Daniel Born
Es folgt die Landesregierung. Der Herr Innenminister erhält das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen feierte unsere Landesverfassung ihren 70. Geburtstag. (Zuruf von der AfD) Die AfD möchte nun mit ihrem Gesetzentwurf den Artikel 45 unserer Verfassung ändern. Gott sei Dank war man im November 1953 in der Verfassunggebenden Landesversammlung klüger, als es die AfD im November 2023 ist. (Zuruf von den Grünen: Sehr gut!) Diese Initiative ist nicht vieler Worte wert. Zur fachlichen Bewertung habe ich bereits am 29. Juni in diesem Hohen Haus einige Ausführungen gemacht. Die Begründung dieses Gesetzentwurfs, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, lässt freilich tief blicken. Demnach seien Regierungsmitglieder mit weiteren Staatsangehörigkeiten ein „Sicherheitsrisiko“ für unser Land. Das, möchte ich sagen, entbehrt jeglicher Grundlage. Auch dass Sie heute davon gesprochen haben, das führe zu einer „Zersetzung“ unserer Demokratie „von innen“, ist geradezu absurd. Freilich bedienen Sie damit fremdenfeindliche und völkische Narrative. (Beifall bei den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU) Der in der Gesetzesbegründung genannte Gedanke, dass Minister oder Staatssekretäre mit mehr als einer Staatsangehörigkeit aufgrund von „Loyalitätskonflikten“ die Interessen unseres Landes nicht uneingeschränkt wahrnehmen könnten, ist – das muss man klar sagen – Ausdruck eines fremdenfeindlichen Weltbilds. Es dient dazu, Misstrauen und Angst zu schüren. Nichts anderes ist das Geschäftsmodell der AfD: verunsichern, Angst machen, spalten. Jetzt spalten Sie auch noch die deutschen Staatsbürger in Staatsbürger erster und zweiter Klasse. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Die Mitglieder der Regierung legen beim Amtsantritt einen Amtseid ab, sich dem Wohle des Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden, Verfassung und Recht zu wahren und zu verteidigen. Diesen Eid abzulegen ist eine Pflicht, den unsere Verfassung vorgibt. Der Eid bekräftigt dabei nicht nur die Beachtung, sondern auch die Verteidigung der Verfassung und des Rechts. Das ist das Kon- (Minister Thomas Strobl) zept der wehrhaften Demokratie, das unsere Landesverfassung hier mit dem Amtseid auch vertritt. Ich will es klar und deutlich sagen: Der Kollege Dr. Bayaz ist, was seine Verfassungstreue angeht, über jeden Zweifel erhaben – was man indessen nicht von jedem Mitglied der AfD ohne Weiteres sagen kann. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Nun, die Kollegen Lede Abal und Dr. Löffler haben es hier bereits sehr zutreffend ausgeführt: Die AfD versucht mit ihrem Gesetzentwurf, unsere Verfassung zu besudeln. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass erst vor wenigen Wochen das Verwaltungsgericht Stuttgart im Rahmen eines von der AfD angestrengten Eilverfahrens entschieden hat, dass die Beobachtung der AfD in Baden-Württemberg durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist, (Abg. Anton Baron AfD: Oh Gott!) weil tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verhaltensweisen der AfD darauf gerichtet sind, (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) die freiheitlich-demokratische Grundordnung hinsichtlich der Ausprägung der Menschenwürde (Zu- und Gegenrufe – Unruhe) im Sinne des Artikels 1 des Grundgesetzes außer Geltung zu setzen. (Abg. Anton Baron AfD: Die eigene Behörde! Ja! – Anhaltende Unruhe)
