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Sandra Boser

30.11.2023 Sitzungen 17/81

Vielen Dank, Herr Wolf. – Ich würde es beim ersten Teil der Frage vielleicht umdrehen. Wir gehen eher davon aus, dass es sein kann, dass eine Standortgemeinde dann die Zuschüsse der umliegenden Gemeinden einklagen kann – so, wie es jetzt auch in der Rechtsprechung mit drin war. Dass die kommunale Aufsicht sagt: „Ihr hättet beteiligen müssen“, steht meines Wissens so nicht in dem Gerichtsurteil. Vielmehr steht darin, dass die Beteiligung der umliegenden Gemeinden durchgeführt werden sollte, dass eben die Standortgemeinde die Möglichkeit hat, die Gelder von außen einzuwerben – so sage ich jetzt mal. Denn wir hoffen ja immer alle, dass das vor Ort in einem guten kommunalen Miteinander geht. Ich will es schon noch mal erweitern: Wir stehen da vor richtig großen Herausforderungen. Wir haben im Land in den vergangenen Jahren aufgrund von zurückgehenden Schülerzahlen Schulstandorte geschlossen. Wir haben Standortgemeinden, die heute Schulgemeinden sind – so sage ich mal –, mit großen Campus – wie jetzt auch in Tuttlingen, wo mehrere Schularten im weiterführenden Bereich vorhanden sind –, anders als bei den Grundschulen. Ich glaube, es ist schon auch ein gutes Miteinander, zu sagen: „Okay, ich habe keine eigene weiterführende Schule, aber meine Schülerinnen und Schüler, das sind ja auch meine Bürgerinnen und Bürger und vielleicht auch meine Mitarbeitenden der Zukunft. Die sollen einen guten Schulstandort haben.“ Daher, denke ich, muss das vor Ort immer genau abgewogen werden. Ich nehme jetzt beispielsweise mal zwei Gemeinden, die nebeneinanderliegen, und beide Gemeinden haben Schulstandorte: Die eine Gemeinde hat das Gymnasium, die andere Gemeinde die Realschule. Ob es da nun Sinn macht, sich gegenseitig die Gelder hin- und herzuschieben? Vielleicht kann man noch an der Zahl der Schülerinnen und Schüler orientiert sagen: „Ich habe mehr.“ Das muss vor Ort gemeinsam angeschaut werden. Ehrlicherweise haben wir bisher noch keine rechtliche Einschätzung – das Gerichtsurteil ist erst im Juli dieses Jahres ausgesprochen worden – zur Frage, ob auch rückwirkend bezuschusst werden sollte. Ich persönlich sehe es so, wie Sie es gesagt haben. Es wäre natürlich gut, wenn die umliegenden Gemeinden schon in die Planung miteinbezogen werden, damit sie sich nicht übervorteilt fühlen oder auf Zustände treffen, bei denen sie vielleicht ganz anders entschieden hätten. Momentan gibt es nur dieses eine Urteil. Ich gehe aber davon aus, dass es aufgrund von aktuellen Fällen vermutlich zu Präzedenzurteilen kommen wird, die das dann genauer auslegen. Auf jeden Fall würde ich aber immer das Regierungspräsidium miteinbeziehen, um dieses mitberaten zu lassen, um zu schauen, welche Möglichkeiten es gibt.

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