktuellsten Themen im Land. Wie sich die Debatte entwickelt hat, zeigt, dass wir da auch gar nicht weit auseinanderliegen. Der Schutz des Bodens ist hier im Haus, wie ich glaube, Konsens. Wir liegen nur in Nuancen auseinander. Dass es ein großes Thema ist, zeigt schon die Einigkeit zwischen den sonst streitbaren oder sich uneinig zeigenden Verbänden. Dass die Bauernverbände mit den Naturschutzverbänden gemeinsam den Antrag „Ländle leben lassen“ einbringen, das ist schon bemerkenswert. Denn sonst sind die Verbände sozusagen in Uneinigkeit vereint. Wir verlieren in Baden-Württemberg täglich 6 ha landwirtschaftliche Fläche. Das ist eigentlich schon dramatisch. Was im Antrag explizit nicht erwähnt wird, ist der zusätzliche Druck, den die Ausbauziele zur Freiflächenfotovoltaik und zur Windkraft auf die Böden und auf die Ackerfläche mit sich bringen. In der Begründung des Antrags, den wir heute debattieren, heißt es wörtlich – ich zitiere –: Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen ist Ernährungssicherheit in aller Munde. Eine effiziente und nachhaltige Flächennutzung hat dadurch zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Ansätze, die eine hybride Flächennutzung möglich machen, sind gefragt: Im Besonderen ist hier der Ausbau von Agri-Photovoltaik-Anlagen von Bedeutung. In der Beantwortung des Antrags aus dem Sommer 2022 werden dann einmal drei Agri-PV-Anlagen hier im Land genannt. Jetzt sind eineinhalb Jahre seitdem vergangen, aber es gibt leider noch immer nicht mehr Anlagen. (Abg. Anton Baron AfD: Da soll Obst wachsen kön- nen!) Statt ins Machen zu kommen, haben wir hier nur eine Handvoll Anlagen. (Georg Heitlinger) Noch schlimmer: Vor der Sommerpause haben wir den Antrag gestellt, wenigstens hochwertige Ackerböden vor der Versiegelung mit Freiflächenfotovoltaik zu schützen und stattdessen Agri-PV mehr zu fördern. Dem hat die Landesregierung eine klare Absage erteilt. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Gerade eben hat die CDU explizit betont, dass sie das eigentlich genauso sieht. Deshalb war ich erstaunt, dass ihr den Antrag trotzdem abgelehnt habt. Seit dem Ausbruch des Ukrainekriegs ist die Energiesicherheit im besonderen nationalen Interesse. (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Aber gerade im Zusammenhang mit der Krise in den Kornkammern der Welt dürfen wir auch die Ernährungssicherheit nicht außer Acht lassen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Anton Baron AfD: So ist es! Sehr rich- tig!) Ich fordere Sie nochmals auf: Denken Sie beim Thema Freiflächen-PV schnell um! Schützen Sie doch wenigstens die besten Böden! Sie machen es sich zu einfach, wenn die erneuerbaren Energien zum Totschlagargument in jeder Abwägung werden. (Anton Baron AfD: Ja!) Es sind auch noch lange nicht alle Potenziale der Solarenergie auf versiegelten Flächen genutzt. Ich denke hier z. B. an Parkplätze oder auch an die landeseigenen Gebäude, von denen, meine ich, nur 5 % Fotovoltaikanlagen haben. (Abg. Anton Baron AfD: 5 % ist noch viel zu viel! –
Martin Hahn GRÜNE
Da fehlt eine Gesetzesinitiative von der FDP!) – Da fehlt eine Gesetzesinitiative. Sehr geehrte Landesregierung, Ihr Koalitionsziel der Nettonull steht in einem unbestreitbaren Zielkonflikt mit dem Wohnraummangel, Infrastrukturprojekten und eben dem Ausbau der alternativen Energien. Das sieht auch der Gemeindetag so, der das Ziel der Nettonull als nicht umsetzbar ansieht. (Abg. Anton Baron AfD: Sehr richtig!) Anstatt sich diesem Konflikt zu stellen und pragmatische Lösungen zu suchen, lassen Sie ihn einfach im Raum stehen, um ja niemanden zu verärgern. Dass dieses Kalkül gescheitert ist, dafür steht stellvertretend der zu Beginn genannte Volksantrag der Verbände. Als Vorschlag zum Schutz hochwertiger Ackerböden vor dem Flächenfraß durch Freiflächen-PV wiederhole ich gern die Kernpunkte unseres Fraktionsantrags vom Juli dieses Jahres: Erstens: gesetzlicher Ausschluss von Freiflächen-PV-Anlagen auf Böden mit mehr als 50 Bodenpunkten. Und zweitens: baurechtliche Erleichterungen für Agri-PV-Anlagen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP) ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Dennis Klecker. (Abg. Anton Baron AfD: Jetzt aber!)
Dennis Klecker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Themen Landnutzung, Flächenversiegelung, Ernährungssicherheit und damit verbunden die Fragen der Energieerzeugung und der Nahrungsmittelproduktion sind wichtiger, als manche vielleicht denken. In ihrem Antrag stellen die Grünen korrekt fest: Landwirtschaft ist die Grundlage für unser aller Leben. Völlig unverständlich ist deshalb, wie Sie mit der Grundlage für unser aller Leben umgehen. Ernährungssicherheit muss bedeuten, dass wir uns selbst versorgen können und unsere Abhängigkeiten verringern. Umso unverständlicher ist es, wertvolle Ackerflächen zu verschwenden. Nach Ihren Angaben sind 81 % der Substrate in Biogasanlagen keine Abfälle. 13 000 ha Grünland und 30 000 ha Ackerland werden in Baden-Württemberg für Pflanzen, die verheizt werden, aufgewendet. Den Landwirten kann man hier aber keinen Vorwurf machen, da diese mehr Geld für Pflanzen bekommen, die für Biogasanlagen gehäckselt werden, (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) als für Lebensmittel. Hier läuft schon im Grundsatz etwas falsch. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Doch der Reihe nach: Laut den Angaben des Ministers liegt der Mittelwert der seit 2021 in Betrieb genommenen Windkraftanlagen bei 2 100 Volllaststunden. Das ist ein Jahresnutzungsgrad von etwa 25 %. Zum Vergleich: Die Wasserkraft schafft doppelt so viel, Braunkohle das Dreifache, und die Kernenergie fast 90 % – von der generell sehr viel höheren Leistungsfähigkeit einmal ganz abgesehen. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Bei den Freiflächen-PV-Anlagen gehen Sie sogar von nur 1 000 Volllaststunden aus. Sonne liefert also etwa 1 000 Stunden pro Jahr Strom; Kernkraft, wenn wir sie noch hätten, hingegen ca. 7 700 Stunden. Zudem spricht das Ministerium davon, dass bei der berechneten Dauer, bis sich ein Windrad amortisiert hat, der gesamte Energieaufwand für Herstellung, Transport, Errichtung und Entsorgung berücksichtigt werde – komisch, denn der Entsorgungswirtschaftsverband hat erst im Juli vor einem langfristigen Müllproblem gewarnt, da die mit Carbon oder Glasfaser durchsetzten Rotoren eben nicht recycelbar sind. (Beifall bei der AfD) Der Schrottberg an Windkraftanlagen wächst, weil eine Recycling-Lösung fehlt. Das schreibt auch der FOCUS. Doch Sie meinen bereits, den superpositiven CO -Abdruck der Anlagen inklusive der Entsorgung berechnen zu können. Schauen wir weiter: Laut dem letzten Statusbericht 2021 zum Monitoring der Energiewende trägt Windenergie 1 % und PV (Dennis Klecker) null Prozent zur gesicherten Leistung bei – mehr muss man ja gar nicht dazu sagen. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Kommen wir zu Ihrem 2-%-Flächenziel für den Ausbau von Windkraft- und Solaranlagen. Die Kommunen sind gezwungen, überall neue Versiegelungen zu vermeiden. Eine junge Familie schafft es daher kaum noch, einen bezahlbaren Bauplatz zu finden. Für Ihr Flächenziel hingegen nehmen Sie eine enorme Versiegelung in Kauf. Da in Städten das 2-%-Ziel nicht erreichbar ist, müssen in den ländlichen Räumen gleich 4 bis 6 % geschaffen werden. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Ba- ron AfD: So sieht es aus!) Ich komme aus dem Landkreis Heilbronn. 8,7 % der Gesamtfläche sind dort Gebäude und Freifläche. 4 % Fläche würde also bedeuten, dass sich die bebaute Fläche des Landkreises um fast 50 % erhöhen würde. 50 % – das müssen Sie sich einmal geben. (Abg. Martin Hahn GRÜNE: Quatsch! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Das hat unser Landrat auch gesagt!) Das harmlos wirkende Ziel von 2 % Freifläche bedeutet in Wirklichkeit eine enorme Zunahme der bebauten Fläche. (Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) Inzwischen ist das einigen von Ihnen wohl sogar selbst bewusst geworden. Deshalb ist im Antrag und in der Stellungnahme von Herrn Minister Hauk gleich 17-mal von Agrifotovoltaikanlagen die Rede, also Anlagen, unter denen weiter Obst und Gemüse wachsen sollen. Die Wirklichkeit ist aber: Von den 858 Freiflächenfotovoltaikanlagen in Baden-Württemberg sind nur drei Agrifotovoltaikanlagen. Drei – das müssen Sie sich einmal vorstellen. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Obwohl Sie fast nur positiv klingende Berichte zur Agrifotovoltaik finden, testet man es in Deutschland bereits seit 2011 und damit seit zwölf Jahren und ist trotzdem erst bei drei Anlagen – und das im grün regierten Baden-Württemberg. