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Dr. Wolfgang Reinhart

30.11.2023 Sitzungen 17/81

Ich erteile jetzt das Wort für die Landesregierung Herrn Minister Hauk. (Abg. Anton Baron AfD: Der hat bestimmt gebibbert letztes Jahr bei 15 Grad!) Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will der grünen Fraktion ausdrücklich danken, dass wir dieses Thema gemeinsam besprechen. Denn wir haben – das hat ja die Debatte bisher gezeigt –, denke ich, kein Erkenntnisproblem. Und wir sind uns in der Zielsetzung auch weitestgehend einig, wohin wir starten, wohin wir müssen. Wir haben, denke ich, noch Umsetzungsdefizite. (Abg. Jonas Weber SPD: Ja!) Dazu will ich noch ein paar Takte sagen. (Abg. Jonas Weber SPD: Richtig!) Wie wir in der Stellungnahme zu dem Antrag auch geschrieben haben: 45 % der Landnutzung bestehen in Baden-Württemberg aus Landwirtschaft, zu 38 % aus Wald. Und mittlerweile liegt der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche bei fast 15 %. Weiterhin werden täglich ca. 5 ha Fläche neu für die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung in Anspruch genommen. Für die Landwirtschaft heißt dies aber nicht 5 ha. Das heißt im Regelfall 10 ha täglich, weil im Regelfall die gleiche Flä- (Minister Peter Hauk) che an Naturschutzausgleichsfläche aus der landwirtschaftlichen Produktion herausgenommen wird. Wir müssen also auch darüber sprechen, was landwirtschaftliche Produktion letztlich noch bedeutet. Rückblickend wurde schon viel erreicht. Wir waren 1997 immerhin mal bei 12 ha pro Tag. Aber dem Flächensparziel des Landes, nämlich der Nettonull beim Flächenverbrauch, haben wir uns in den letzten Jahren nicht mehr erkennbar angenähert. (Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Der Flächenverbrauch geht fast ausschließlich zulasten der landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere der Ackerflächen, und belastet so kontinuierlich den landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Das sieht man auch an der Entwicklung der Preise. Allein in den letzten zehn Jahren sind die landwirtschaftlichen Bodenpreise um durchschnittlich 54 % gestiegen, also pro Jahr – und dies noch zu Zeiten, als die Zinsbelastung bei null war – im Durchschnitt um 5 %. Dies vorausgeschickt, bin ich den Antragstellern wirklich dankbar, dass wir heute über das Thema sprechen. Denn die Herausforderungen bleiben weiterhin groß: der notwendige Ausbau der Infrastruktur, der Wohnungsbau und natürlich auch die aktuell zu Recht massiv vorangetriebene Energiewende. Der dafür erforderliche Bau von Windkraft- und Freiflächenfotovoltaikanlagen wird in den nächsten Jahren zusätzliche Flächen von rund 1 bis 3 ha pro Tag in Anspruch nehmen, insbesondere für die Freiflächenfotovoltaik. Der mitunter drastische zusätzliche Flächenbedarf für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen ist hier noch nicht berücksichtigt. Aufgrund verschiedener weiterer Aspekte wie z. B. der notwendigen Steigerung der Versorgungssicherheit brauchen wir einen zukunftsfähigen Energiemix, kein Entweder-oder. Denn die Energiewende ist zweifelsohne nicht nur im Grundsatz richtig, sondern wir brauchen die erneuerbaren Energien. Aber wir brauchen bei den erneuerbaren Energien eben nicht nur Windkraft und Fotovoltaik, sondern wir brauchen als verlässlichen Grundlastlieferanten neben den Laufwasserkraftwerken, die tendenziell an Bedeutung verlieren werden, weil die Wassermengen zurückgehen werden – vor allem während des Sommers –, insbesondere Biomasse. Im Bereich der Biomasse, die wir hier schon haben – – Wir haben ja Biogaskraftwerke, die sowohl