Miguel Klauß
Vielen Dank für die Definition. – Mir geht es aber natürlich noch einmal ganz konkret um die Definition der Frauenparkplätze. Sie haben es richtig angesprochen, dass sich Frauen dort deutlich sicherer fühlen würden. Aber die Frauenparkplätze sind ja eigentlich so angeordnet, dass das weibliche Geschlecht, also die biologische Frau, kurze Wegzeiten hat, um schnell ans Auto zu kommen und vor Übergriffen durch das andere, männliche Geschlecht geschützt zu werden. Inwiefern ergibt also die Definition „Frauenparkplätze“ und deren Anordnung in der Garage Sinn, wenn ein biologischer Mann sich nach dem Selbstbestimmungsgesetz als Frau definiert, der dann auf Frauenparkplätzen parken darf, dann aber als biologischer Mann eigentlich nicht vor dem anderen Geschlecht geschützt werden muss, weil das andere Geschlecht ja dann die biologische Frau wäre? Das hätte ich gern noch einmal geklärt und von Ihnen ausgeführt. (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Mein Gott, wie blöd kann man fragen! – Weitere Zurufe – Unruhe) Minister für Verkehr Winfried Hermann: Ehrlich gesagt: Setzen, nachdenken. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)