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Es funktioniert also offensichtlich doch nicht, sondern ist eine Wunschvorstellung. In der Realität werden die Freiflächen-PV-Anlagen auf saftigen Wiesen und bestem Ackerland gebaut. Genauso absurd ist Ihre Antragsbegründung. Zitat: Besonders bemerkenswert ist, dass Photovoltaikanlagen eine zeitlich begrenzte Flächennutzung ... darstellen. Sie stellen also das ganze Land auf diesen unzuverlässigen Strom um, aber träumen schon wieder davon, die PV-Anlagen abzubauen. Oder wie ist das zu verstehen? (Beifall bei der AfD) e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Es ist absurd. Sie schalten uns schon jetzt die Kraftwerke ab, aber planen mit den Speicherkapazitäten – vielleicht bis 2045. Das ist so krank, wie den Bürgern das Heizen mit Öl oder Gas zu verbieten, aber selbst neue Reservekraftwerke zu errichten, die mit Gas oder, wie in Marbach, sogar mit Öl betrieben werden, (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) um damit die Stromlücken aus Ihrer Energiewende zu schließen. (Beifall bei der AfD – Heiterkeit des Abg. Anton Ba- ron AfD – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Peinlich!) Da bleibt wohl nur, sich an die Worte von Herrn Minister Hauk im letzten Jahr zu erinnern, dass 15 Grad in der Wohnung zumutbar seien. Denn darauf läuft Ihre Speicherpolitik nämlich hinaus: auf Stromausfälle. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Fazit: Die freie Marktwirtschaft zeigt, was funktioniert und effizient ist. Wenn der Bürger Jahr für Jahr über den Strompreis und Steuern draufzahlen muss, dann ist etwas nicht effizient. (Beifall bei der AfD) Sie machen die Entwicklung unseres Hochindustrielands vom Wetter abhängig. Sie verkaufen uns das auch noch als zukunftsfähig. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile jetzt das Wort für die Landesregierung Herrn Minister Hauk. (Abg. Anton Baron AfD: Der hat bestimmt gebibbert letztes Jahr bei 15 Grad!) Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will der grünen Fraktion ausdrücklich danken, dass wir dieses Thema gemeinsam besprechen. Denn wir haben – das hat ja die Debatte bisher gezeigt –, denke ich, kein Erkenntnisproblem. Und wir sind uns in der Zielsetzung auch weitestgehend einig, wohin wir starten, wohin wir müssen. Wir haben, denke ich, noch Umsetzungsdefizite. (Abg. Jonas Weber SPD: Ja!) Dazu will ich noch ein paar Takte sagen. (Abg. Jonas Weber SPD: Richtig!) Wie wir in der Stellungnahme zu dem Antrag auch geschrieben haben: 45 % der Landnutzung bestehen in Baden-Württemberg aus Landwirtschaft, zu 38 % aus Wald. Und mittlerweile liegt der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche bei fast 15 %. Weiterhin werden täglich ca. 5 ha Fläche neu für die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung in Anspruch genommen. Für die Landwirtschaft heißt dies aber nicht 5 ha. Das heißt im Regelfall 10 ha täglich, weil im Regelfall die gleiche Flä- (Minister Peter Hauk) che an Naturschutzausgleichsfläche aus der landwirtschaftlichen Produktion herausgenommen wird. Wir müssen also auch darüber sprechen, was landwirtschaftliche Produktion letztlich noch bedeutet. Rückblickend wurde schon viel erreicht. Wir waren 1997 immerhin mal bei 12 ha pro Tag. Aber dem Flächensparziel des Landes, nämlich der Nettonull beim Flächenverbrauch, haben wir uns in den letzten Jahren nicht mehr erkennbar angenähert. (Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Der Flächenverbrauch geht fast ausschließlich zulasten der landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere der Ackerflächen, und belastet so kontinuierlich den landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Das sieht man auch an der Entwicklung der Preise. Allein in den letzten zehn Jahren sind die landwirtschaftlichen Bodenpreise um durchschnittlich 54 % gestiegen, also pro Jahr – und dies noch zu Zeiten, als die Zinsbelastung bei null war – im Durchschnitt um 5 %. Dies vorausgeschickt, bin ich den Antragstellern wirklich dankbar, dass wir heute über das Thema sprechen. Denn die Herausforderungen bleiben weiterhin groß: der notwendige Ausbau der Infrastruktur, der Wohnungsbau und natürlich auch die aktuell zu Recht massiv vorangetriebene Energiewende. Der dafür erforderliche Bau von Windkraft- und Freiflächenfotovoltaikanlagen wird in den nächsten Jahren zusätzliche Flächen von rund 1 bis 3 ha pro Tag in Anspruch nehmen, insbesondere für die Freiflächenfotovoltaik. Der mitunter drastische zusätzliche Flächenbedarf für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen ist hier noch nicht berücksichtigt. Aufgrund verschiedener weiterer Aspekte wie z. B. der notwendigen Steigerung der Versorgungssicherheit brauchen wir einen zukunftsfähigen Energiemix, kein Entweder-oder. Denn die Energiewende ist zweifelsohne nicht nur im Grundsatz richtig, sondern wir brauchen die erneuerbaren Energien. Aber wir brauchen bei den erneuerbaren Energien eben nicht nur Windkraft und Fotovoltaik, sondern wir brauchen als verlässlichen Grundlastlieferanten neben den Laufwasserkraftwerken, die tendenziell an Bedeutung verlieren werden, weil die Wassermengen zurückgehen werden – vor allem während des Sommers –, insbesondere Biomasse. Im Bereich der Biomasse, die wir hier schon haben – – Wir haben ja Biogaskraftwerke, die sowohl Wärmenutzung als auch Strom liefern. Aber es ist wahr, dass diese relativ ineffizient sind. Der Flächenverbrauch pro Terawattstunde liegt bei einer Biogasanlage bei 40 000 ha. Das können wir uns nicht leisten. Deshalb brauchen wir eine verstärkte Nutzung von Biogas in Reststoffen. Da haben wir ein Riesenpotenzial, das wir derzeit nicht nutzen, bei dem wir die Investitionsbremse lösen und auch Genehmigungshürden abbauen müssen. Biogasanlagenbetreiber werden derzeit getriezt. Ich nenne nur ein Beispiel. So müssen sie einen zusätzlichen Wall um das Substratbecken bauen, um eventuelle Gewässerverunreinigungen zu vermeiden. Meine Damen und Herren, ich habe noch keine Kläranlage gesehen, bei der Wälle gebaut werden oder gebaut werden müssen. Wenn es dazu käme, dass mal eine Biogasanlage undicht würde, dann wäre das maximal ein loode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 kales Problem. Ich frage mich, wo bei einer Gewässerverschmutzung letztlich der große Gau stattfindet. Wenn man dann dem Landwirt noch sagt: „Du darfst das aber nicht selbst machen“ – das würde mancher vielleicht sogar noch machen –, „nein, du brauchst einen zertifizierten Bauunternehmer, damit die Anlage des Walls auf alle Fälle passt“, dann triezt man damit Anlagenbetreiber. Damit werden wir nicht schneller beim Ausbau des Biogases. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Wir brauchen das aber. Wir brauchen das dringend. Wir brauchen Biogas als verlässlichen Grundlastlieferanten. Wir brauchen Biogas unter Umständen auch als verlässlichen Treibstoff. Warum sollen wir nicht mit dem Methan der Kühe beispielsweise Schulbusse betreiben? Das könnte man in Oberschwaben gut machen. Da wäre die Nähe gegeben. Es wäre für jeden einleuchtend. Es ist, denke ich, der ganz entscheidende Punkt, dass wir den Ausbau der Biogasanlagenreststoffnutzung forcieren müssen. Denn jetzt laufen die alten Anlagen, die von Frau Künast und Herrn Trittin damals im Unverstand gefördert wurden, die nämlich Maisanbau provoziert haben, aus; (Abg. Martin Hahn GRÜNE: Der Unverstand kam später!) diese Anlagen laufen jetzt aus. (Abg. Martin Hahn GRÜNE: Der Unverstand, das war später!) – Doch, der Unverstand war damals da. (Abg. Martin Hahn GRÜNE: Der Unverstand kam 2005! – Zuruf der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE) – Nein, Herr Kollege Hahn, wir müssen ja bei der Wahrheit bleiben. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Genau das ist das Problem! – Abg. Martin Hahn GRÜNE: Darum sage ich es!) Das EEG gab es vorher schon. Man hat damals das EEG neu justiert und (Unruhe – Glocke des Präsidenten) hat im Unverstand eine Einspeisevergütung festgesetzt. Das hat natürlich viele Landwirte provoziert. Mir sind die Worte noch im Ohr: „Landwirte werden zu Energiewirten. Man muss sich unabhängig machen von der Lebensmittelproduktion.“ Dieselben kommen jetzt wieder und sagen: „Lebensmittelproduktion ist die Nummer 1. Wir müssen alles andere Hybride wieder zurückfahren.“ Das wegzudiskutieren macht keinen Sinn. (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: 16 Jahre hättet ihr Zeit gehabt!) Diese Absolutheit und dieser Schwenk in der Energiepolitik machen gerade bei dezentralen Anlagen keinen Sinn. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) (Minister Peter Hauk) Deshalb brauchen wir die hybride Nutzung. Wir brauchen die Nutzung aus Reststoffen, damit wir weiterkommen. Gerade in dieser Transformation, in der jetzt die alten Anlagen nach der 20-jährigen Einspeisevergütung auslaufen, brauchen wir den Anschluss, damit wir das nicht verlieren. Denn immerhin ist die Biomassenutzung neben der Perspektive der erneuerbaren Energien der einzige verlässliche Einspeiser, den wir in der Zukunft haben werden. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, dürfen wir andere wichtige Belange wie die gesicherte heimische Erzeugung hochwertiger nachhaltiger Lebensmittel unter hohen Tierwohl- und sozialen Standards nicht außer Acht lassen. Inzwischen wird der Flächenverbrauch auch zunehmend in der Öffentlichkeit diskutiert. Der Volksantrag wurde bereits erwähnt. Auch wir setzen uns mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans aktuell mit diesem Thema auseinander. Zur Begrenzung und Lenkung des Flächenverbrauchs setzen wir uns dafür ein, den Fotovoltaikausbau vorrangig auf dem Dach oder anderen versiegelten Konversionsflächen voranzutreiben. Ich halte es für zwingend und wichtig, dass wir das machen, um dabei auch landwirtschaftliche Flächen einzusparen. Wir brauchen aber dafür – – Wenn wir ehrlich sind, haben wir dafür – jedenfalls landesrechtlich – noch keine Instrumente geschaffen. Wir können sie aber schaffen. Wir könnten beispielsweise einen Umbau des FAG angehen, sodass wir diejenigen Kommunen – auch in der Frage der Umlagen – belohnen, die generell regenerative Energien auf ihrer Gemarkung erzeugen. Dann hätten auch solche wie z. B. Stuttgart eine Chance, denen man in der Stadtmitte schlecht einen Windkraftturm zumuten kann. Aber sie hätten eine Chance, indem sie einfach erstens Biogasanlagen, zweitens Müllverbrennungsanlagen und drittens Fotovoltaikanlagen, vor allem auf versiegelten Flächen, verstärkt nutzen. Ich sage es einmal so: Wir müssen hirnen, wie wir damit weiterkommen. Denn, meine Damen und Herren, wir müssen versuchen, dass wir beim landwirtschaftlichen Flächenverbrauch, dessen Anteil gemessen an den Flächen, die wir verbrauchen, doppelt so hoch ist, gemeinsam zu Streich kommen, und wir müssen versuchen, den landwirtschaftlichen Flächenverbrauch ein Stück weit einzudämmen und damit die Lebensmittelproduktion zu sichern. Gemeinsam mit den Landwirten werden in Baden-Württemberg bereits viele gute Energieprojekte umgesetzt – von Bioenergiedörfern über große Dachflächen-PV-Anlagen bis hin zu genossenschaftlich betriebenen Freiflächenanlagen. Das Land stellt bis 2025 im Staatswald Flächen für 500 Windenergieanlagen zur Verfügung und stimmt sich hinsichtlich eines verträglichen Waldausgleichs ab. Darüber hinaus unterstützt das MLR das UM mit der Modellregion Agri-PV. Das ist ein Projekt zur Erforschung und Etablierung der noch neuen Agri-PV-Technologie, die zu einer Entschärfung der Flächenkonkurrenz beitragen kann, aber auch neue Chancen für Synergieeffekte durch einen Schutz der Kulturen beinhaltet. (Unruhe) e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Warum gibt es nur vier? Das ist ja logisch: weil die Konkurrenzsituation in der Einspeisevergütung so ist, wie sie ist, und niemand Anlagen baut, die sich am Ende nicht rechnen. Die, die gebaut wurden, rechnen sich, weil sie mit einem Investitionszuschuss versehen worden sind. Meine Damen und Herren, das wird jetzt leichter werden, weil es seit Juli dieses Jahres eine Privilegierung für Agri-PV-Anlagen bis zu 2,5 ha in einem räumlich funktionalen Zusammenhang mit einem land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb gibt. Das ist schon einmal ein Fortschritt. Man muss die Bundesregierung ausdrücklich loben, dass die Privilegierung im Baurecht jetzt durchkam. Wir versprechen uns davon, dass wir die Errichtung von Agri-PV-Anlagen dadurch deutlich erleichtern. Auch das aktuelle Solarpaket der Bundesregierung kann mit den vorgesehenen eigenen Untersegmenten der EEG-Ausschreibung mit eigener Menge für besondere Solaranlagen – wie Agri-PV, aber auch Floating-PV auf Binnengewässern, auch Moor-PV und PV über Parkplätzen – die Entwicklung dieser neuen Technologien mit intelligenter Doppelnutzung befördern. Dennoch wird ein Großteil des Ausbaus – da machen wir uns nichts vor – mit Freiflächenanlagen erfolgen. Da steht die vorausschauende Planung im Mittelpunkt. Für die Lenkung von Flächeninanspruchnahmen – weg von den hochwertigsten landwirtschaftlichen Standorten – stellt die Landwirtschaftsverwaltung die Daten der Flurbilanz zur Verfügung. Diese werden im nächsten Jahr für alle Landkreise abgeschlossen sein. Es wird also eine neue Bewertung geben – ich meine, die FDP/DVP hat derzeit einen Antrag hierzu laufen, zu dem eine detaillierte Stellungnahme erstellt wird –, die dann für die Planungsträger eine handhabbare Grundlage liefert, was die Wertigkeit der landwirtschaftlichen Flächen angeht. Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: In der Zielsetzung ist es notwendig, dass wir die hybride Landnutzung als oberstes Ziel verankern. Das ist derzeit noch nirgendwo, in keinem Gesetz der Fall: Im LLG, im Naturschutzrecht und im Bodenschutzrecht haben wir das nicht verankert. Wir brauchen eine hybride Landnutzung. Das ist der entscheidende Punkt. Wir können es uns nicht leisten, nur Wohngebäude zu bauen oder PV-Anlagen zu errichten. Da haben wir den ersten Schritt schon getan. Schritte in anderen Bereichen müssen folgen. Wir können es uns nicht leisten, in gleichem Umfang Flächen für die landwirtschaftliche Bebauung und nur für den Naturschutz herauszunehmen, um das zu extensivieren. Es muss möglich sein, dass wir produktionsintegrierte Kompensationen vornehmen. (Beifall bei der CDU) Wir müssen deshalb die Ökokonto-Verordnung weiterentwickeln. Das war ein guter Ansatz; das war übrigens damals, 2008, ein Ansatz der CDU. Aber wir müssen die Ökokonto-Verordnung weiterentwickeln. Wir müssen sie zeitgemäß entwickeln, weil wir mit dem Thema Fläche, die endlich ist, nicht weiterkommen. (Minister Peter Hauk) Wir brauchen weiter einen Ausbau des Biogases im Bereich der Reststoffe. Deshalb haben wir auch die Biogasstrategie aufgesetzt. Diese wird mit Leben erfüllt werden müssen. Wir brauchen auch Änderungen im LLG zum Schutz der hochwertigen landwirtschaftlichen Produktionsflächen, damit die hochwertigsten Flächen nicht die ersten sind, die daran glauben müssen – nach dem Motto: Die Lebensmittelversorgung stimmt. Das muss man insbesondere deshalb daran festmachen, weil man sich im Sonderkulturland Baden-Württemberg immer vergegenwärtigen muss – gerade dann, wenn man von einer Zukunft mit einer weniger fleischbetonten Ernährung spricht –, dass wir bei Obst und Gemüse nur einen Selbstversorgungsgrad von 25 % haben. Das heißt, drei Viertel unseres Gemüses, unseres Obstes werden importiert. Wir haben im Land hierfür aber eigentlich Hochleistungsstandorte – die wir jedoch der Bebauung und anderen Formen der Landnutzung preisgeben und die landwirtschaftliche Produktion dadurch sukzessive erschweren. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, dürfen notwendige nachhaltige Entwicklungen nicht zulasten einer durchd achten, nachhaltigen zukünftigen Landnutzung gehen. Wir müssen die Möglichkeiten ausschöpfen, den Flächenverbrauch zu begrenzen und unvermeidbaren Flächenverbrauch zumindest verträglich zu gestalten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Abg. Julia Goll FDP/ DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
In der zweiten Runde hat sich nochmals der Kollege Hahn gemeldet. Bitte sehr.
Martin Hahn GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es gilt, noch ein paar Dinge klarzustellen. (Zurufe) – Jawohl. – Das möchte ich gern tun. Das Erste: Ja, die rotgrüne Bundesregierung hatte, wie der Minister sagte, die Verantwortung, sozusagen die Hebammenverantwortung, für das Thema Biogas. Das ist so. Sie hat auch erst spät nachreguliert. Aber tatsächlich ist im Land der Biogashochlauf natürlich erst in den Jahren 2006 bis 2009 passiert und hat die entscheidende Menge gebracht. Das muss man klar sagen. Ich will es nicht wegschwätzen: Auch bei uns, in unserer Verantwortung, sind Fehler passiert – schon damals –, die zu einem früheren Zeitpunkt hätten korrigiert werden müssen. Das ist klar. Das Zweite, was mir wichtig ist: Ich halte die Fragestellung nach den besten Flächen wirklich für falsch. Denn natürlich wird man zunächst einmal minderbewertete Flächen nehmen. Das würde aber bedeuten, wir würden das in bestimmten Regionen strukturell zusammenfassen und in anderen Regionen gar nichts machen. (Vereinzelt Beifall) Das berücksichtigt nicht, dass Fotovoltaikflächen eine hohe Chance auch für Biodiversität und andere Dinge bieten; das ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 nimmt vieles nicht mit. Deswegen wehre ich mich auch als Bauer hiergegen. Wenn du als Bauer irgendeinen Konkurrenten in deiner Nachbarschaft hast, dann ist das beim Vorhandensein bester Böden ganz nett, aber wenn du auf nicht so guten Böden wirtschaftest, bist du froh, wenn nicht alles sozusagen zu dir kommt. Darum halte ich diese These einfach für rundum falsch. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Zum Schluss möchte ich – das ist mir wichtig – noch bezüglich der Ernährungsfrage etwas klarstellen. So zu tun, als ob diese 2 % Fläche, die wir jetzt für Energie ausweisen, unsere Ernährungssituation grundsätzlich gefährde, verkennt die Verhältnisse völlig. Das muss man sehr deutlich machen. Denn solche Märchen dürfen wir nicht erzählen. Wir sind bei den Produkten bei einer Selbstversorgungsquote von unter 50 %. (Glocke des Präsidenten) Das heißt, wir haben da die große Aufgabe einer Abwägung. Wir dürfen Flächen nicht versauen. Darum ist die Frage der hybriden Nutzung eine zentrale. Aber so zu tun, als wäre damit die Ernährungssituation in Baden-Württemberg gefährdet, ist glatter Unfug. Danke. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich habe noch eine abschließende Wortmeldung seitens der FDP/DVP. – Herr Kollege Heitlinger, bitte sehr.