Wärmenutzung als auch Strom liefern. Aber es ist wahr, dass diese relativ ineffizient sind. Der Flächenverbrauch pro Terawattstunde liegt bei einer Biogasanlage bei 40 000 ha. Das können wir uns nicht leisten. Deshalb brauchen wir eine verstärkte Nutzung von Biogas in Reststoffen. Da haben wir ein Riesenpotenzial, das wir derzeit nicht nutzen, bei dem wir die Investitionsbremse lösen und auch Genehmigungshürden abbauen müssen. Biogasanlagenbetreiber werden derzeit getriezt. Ich nenne nur ein Beispiel. So müssen sie einen zusätzlichen Wall um das Substratbecken bauen, um eventuelle Gewässerverunreinigungen zu vermeiden. Meine Damen und Herren, ich habe noch keine Kläranlage gesehen, bei der Wälle gebaut werden oder gebaut werden müssen. Wenn es dazu käme, dass mal eine Biogasanlage undicht würde, dann wäre das maximal ein loode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 kales Problem. Ich frage mich, wo bei einer Gewässerverschmutzung letztlich der große Gau stattfindet. Wenn man dann dem Landwirt noch sagt: „Du darfst das aber nicht selbst machen“ – das würde mancher vielleicht sogar noch machen –, „nein, du brauchst einen zertifizierten Bauunternehmer, damit die Anlage des Walls auf alle Fälle passt“, dann triezt man damit Anlagenbetreiber. Damit werden wir nicht schneller beim Ausbau des Biogases. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Wir brauchen das aber. Wir brauchen das dringend. Wir brauchen Biogas als verlässlichen Grundlastlieferanten. Wir brauchen Biogas unter Umständen auch als verlässlichen Treibstoff. Warum sollen wir nicht mit dem Methan der Kühe beispielsweise Schulbusse betreiben? Das könnte man in Oberschwaben gut machen. Da wäre die Nähe gegeben. Es wäre für jeden einleuchtend. Es ist, denke ich, der ganz entscheidende Punkt, dass wir den Ausbau der Biogasanlagenreststoffnutzung forcieren müssen. Denn jetzt laufen die alten Anlagen, die von Frau Künast und Herrn Trittin damals im Unverstand gefördert wurden, die nämlich Maisanbau provoziert haben, aus; (Abg. Martin Hahn GRÜNE: Der Unverstand kam später!) diese Anlagen laufen jetzt aus. (Abg. Martin Hahn GRÜNE: Der Unverstand, das war später!) – Doch, der Unverstand war damals da. (Abg. Martin Hahn GRÜNE: Der Unverstand kam 2005! – Zuruf der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE) – Nein, Herr Kollege Hahn, wir müssen ja bei der Wahrheit bleiben. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Genau das ist das Problem! – Abg. Martin Hahn GRÜNE: Darum sage ich es!) Das EEG gab es vorher schon. Man hat damals das EEG neu justiert und (Unruhe – Glocke des Präsidenten) hat im Unverstand eine Einspeisevergütung festgesetzt. Das hat natürlich viele Landwirte provoziert. Mir sind die Worte noch im Ohr: „Landwirte werden zu Energiewirten. Man muss sich unabhängig machen von der Lebensmittelproduktion.“ Dieselben kommen jetzt wieder und sagen: „Lebensmittelproduktion ist die Nummer 1. Wir müssen alles andere Hybride wieder zurückfahren.“ Das wegzudiskutieren macht keinen Sinn. (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: 16 Jahre hättet ihr Zeit gehabt!) Diese Absolutheit und dieser Schwenk in der Energiepolitik machen gerade bei dezentralen Anlagen keinen Sinn. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) (Minister Peter Hauk) Deshalb brauchen wir die hybride Nutzung. Wir brauchen die Nutzung aus Reststoffen, damit wir weiterkommen. Gerade in dieser Transformation, in der jetzt die alten Anlagen nach der 20-jährigen Einspeisevergütung auslaufen, brauchen wir den Anschluss, damit wir das nicht verlieren. Denn immerhin ist die Biomassenutzung neben der Perspektive der erneuerbaren Energien der einzige verlässliche Einspeiser, den wir in der Zukunft haben werden. