Norbert Knopf
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Über eines dürften wir uns alle einig sein: Die stationäre Versorgungslandschaft wandelt sich, und zwar sehr dynamisch. Gerade in den Unikliniken wird dieser Wandel sichtbar. Durch die Integration benachbarter Krankenhäuser werden diese immer größer und verteilen sich auf mehrere Standorte. Die Tendenz geht zum Regionalmaximalversorger. Sie sind die wichtigsten Protagonisten beim Trend zur medizinischen Spezialisierung und Zentralisierung. Das führt zu einer Qualitätssteigerung in der Versorgung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Gleichzeitig werden im Bereich der übrigen stationären Versorgung Krankenhausbetten abgebaut und mehr Fälle ambulant behandelt. Der Wissenschaftsrat sieht für die Unikliniken vor, dass zu den traditionellen drei Säulen – Forschung, Lehre und Krankenversorgung – eine vierte Säule hinzukommt: System- und Zukunftsaufgaben. Mehr Aufgaben und größere Kliniken bedeuten aber auch, dass die bisherigen Schwellen und Größenordnungen, die im bestehenden Gesetz bei den Beschäftigten vorgesehen sind, überschritten werden. So ist eine Neuausrichtung auch bei der Personalvertretung angezeigt. ode – 81. Sitzung – Donnerstag, 30. November 2023 Wir sind deshalb überzeugt, dass die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes richtig und wichtig ist. Aber, meine Damen und Herren, richtig und wichtig ist auch, genau hinzuschauen und zu differenzieren. Schiere Größe ist kein Vorteil an sich und muss gemanagt werden. Ein pauschaler 1:1-Aufwuchs ist nicht der richtige Schritt, eine maßvolle Anpassung schon. Für die Unikliniken in Freiburg und Heidelberg erachten wir eine Erweiterung des Personalrats für sinnvoll. Auch die Erhöhung der Zahl der Freistellungen ist notwendig. Ministerin Olschowski hat das ja im Detail erläutert. Der Schritt der Erweiterung wird auch bei den Auszubildendenvertretungen angewendet und ist daher auch sinnvoll. Neu ist, dass jetzt bei einem weiteren Wachstum der Unikliniken die Personalvertretungen automatisch angepasst werden und es somit einen Automatismus gibt: mehr Beschäftigte, auch mehr Vertreter. Ich denke, das ist ein guter Vorschlag. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Was die Personalvertretung bei Außenstellen betrifft, ist der Schwellenwert – 30 % der Beschäftigten arbeiten in einer Außenstelle – angemessen. Kleinere Einheiten können über lokale Vereinbarungen pragmatisch berücksichtigt werden. So kann auch eine allzu kleinteilige, ja zersplitterte Struktur vermieden werden. Die geplante Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes berücksichtigt die Entwicklung in der Krankenhauslandschaft der vergangenen Jahre auf angemessene Weise. Dabei – das zu betonen ist mir wichtig – kann und soll das Gesetz nur einen Rahmen für die Umsetzung durch die Akteure vor Ort schaffen. Mehr Details schaffen nur mehr Bürokratie, und die hilft bekanntlich niemandem. Und noch etwas möchte ich an dieser Stelle hervorheben: Wenn wir von Veränderungen der Krankenhauslandschaft sprechen, geht es nicht um die Vergangenheit, sondern um einen laufenden Prozess. Deshalb ist natürlich auch dieses Gesetz nicht für alle Zeiten in Stein gemeißelt. Wir sind offen, es an zukünftige Entwicklungen anzupassen und auch weiterhin zu korrigieren, wenn sich neue Gegebenheiten ergeben. Denn die nächste Krankenhausreform steht schon in den Startlöchern. Sie birgt sicherlich noch viel Anpassungsbedarf für Patienten und Beschäftigte. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