Georg Heitlinger FDP
Vielen Dank noch mal, Herr Präsident. – Herr Minister Hauk, ich war bei Ihrer Rede doch sehr erstaunt. Man hatte ob der Reaktion Ihres grünen Koalitionspartners ja das Gefühl, da spräche ein böser Oppositionspolitiker. Das war schon hart. (Abg. Martin Hahn GRÜNE: Och nö!) Ein Beispiel aus Eppingen, bei uns vor Ort: Es gilt ja das 0,2-%-Ziel der Landesregierung bzw. der Bundesregierung für Freiflächenfotovoltaik. Bei uns in Eppingen – wir haben 80er-Böden – hat sich die Stadt – extrem eng, aber es ist so entschieden – für knapp 90 ha Freiflächenfotovoltaik entschieden. Das sind 1,5 % der Flächen, (Abg. Martin Hahn GRÜNE: Das will dann die Ge- meinde so!) auf 80er-Böden; diese hat die Gemeinde freigegeben. Und das ist eine falsche Entwicklung; das kann nicht sein. Deswegen noch einmal der Appell: Andere Bundesländer machen es auch, etwa Hessen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt; diese haben eine Begrenzung bei besten Böden. Das muss auch hier in Baden-Württemberg gelten. Denn auf 80er-Böden Freiflächenfotovoltaik in großem Stil vorzusehen ist eine Fehlentwicklung, die nicht sein darf. Danke. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf: Da hat er recht!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/2492. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann somit für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus – Attraktivität des Standorts Baden-Württemberg für die Automobilhersteller- und Automobilzuliefererindustrie in Baden-Württemberg – Drucksache 17/4364 Das Präsidium hat die übliche Redezeit festgelegt, nämlich fünf Minuten für die Begründung und in der Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung darf ich dem schon wartenden, startbereiten Kollegen Nikolai Reith übergeben. – Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Nikolai Reith FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. Man muss immer in Bewegung bleiben. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Antrag zum Automobilstandort Baden-Württemberg sollte ein Stimmungsbild einholen, ein Stimmungsbild der Landesregierung: Wie sieht sie den Automobilstandort Baden-Württemberg? Was tut sie, um die Transformation der Branche zu unterstützen? Meine Damen und Herren, liebe Frau Wirtschaftsministerin bzw. lieber Herr Staatssekretär Rapp in Vertretung der Ministerin, die gerade in Finnland weilt, ich würde die Antwort wie folgt zusammenfassen: Wir befinden uns im Tal der Tränen, aber es läuft alles gut. Sie räumen zwar ein, dass die Ansiedlungen neuer Unternehmen an Baden-Württemberg vorbeigehen. Für uns ist das allerdings leider keine neue Erkenntnis. Sie beklagen zwar, dass andere Länder den Markt durch Zuschüsse und finanzielle Hilfen beeinflussen, und rufen einmal mehr selbst nach Subventionen. Auf der anderen Seite behaupten Sie, die Transformation in Richtung E-Mobilität laufe gut. Meine Damen und Herren, bei diesen Widersprüchen muss ich spontan an die drei Affen denken: nichts hören, nichts sehen, nichts sagen. Dann wird es schon irgendwie gut gehen. Unser Land hat aber eine bessere Strategie verdient. (Beifall bei der FDP/DVP) Zum Glück ist die Automobilindustrie in Baden-Württemberg ganz offensichtlich nicht nur schlauer als ihre Regierung, sondern vor allem auch tatkräftiger. Ich selbst durfte vor wenigen Wochen beim Innovationsforum der Anton Häring KG einem Vortrag der VDA-Präsidentin Hildegard Müller lauschen. Ich muss Ihnen sagen, Herr Ministerpräsident Kretschmann, Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, Herr Staatssekretär Rapp: Sie scheinen auch bei den zahlreichen Automobilgipfeln als die drei zitierten Affen unterwegs gewesen zu sein. (Vereinzelt Heiterkeit) e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Anders kann ich mir die Diskrepanz zwischen Ihrer Stellungnahme zu unserem Antrag und den Aussagen aus der Branche nicht erklären. Der VDA und mit ihm die Automobilindustrie in Deutschland sind gedanklich offensichtlich viel weiter als Sie. Ich gebe Ihnen drei Beispiele. (Abg. Felix Herkens GRÜNE: Sagt die FDP, die E-Fuels fordert!) Erstens: Man hat verstanden – das Stichwort ist schon gefallen, Herr Kollege Herkens –, dass nur die technologieoffene Forschung uns als Standort wettbewerbsfähig sein lässt. Sie hingegen verteufeln weiter tapfer E-Fuels. (Abg. Felix Herkens GRÜNE: Wir verteufeln gar nichts!) Zweitens: Man hat verstanden, dass die Infrastruktur im Bereich der E-Mobilität nicht ausreichend vorhanden ist. Sie werden das bis zum Verbrennerverbot auch nicht geregelt bekommen. Drittens: Man hat verstanden, dass die Akzeptanz für E-Mobilität bei den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land weit hinter Ihrer grünen Ideologie zurückbleibt. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Meine Damen und Herren der Landesregierung, einmal mehr geben Sie unzureichende Antworten auf die Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in unserem Land bewegen. Einmal mehr zählt für Sie grün-ideologische Politik mehr als eine technologieoffene Transformation dieser so wichtigen Schlüsselindustrie in unserem Land. Die Attraktivität Baden-Württembergs als Automobil- und Zulieferstandort, als Industriestandort liegt wieder einmal in den Händen der Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land. Wirkungsvolle und engagierte Unterstützung durch die Landesregierung können sie dabei leider nicht erwarten. Dass Standortpolitik nicht unbedingt das Steckenpferd unserer Wirtschaftsministerin ist, haben wir an dieser Stelle schon mehrfach betont. Die deutsche Automobilindustrie gibt jedenfalls an, in den nächsten fünf Jahren 130 Milliarden € in den Ausbau und Neuaufbau von Industriestandorten investieren zu wollen. Das hört sich eigentlich ganz vielversprechend an. Da unsere Landesregierung aber bereits jetzt eine Ansiedlung nach der anderen an Baden-Württemberg vorbeiziehen lässt, habe ich wenig Hoffnung, dass diese Investitionen im eigenen Land Wirkung entfalten. Schade eigentlich und ein wirtschaftspolitischer Offenbarungseid für eine Landesregierung in d e m Automobilland Deutschlands. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Andreas Kenner, Florian Wahl und Hans-Peter Storz SPD) Dabei gibt Ihr eigenes Haus, Herr Staatssekretär, sogar an, dass in unserem Bundesland kaum Flächen für große Entwicklungen zur Verfügung stehen. In der Stellungnahme zu unserem Antrag Drucksache 17/5253 räumen Sie ein, dass Sie keine einzige verfügbare Fläche haben, die größer als 100 ha ist, und lediglich vier Flächen zwischen 50 und 100 ha. Das bedeutet doch nichts anderes, als dass auch weiterhin große Neu- (Nikolai Reith) ansiedlungen von Industrien an unserem Bundesland vorbeigehen werden, Herr Staatssekretär. Mindestens genauso dramatisch: Auch bei Erweiterungen unserer bestehenden Industriebetriebe sehe ich schwarz. So erweitert beispielsweise ZF mit seiner Halbleiterproduktion im Saarland. Und selbst die Produktion von PV-Wafern wandert ab nach Sachsen-Anhalt. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Dies wurde vor wenigen Wochen über ein Freiburger Unternehmen berichtet. Damit wandern nicht nur wertvolle Arbeitsplätze, sondern Innovation und Wirtschaftskraft ab. So verlieren wir letzten Endes die entscheidende Grundlage für unseren Wohlstand. (Beifall bei der FDP/DVP) Ich möchte jetzt hier noch mal ganz deutlich sagen: Bei den genannten Beispielen haben wir das Rennen nicht gegen den IRA in den USA oder die besseren Rahmenbedingungen in Asien verloren – dieser Wettbewerb kommt ja noch dazu –, sondern gegen andere Bundesländer, die Standortpolitik einfach besser machen als wir. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört! So ist es! – Zuruf des Abg. Fe- lix Herkens GRÜNE) Deshalb frage ich Sie ganz konkret: Werden Sie sich aktiv und im Dialog mit den Kommunen um die Ausweisung weiterer Flächen bemühen? (Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU) Wann werden wir beim Ausbau von Baden-Württemberg International zur One-Stop-Agency erste Ergebnisse sehen? Und schließlich: Wann wird diese Landesregierung endlich die Transformation der Wirtschaft ernst nehmen und tatkräftig unterstützen? Ich bin sehr gespannt, ob das zuständige Ministerium in dieser Debatte endlich die Antworten liefert, oder ob Sie in der Landesregierung ein weiteres Mal mit dem Zeigefinger nach Berlin oder Brüssel zeigen. An dieser Stelle zitiere ich dann vorsorglich schon mal den Kollegen Born, der vor wenigen Wochen hier im Hohen Haus sagte: Wenn Sie mit dem Finger nach Berlin oder Brüssel zeigen, zeigen noch immer drei Finger auf Sie selbst. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
In der Aussprache erteile ich jetzt das Wort für die Fraktion GRÜNE dem Abgeordnetenkollegen Felix Herkens.
Felix Herkens GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über die Zukunft des Automobilstandorts Baden-Württemberg reden, dann müssen wir erst mal zwei ganz wesentliche Punkte festhalten. Der eine Punkt ist ganz klar: Die Automobilwirtschaft ist ein wesentlicher Pfeiler für die Wirtschaft in Baden-Württemberg. ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Und der andere Punkt ist, dass der Verkehrssektor genauso wie alle anderen Branchen bis 2040 klimaneutral werden muss. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Quatsch!) Daraus ergibt sich die klare Erkenntnis: Die erfolgreiche Transformation der Automobilwirtschaft ist nicht nur für die Wirtschaft wichtig und von hoher Bedeutung, sondern auch für das Klima und für die Menschen im Land. Für uns ist ganz klar: Wir wollen, dass das Auto der Zukunft in Baden-Württemberg gebaut wird. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir bringen die Unternehmen, die Beschäftigten, Wissenschaft und Politik zusammen, um das zu erreichen, um das zum Gelingen zu bringen, um den Automobilstandort Baden-Württemberg weiter attraktiv zu halten. Natürlich ist klar, dass auch die Branche in einem großen Wandel steckt. Wer langfristig das Geschäftsmodell nicht anpasst, der wird natürlich auch in jeder anderen Branche immer Probleme bekommen und im Zweifelsfall aus dieser verschwinden. Genau das wollen wir nicht; denn Autos sind der Exportschlager für Baden-Württemberg. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Noch!) Wirtschaftspolitisch, aber auch mit Blick auf die Arbeitsplätze kommt es natürlich darauf an, dass Baden-Württemberg es als Autoland schafft, die globale Nachfrage zu befriedigen, und ich bin mir sicher, dass dies gelingt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir haben starke Weltmarktführer, innovative Zulieferer und hoch qualifizierte Beschäftigte. Experten wie Franz Loogen, der Geschäftsführer der Landesagentur e-mobil BW, betonen das hohe Potenzial für den Standort. Sie sehen: Wir haben alle Voraussetzungen, um auch in Zukunft auf dem Automobilmarkt ganz vorn mitzuspielen. Nichtsdestotrotz muss man ganz klar sagen, dass das Ziel der Bundesregierung von 15 Millionen rein batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen in Deutschland bis 2030 schwer zu schaffen sein wird. Das gehört einfach zur Ehrlichkeit dazu. Es ist ganz klar: Wir brauchen mehr bezahlbare E-Autos für die mittleren und kleineren Einkommen. Das haben auch alle Beteiligten beim Automobilgipfel im Kanzleramt am vergangenen Montag betont. Das E-Auto muss sich in Zukunft eine breitere Gesellschaftsschicht leisten können als bisher, sonst wird die Mobilitätswende ausgebremst. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Das Automobilcluster in Baden-Württemberg muss sich konsequent in Richtung Elektrifizierung und Digitalisierung weiterentwickeln; denn die Welt wartet nicht auf uns. Um das sinnvoll zu begleiten, darf die Politik jetzt nicht zum falschen Zeitpunkt an der falschen Stelle sparen; ansonsten werden wir global verlieren. Wenn man sich den Forschungsstandort Deutschland rund um das Auto anschaut, dann sieht man: Wir sind noch immer spitze bei den Patentanmeldungen, auch beim Elektroantrieb; das (Felix Herkens) muss man so deutlich sagen. Man sieht: Unser Land steckt voller Potenzial. Wir haben kluge Köpfe, insbesondere auch bei uns in Baden-Württemberg. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Das zeigt sich beispielsweise auch beim Musterprojekt „Testfeld Autonomes Fahren BW“, das bundesweit Strahlkraft ausübt. Baden-Württemberg macht auch vor, wie man Transformationsprozesse gestaltet. Wir führen einen sehr zielgerichteten und langfristigen Arbeitsprozess mit dem Strategiedialog Automobilwirtschaft, bei dem alle entscheidenden Player an einem Tisch sind: die Unternehmen, die Gewerkschaften, die Wissenschaft, aber auch die Zivilgesellschaft. Es geht dabei natürlich vor allem auch um die gezielte Unterstützung des Mittelstands. Denn klar ist, dass vor allem die Zulieferer, die bisher zu 100 % vom Verbrenner abhängig sind, große Probleme haben, auch im Vergleich zur Industrie und den großen Automobilherstellern. Daran müssen wir arbeiten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Es lässt sich sagen: Baden-Württemberg ist ein attraktiver Standort für die Automobilwirtschaft und wird dies auch in Zukunft bleiben. Aber natürlich hängen die Rahmenbedingungen nicht allein von uns ab. Das Thema wurde schon angesprochen: Vor allem die europäische Ebene spielt hier eine große Rolle. Natürlich kann man jetzt auf andere Bundesländer zeigen, wie der Kollege Reith von der FDP/DVP das auch getan hat. Aber man muss natürlich zur Wahrheit auch dazusagen, dass die EU-Beihilferichtlinien, die zurzeit bestehen, ein klarer Wettbewerbsnachteil für wirtschaftlich starke Regionen wie Baden-Württemberg sind. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Richtig!) Das hat auch nichts mit Schuldzuweisungen zu tun. Vielmehr muss man ganz klar sehen, dass hier einfach etwas, was in der Theorie gut gedacht war, und zwar, dass schwache Regionen die Möglichkeit bekommen, gleichzuziehen, in der Praxis einfach nicht funktioniert. Das Ziel kann nicht sein, dass die Starken erst schwach werden müssen, bevor sie investieren dürfen, und die Schwachen dann stark – und umgekehrt. Das ist ein Teufelskreis, der keinen Sinn ergibt. Deswegen bin ich froh, dass die Landesregierung das erkannt hat und auf europäischer Ebene dafür kämpft, dass die EU-Beihilferichtlinien überarbeitet werden. Das ist ein wichtiger Weg, um auch gegenüber Amerika und China wettbewerbsfähig zu bleiben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Veränderung braucht die Bereitschaft, neu zu denken und Altes zu hinterfragen. Ja, das kann auch verunsichern, und das muss man ernst nehmen. Das erfordert Mut, es erfordert auch Kraftanstrengungen von den Unternehmen, aber auch von den staatlichen Akteuren. Aber wenn wir jetzt innovationsbereit, zielorientiert und zuversichtlich bleiben, dann – da bin ich mir zu 100 % sicher – werden wir das auch gemeinsam schaffen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023
Dr. Wolfgang Reinhart
Als nächster Redner spricht Herr Abg. Tobias Vogt für die CDU-Fraktion.