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, dürfen wir andere wichtige Belange wie die gesicherte heimische Erzeugung hochwertiger nachhaltiger Lebensmittel unter hohen Tierwohl- und sozialen Standards nicht außer Acht lassen. Inzwischen wird der Flächenverbrauch auch zunehmend in der Öffentlichkeit diskutiert. Der Volksantrag wurde bereits erwähnt. Auch wir setzen uns mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans aktuell mit diesem Thema auseinander. Zur Begrenzung und Lenkung des Flächenverbrauchs setzen wir uns dafür ein, den Fotovoltaikausbau vorrangig auf dem Dach oder anderen versiegelten Konversionsflächen voranzutreiben. Ich halte es für zwingend und wichtig, dass wir das machen, um dabei auch landwirtschaftliche Flächen einzusparen. Wir brauchen aber dafür – – Wenn wir ehrlich sind, haben wir dafür – jedenfalls landesrechtlich – noch keine Instrumente geschaffen. Wir können sie aber schaffen. Wir könnten beispielsweise einen Umbau des FAG angehen, sodass wir diejenigen Kommunen – auch in der Frage der Umlagen – belohnen, die generell regenerative Energien auf ihrer Gemarkung erzeugen. Dann hätten auch solche wie z. B. Stuttgart eine Chance, denen man in der Stadtmitte schlecht einen Windkraftturm zumuten kann. Aber sie hätten eine Chance, indem sie einfach erstens Biogasanlagen, zweitens Müllverbrennungsanlagen und drittens Fotovoltaikanlagen, vor allem auf versiegelten Flächen, verstärkt nutzen. Ich sage es einmal so: Wir müssen hirnen, wie wir damit weiterkommen. Denn, meine Damen und Herren, wir müssen versuchen, dass wir beim landwirtschaftlichen Flächenverbrauch, dessen Anteil gemessen an den Flächen, die wir verbrauchen, doppelt so hoch ist, gemeinsam zu Streich kommen, und wir müssen versuchen, den landwirtschaftlichen Flächenverbrauch ein Stück weit einzudämmen und damit die Lebensmittelproduktion zu sichern. Gemeinsam mit den Landwirten werden in Baden-Württemberg bereits viele gute Energieprojekte umgesetzt – von Bioenergiedörfern über große Dachflächen-PV-Anlagen bis hin zu genossenschaftlich betriebenen Freiflächenanlagen. Das Land stellt bis 2025 im Staatswald Flächen für 500 Windenergieanlagen zur Verfügung und stimmt sich hinsichtlich eines verträglichen Waldausgleichs ab. Darüber hinaus unterstützt das MLR das UM mit der Modellregion Agri-PV. Das ist ein Projekt zur Erforschung und Etablierung der noch neuen Agri-PV-Technologie, die zu einer Entschärfung der Flächenkonkurrenz beitragen kann, aber auch neue Chancen für Synergieeffekte durch einen Schutz der Kulturen beinhaltet. (Unruhe) e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Warum gibt es nur vier? Das ist ja logisch: weil die Konkurrenzsituation in der Einspeisevergütung so ist, wie sie ist, und niemand Anlagen baut, die sich am Ende nicht rechnen. Die, die gebaut wurden, rechnen sich, weil sie mit einem Investitionszuschuss versehen worden sind. Meine Damen und Herren, das wird jetzt leichter werden, weil es seit Juli dieses Jahres eine Privilegierung für Agri-PV-Anlagen bis zu 2,5 ha in einem räumlich funktionalen Zusammenhang mit einem land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb gibt. Das ist schon einmal ein Fortschritt. Man muss die Bundesregierung ausdrücklich loben, dass die Privilegierung im Baurecht jetzt durchkam. Wir versprechen uns davon, dass wir die Errichtung von Agri-PV-Anlagen dadurch deutlich erleichtern. Auch das aktuelle Solarpaket der Bundesregierung kann mit den vorgesehenen