Nico Weinmann
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD begehrt die Änderung der Landesverfassung mit dem Ziel, dass künftig Mitglieder der Landesregierung nur noch und ausschließlich deutsche Staatsbürger sein dürfen, und begründet dies mit einem möglichen Loyalitätskonflikt. (Nico Weinmann) Loyalität ist positiv konnotiert. Sie bezeichnet eine Beziehung, die auf Gegenseitigkeit, auf Ehrlichkeit und auf Zuverlässigkeit beruht. Die Synonyme sind bekannt: Aufrichtigkeit, Beharrlichkeit, Treue und Verbundenheit. Aber – auch das gehört zum Begriff „Loyalität“ – diese findet ihre Grenzen, nämlich bei Unrecht: Sie findet ihre Grenzen, wenn Recht gebrochen oder gebeugt wird. Wichtig sind also auch Eigenschaften wie ein klares Bekenntnis zu Recht und Gesetz, Anstand und Haltung. (Zuruf von der AfD: In der Theorie vielleicht!) Das sind Chancen, das sind Charaktereigenschaften, die losgelöst von einer doppelten Staatsbürgerschaft zu sehen sind und die ich – auch aus eigener persönlicher Betroffenheit – bekräftigen und bestätigen möchte. Aber, liebe Kollegin und Kollegen der AfD: Ihr Gesetzentwurf zeichnet ein misanthropisches Bild, ein binäres Menschenbild von gut und schlecht. Natürlich können wir trefflich darüber diskutieren, ob eine doppelte Staatsbürgerschaft integrationsfördernd oder gar integrationshemmend ist. Tatsache ist aber auch, dass es viele Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft gibt, die ein klares Bekenntnis zur Bundesrepublik Deutschland ablegen und dies gern auch so weit dokumentieren würden, dass sie ihre alte Staatsbürgerschaft abgeben – die das aber aus faktischen Gründen nicht können. Beispielsweise Brasilien, die Malediven, Marokko, Mexiko, Thailand und viele andere Länder entlassen ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht aus der Staatsangehörigkeit. Es gibt auch viele Beispiele, wo es schlechterdings unzumutbar ist, auf die alte Staatsangehörigkeit zu verzichten, sei es, weil die Gebühren zur Abmeldung so hoch sind, oder sei es – nehmen wir das Beispiel Wehrpflicht –, dass sie über mehrere Jahre die Wehrpflicht im Heimatland ausüben müssten, gleichzeitig hier aber eine Familie zu betreuen haben, wie das Beispiel Griechenland zeigt. Insofern widerspricht Ihr Gesetzentwurf nach meiner Überzeugung dem Rechtsgedanken des Artikels 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die nämlich jegliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verbietet. (Beifall bei der FDP/DVP, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der Grünen) Auch wenn diese Norm, zumindest nach vorherrschender Ansicht in der Literatur, auf diesen konkreten Fall nicht anwendbar ist, entfaltet dieser europäische Grundgedanke, den wir als überzeugte Europäer leben, eine weitgehende Gültigkeit. Diese Gültigkeit wird auch durch den hier bereits zitierten Artikel 48 unserer Landesverfassung deutlich, nämlich den Amtseid. Ich darf zitieren: Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe. So weit Artikel 48 unserer Landesverfassung. Sie sehen, meine Damen und Herren, es geht um weit mehr als um die bloße Staatsangehörigkeit. e – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Insofern empfinde ich Ihren Gesetzentwurf, mit Verlaub, als anmaßend und respektlos. Vor diesem Hintergrund lehnen wir diesen entschieden ab. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der Grünen)