Tobias Vogt CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es hier um die badenwürttembergische Schlüsselindustrie schlechthin, die so vielen Menschen gut bzw. hoch bezahlte und sichere Arbeitsplätze – mehr als 235 000 in der Industrie und mehr als 40 000 im Handwerk – (Zuruf von der AfD: Es waren mal mehr!) und diesem Land so viel Wohlstand gebracht hat. Allein in meinem Wahlkreis mit den Standorten von AMG, Porsche, Bosch, Dürr Lackiertechnik und vielen Hunderten Zulieferern – meist familieninhabergeführt – mit Tausenden von Jobs: Jeder vierte Arbeitsplatz in der deutschen Automobilindustrie ist in Baden-Württemberg angesiedelt, sie ist für unser Land elementar. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Genau diese Branche steht massiv unter Druck: Im Jahr 2011 haben wir 5,8 Millionen Fahrzeuge in Deutschland produziert, 2021 waren es nur noch drei Millionen Fahrzeuge. Meine Damen und Herren, das ist Verlust industrieller Wertschöpfung, das ist Deindustrialisierung. (Beifall bei der CDU und des Abg. Anton Baron AfD) Ich bin ein Kind dieser Branche. Daher bin ich den Kollegen von der FDP/DVP sehr dankbar für diesen Antrag, in dem sie sämtliche aktuellen Stichworte zum Thema Automobilindustrie abgefragt haben. Lieber Kollege Reith, in wahrscheinlich allen Einschätzungen, die Ihren Fragen zugrunde liegen, sind wir einer Meinung. Umso mehr wunderte ich mich schon über so viel Polemik – diese Polemik allerdings war ziemlich gekünstelt und steht Ihnen nicht, falls ich mir diese Bemerkung erlauben darf. (Zuruf) Im Namen der CDU-Fraktion möchte ich die wichtigsten Punkte Ihres Antrags ansprechen. Immer mehr Investitionen werden an Baden-Württemberg vorbei getätigt. Hauptgrund dafür ist der verzerrte Wettbewerb. In einigen Ländern gibt es großzügigste Förderprogramme, in anderen Ländern – z. B. bei uns – sind diese Förderprogramme verboten. Wir wollen keine Bevorzugung, wir wollen keine Sonderstellung, wir wollen keine Schlechterstellung. Meine Damen und Herren, wir wollen Chancengleichheit. Wir brauchen Chancengleichheit. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf von der AfD) Das ist doch äußerst kurzsichtig von der EU: Wir sind nicht nur für Deutschland ein Wirtschaftsmotor, wir sind ein Wirtschaftsmotor für Europa. Wer uns schwächt, der schwächt den Länderfinanzausgleich, der schwächt Deutschland und der schwächt auch die Europäische Union. Wir sind auch schon jetzt im Nachteil: Bei allen relevanten Standort- und Investitionsfaktoren haben die Unternehmen in (Tobias Vogt) unserem Land mehr Ballast als andere Unternehmen in anderen Ländern – höchste Energiepreise, mit die höchsten Arbeitskosten, die Unternehmen und die Mitarbeiter höchste Grundstücks- und Mietpreise, größeren Arbeitskräftemangel als anderswo in Europa und auf der Welt, (Zuruf von der AfD: Woher kommt das?) das dickste Dickicht an Bürokratiefesseln weltweit, und dann noch die Fesseln durch die Politik. Dass die Politik z. B. Ziele für Emissionswerte formuliert, ist überhaupt nicht umstritten, solange die Ziele für alle Wettbewerber gleichermaßen gelten und solange die Ziele tatsächlich Ziele bleiben und nicht die Vorfestlegung auf konkrete Technologien. Es ist eine Selbstüberschätzung der Politik, es ist eine Behinderung von Forschung und Innovation, es ist eine Missachtung der deutschen Ingenieurskunst, wenn die Politik auf eine einzige Technologie setzt und andere Wege zum Ziel unterbindet. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie des Abg. Anton Baron AfD) Deshalb steht unsere Fraktion klipp und klar hinter dem Ziel: Wir wollen die CO -freie Mobilität. (Zuruf von der AfD: Die gibt es nicht!) Aber wir sehen es nicht als Aufgabe der Politik an, festzulegen, welche Technologie die richtige ist. Deshalb ist das Verbrennerverbot ab 2035 ein großer Fehler. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. An- ton Baron AfD: Das Klatschen der Grünen spricht Bände!) Meine Damen und Herren, die nächste Riesengefahr ist der gesplittete Energiepreis in Deutschland: im Norden günstige Energie, im Süden teure Energie. Da müssen wir kämpfen, und in diesem Kampf ist nicht die EU unser Herausforderer, sondern die Bundesländer im Norden und das Bundeswirtschaftsministerium. Wir können nicht zusehen und nicht akzeptieren, dass strukturschwache Regionen so lange subventioniert werden und wir so lange zuschauen müssen, bis es auch uns schlecht geht. Meine Damen und Herren, wir sehen, wie das Kind immer näher an den Brunnenrand läuft, und dürfen nichts tun. Wir dürfen nichts tun, bis das Kind hineingefallen ist. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Die Grünen schubsen es rein!) Meine Damen und Herren, das ist doch keine Politik, das ist unterlassene Hilfeleistung. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Politik heißt doch: erkennen, gegensteuern oder gestalten – aber nicht zuschauen müssen, bis ein Wirtschaftsmotor schlappmacht. (Beifall bei der CDU) Deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir Druck machen und diese verzerrten Bedingungen geraderücken. Das ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 muss diese Landesregierung angehen, und sie geht es an. Die CDU-Fraktion unterstützt sie mit Nachdruck. Gleiches Recht für alle! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Abg. Florian Wahl das Wort.
Florian Wahl SPD
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Herkens, ich kann Ihnen nur zustimmen: Baden-Württemberg hat die besten Voraussetzungen, um erfolgreicher Automobilstandort in der Zukunft zu sein. Aber das kommt nicht von allein. Dazu muss man etwas tun. Dafür braucht man eine aktive Industriepolitik, dafür braucht man eine aktive Automobilindustrie – – (Abg. Felix Herkens GRÜNE: Haben wir doch!) – Nein, das haben wir nicht. Sie reden von „zielgerichteter“ Transformation. (Abg. Felix Herkens GRÜNE: Genau das machen wir doch!) Wann immer von „zielgerichtet“ gesprochen wird, heißt das, dass Sie nicht voll reingehen. Aber das können wir uns nicht leisten. (Beifall bei der SPD) Baden-Württemberg ist das Autoland. Hier wurde das Auto erfunden. Fast 500 000 Menschen leben vom Automobil. Dieses Automobil hat in Deutschland und in Baden-Württemberg viel Wohlstand gebracht, wirtschaftlichen Erfolg. Viele Menschen haben dadurch den sozialen Aufstieg geschafft. Das ist eine absolute Erfolgsgeschichte. Das hat Baden-Württemberg zu dem gemacht, was es ist. Aber wir stehen natürlich vor großen Herausforderungen mit der Transformation, und wir müssen sie wirklich richtig, nicht nur „zielgerichtet“, sondern mit voller Kraft, mit aktiver Landesindustriepolitik in den Griff bekommen. Und das tun Sie, ehrlich gesagt, nicht. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Sie sprechen doch auch mit den Gewerkschaften, Sie sprechen doch auch mit den Unternehmen. Schauen Sie sich die Studien an – die IG Metall Baden-Württemberg legt Ihnen ja hin, was Sie tun müssen. Es ist ganz klar: Wir stehen vor einem riesengroßen Bruch. Wenn wir allein sehen, dass laut der Studie von e-mobil BW bis 2030 knapp 70 % der Autos oder eventuell sogar 80 % elektrobetrieben sind, dann ist das eine große Veränderung – in Untertürkheim, in Sindelfingen, in Mannheim, in Rastatt und natürlich auch in Heilbronn. Darauf müssen wir absolut reagieren. Wenn Sie hier jetzt wieder die Debatte mit dem Verbrenner führen, dann sind wir ja, ehrlich gesagt – – Reden Sie mit Ola Källenius, der sagt Ihnen: 2030 sind wir vollelektrisch. (Florian Wahl) (Abg. Anton Baron AfD: Wieso sagt er das? – Abg. Rüdiger Klos AfD: Sie machen die Vorgabe! – Unru- he bei der AfD) – Wieso er das sagt? Er sagt es, weil es der Markt hergibt, weil es eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist. (Beifall bei der SPD – Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Dr. Uwe Hellstern: Quatsch! – Glocke des Präsiden- ten) Deswegen macht er das. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Anton Baron AfD: Oje!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Bitte! Der Redner hat das Wort. Ich bitte um Aufmerksamkeit.
