Dennis Birnstock
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn alle mitziehen, dann stellt sich der Erfolg von selbst ein. Dieses Zitat von Henry Ford stammt wohl eher aus dem wirtschaftlichen Kontext, ist aber sicher auch auf Unternehmen und Organisationen in anderen Gesellschaftsbereichen übertragbar. Denn wenn man innerhalb einer Organisation, einer Abteilung, eines Teams gegeneinander arbeitet, gibt es enorme Reibungsverluste. Das gilt nicht nur für die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern, sondern auch für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dabei könnte man diese Reibungsenergie viel sinnvoller und gewinnbringender einsetzen – wie bei diesem heute zu debattierenden Thema für die Gesundheit der Bevölkerung sowie für die Forschung und Lehre. Für ein gesundes Miteinander zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist eine offene Kommunikation enorm wichtig. Je größer jedoch die Zahl der Mitarbeiter wird, umso wichtiger wird es, dass die Interessen, Sorgen und Wünsche gesammelt und an den Arbeitgeber kommuniziert werden, die Einhaltung der Mitarbeiterrechte überwacht und bei Bedarf eingefordert wird. Dies gilt sowohl im privatwirtschaftlichen Bereich als auch und insbesondere in den Verwaltungen und Betrieben des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, sowie in den Gerichten des Landes. Genau hierfür gibt es das Landespersonalvertretungsgesetz – kurz: LPVG. ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Es gibt unzählige Einrichtungen, die unter das oben genannte Gesetz fallen. Zu den größten davon zählen ganz klar die Universitätskliniken des Landes. Das Universitätsklinikum Heidelberg hat rund 13 500 Beschäftigte – wohlgemerkt: noch vor der Zusammenlegung bzw. dem Zusammenschluss mit dem Universitätsklinikum Mannheim. Das Universitätsklinikum Freiburg beschäftigt sogar mehr als 15 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da stellt sich natürlich schon die Frage, weshalb der Personalrat bereits bei 10 000 Beschäftigten auf 27 Mitglieder gedeckelt wird. Um hier einer angemessenen Personalvertretung an den größeren Dienststellen Rechnung zu tragen, soll mit dem heute zu behandelnden Gesetzentwurf eine Sonderregelung für die Universitätskliniken eingebracht werden. Damit einhergehend werden auch die Zahl der Freistellungen der Vorstandsmitglieder des Personalrats sowie die Zahl der Jugend- und Azubivertretungen entsprechend erhöht. Da somit einer angemessenen Personalvertretung in diesen großen Einrichtungen Rechnung getragen wird, können wir dem Gesetzentwurf gern zustimmen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Auch von den Verbänden wird der Gesetzentwurf im Großen und Ganzen mitgetragen. Einen Punkt möchte ich aber herausgreifen, auf den auch die Gemeinsame Arbeitsgruppe der Personalräte der Universitätsklinika Baden-Württemberg e. V. in ihrer Stellungnahme hinweist, nämlich die Schwierigkeit der geeigneten Personalvertretung an kleineren Dienststellen größerer Organisationen. Auch die Beschäftigtenallianz als Zusammenschluss von ver.di, Marburger Bund und der Personalräte am Universitäts-Herzzentrum Bad Krozingen und an der Universitätsklinik Freiburg spricht dieses Thema an und verweist konkret auf die erfolgte Integration der Universitäts-Herzzentrum Freiburg · Bad Krozingen GmbH in das Universitätsklinikum Freiburg und die potenzielle Integration der Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm gGmbH, kurz RKU, in das Universitätsklinikum Ulm. Aufgrund der zu geringen Mitarbeiterzahl würde dem RKU damit die Personalvertretung abhandenkommen. Nun ist es sicher nicht die Lösung – das sehen wir anders als die SPD –, für jede Dienststelle und für jeden Standort, egal, wie groß, einfach zusätzliche Personalvertretungen zu schaffen mit allem, was dazugehört, (Vereinzelt Beifall) wie die Kosten für die Freistellung oder auch das zusätzlich benötigte Personal, um den Ausfall im eigentlichen Tätigkeitsbereich zu kompensieren. Sehr geehrte Frau Ministerin, etwas zu einfach machen Sie sich es dann aber schon, wenn Sie, wie im Fall Bad Krozingen, entgegnen, dass die Standorte ja weniger als 20 km voneinander entfernt liegen. Selbst dann, wenn dazwischen nur 2 km liegen würden, blenden Sie aus, dass so ein externer Standort durchaus Eigenheiten und besondere Belange für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben kann, die in der Personalvertretung entsprechend gewürdigt werden müssten, um die örtliche Identität und Interessenlage am besten abzubilden. (Dennis Birnstock) Wenn Sie darauf nicht schon eine Antwort haben, wäre es aus unserer Sicht notwendig, hierfür mit den Betroffenen eine Antwort, eine Lösung zu entwickeln. Gerade mit Blick auf den bevorstehenden Zusammenschluss der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim wäre auch eine klare Aussage in Richtung der dortigen Beschäftigten wichtig, dass ihre jeweiligen Interessen auch künftig angemessen berücksichtigt werden. (Beifall bei der FDP/DVP) Denn auch hier gilt wieder das eingangs erwähnte Zitat: Wenn alle mitziehen, dann stellt sich der Erfolg von selbst ein. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