eigenen Untersegmenten der EEG-Ausschreibung mit eigener Menge für besondere Solaranlagen – wie Agri-PV, aber auch Floating-PV auf Binnengewässern, auch Moor-PV und PV über Parkplätzen – die Entwicklung dieser neuen Technologien mit intelligenter Doppelnutzung befördern. Dennoch wird ein Großteil des Ausbaus – da machen wir uns nichts vor – mit Freiflächenanlagen erfolgen. Da steht die vorausschauende Planung im Mittelpunkt. Für die Lenkung von Flächeninanspruchnahmen – weg von den hochwertigsten landwirtschaftlichen Standorten – stellt die Landwirtschaftsverwaltung die Daten der Flurbilanz zur Verfügung. Diese werden im nächsten Jahr für alle Landkreise abgeschlossen sein. Es wird also eine neue Bewertung geben – ich meine, die FDP/DVP hat derzeit einen Antrag hierzu laufen, zu dem eine detaillierte Stellungnahme erstellt wird –, die dann für die Planungsträger eine handhabbare Grundlage liefert, was die Wertigkeit der landwirtschaftlichen Flächen angeht. Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: In der Zielsetzung ist es notwendig, dass wir die hybride Landnutzung als oberstes Ziel verankern. Das ist derzeit noch nirgendwo, in keinem Gesetz der Fall: Im LLG, im Naturschutzrecht und im Bodenschutzrecht haben wir das nicht verankert. Wir brauchen eine hybride Landnutzung. Das ist der entscheidende Punkt. Wir können es uns nicht leisten, nur Wohngebäude zu bauen oder PV-Anlagen zu errichten. Da haben wir den ersten Schritt schon getan. Schritte in anderen Bereichen müssen folgen. Wir können es uns nicht leisten, in gleichem Umfang Flächen für die landwirtschaftliche Bebauung und nur für den Naturschutz herauszunehmen, um das zu extensivieren. Es muss möglich sein, dass wir produktionsintegrierte Kompensationen vornehmen. (Beifall bei der CDU) Wir müssen deshalb die Ökokonto-Verordnung weiterentwickeln. Das war ein guter Ansatz; das war übrigens damals, 2008, ein Ansatz der CDU. Aber wir müssen die Ökokonto-Verordnung weiterentwickeln. Wir müssen sie zeitgemäß entwickeln, weil wir mit dem Thema Fläche, die endlich ist, nicht weiterkommen. (Minister Peter Hauk) Wir brauchen weiter einen Ausbau des Biogases im Bereich der Reststoffe. Deshalb haben wir auch die Biogasstrategie aufgesetzt. Diese wird mit Leben erfüllt werden müssen. Wir brauchen auch Änderungen im LLG zum Schutz der hochwertigen landwirtschaftlichen Produktionsflächen, damit die hochwertigsten Flächen nicht die ersten sind, die daran glauben müssen – nach dem Motto: Die Lebensmittelversorgung stimmt. Das muss man insbesondere deshalb daran festmachen, weil man sich im Sonderkulturland Baden-Württemberg immer vergegenwärtigen muss – gerade dann, wenn man von einer Zukunft mit einer weniger fleischbetonten Ernährung spricht –, dass wir bei Obst und Gemüse nur einen Selbstversorgungsgrad von 25 % haben. Das heißt, drei Viertel unseres Gemüses, unseres Obstes werden importiert. Wir haben im Land hierfür aber eigentlich Hochleistungsstandorte – die wir jedoch der Bebauung und anderen Formen der Landnutzung preisgeben und die landwirtschaftliche Produktion dadurch sukzessive erschweren. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, dürfen notwendige nachhaltige Entwicklungen nicht zulasten einer durchd achten, nachhaltigen zukünftigen Landnutzung gehen. Wir müssen die Möglichkeiten ausschöpfen, den Flächenverbrauch zu begrenzen und unvermeidbaren Flächenverbrauch zumindest verträglich zu gestalten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Abg. Julia Goll FDP/ DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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