Florian Wahl SPD
Denn dieser Fetisch, den Sie haben, der ist einfach wirtschaftsfeindlich. Er führt dazu, dass wir uns nicht um die Strukturprobleme kümmern, um die wir uns kümmern müssen. Deswegen ist es bei diesem Transformationsprozess natürlich auch wichtig – Sie haben es richtigerweise angesprochen; die Landesregierung hat es in ihrer Stellungnahme gebracht –, dass auch auf das europäische Förder- und Beihilferecht verwiesen wird. Es kann nicht sein, dass man erst Unterstützung bekommt, wenn die Starken schwach sind, um sie dann wieder hoch zu bringen. Das ist ein systematischer Fehler, der angegangen werden muss. Da sind wir von den demokratischen Fraktionen uns doch alle einig. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Thomas Dörflin- ger und Dr. Natalie Pfau-Weller CDU) Aber Sie müssen halt auch Ihren Job machen. Und da fangen wir an: Wirtschaft folgt Energie. Das heißt, Unternehmen siedeln sich dort an und erweitern dort ihre Kapazitäten, wo ausreichend erneuerbare Energien zur Verfügung stehen. (Zuruf von der AfD) Die Landesregierung steht halt einfach wirklich sehr, sehr schlecht da, was das angeht. Studien gibt es dazu genug. Ehrlich gesagt, das wird zum Standortnachteil von Baden-Württemberg. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Das ist schon!) Das wird der zentrale Punkt in der Transformation der Automobilindustrie sein, dass wir das wirklich auf die Reihe bekommen. Seien wir einmal ehrlich: Da gibt es echt viel zu tun. Das hat sich beispielsweise an der Entscheidung von Northvolt gegen Baden-Württemberg doch gezeigt; Kollege Reith hat es angesprochen. Ich habe so das Gefühl – auch nach den heutigen Reden –, dass Sie die Tragweite dieses Jobs, den Sie haben, um unsere Industrie zu sichern, bis heute nicht begriffen haben. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Was Sie auch nicht begriffen haben, ist, was das für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet. Denn dieser Wechsel bedeutet, dass wir jetzt richtig qualifizieren müssen, dass wir sehen müssen, wie wir den Umstieg vom Verbrenner bei den Beschäftigten umsetzen, dass wir da weiterqualifizieren müssen, dass wir neue Beschäftigungsmöglichkeiten in anderen Bereichen schaffen. Ganz ehrlich: Da müssen Sie vorlegen. Es ist Ihre Aufgabe, dies zu tun. Deshalb: Reden Sie mit den Gewerkschaften, reden Sie mit den Zuständigen, mit den Betriebsräten! Da passiert von Landesseite viel zu wenig. (Beifall bei der SPD und des Abg. Nikolai Reith FDP/ DVP) Das ist die Aufgabe, die es zu tun gilt; denn Baden-Württemberg soll auch in Zukunft das Autoland sein. Es ist unsere Identität, es ist unsere Zukunft, es ist unsere wirtschaftliche Stärke. Herzlichen Dank an die FDP/DVP für den Antrag. (Beifall bei der SPD und des Abg. Nikolai Reith FDP/ DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Ruben Rupp.
Ruben Rupp AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Abgeordnete! Felgenhersteller BBS in Schiltach: insolvent. Automobilzulieferer ALLGAIER WERKE in Uhingen: insolvent. DITTER PLASTIC in Haslach: insolvent. Kienle Automobiltechnik Stuttgart: insolvent. Mit dieser Aufzählung von Insolvenzen baden-württembergischer Automobilzulieferer könnte ich die gesamte Redezeit füllen, aber dann würden wir ja den Verursacher dieser Insolvenzwelle im Automobilsektor in der Rede aussparen, nämlich die etablierten Parteien und ihre Regierungsentscheidungen. Diese sind direkt mitverantwortlich an der Deindustrialisierung Baden-Württembergs. (Beifall bei der AfD) Übrigens auch ein Paukenschlag – das wurde heute mal wieder nicht angesprochen; da sind wir wohl die Informiertesten –: Bei VW will man 10 Milliarden € beim Personal einsparen. Das wird auch einige Zulieferer betreffen, und das wird auch mit Daimler weitergehen. Schon im letzten Jahr gab es einen Personalabbau im Umfang von 1 Milliarde €, und auch hier wird irgendwann ein Paukenschlag kommen, wenn wir diese Politik so weiterführen. Das sollten wir jedoch tunlichst vermeiden. Selbst der Hersteller des Mercedes-Sterns – Zulieferer BIA GmbH – musste seine Pforten schließen. Diese Insolvenz des Herstellers des Sterns, der Baden-Württemberg international bekannt gemacht hat, steht sinnbildlich für den Niedergang Baden-Württembergs als Automobilstandort, den Sie mitverschuldet haben. (Beifall bei der AfD) Wieso? Ganz oft ist der Grund derselbe: schlechte Zukunftsaussichten – Stichwort Verbrenneraus –, unkalkulierbare Ener- (Ruben Rupp) giekosten und Standortverlagerungen. Nein – Herr Reith, das haben Sie ja gerade erwähnt –, die Unternehmen sind nicht weiter, sondern sie werden einfach gezwungen, von Ihnen, von der EU, von der Bundesregierung, die Klimaschutzregelungen umzusetzen und ihre Industrie abzuschaffen. Das ist das, was hier passiert. Die sind nicht weiter, sondern sie müssen es halt tun. Das, was hier immer wieder verbreitet wird, ist einfach eine Lüge. (Beifall bei der AfD) Da muss ich schon ehrlich sagen: Man denkt sich ja manchmal, dass die FDP/DVP irgendwann mal zur Vernunft kommt, aber schon allein die Fragestellung „Wie können sie noch mehr Transformation bewerkstelligen?“ reicht für mich, dass Sie irgendwann verdient unter die Fünfprozenthürde kommen werden. (Beifall bei der AfD) Denn das ist die falsche Frage. Es geht hier um konkrete Schicksale, auch wenn die SPD wieder so tut, als ob sie sich darum kümmern würde. Sie schaffen ja die Arbeitsplätze mit ab. Über 200 000 Beschäftigte in der baden-württembergischen Automobilindustrie müssen tagtäglich Existenzängste durchstehen, und im schlechtesten Fall folgt der Verkauf der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses, weil man die Kredite nicht mehr bedienen kann. Aber ich weiß, dass das hier viele in diesem Hohen Haus kalt lässt. Lieber kümmern wir uns um die exquisite Unterbringung von Asylbewerbern. Das ist aktuell die Priorität; das haben wir heute auch gehört. (Beifall bei der AfD) Ihre wirtschaftsfeindliche Politik von Verbrenneraus, Atomaus und Energiewende hat zu diesen Zuständen geführt: zu einer drohenden Massenarbeitslosigkeit, zu hohen Energiepreisen, zu den teuersten Energiepreisen der Welt. Unsere Wirtschaft schrumpft; die der Russen wächst kräftig, und dank Sanktionswahn explodieren auch unsere Rohstoffpreise, Stichwort Gas. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD – Gegen- ruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD – Weitere Zu- und Gegenrufe) Das ist Ihre politisch gewollte Transformation der Wirtschaft. Sie legen die Axt an unseren Wohlstand an. (Abg. Anton Baron AfD zur SPD: Sie führen das Land in eine Rezession!) Die Unternehmen flüchten reihenweise, wenn sie die Möglichkeit haben, so auf Ihre wirtschaftsfeindliche Politik zu reagieren, und sie verlagern unzählige Produktionsstandorte dauerhaft weg von Baden-Württemberg. (Unruhe) Übrigens – auch das wurde noch nicht angesprochen –: Ihr E-Auto wäre ohne staatliche Subventionen morgen am Ende. Das will kein Mensch. Das ist auch nicht marktwirtschaftlich; (Beifall bei der AfD) das ist wirklich ein Mumpitz, was Sie hier erzählt haben. ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Jeder sieht auch – Sie haben immer wieder behauptet, dass die AfD gefährlich für die Wirtschaft ist –: Wer ist denn in der Landesregierung? Wer ist denn in der Bundesregierung? Warum sind wir als einziges europäisches Land in der Rezession? Das ist doch Ihre Verantwortung, nicht die der AfD. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Sie nehmen doch Putin in Schutz! Ihr macht Politik gegen Deutschland!) Statt Märchen von grünen Wirtschaftswundern aus der Feder (Zuruf: So ein Quatsch!) unseres Märchenonkels Habeck – – (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD – Glocke des Prä- sidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Im Moment spricht Herr Abg. Rupp. Ich bitte, wenn es entscheidend ist, eine Zwischenfrage zu stellen. Ansonsten hat Herr Abg. Rupp noch eine Minute Redezeit. – Bitte sehr.
Ruben Rupp AfD
Statt Märchen von unserem grünen Wirtschaftsminister, der das ja hauptberuflich sehr gern kann, zu erzählen: Was brauchen wir wirklich? Wir brauchen stabile Standortfaktoren für unsere Automobilindustrie. Das heißt, günstiger Strom durch Kohle und Atom, Stopp der Energiewende und der Sanktionspolitik der EU-Bürokratie und des Milliardenabflusses baden-württembergischer Steuergelder. Stattdessen endlich geringere Steuer- und Abgabenlast, Rechtssicherheit statt extreme Grundrechtseinschränkungen. Das würde die Standortfaktoren stärken und die Automobilindustrie schützen. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Thomas Po- reski GRÜNE sowie Sebastian Cuny und Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Und ich sage Ihnen eines – das behaupten Sie ja immer wieder –: Nein, dieser Klimawandel, die Energiewende und die Klimaneutralität sind nicht vereinbar – das weiß jeder normale Unternehmer in diesem Land – mit einem Industrieland Baden-Württemberg. Deshalb bleibt die AfD der einzige politische Anwalt an der Seite der Arbeitnehmer, an der Seite der Unternehmen und der wirtschaftlichen Vernunft. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD: Oje, oje! – Abg. Anton Baron AfD: Sehr richtig! – Zuruf von der AfD: Gut gemacht! Guter Mann!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung erteile ich dem Herrn Staatssekretär das Wort.
