Siegfried Lorek
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dass die AfD manches nicht versteht, hat man bei den Nachfragen gesehen. Aber bei der letzten Frage haben Sie sich noch einmal unterboten. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Sie unterbietet keiner!) Ich beziehe mich noch einmal auf die Fragen zur Plenarsitzung vom 9. November 2023. Ich werde jetzt nicht noch einmal alles wiederholen, aber es ist weiterhin natürlich nicht absehbar, ob und wie sich der Krieg in Nahost entwickelt und wie sich das dann auf das Migrationsgeschehen in Deutschland auswirken wird. Nach Kriegsbeginn sind – Stand 20. November – rund 6 700 Menschen aus dem Gazastreifen nach Ägypten ausgereist. Ansonsten sind die Grenzen weiterhin dicht. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums mit Stand vom 16. November hat das BMI bislang rund 180 Personen aus dem Gazastreifen eine Aufnahmezusage aus humanitären Gründen zur Wahrung politischer Interessen Deutschlands nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Hier bei uns in Baden-Württemberg sind bis gestern 24 Personen mit einer Aufnahmezusage nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes vom Bund zugeteilt worden; davon sind 18 Personen tatsächlich eingereist. Es handelt sich dabei um Mitarbeitende des deutschen Verbindungsbüros Ramallah in (Staatssekretär Siegfried Lorek) Gaza, der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, der KfW und deutscher Stiftungen sowie um deren Familienangehörige. Aktuell haben wir in unseren Landeserstaufnahmeeinrichtungen 114 Menschen, die angeben, aus den palästinensischen Gebieten zu stammen, zwölf davon mit Ausweisdokumenten und 102 ohne Ausweisdokumente. Wir haben hier im Landtag in den letzten Wochen sehr oft intensiv über das Thema Migration und über die Aufnahme von Flüchtlingen diskutiert. Frau Ministerin Gentges und ich haben mehrfach deutlich gemacht, dass Baden-Württemberg in den letzten Jahren – insbesondere in den letzten zwei Jahren – sehr, sehr vielen Menschen Schutz geboten hat. Aber wir haben auch klar deutlich gemacht, dass unsere Kapazitätsgrenze zur Flüchtlingsaufnahme angespannt ist – oder wir einen Schritt darüber hinaus sind. Das alles haben wir hier im Landtag gesagt und außerdem schon lange gegenüber dem Bund und in der Öffentlichkeit betont. Wir haben auch deutlich gemacht, dass wir deswegen die Zugangszahlen begrenzen müssen. Der Herr Ministerpräsident hat sich dazu ebenfalls geäußert. Ich zitiere: Alle Maßnahmen, die dazu dienen, irreguläre Migration einzudämmen, die müssen wir gehen. Darüber hat die MPK am 6. November auch beraten. Darüber hinaus bedarf es keiner singulären Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg die Begrenzung des Zugangs gerade aufgrund des Nahostkonflikts betreffend. Zudem haben auch die Länder mangels Gesetzgebungskompetenz – auch wenn Sie von der AfD es nicht verstehen möchten – letztlich keinen Einfluss auf den Flüchtlingszugang. Diesen zu steuern und zu begrenzen sowie die irreguläre Migration einzudämmen ist Aufgabe des Bundes. Nach Deutschland kommende Flüchtlinge, Geflüchtete – seien es Asylsuchende oder Geflüchtete im Rahmen von humanitären Aufnahmen des Bundes – werden vom Bund nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Davon nehmen wir 13 % auf. Das ist unsere Verpflichtung, und das erfüllen wir. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
