Miguel Klauß
Herr Präsident, verehrte Kollegen! In Zeiten des Selbstbestimmungsgesetzes, welches, meine ich, demnächst im Bundestag zur endgültigen Abstimmung steht, wonach biologische Männer auch Frauen sein können und dahin gehend die Schutzräume für Frauen immer weiter für das andere biologische Geschlecht geöffnet werden, gibt es viele Bereiche und Lebenssituationen, die nun nachteilig für biologische Frauen sind. Bekannte Bereiche wären die Frauensauna, Umkleideräume für Frauen oder auch Frauenparkplätze. Deswegen habe ich nachfolgende Fragen an die Landesregierung. Das Land weist auf zahlreichen Flächen sogenannte Frauenparkplätze aus, was verkehrsrechtlich aber lediglich eine Empfehlung ist, diese für Frauen frei zu halten. a) Bezieht sich die Empfehlung, Frauenparkplätze für Frauen frei zu halten, auf das biologische, das juristische oder das soziale Geschlecht der Person, also geht es darum, welchem Geschlecht jemand im Sinne der Biologie angehört, welches Geschlecht in seinem Ausweis eingetragen ist oder welchem Geschlecht zugeordnet sich die Person gerade fühlt? b) Aus welchem Grund sieht die Landesregierung eine Schutzbedürftigkeit, die eine Aufforderung, Parkplätze speziell für Frauen frei zu halten, rechtfertigt, im Hinblick auf die jeweilige Geschlechterdefinition, und inwiefern gedenkt sie, die gedachte Definition des Wortes „Frau“ so zu kommunizieren, dass der Ausdruck „Frauenparkplatz“ von den Adressaten der Aufforderung richtig verstanden wird? Vielen Dank. (Abg. Sascha Binder SPD: Jesses! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Oh mei, oh mei!)