Dr. Patrick Rapp
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist erstaunlich – gestatten Sie mir die Anmerkung –, (Abg. Anton Baron AfD: Nein, nicht gestattet!) was man in diesen Antrag alles hineininterpretieren und hineinpacken kann. (Vereinzelt Heiterkeit) (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp) So leid es mir tut, Kollege Reith, andere Kollegen und Mitglieder der Landesregierung als Affen zu bezeichnen, wie Sie es in Satz 5 Ihrer Ausführungen gemacht haben, halte ich mit Blick auf Benimm und Anstand schon für äußerst optimierungsfähig. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Genau, Anstand fehlt da komplett!) Nichtsdestotrotz will ich wieder auf die Sache zu sprechen kommen, und zwar mit Blick auf die automobile Wertschöpfung. Zu Recht wurde gesagt, welchen Stellenwert die Automobilwirtschaft hat, und zwar nicht nur im Kernbereich, sondern auch im Zulieferbereich bis hin zum Kfz-Handwerk, und welcher Dynamik sie derzeit unterliegt, mit welcher Intensität in immer kürzeren Zeiträumen Veränderungen auf sie zukommen. Dessen gilt es sich bewusst zu werden, und natürlich ist es auch nicht immer 1 : 1 zu takten mit öffentlichen Diskussionen, aber auch nicht mit politischen Entscheidungen. Klar ist auch – mit Blick auf die weltweiten Anforderungen, was Klima und Umwelt angeht –: Es muss zu diesen Transformationen, zu diesen Veränderungen kommen. Darauf hat auch Kollege Herkens hingewiesen. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Wir haben doch im- mer mehr CO -Emissionen!) Wenn man zumindest den Ansatz eines Versuchs unternimmt, eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen, dann sollte man natürlich schon einmal schauen: Was ist symbolische Politik auf der einen Seite, und was ist effiziente Politik auf der anderen Seite? (Abg. Anton Baron AfD: Da bin ich auch gespannt auf die Ausführungen!) Gerade wir als traditionsreicher und wirtschaftsstarker Automobilstandort Baden-Württemberg sind sehr stark von diesen Einflüssen, von diesen Änderungen, von diesem Wandel und von dieser Dynamik betroffen. (Abg. Anton Baron AfD: Was für ein Wandel?) Die Auswirkungen globaler Entwicklungen auf die zukünftigen Wertschöpfungen, auf die Lieferketten, auf die Mobilität, aber auch auf die Beschäftigungsstrukturen werden natürlich auf der anderen Seite zu einer zunehmenden Unsicherheit führen. Die neue Strukturstudie der e-mobil BW, die erst vor Kurzem veröffentlicht wurde, stellt zu Recht die Herausforderungen insbesondere durch Elektrifizierung, Digitalisierung, aber auch die Automatisierung mit Blick auf die Produktion – Industrie 4.0 – in den Mittelpunkt. Sie zeigt auch die wirtschaftlichen und technologischen Chancen, die sich am Automobilstandort Baden-Württemberg dadurch ergeben. Die Strukturstudie – um nur einen Bereich herauszugreifen – prognostiziert, dass die Beschäftigung durch den batterieelektrischen Antriebsstrang in Baden-Württemberg aufgebaut wird. Jetzt darf man aber auch nicht verhehlen, dass es durch die unterschiedliche Komplexität der Antriebsarten, der Antriebse – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 stränge natürlich in den anderen Wertschöpfungsketten wiederum Beschäftigungsverluste geben wird. Ich weiß nicht, ob irgendeine der hier vertretenen Parteien eine Glaskugel hat und sagen kann, in welche Richtung es am Ende geht. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Ich glaube, von einer Panikmache ist abzuraten; (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) denn es sind verschiedene Entwicklungen parallel zu betrachten (Abg. Anton Baron AfD: Lassen Sie den Verbraucher entscheiden, ja, ganz einfach! – Abg. Rüdiger Klos AfD: Dann ist die E-Mobilität zu Ende! – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) – ist in Ordnung –, will heißen: Szenarien. Übrigens, Herr Kollege Reith, seit Ihrem Antrag vom März dieses Jahres haben wir sowohl europäisch wie auch weltweit wie auch national wie auch auf der Landesebene unterschiedliche neue Entwicklungen gesehen. Die Einlassung, dass man natürlich den Markt entscheiden lassen muss, ist – logischerweise – auch richtig. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Um Gottes willen, es wäre auch falsch, zu sagen – da gebe ich jedem recht, der das betont –, dass die Politik die Vorgabe machen soll, was an späteren Mobilitätsmöglichkeiten eingekauft und genutzt wird. Aber natürlich braucht es Rahmenbedingungen. Diese Rahmenbedingungen – auch das sagt der Antrag – müssen verlässlich sein, müssen planbar sein und müssen es bei den ganzen Transformationsprozessen auch zulassen, dass es zu einem Business Case kommt. In der politischen Auseinandersetzung wird in einer Diskussion oftmals gesagt: „Dann muss der Unternehmer eben investieren.“ Das macht ein Unternehmer aber nur dann, wenn ein Geschäftsfall daraus wird, wenn es ein Business Case ist, wenn er die Investitionen amortisieren kann und wenn er damit Geld verdienen kann. Das gilt mit Blick auf den Anteil der Elektrofahrzeuge genauso wie mit Blick auf den Einsatz synthetischer Kraftstoffe, einer Weiterentwicklung des auch schon angesprochenen Verbrennungsmotors. Klar ist aber: All diese Entwicklungen werden keine Selbstläufer sein. Es wird Rahmensetzungen brauchen, und es wird eine Kraftanstrengung in allen Bereichen sein: in der Wirtschaft, in der Politik, aber auch in der Gesellschaft. Jetzt gehe ich auf die wirtschaftliche Wirklichkeit ein. Deutschland befindet sich tatsächlich – übrigens als einziges der größeren Industrieländer – nach wie vor in einer Rezession. (Abg. Anton Baron AfD: Aha! Herr Fulst-Blei, haben Sie das gehört?) Die Unternehmen leiden unter den hohen Kosten, insbesondere unter hohen Energiepreisen, und einer Bürokratie, die Kapazitäten bindet und die die Betriebe – das gilt nicht nur (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp) für den Automobilstandort Baden-Württemberg – auch von ihren eigentlichen Aufgaben und Arbeiten abhält. Aber auch die Konsumenten leiden, weil viele von ihnen durch die noch immer recht hohe Inflation – wobei sie jetzt wieder gesunken ist; wenn ich es richtig im Gedächtnis habe, ist sie auf 3,6 % gesunken – real weniger Geld zur Verfügung haben. Hohe Zinsen erschweren Investitionen, und Projekte werden ausgebremst oder verhindert. Es ist also insgesamt schwieriger geworden – nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa –, ein Unternehmen in der Dynamik, in der Geschwindigkeit auf der Erfolgsspur zu halten. – Das war der Blick zurück. Ihnen ist auch klar: Wenn wir um politische Themen ringen und dabei ständig nur in die Vergangenheit schauen, dann ist es, wie wenn Sie beim Wandern auch immer nur nach hinten schauen und vorn jeden Stein übersehen, über den Sie stolpern könnten. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Unsinn!) Insofern muss man schon schauen, was wieder in den Fokus gerückt werden muss. Wir, das Wirtschaftsministerium, sagen – klar –, dass der Bereich der Wirtschaftspolitik wieder stärker in den Fokus zu nehmen ist, da es die Politik für Wachstum, für wirtschaftliche Dynamik ist, die die Rahmenbedingungen für Investition und Innovation deutlich verbessert. Jetzt will ich es auch einmal an drei Beispielen, an drei Punkten festmachen. Kollege Reith, es geht nicht darum, mit Fingern auf andere zu zeigen, sondern es geht um eine ganzheitliche Betrachtung, um das Wissen um Zusammenhänge, um auch aufzuzeigen, an welchen Stellen etwas getan werden kann, getan werden muss bzw. sich bereits etwas in der Umsetzung befindet. Ich habe vorhin das Stichwort Energiepolitik gebracht. Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir mit dem Ziel, möglichst rasch die Klimaneutralität zu erreichen, auch die Kriterien Versorgungssicherheit, aber auch Bezahlbarkeit viel stärker als bisher in den Blick nehmen müssen. Das kann man natürlich als einzelnes Land in Deutschland ein Stück weit steuern. Den großen Rahmen – das haben wir auch vorhin in der Diskussion um die Themen des Landwirtschaftsministers gehört – steckt hier aber die Bundesregierung. Jetzt stehen Sie einer der Parteien, die in der Bundesregierung vertreten sind, bekanntermaßen etwas näher als wir. Insofern rate ich schon, auch hier mitzudenken und dort vielleicht die eine oder andere Diskussion mit anzufachen. Wir brauchen – Mittelstand, Handel, Industrie, alle anderen Branchen natürlich genauso – den Abbau von Regulatorik. Aber machen wir uns da ehrlich: Abbau von Regulatorik bedeutet – egal, an welcher Stelle angesetzt wird –, dass es sofort eine Gruppe geben wird, die den Finger hebt und klarmacht: „Bei uns geht das jetzt nicht.“ Ich möchte das mal anhand eines Bildes verdeutlichen. Nehmen Sie mal sechs Personen, die um einen runden Tisch herum sitzen. Legen Sie ein staubiges Buch in die Mitte, und versuchen Sie mal – das ist jetzt symbolhaft –, diesen Staub rauszublasen. Ich garantiere: Einer und eine am Tisch werden zu husten beginnen. ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Und so wird es beim Abbau von Regulatorik sein. In irgendeinem Feld wird sofort der Finger gehoben und darauf hingewiesen, dass es genau dort nicht geht. Wobei: Unter den demokratischen Parteien besteht sicherlich absolute Einigkeit, dass etwas gemacht werden muss. Wir werden das in Baden-Württemberg mit der Entlastungsallianz angehen – oder gehen es schon an. (Abg. Miguel Klauß AfD: Das ist falsch! Nicht in al- len demokratischen Fraktionen! Wir machen da nicht mit!) Ich halte es für absolut vernünftig, dass wir dies in einem Miteinander machen, dass wir uns nicht politisch darüber streiten, an welchem Punkt jetzt etwas passiert, sondern dass wir mit etwas mehr Differenziertheit, mit etwas mehr Abstand und weniger Ideologie tatsächlich die heute Morgen schon angesprochene Durchforstung mit Blick auf Bürokratieabbau vornehmen. Beschleunigung von Genehmigungsverfahren: Hier würde ich schon sagen: Da haben wir einiges an Möglichkeiten, um Prozesse auch über den Einsatz digitaler Komponenten zu verbessern. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, auch wenn ich dabei mit Sicherheit ein Stück weit auch auf uns, die Landesregierung, zeigen muss. Aber das ist ein Prozess. Wenn man die Erkenntnis hat, kann man auch umsteuern. Bis vor wenigen Monaten haben Sie einen Antrag auf Digitalisierungsprämie wunderbar am Bildschirm ausgefüllt. Am Schluss wurden Sie darauf aufmerksam gemacht, jetzt das Dokument auszudrucken, zu unterschreiben, an die zuständige Behörde zu schicken. Das kann natürlich nicht Sinn und Zweck der Digitalisierung sein. Vielmehr müssen wir hier mit aller Vernunft und mit allem Vertrauen in die Technologie das eine oder andere umstellen. Damit erzielen wir natürlich auch Effekte, Beschleunigung. (Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Damit erzielen wir Effekte, um Dinge auch wieder zu vereinfachen. Aber auch hier gilt: Sobald wir mit technologischen Entwicklungen, mit künstlicher Intelligenz, mit digitalen Komponenten zu tun haben, gibt es auch hier im Haus Kolleginnen und Kollegen, die sofort mit Datenschutzvorgaben und Datenschutzbedenken in die Diskussion gehen. Entwicklung auf der Bundesebene – ein Weiteres, viel diskutiert –: Wir halten das Wachstumschancengesetz in den Ansätzen für grundsätzlich richtig. Verbesserte Ausschreibungsbedingungen, insbesondere die Wiedereinführung degressiver Abschreibung, großzügigere Möglichkeiten steuerlicher Verlustrechnung sind ohne Frage geeignet, das Investklima am Standort Deutschland wieder zu verbessern. Ich hoffe nur, dass jetzt nicht die 60 Milliarden € – die entsprechende Klage bzw. ihre Folgen auf Bundesebene – dazu führen, dass genau diese richtigen Ansätze wieder einkassiert werden. Ich glaube, auch mit Blick auf Europa noch ein, zwei Sätze sagen zu müssen, weil Sie, Herr Reith, darauf abgehoben haben, nicht mit dem Finger nach Europa zu zeigen. Sie kennen die IPCEI-Projekte, Sie kennen die TCTF-Projekte, in denen es darum geht, Innovation, Technologie in den Mitgliedsstaaten, in den Regionen der Mitgliedsstaaten voranzubringen. (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp) Die werden aber auch kofinanziert. Und damit gibt es natürlich immer wieder Unsicherheiten, sobald an irgendeiner Stelle in den Parlamenten in bestimmten Bereichen haushaltstechnisch Unsicherheiten entstehen. Das heißt, wir müssen das Ganze mit entsprechend guten Argumenten hinterlegen. Und wir müssen dafür werben, dass genau die die Transformation im Kern betreffenden Elemente nicht einfach weggestrichen werden, und mit Vernunft und Ziel in diese weitere Diskussion gehen. Es ist kein gutes Omen, dass in Berlin die Mittel für das Förderprogramm für klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur parallel zur Anpassung der Lkw-Maut zum 1. Dezember fast komplett gestrichen werden. Auch das hat negative Auswirkungen auf unseren Standort. