Dr. Albrecht Schütte
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes geht es um Folgendes: Aktuell hat ein Universitätsklinikum in Baden-Württemberg mit 10 000 Mitarbeitenden laut Gesetz genauso viele Personen im Personalrat wie ein Universitätsklinikum mit 20 000 (Dr. Albrecht Schütte) Mitarbeitenden. Das heißt, wir haben eine Gesetzeslage, die aus der alten Zeit stammt, in der kein Universitätsklinikum mehr als 10 000 Mitarbeitende hatte. Deshalb müssen wir jetzt darauf reagieren, dass die Universitätskliniken – wie der Kollege schon beschrieben hat – zum einen wachsen und zum anderen mehrere Kliniken, wie im Fall der Standorte Freiburg und Bad Krozingen, zu einem Universitätsklinikum fusionieren. Deshalb machen wir das, was der Logik nach im Betriebsverfassungsgesetz für jeden Betrieb verankert ist: Mehr Mitarbeiter führen tendenziell zu mehr Personen im Personalrat und zu mehr Freistellungen. Das heißt, pro 2 500 Mitarbeitenden mehr gibt es zwei Personen mehr im Personalrat und eine Freistellung mehr. Davon profitieren aktuell das Universitätsklinikum Heidelberg und das Universitätsklinikum Freiburg. An dieser Stelle möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern ganz herzlich für das, was sie tun, danken, und ich möchte auch den Personalvertretungen danken, die in einer Zeit großer Ungewissheit – das muss man sagen; wir kennen die Gesamtentwicklung, aber auch die Nichtkenntnis der Vorschläge aus Berlin – dafür sorgen, dass die Beschäftigten motiviert bleiben, dass neue Leute diesen Job ergreifen, dass neue Leute aus dem Ausland zu uns kommen und hier arbeiten. Dafür vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Aktuell hat das Universitätsklinikum Freiburg nach der Fusion mit dem Herzzentrum Bad Krozingen freiwillig zusätzliche Freistellungen gewährt. Eine davon gießen wir jetzt in Gesetzesform, nämlich: mehr Mitarbeiter, mehr Freistellungen. Die Ministerin und mein Kollege haben schon angesprochen, dass wir es bei der Frage nach Standorten nicht tun. Das heißt aber nicht, dass es verboten ist, sondern das heißt nur, dass wir es nicht gesetzlich vorgeben. Da hat mein Kollege völlig recht: Lasst doch die Kliniken selbst entscheiden, was richtig ist. Wir müssen hier nicht alles – für Abstände, ob es ein Ort ist oder ob es zwei Orte sind, wie der Verkehr funktioniert, wo die gewählten Mitglieder sind – vordiskutieren – und es wäre dann eh falsch. Vielmehr belassen wir diese Entscheidung vor Ort. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) In diesem Sinn reagieren wir auf die Entwicklung, die wir kennen; mein Kollege hat es schon gesagt. Mein Gefühl ist, dass in Berlin jemand sitzt, der seine Reform nicht durchsetzen konnte und jetzt hofft, durch Aushungern über die Finanzierung eine irgendwie geartete Reform loszutreten. Wie sie aussieht, werden wir sehen. Auch dann werden wir wieder angemessen und vernünftig reagieren. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