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht eines auch an dieser Stelle – Kollege Vogt hat es angesprochen –: Wir werden uns hier trotzdem nicht beirren lassen, uns mehr oder minder in den Staub schmeißen vor unterschiedlichen anderen Entwicklungen, sondern wir setzen darauf – Kollege Herkens hat das auch angesprochen –, den Automobilstandort Baden-Württemberg bestmöglich zu unterstützen und diese Transformation mit Blick auf all die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, die uns begegnen, maximal befördern und unterstützen zu können. Wir haben – das wissen Sie auch – beim Programm Invest BW einen Kernbereich. Das ist übrigens das größte Investprogramm, das es in der Geschichte des Landes gab. Da haben wir Elemente drin, um genau diese Branche viel stärker zu stützen und dieser immer größeren Dynamik und den kürzer werdenden Zyklen ein Stück weit zu begegnen. Ich bin davon überzeugt, dass wir, das Wirtschaftsministerium, die Landesregierung, mit diesem Engagement, auch mit Blick auf Ergebnisse aus dem Strategiedialog, aus anderen Dialogformen, Plattformen, aus dem Zusammenbringen unterschiedlicher Unternehmen und auch aus dem Wissen, Europa neu denken zu müssen, diesen Bereich tatsächlich nach vorn bringen werden und die richtigen Impulse setzen und unterstützen können. Wir sind uns bewusst, dass nicht nur der Wohlstand, sondern auch die uns allen lieb gewonnenen Lebensstandards in Baden-Württemberg von diesem Industriezweig sehr stark abhängig sind. Wir wissen, wie viele Arbeitsplätze dranhängen. Das ist vorher genannt worden. Wenn wir alle zusammennehmen, das Handwerk, die Industrie und die Zulieferbranche, dann reden wir über 450 000 Menschen, die im Kfz-Bereich beschäftigt sind. Eines ist aber auch klar: Wir müssen uns auch der gesellschaftlichen Diskussion stellen, die damit zu tun hat, wie wir mit Leistung und mit Fleiß in diesem Land insgesamt umgehen. Wenn wir über die Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich reden: Ich glaube, da braucht es keinen Wirtschaftsnobelpreis, um zu sagen, dass damit die Wettbewerbsfähigkeit eines Standorts Deutschland nicht zwingend nach vorn gebracht wird. Auch das sind Diskussionen, denen wir uns stellen müssen. Auch bei den Fragen, wie wir mit den dualen Ausbildungsgängen umgehen, mit den MINT-Berufen, wie wir mit Menschen umgehen, die nicht die akademische Laufbahn anstree – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 ben, sondern in Handwerk, Mittelstand und Handel einen technischen Beruf suchen, gilt es, glaube ich, das eine oder andere Mindsetting noch mal zu ändern, sowohl in der politischen Diskussion wie auch mit Blick auf die Wirtschaft und die Weiterentwicklung im Bereich der Wirtschaft, will heißen: die Zusammenhänge noch mal strukturiert anzuschauen, die Notwendigkeit zur Entwicklung, Produktion neuer Technologien anzuerkennen – nur damit schaffen wir Zukunft – und das Ganze möglichst ohne eine Überforderung, das heißt, ohne einen Wettlauf, wer noch mehr Regularien und Auflagen bringen kann, umzusetzen, sondern mit Blick auf Machbarkeit, Umsetzbarkeit, die Folgen technologischer Entwicklung und die Chancen, die darin stecken. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich habe in der zweiten Runde noch eine Wortmeldung von Herrn Abg. Reith. Ich weise Sie darauf hin, dass ich aufgrund der überschrittenen Redezeit der Regierung um deutlich über 50 % jeder Fraktion noch eine Minute Redezeit bewilligen kann. (Beifall der Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE und Da- niel Karrais FDP/DVP – Abg. Tobias Vogt CDU: Wird nicht besser!)
Nikolai Reith FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich hätte natürlich auch sagen können: Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen. Was wäre da passiert? Jeder hätte die drei kleinen Äffchen, die er auf dem Handy hat, vor Augen gehabt. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Natürlich habe ich Sie und Herrn Kretschmann, den Ministerpräsidenten, und die Ministerin nicht als Affen bezeichnet, sondern die Strategie, die Sie verfolgen, gemeint mit: nichts hören, nichts sehen, nichts sagen und dann mal abwarten, was kommt. Das habe ich ausgesagt. Mehr habe ich nicht gesagt. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD – Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Sie haben der Versuchung nicht widerstanden, mit dem Finger nach Brüssel und nach Berlin zu zeigen. Ich habe auch zwei ganz konkrete Fragen gestellt. Die eine Frage war: Gehen Sie mit den Kommunen aktiv in den Dialog, um Flächen, die wir für die Ansiedelung brauchen, zu schaffen und auszuweisen? Sie haben dazu angedeutet, dass es mit der Digitalisierung Vereinfachungen gegeben habe, was die Verfahren angeht. Aber konkret haben Sie dazu nichts gesagt. Sie haben auch nichts dazu gesagt – das war die zweite konkrete Frage –, dass wir Baden-Württemberg International als eine One-Stop-Agency entwickeln wollen. Insofern war es etwas enttäuschend, was seitens der Landesregierung kam. Herr Kollege Vogt, warum man bei solch wichtigen Themen auch manchmal zugespitzt formuliert und zugespitzt formulieren muss, haben Sie mit der Darstellung, wie dramatisch die Lage in Ihrem Wahlkreis ist, begründet. (Nikolai Reith) (Abg. Tobias Vogt CDU: Lassen Sie die Affen das nächste Mal weg!) Natürlich muss man hier mal zugespitzt formulieren. Dann muss es auch mal heiß hergehen. Das braucht es in der politischen Debatte. (Beifall bei der FDP/DVP) Kollege Herkens, die Erkenntnis, dass wir das Ziel, wie viele Elektroautos wir bis in fünf Jahren, bis in zehn Jahren oder dann, wenn das Verbrennerverbot tatsächlich kommt, haben wollen, nicht erreichen, kommt früh. Dazu, welche Wirkung das hat: Wenn es 1,4 Milliarden Fahrzeuge auf der Welt gibt: Wie bescheuert ist es dann, dass wir hier in Deutschland alle Autos austauschen wollen? Wie klug wäre es, wenn wir technologieoffen entwickeln würden, sodass die 80 Millionen Fahrzeuge hier CO -neutral fahren könnten. Das wäre clever. Aber eindimensional auf eine Lösung zu gehen, das ist nicht clever. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD – Lebhafte Unruhe)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wollen Sie noch? – Herr Abg. Rupp, eine Minute.
Ruben Rupp AfD
Herr Präsident, geehrte Abgeordnete! Zum Abschluss muss ich wirklich sagen: Mich irritiert es immer wieder, und ich bin erstaunt, wie beratungsresistent dieses Hohe Haus ist. Wir fahren mit voller Wand – – (Lachen bei der SPD) Wir fahren mit voller Geschwindigkeit gegen die Wand. Sie sehen eigentlich, dass das in den Abgrund führt. Deutschland ist das einzige Land in Europa, das in einer Rezession ist. Das wird auch immer schlimmer werden. Wann kehren Sie um? Muss erst die AfD – bei 50 % – das Ruder herumreißen? Oder kommt vielleicht auch in diesem Hohen Haus die Erkenntnis, dass die Transformation der Totengräber unserer Kern- und Schlüsselindustrie ist? Ich würde mir wünschen, dass Sie das einmal verstünden. Danke. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es handelt sich hier um einen reinen Berichtsantrag. Damit kann er zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkte 8 bis 18 gemeinsam auf: Punkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 24. Oktober 2023 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2018 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 12: IT der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg – Drucksachen 17/5659, 17/5725 Berichterstattung: Abg. Dr. Markus Rösler Punkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 30. März 2023 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2021 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 18: Schutz und Erhalt von landeseigenen Burgen und Ruinen – Drucksachen 17/4537, 17/5723 Berichterstattung: Abg. Peter Seimer Punkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 28. September 2023 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2022 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 10: Förderprogramm „Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe“ – Drucksachen 17/5501, 17/5724 Berichterstattung: Abg. Stephen Brauer Punkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 31. Oktober 2023 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2022 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 15: Landesinitiative Elektromobilität III – Förderung der Elektromobilität durch das Ministerium für Verkehr – Drucksachen 17/5688, 17/5726 Berichterstattung: Abg. Winfried Mack Punkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu der Mitteilung der Landesregierung vom 27. Oktober 2023 – Bericht der Landesregierung nach § 11 Absatz 2 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg – Drucksachen 17/5674, 17/5800 Berichterstattung: Abg. Frank Bonath Punkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 27. September 2023 – Unterrichtung des Landtags in EU- (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Angelegenheiten; hier: Bodenüberwachung und -resilienz (Bodenüberwachungsgesetz) COM(2023) 416 final (BR 444/23) – Drucksachen 17/5495, 17/5806 Berichterstattung: Abg. Niklas Nüssle Punkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 18. Oktober 2023 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Nutzung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum COM(2023) 443 final (BR 476/23) – Drucksachen 17/5561, 17/5807 Berichterstattung: Abg. Emil Sänze Punkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 18. Oktober 2023 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr COM(2023) 445 final (BR 446/23) – Drucksachen 17/5616, 17/5808 Berichterstattung: Abg. Sebastian Cuny Punkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums der Justiz und für Migration vom 26. Oktober 2023 Schluss: 16 e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Europäische grenzübergreifende Vereine COM(2023) 516 final (BR 479/23) – Drucksachen 17/5673, 17/5809 Berichterstattung: Abg. Catherine Kern Punkt 17: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/5820, 17/5821, 17/5822, 17/5823 Punkt 18: Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 17/5626 Gemäß § 96 Absatz 5 unserer Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Es ist damit so beschlossen. Der unter Punkt 19 aufgeführte Tagesordnungspunkt Kleine Anfragen hat sich erledigt, da alle für die heutige Plenarsitzung relevanten Kleinen Anfragen beantwortet wurden. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 13. Dezember 2023, um 9:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen hiermit und schließe die Sitzung. (Beifall des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) 6:48 Uhr
